Verfassungsfeindlich und gefährlich: Warum die AfD laut Grundgesetz verboten werden muss!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Den Gesamttext kannst Du Dir auch hier vorlesen lassen. Übrigens: Das Beste kommt nachbetwa 2/3

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Bei den Verharmlosungen der AfD geht es darum zu sagen….. „ach was…. Gar nicht so schlimm…. Die poltern nur und das muss auch mal sein…“

Wer sich mit der Geschichte befasst hat, weiß und kennt die Parallelen vom Weg der Weimarer Republik zum 3. Reich.

Und diese Wiederholung brauche ich nicht!
Ich habe da eine klare Meinung!

Warum braucht das keiner?

Die AfD und die Anhänger haben doch auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung! Oder?

Ja, die AfD hat ein Recht auf freie Meinungsäusserung nach Artikel 1 Grundgesetz. Dort steht:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

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Artikel 5 Absatz 1 GG

Der Artikel im Grundgesetz, der die freie Meinungsäußerung schützt, ist Artikel 5 Absatz 1 GG.

Der Wortlaut ist wie folgt:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5 [Freiheit der Meinungsäußerung, Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit

Artikel 5 Abs. 2 GG

Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht schrankenlos, wie in Artikel 5 Absatz 2 GG festgelegt:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.

Das bedeutet, dass Meinungsäußerungen durch allgemeine Gesetze (z. B. Strafgesetze wie § 130 StGB – Volksverhetzung) eingeschränkt werden können, wenn sie gegen die öffentliche Ordnung oder Grundrechte Dritter verstoßen.

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Artikel 18 GG

Artikel 18 GG und seine besondere Bedeutung für die Meinungsfreiheit

Artikel 18 GG spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Grundrechte – insbesondere die Meinungsfreiheit – im Kontext der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu schützen. Während Artikel 5 GG die Meinungsfreiheit gewährleistet, stellt Artikel 18 GG sicher, dass diese Freiheit nicht missbraucht wird, um die demokratische Grundordnung anzugreifen.

Besondere Bedeutung des Artikels 18 GG

1. Missbrauch von Grundrechten zum Angriff auf die FDGO

Artikel 18 GG bestimmt, dass die Meinungsfreiheit – und andere Grundrechte – verwirkt werden können, wenn sie dazu genutzt werden, die FDGO zu bekämpfen. Dies umfasst:

      •   Aufrufe zur Abschaffung der Demokratie,

      •   Hetze gegen demokratische Institutionen oder gesellschaftliche Gruppen,

      •   Diffamierung oder Delegitimierung demokratischer Grundprinzipien.

2. Abgrenzung von der allgemeinen Einschränkung der Meinungsfreiheit

Während Artikel 5 Abs. 2 GG allgemeine Schranken für die Meinungsfreiheit definiert (z. B. Gesetze gegen Volksverhetzung), greift Artikel 18 GG nur in besonders schwerwiegenden Fällen ein, wenn Grundrechte gezielt missbraucht werden, um die Demokratie zu untergraben.

3. Verwirkung der Grundrechte

Wird festgestellt, dass eine Person die Meinungsfreiheit oder andere Grundrechte missbraucht, um die FDGO anzugreifen, kann das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 18 GG die Verwirkung dieser Rechte aussprechen. Dies ist ein äußerst seltenes Mittel und erfordert:

      •   Einen nachweisbaren Missbrauch der Grundrechte,

      •   Den gezielten Angriff auf die FDGO.

4. Betroffene Grundrechte

Artikel 18 GG umfasst nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch andere Rechte, die zentral für die Demokratie sind, wie:

      •   Pressefreiheit,

      •   Versammlungsfreiheit,

      •   Vereinigungsfreiheit,

      •   Asylrecht und weitere.

Relevanz für die Meinungsfreiheit

   •   Abwägung zwischen Freiheit und Schutz der Demokratie

Artikel 18 GG verdeutlicht, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist. Wer diese Freiheit dazu nutzt, demokratische Werte zu zerstören oder Gewalt gegen demokratische Institutionen zu rechtfertigen, überschreitet die Schutzgrenze des Grundrechts.

   •   Schutzmechanismus gegen Extremismus

Artikel 18 GG schützt die Demokratie vor Extremismus, indem er die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte nur dann entzieht, wenn diese missbraucht werden, um die FDGO zu bekämpfen.

Fazit

Artikel 18 GG ist ein wichtiges Instrument, um die Demokratie in Deutschland zu schützen. Er macht deutlich, dass Grundrechte wie die Meinungsfreiheit nicht als Werkzeuge zur Zerstörung der Demokratie eingesetzt werden dürfen. Dabei greift der Artikel jedoch nur in Ausnahmefällen ein und verlangt eine sorgfältige Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

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Alice Weidel AfD – völlig untragbar in einer Demokratie. Die Lippen könnten gerade das Wort F.CK darstellen. Wer weiß?

Und genau hier sind die AfD und ihre AfD-Aktivisten, rechtsextreme Anhänger und Politiker zu packen.

Auch Alice Weidel, die neben ihrer extremen Aussagen sich versucht immer noch am Rande der Legalität zu bewegen, hat in ihrem Bundestags-Abgeordnetenbüro beispielsweise eine Mitarbeiterin, die als Influencerin schon verurteilt wurde.

Stephan Brandner
(AfD) Rechtspopulist

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Alice Weidel, die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, beschäftigt in ihrem Bundestagsbüro die rechtsextreme Influencerin Marie-Thérèse Kaiser.

Marie-Thérèse Kaiser

Kaiser, die auch als AfD-Kreisvorsitzende von Rotenburg tätig ist, moderiert eine Propagandasendung des

Vereins “Ein Prozent”,

der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextrem” eingestuft wird.

