AfD-Verbot und die Folgen für AfD-Aktivisten

Ein Beitrag von

Chan-jo Jun.

Die Wahlerfolge der AfD im letzten Jahr basierten darauf, dass sich Landesverbände und Bundespartei klar zum ethnisch völkischen Volksverständnis und damit gegen eine Unantastbare Menschenwürde positionierten.

Selbst wenn in offiziellen Parteiprogrammen gleichzeitig die Geltung der Verfassung behauptet wird, lässt sich das Bundesamt hier nicht blenden.

Für die Einstufung kommt es nicht darauf an, dass jeder und immer verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern dass diese über lange Zeit und in vollem Bewusstsein geduldet und unterstützt wurden.

Die Strategie der Parteiführung ging nicht auf, in Programmen eine demokratische Fassade zu zeigen und im Wahlkampf Wählen mit rassistischen Positionen zu verführen.

Theresia Crone begleitet das Thema in unserem Team schon seit Monaten und erläutert in diesem Video (und sicher auch gleich auf TikTok) warum die Einstufung plausibel ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von einem BVerfG geteilt werden könnte.

Spannend ist jetzt die konkrete Auswirkung auf Mitglieder und Anhänger, da die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei mit vielen privaten und beruflichen Aktivitäten kollidiert:

  • Waffenbesitz: In der Regel fehlt bei einer AfD-Mitgliedschaft die Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffenG). Die Waffenbehörden müssen in diesen Tagen etliche Verwaltungsakte erlassen, da sie den materiell rechtswidrigen Zustand nicht lange hinnehmen dürfen.
  • Gewerbeordnung. § 35 GewO sieht Gewerbeuntersagungen bei Unzuverlässigkeit vor. Hier ist eine Abwägung im Einzelfall auch in Bezug auf das ausgeübte Gewerbe nötig.
  • Beamtenrecht. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten dürften mit einer Mitgliedschaft kollidieren. Das neue Disziplinarrecht führt dazu, dass die gerichtliche Prüfung jetzt nachgelagert ist, was die Verfahren beschleunigen könnte.
  • Zivilrecht. Muss ein Unternehmen arbeitsrechtlich hinnehmen, dass es Kunden verliert, wenn sie Mitglieder einer extremistischen Partei beschäftigt? Kann das ein Grund für eine außerordentlichen Kündigung sein? Darf man Unternehmen von Vergabeverfahren ausschließen, die jetzt noch AfD-Mitglieder einstellen oder dulden?

Ganz unten hierzu Quellenangabe und das Video zu diesem Artikel.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Die fundierte Analyse von Chan-jo Jun verdient breite Aufmerksamkeit – insbesondere weil sie aufzeigt, wie ein systematischer Missbrauch demokratischer Mechanismen durch eine Partei wie die AfD nicht folgenlos bleiben darf.

Wer über Jahre hinweg rassistische, demokratiefeindliche und autoritäre Positionen nicht nur duldet, sondern systematisch zur Strategie macht, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Dass daraus konkrete Konsequenzen für Mitglieder und Unterstützer folgen, ist keine „politische Willkür“, sondern rechtsstaatlich geboten.

Neben den bereits genannten Bereichen wie Waffenbesitz, Gewerberecht oder dem Beamtenstatus sehe ich noch zahlreiche weitere Praxisfelder, in denen ein AfD-Verbot bzw. die Einstufung als verfassungsfeindlich direkte Auswirkungen haben muss:

  • Jugendarbeit und Vereine: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet – ob ehrenamtlich im Sportverein oder hauptamtlich in sozialen Einrichtungen – muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv vertreten. Eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei dürfte hier ein absolutes No-Go sein.
  • Schulen und Kitas: Lehrkräfte, Erzieherinnen und andere pädagogische Fachkräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Die Landesministerien müssen prüfen, ob Personen mit verfassungsfeindlicher Parteizugehörigkeit noch tragbar sind – auch im Hinblick auf das Neutralitätsgebot und das Kindeswohl.
  • Stiftungen und öffentliche Fördermittel: Organisationen, Vereine oder Träger, die AfD-Mitglieder beschäftigen oder selbst ideologisch andocken, sollten konsequent von öffentlicher Förderung ausgeschlossen werden.
  • Vergabe öffentlicher Aufträge: Auch Unternehmen, deren Geschäftsführer oder zentrale Mitarbeitende in einer verfassungsfeindlichen Partei aktiv sind, stehen zu Recht auf dem Prüfstand. Die Verwaltung ist verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Mittel demokratische Grundsätze zu berücksichtigen.
  • Medizin- und Pflegeberufe: Auch in Berufen mit besonderem Vertrauensverhältnis – wie Ärzten, Psychologen oder Pflegekräften – kann die Nähe zu einer menschenverachtenden Ideologie eine massive Beeinträchtigung des Berufsethos darstellen.

