CO2-Schock! Deutscher Wald kippt – Regierung rechnet sich Klimaziel schön!

Ein Beitrag von

Daniel Mautz.

Deutschland jubelt über sinkende Emissionen – doch der Wald zahlt die Rechnung. Einst eine CO₂-Senke, jetzt selbst ein Klimakiller! Experten warnen: „Rechentricks retten uns nicht!“

Doomscrolling: Mehr Wald, weniger Probleme? Schön wär’s.

Deutschland hat sein Klimaziel für 2024 insgesamt erreicht. Die Emissionen sind gesunken. Klingt nach Fortschritt, ist leider auch eine Frage der Bilanzierung.

Das ist der Trick: Die Sektoren Gebäude und Verkehr wurden einfach zusammengelegt. Weil die einen weniger ausgestoßen haben als geplant, dürfen die anderen mehr emittieren, ohne dass es offiziell als Verfehlung zählt. Ein echter Fortschritt wäre es nur, wenn alle Bereiche ihre Ziele erreichen würden.

Jetzt kommt dazu, dass bisher Emissionen aus Landnutzung und Wäldern kaum berücksichtigt wurden. Offiziell sind das minus 14 Millionen Tonnen CO2, also eine Senke.

Tatsächlich hat der Wald längst die Seiten gewechselt. 2020 hat er noch 62 Millionen Tonnen CO2 aufgenommen, 2023 waren es nur noch drei Millionen Tonnen. Einbruch um 95 Prozent.

Die Ursache sind Hitze, Dürre, Schädlinge, Brände, Kahlschläge für neue Bau- und Ackerflächen. Statt CO2 zu speichern, setzt der gestresste Wald inzwischen selbst große Mengen frei.

Die Emissionen der Landnutzung sind mittlerweile fast so hoch wie die der deutschen Industrie. 33 Millionen Tonnen CO2, das sind mehr als die gesamten Emissionen der Stahlproduktion in Deutschland. Trotzdem fällt das in den offiziellen Klimabilanzen kaum ins Gewicht. Die Politik rechnet sich den Wald weiter schön.

Und dann gibt es die ewige Idee, einfach mehr Bäume zu pflanzen. Soll ja angeblich alles lösen. Die Realität ist eine andere. Selbst wenn es früher eine halbwegs sinnvolle (wenn auch nicht skalierende) Strategie sehen konnte, mittlerweile wäre es also sogar kontraproduktiv.

Junge Bäume überleben die extremen Bedingungen oft nicht, wachsen langsamer, sterben früher. Es gibt nicht genug gesunde Flächen, um einfach mehr Wald zu machen.

Das Problem löst sich nicht durch Rechentricks und Wunschdenken. Der Wald kann unseren verschwenderischen Lebensstil nicht mehr kompensieren. Auch nicht durch Aufforstung..

Deswegen: Weniger Emissionen, nicht nur anders bilanzieren.

https://www.tagesschau.de/wissen/klima/klimaziele-emissionen-landnutzung-100.html

Kein Anspruch auf Verschleierung im Straßenverkehr – Es herrscht auch dort Verhüllungsverbot

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Dass es ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr geben darf, wurde jetzt in einem Verbots-Sehschlitzurteil nochmals deutlich:

Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer

Urteil: Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.07.2024
– 8 A 3194/21 –

Eine muslimische Frau aus Neuss, die beim Autofahren aus religiösen Gründen ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz verhüllen möchte, hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot.

Die Bezirksregierung Düsseldorf muss jedoch ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung erneut prüfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht und gab der Berufung der Klägerin teilweise statt.

Die Frau wollte aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren.

Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf dies abgelehnt hatte, klagte sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Als dieses die Klage abwies, wandte sie sich an das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch dieses entschied, dass kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot besteht.

Das Gericht erklärte, dass die 2017 eingeführte Regelung der Straßenverkehrsordnung verfassungsgemäß ist.

Diese Regelung soll die Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit von Fahrern bei Verkehrskontrollen sicherstellen und die Rundumsicht gewährleisten.

Dies dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer. Die Religionsfreiheit hat hier keinen Vorrang.

Dennoch kann individuellen Anliegen durch eine Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden.

Die Klägerin hat jedoch keinen direkten Anspruch auf eine solche Ausnahmegenehmigung, da dies im Ermessen der Behörde liegt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ihr Ermessen bei der Ablehnung des Antrags nicht fehlerfrei ausgeübt und muss daher neu entscheiden.

Die Behörde hat die Religionsfreiheit nicht ausreichend gegen die Gründe für das Verbot abgewogen.

Zudem hat sie nicht ausreichend geprüft, ob alternative Maßnahmen wie ein Fahrtenbuch die Ziele des Verbots erreichen könnten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, es besteht jedoch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

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