Teil 5 – Rentenberater Kanzlei Professional – Erbrecht und Erbschaftsteuer verständlich erklärt!

Von Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Betriebswirt bAV (FH) und (KI-)Softwareentwickler

Teil 5: Erben, Vererben und die mögliche Erbschaftsteuer

Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? Welche Freibeträge gelten für Ehepartner und Kinder? Und wie lässt sich eine mögliche Erbschaftsteuer berechnen?

Auch diese Themen behandelt meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ – als Informations- und Berechnungshilfe.

1. Wer erbt ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich insbesondere nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand.

Die Software unterstützt dabei, typische Familienkonstellationen und mögliche Erbquoten übersichtlich darzustellen.

2. Pflichtteil und Nachlass

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Dennoch können bestimmten Angehörigen Pflichtteilsansprüche zustehen.

Die Software bietet eine Übersicht über Nachlassvermögen, Verbindlichkeiten und mögliche Pflichtteilsansprüche.

3. Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Besonders interessant sind die persönlichen Steuerfreibeträge nach § 16 ErbStG:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro

Weitere gesetzliche Ausnahmen und Vergünstigungen sind zu berücksichtigen.

4. Erbschaftsteuer überschlägig berechnen

Bei der Berechnung spielen insbesondere Nachlasswert, steuerpflichtiger Erwerb, Freibeträge, Steuerklasse und Steuersatz eine Rolle.

Mit einer Modellrechnung lassen sich mögliche steuerliche Auswirkungen veranschaulichen.

Wichtig: Eine solche Berechnung ersetzt weder die individuelle Steuerberatung noch den Steuerbescheid des Finanzamts.

5. Wo liegen die Grenzen der Software?

Ganz wichtig: Die Software ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung!

Die individuelle erbrechtliche Beratung und Gestaltung gehört zu entsprechend befugten Rechtsanwälten und Notaren.

Die steuerliche Einzelfallberatung ist insbesondere Aufgabe von Steuerberatern oder anderen gesetzlich dazu befugten Personen.

Mein Ziel: Mehr Wissen und bessere Vorbereitung!

Rentenberater Kanzlei Professional soll komplexe Zusammenhänge verständlich machen und Mandantengespräche unterstützen.

Denn Rente, Generationenberatung, Erbrecht und Steuern können eng miteinander verbunden sein.

Selbstverständlich soll das Erbrecht und die Erbschaftsteuer nur allgemein erklärt werden.

Fortsetzung folgt!

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Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

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