Ein Verbot der AfD oder ihrer Teilorganisationen ist keine „politische Säuberung“, sondern eine notwendige Abgrenzung des Rechtsstaats gegenüber seinen Feinden.

Wer sich – wissentlich und dauerhaft – gegen die Grundlagen unserer Verfassung stellt, kann nicht gleichzeitig deren Schutz in Anspruch nehmen.

YouTube-Video

YouTube player
Chan-jo Jun – Mitglied im Bay. Verfassungsgerichtshof und Lehrbeauftragter an der Uni Würzburg https://youtu.be/uL3gRShDtHk?si=YcxeLpYJmykWT3bQ

#AfD #AfDVerbot #Verfassungsfeinde #DemokratieSchützen #Grundrechte #Extremismusbekämpfung

AfD-Verbot wäre jetzt richtig

Ein Beitrag von

Daniel Günther – Ministerpräsident von Schleswig-Holstein

Die AfD lässt schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung,

weswegen sie bereits in drei Ländern als gesichert rechtsextremistisch gilt.

Dass nun auch die Bundespartei durch den Verfassungsschutz so eingestuft wird,

ist daher keine Überraschung, aber dies bringt Klarheit:

Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.

Die AfD ist eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.

Die Einstufung der AfD im Bund als gesichert rechtsextremistisch führt hoffentlich auch ihren Wählerinnen und Wählern vor Augen, wie gefährlich diese Partei ist. /dg

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

So hart dieser Satz ist, so klar und deutlich ist dieser Satz.

Wer jetzt noch die AfD wählt:

….. ist kein besorgter Bürger, sondern gesichert rechtsextrem!

….. finanziert durch die Abgabe seiner Stimme eine Partei, die unsere Demokratie zerstören will.

…… ist vielleicht auch ein Freund von Putin und Trump!

AfD-Verbot jetzt

Ein Beitrag von

Ruprecht Polenz CDU.

Wirklich NIEMAND behauptet, dass man die Probleme der Feinde der Demokratie „nur“ durch ein AfD-Verbot lösen könnte.

Aber es würde schon mal helfen, wenn Rechtsextremisten nicht auch noch 12,8 Millionen Euro staatlicher Parteifinanzierung für ihre Wühlarbeit bekämen.

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Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Es ist unglaublich, wie Philipp Amthor hier ein AfD-Verbotsantrag klein redet!

Fakt ist, dass Parteien, die sich gegen die Demokratie stellen, so lange von unseren Steuergeldern finanziert werden, bis die AfD verboten wird.

Irrsinn: Wir deutsche Steuerzahler finanzieren

  • eine rechtsextreme Partei, die gegen die deutsche Demokratie ist
  • rechtsextreme Politiker, damit sie weiter gegen die Demokratie zündeln,
  • rechtsextreme YouTuber, die Mitarbeiter von Politikern im Bundestag sind (z.B. bei Alice Weidel)
  • „Mutmaßliche“ rechtsextreme Spione aus China, die im EU-Parlament bei einem Herrn Krah waren.

Wollen wir wirklich weiter jährlich rund 13 Millionen ausgeben, damit unserer Demokratie geschadet wird?

#AfDVerbot, #Philipp #Amthor,

USA 2.0 und Russland – Wenn zwei neue Freunde gegen den deutschen Bundesverfassungsschutz wettern

Ein Beitrag von

Ruprecht Polenz CDU.

„Die neuen Brüder im Geiste“

Besonders interessant sind die Äußerungen von dem

amerikanisch Außenminister Marco Rubio

und

dem russischen Dmitri Anatoljewitsch Medwedew (stellvertretender Leiter des Sicherheitsrates der Russischen Föderation).

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass die neue USA2.0 und Russland2.0 gemeinsam einer Meinung sind, wenn es gegen demokratische Institutionen in Deutschland geht.

STOPPT DIE FEINDE DER DEMOKRATIE! WARUM DIE AfD JETZT VERBOTEN WERDEN MUSS!