Zudem ist sie Mitglied der rechtsradikalen Fraueninitiative “Lukreta”.

Im Mai 2024 wurde Kaiser wegen eines rassistischen Facebook-Posts vom Landgericht Verden in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.

Diese Personalentscheidung wirft Fragen hinsichtlich der politischen Ausrichtung und der personellen Auswahl in Weidels Umfeld auf.

Die Beschäftigung einer vorbestraften Rechtsextremistin in einem Bundestagsbüro könnte als Indiz für eine Nähe der AfD zu rechtsextremen Strömungen gewertet werden.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner betont, dass der Verein “Ein Prozent” ideologisch und personell eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Neonazis und der AfD erfülle und über solche Organisationen die AfD Nachwuchs und Personal rekrutiere.

Es ist bemerkenswert, dass Kaiser zuvor im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Bernd Baumann beschäftigt war und aufgrund einer 75-Prozent-Stelle zu Weidel wechselte, um dort eine Vollzeitstelle anzutreten.

Diese Personalrochade innerhalb der AfD-Bundestagsfraktion unterstreicht die Vernetzung und mögliche systematische Integration rechtsextremer Akteure in parlamentarische Strukturen.

Die Beschäftigung von Marie-Thérèse Kaiser in Alice Weidels Bundestagsbüro verdeutlicht die personellen Überschneidungen zwischen der AfD und rechtsextremen Organisationen.

Dies könnte als weiterer Beleg für die Verbindungen der Partei zu extremistischen Netzwerken dienen und die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der AfD und ihrer Mitglieder weiter anfachen.

Es gibt viele einzelne Puzzleteile, die zusammengefügt ein Bild ergeben. Und dieses Bild muss zum Verbot der Partei AfD führen.

Wer die Geschichte kennt und vergleicht, erkennt die Parallelen von der AfD zur DAP bzw. der NSDAP.

Und wer dann die AfD verharmlost, verhält sich so, wie dies dann 1933 endete:

Die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) konnte 1933 die Macht übernehmen, weil mehrere Faktoren und Akteure – darunter Parteien, Politiker und gesellschaftliche Gruppen – direkt oder indirekt zu ihrem Aufstieg beitrugen. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Parteien und ihre Rolle:

1. Deutschnationale Volkspartei (DNVP)

Die DNVP spielte eine zentrale Rolle beim Machtantritt der NSDAP:

   •   Die DNVP war eine konservative, nationalistische Partei, die die parlamentarische Demokratie ablehnte. Sie kooperierte mit der NSDAP, um die Weimarer Republik zu schwächen.

   •   Im Januar 1933 unterstützte die DNVP die Bildung der Hitler-Regierung unter der Prämisse, dass sie die NSDAP kontrollieren könnte.

   •   DNVP-Politiker wie Alfred Hugenberg, der Medienmogul und Parteivorsitzende, waren Teil von Hitlers erstem Kabinett. Hugenberg unterstützte die NSDAP auch finanziell und propagandistisch.

2. Zentrum

Das katholische Zentrum trug indirekt zur Machtergreifung der NSDAP bei:

   •   Das Zentrum stimmte am 23. März 1933 für das Ermächtigungsgesetz, das Hitler diktatorische Vollmachten verlieh.

   •   Diese Zustimmung war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der NSDAP und Zentrumspolitikern wie Ludwig Kaas. Die NSDAP versprach dem Zentrum den Schutz kirchlicher Interessen, ein Versprechen, das sie später brach.

3. Wirtschaftspartei

Die Wirtschaftspartei (WP) vertrat vor allem mittelständische Unternehmer und Handwerker.

   •   Die Partei sympathisierte mit der NSDAP wegen gemeinsamer Ablehnung der Weimarer Republik und der Arbeiterbewegung.

   •   Die Wirtschaftspartei unterstützte die NSDAP bei der Schwächung der demokratischen Institutionen, auch wenn sie selbst keine große politische Macht hatte.

4. Konservative und Monarchisten

   •   Konservative Kreise, darunter Politiker wie Franz von Papen (parteilos, aber DNVP-nah), spielten eine entscheidende Rolle.

   •   Papen, der ehemalige Reichskanzler, unterstützte Hitler als Reichskanzler, weil er glaubte, Hitler und die NSDAP kontrollieren zu können. Er verhandelte direkt mit Hindenburg, um Hitler die Macht zu übertragen.

Indirekte Faktoren durch andere Parteien

Einige Parteien trugen indirekt zur Machtübernahme der NSDAP bei, indem sie politische Instabilität förderten oder demokratische Prinzipien schwächten:

   •   SPD und KPD: Die Spaltung zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten machte eine gemeinsame Front gegen die NSDAP unmöglich.

   •   Die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) bekämpfte die SPD als „Sozialfaschisten“ und trug so zur Zersplitterung der Linken bei, was der NSDAP zugutekam.

Schlussfolgerung

Die NSDAP konnte die Macht übernehmen, weil konservative und nationalistische Parteien wie die DNVP und Politiker wie Franz von Papen glaubten, Hitler für ihre eigenen Zwecke nutzen zu können. Gleichzeitig profitierte die NSDAP von der Schwäche der demokratischen Kräfte, der wirtschaftlichen Krise und der Spaltung der politischen Linken.

Wer die AfD

wählt

– verharmlost

– oder das AfD-Parteiverbot ablehnt,

unterstützt letztendlich die AfD.

Und wer auf den Rat eines 100-Jährigen nicht hören will, sollte sich klar machen, was aktuell die AfD so treibt.

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