Ein Beitrag von Robin Mesarosch

#Robin #Mesarosch.

1. „Rechtsextrem“ ist keine politische Geschmacksrichtung wie links, rechts, liberal oder konservativ. Rechtsextrem ist eine Warnung – ein Alarmsignal! Rechtsextreme Kräfte haben Deutschland und die Welt schon einmal in Blut und Trümmer gestürzt.

2. Und was einmal geschah, kann wieder passieren. Es braucht keinen neuen Weltkrieg, keinen neuen Holocaust. Es reicht, wenn wir Freiheit, Grundrechte und Demokratie verlieren. Genau das passiert, wenn rechtsextreme Parteien wie die AfD erst einmal an die Macht kommen.

3. Früher waren Rechtsextreme politisch irrelevant. Doch die AfD ist heute in Umfragen teilweise stärkste Partei! Was, wenn sie demnächst regiert?

4. In Ungarn, Polen, Italien und den USA haben rechte Parteien in Rekordzeit demokratische Institutionen ausgehebelt. Danach war es zu spät. In Deutschland nähern wir uns genau diesem Kipppunkt.

5. Die AfD vergiftet Debatten, verbreitet Hass und Hetze, hetzt gegen Minderheiten und schüchtert Demokratinnen und Demokraten ein. Die Uhr tickt. Vielleicht ist es sogar schon 5 nach 12.

6. Ein Verbot der AfD wäre kein Wundermittel. Aber es wäre ein klares Zeichen: Wir wehren uns! Politik ist Organisation – und die wichtigste Organisation des Rechtsextremismus in Deutschland ist die AfD.

7. Ein Verbot der AfD wäre keine politische Entscheidung, sondern ein rechtlicher Akt durch das Bundesverfassungsgericht. Neutral, auf Basis unserer Verfassung – geschaffen aus der bitteren Lehre des Nationalsozialismus.

8. Ja, ein Verbotsverfahren kann scheitern. Aber Nichtstun ist gefährlicher. Denn die Feinde der Demokratie schlafen nicht – sie marschieren längst.

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Sehr geehrter Herr Mesarosch,

Auch wenn ich kein Mitglied der SPD bin:

Sie bringen es wieder einmal auf den Punkt.

Es wird höchste Zeit den AfD-Verbotsantrag auf den Weg zu bringen.

Danke für Ihre klaren Worte.

#AfDVerbotJetzt
#DemokratieVerteidigen
#NieWieder
#Verfassungsschutz
#StopptDieRechten

Putinknechte müssen zusammenhalten

Ein Kurzbeitrag von

Ruprecht Polenz CDU.

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Wirklich schlimm, wie Wagenknecht für einen Putinknecht sich verhält…. Nun eine Gemeinschaft, die hier gleich sichtbar wird.

Putinknechte müssen zusammenhalten

Ein Kurzbeitrag von

#Ruprecht #Polenz CDU.

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Wirklich schlimm, wie Wagenknecht für einen Putinknecht sich verhält…. Nun eine Gemeinschaft, die hier gleich sichtbar wird.

Meinungsumfrage oder Meinungsmanipulation?

Wenn Meinungsumfragen im Fernsehen zur Manipulation genutzt werden können

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Zum Vorlesen

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Vorsicht bei Meinungsumfragen im Fernsehen – https://youtu.be/SKlo_Q1KAkI?si=-whPtmIYxfvvSeEp

Ein kritischer Blick auf Zuschauerumfragen im Fernsehen

Wer kennt diese oder ähnliche Umfragen nicht, so wie sie in n-tv jeden Tag stattfinden?

Sie wirken demokratisch, spontan und volksnah – die Telefonumfragen im Fernsehen. „Sollte Politiker X Minister werden?“ oder „Brauchen wir ein Tempolimit?“ heißt es dann bei Sendern wie n-tv oder Bild-TV. Die Zuschauer sollen anrufen und mitbestimmen. Klingt nach direkter Demokratie? Ist es aber nicht. Im Gegenteil: Es könnte sich um gezielte Meinungslenkung durch manipulierbare Stimmungsmache handeln.

Repräsentativ? Sicher nicht.

Denn diese sogenannten „Umfragen“ sind weder repräsentativ, noch besonders sicher vor Missbrauch.

Die Teilnahme kostet meist 50 Cent – ein scheinbar hoher Aufwand für Manipulateure.

Doch genau das ist der Trugschluss:

Wer bereit ist, rund 2.500 Euro zu investieren, kann bereits mit 5.000 Anrufen rund die Hälfte eines Abstimmungsergebnisses beeinflussen.

Und das in einer Sendung, die von Hunderttausenden gesehen wird.

Manipulation leicht gemacht

Technischer Schutz?

Fehlanzeige.

Zwar wird die Anrufernummer gespeichert, doch eine gezielte Beeinflussung mit wechselnden Rufnummern über VoIP-Anlagen oder automatisierte Skripte ist kein Hexenwerk mehr.

Gerade in Zeiten von Deepfakes und Social Bots sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass TV-Umfragen immun gegen Manipulation wären.

Keine Transparenz

Hinzu kommt:

Es fehlt jegliche Transparenz.

Weder gibt der Sender an, wie viele Anrufe eingegangen sind, noch, ob Mehrfachteilnahmen aussortiert werden.

Die Zahlen stehen auf dem Bildschirm – und wirken wie ein Stimmungsbild der Bevölkerung.

Dabei weiß niemand, ob nicht ein einzelner Akteur mit genügend Geld und technischer Expertise den Ausschlag gegeben hat.

Fazit

TV-Umfragen dieser Art sind keine Werkzeuge demokratischer Partizipation, sondern potentiell gefährliche Instrumente zur emotionalen und medialen Manipulation.

Sender wie n-tv täten gut daran, entweder vollständige Transparenz zu schaffen – oder dieses Format zu überdenken.

Beispiel zum Thema „AfD-Verbot: Ja oder Nein“

Annahmen:

Zu Beginn einer Umfrage wären erheblich mehr Anrufe für ein AfD-Verbot.

Kurze Zeit später würde die Mehrheit gegen ein AfD-Verbot stimmen.

Die Anzahl der Anrufe ist nicht genannt.

Annahme:

Geht man von 10000 Anrufe aus und es waren zu Beginn

– 56 % für ein AfD-Verbot (5600 Anrufe)

– und 44 % gegen ein AfD-Verbot (4400 Anrufe)

  • Insgesamt: 10.000 Anrufe

dann könnte durch einen Einsatz von 2.500 Euro (=5.000 Anrufe) gegen ein AfD-Verbot

das Ergebnis wie folgt verändert werden:

-5.600 Anrufe = 37,33 %

-9.400 Anrufe = 62,67 %

Insgesamt: 15.000 Anrufe

Mit einem Betrag von 2.500 Euro könnte das Ergebnis also völlig verfälscht werden.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass bei bestimmten Themen diese Meinungsumfragen manipuliert werden.

Warum diese Umfragen nichts bedeuten sollten und sogar von einem verantwortungsvollen Sender nicht gemacht werden sollten.

Wie oben beschrieben, können durch minimale Geldeinsätze die Umfragen schnell gedreht werden.

Hinzu kommt, dass bestimmte Sender – wie zum Beispiel n-tv – vor allem von wirtschaftsnahen Personen gesehen werden. Dadurch kann allein schon die Zusammensetzung der Zuschauerschaft dazu führen, dass Umfrageergebnisse stark vom tatsächlichen Bevölkerungsdurchschnitt abweichen.

#Meinungsumfrage
#Manipulation
#Medienkritik
#nTV
#Demokratie

Gefährlich, nicht gekränkt! – AfD heult, klagt, keift – weil der Staat endlich Klartext spricht

Ein Beitrag von

#Mirko #Lange.

Wenn eine Partei als rechtsextrem eingestuft wird, ist das keine Meinung – sondern eine staatlich geprüfte Gefahreneinschätzung. Die Reaktion der AfD zeigt: Der Befund trifft. Und zwar ins Mark. Wenn die AfD kritisiert wird, weint sie nicht nur – sie klagt, keift und konstruiert. Eine Analyse ihrer Dauerpose: demokratieverachtend im Inhalt, demokratieschützend nur scheinbar – im Ton.

DieOpfer

Die AfD reagiert nicht demokratisch mit Argumenten, sondern mit Vogel-Alarmismus und Armgewedel. Weidel spricht von „Diffamierung“, von Storch von einem „Anschlag auf die Demokratie“, Chrupalla kündigt – hoppalla – Klage an. Nicht etwa zur Verteidigung der Fakten – sondern zur Verteidigung der Fassade.

DieStrategie

Das Muster ist bekannt und kalkuliert:
🔹️ Angriff = Unterdrückung
🔹️ Fakten = Framing
🔹️ Beobachtung = Bevormundung
Was sich wie Empörung gibt, ist in Wahrheit Inszenierung. Wer sich als Opfer stilisiert, will sich nicht erklären, sondern sich entziehen. Wer klagt, muss nichts einräumen.

DieBelege

Dabei liegt ein 1.100-seitiger Bericht vor. Er belegt mutmaßlich systematisch: Die AfD greift demokratische Institutionen an, relativiert die NS-Zeit, verharmlost Rassismus, delegitimiert Wahlen, verbreitet Desinformation. Das ist nicht Zuspitzung – das ist Aktenlage.

DieVernebelung

Doch statt sich dieser Realität zu stellen, spielt die AfD das Spiel der Umkehrung: Der Rechtsstaat wird zum Unterdrücker erklärt. Die Aufklärung zum Angriff. Die Täterrolle zur Opferrolle. Diese Rhetorik ist nicht überzogen, sondern systematisch verzerrend.

DieTarnung

Besonders zynisch: Die AfD beruft sich auf dieselbe Demokratie, die sie schwächen will. Pressefreiheit gilt – solange sie nützt. Rechtsstaatlichkeit gilt – solange sie instrumentalisiert werden kann. Was als Verteidigung auftritt, ist in Wahrheit Demontage. Diese Partei betreibt Demokratie als Tarnkappe. Wer das nicht durchschaut, spielt mit. Wer sie nur empört verspottet, bleibt in ihrer Inszenierung gefangen. Die bessere Antwort ist: Analyse, Haltung, Aufklärung.

DieTaktik

Olaf Scholz warnt vor einem überstürzten Verbotsverfahren. Nicht, weil die Lage harmlos wäre – sondern weil sie ernst ist. Ein gescheitertes Verfahren würde die AfD stärken. Und er hat Recht: Nicht juristische Symbolik ist gefragt, sondern politische Strategie.

DerKern

Die AfD ist nicht bloß „radikal“. Sie ist eine organisierte Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung – jetzt nicht mehr als Verdacht, sondern als behördlich bestätigter Befund. Wer das ignoriert, macht sich zum Komplizen einer Normalisierung.

Konsequenz

Was jetzt zählt, ist Klarheit. Keine Empörung. Keine Hilflosigkeit. Kein Relativieren. Wer Demokratie verteidigen will, braucht keine Pose – sondern Position. Die AfD zielt auf die Schwäche des Systems. Zeit, seine Stärke zu zeigen.

#AfD

#AfDEnttarnt

#DemokratieInGefahr

#Rechtsextremismus

#KlartextGegenHass

#Verfassungsschützer

RENTE ERHÖHEN NACH RENTENBEGINN? DAS GEHT – ABER MIT RISIKEN!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenexperte – www.Renten-Experte.de

Viele glauben, dass mit dem Renteneintritt auch die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung enden – das stimmt so nicht ganz! Wer im Dezember 2025 in Rente geht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterhin freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen.

Diese Beiträge steigern die Rentenhöhe – jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Die Rentenerhöhung wird erst ab dem Monat wirksam, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Für das Jahr 1961 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 6 Monaten, also im Mai 2028. Bis dahin eingezahlte Beiträge wirken sich somit ab Juni 2028 auf die Rentenhöhe aus – rückwirkend gibt es keine Erhöhung!

Die monatliche Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden – zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro. Ein volles Jahr Höchstbeiträge bringt etwa 75 Euro mehr Rente monatlich – klingt wenig, kann sich aber bei langer Lebensdauer rechnen.

Ob eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnenswert ist, sollte auf jeden Fall mit einem Rentenberater besprochen werden.

Es gibt viele Vor- und Nachteile, die man einfach berücksichtigen muss.

So spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand

– verheiratet ist und der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hätte,

– ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist,

– und letztendlich auch der Gesundheitszustand mit einer Lebenserwartungseinschätzung.

Darüber hinaus spielt das zu versteuernde Einkommen im Zeitraum der Einzahlung eine Rolle und auch in den darauf folgenden Jahren ab Rentenzahlung.

#Rente #Altersvorsorge #Rentenversicherung #FreiwilligeBeiträge #Rentenplus

Rentenexperte – Renten-Experte.de
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