Gerhart Baum – Ein Kämpfer für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Von Prof. Franz-Alois Fischer

2023 neigt sich so langsam dem Ende – Zeit für ein paar resümierende Gedanken zu diesem schwierigen Jahr und ein paar Ausblicke auf 2024.

Ich beginne heute mit meiner persönlichen Person des Jahres 2023:
Gerhart Baum

Der mittlerweile 91-jährige ist einer der leidenschaftlichsten Kämpfer für #Demokratie und #Rechtsstaat, die wir in unserem Land haben. Er ist von messerscharfem Geist, sprachlicher Klarheit und nahezu entwaffnender Prägnanz.

Kaum jemand sieht und benennt so klar die mannigfachen Gefahren, denen sich unsere Demokratie heute ausgesetzt sieht. Er war einer der ersten, der die Gefahr des #Rechtsextremismus und der autokratischen Gesinnung benannt hat. Er wird nicht müde im Versuch, mit der weit verbreiteten und naiven Fehlvorstellung zu brechen, der Erfolg der AfD erkläre sich vor allem mit Protestwählern und besorgten Bürgern. Nein: Rechtsextremismus und eine gegen die parlamentarische Demokratie gerichtete Gesinnung sind Teil der bürgerlichen Mitte, mitten in der Gesellschaft angekommen. Und da werden sie auch so schnell nicht wieder weggehen.

Baum irritiert auch einige. Das liegt zum Einen daran, dass er den Finger in die Wunde legt. Unbequeme Wahrheiten hören nicht immer alle gerne. Außerdem liegt es nach meinem Verständnis auch daran, dass er mit dem schwammigen, oft unbestimmten und beschönigenden Gesülze bricht, das unseren politischen Diskurs prägt.

Baum hat die sprachlichen Fähigkeiten dazu. Er hat nichts zu verlieren, muss nicht mehr gewählt werden, nichts verkaufen, nicht auf eine Karriere achten, sich mit niemandem gemein machen. Ihm geht es einfach nur um die Sache.

Dafür vielen Dank, lieber Gerhart Baum!

Link Wikipedia —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Baum

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig

Letzte Woche erging eine richtungsweisende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur #AfD, die in der öffentlichen Berichterstattung nach meinem Geschmack nicht den Raum bekommen hat, der ihr zusteht.

Formal ging es in dieser Entscheidung darum, ob der Bayerische #Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei (also nicht nur die bayerische AfD) beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren darf.

Die AfD ist gerichtlich hiergegen vorgegangen.

Das ist in einem #Rechtsstaat ihr gutes Recht.

Nun hat der VGH zweitinstanzlich entschieden, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist.

Neben dem üblichen juristischen Kleinklein befassen sich die Richter dezidiert mit den von der AfD vorgebrachten Argumenten. Die Entscheidung ist eine dezidierte und differenzierte Auseinandersetzung mit der derzeitigen Gretchenfrage nach dem Umgang mit der AfD und daher unbedingt lesenswert. Die maßgeblichen Punkte, warum die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz ist:

—> Der rechtsextremistische sogenannte „Flügel“ der Partei rund um Björn Höcke wurde zwar formal schon 2020 aufgelöst, viele seiner Mitglieder mit entsprechender Gesinnung haben aber nach wie vor einen maßgeblichen Einfluss auf die Partei – auch in Bayern, auch bundesweit

—> Einen ebenfalls großen Einfluss auf die gesamte Partei hat die rechtsextreme Junge Alternative, die insbesondere einen ethnokulturellen Volksbegriff vertritt, der nicht mit dem #Volksbegriff des Grundgesetzes vereinbar ist (der auf Staatsangehörigkeit und gerade nicht auf ethnische Kriterien abstellt)

—> Dem Verfassungsschutz sowie dem VGH liegen ganz konkrete Umsturzphantasien von AfD-lern vor.
Auszüge:
„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr. Der Abgrund ist nahe. Wahlen helfen hierzu ohnehin nicht mehr.“ (Rn. 117) oder
„Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht
mehr herauskommen werden.“ (Rn. 118)

—> Die AfD achtet außerdem nicht den (egalitären und vollkommen ethnisch neutralen) Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes

Das sind mal belastbare Punkte für eine sachliche und nicht so moralisch aufgeladene Diskussion über den Umgang mit der AfD. Den Boden aller politischen Auseinandersetzung stellt das Grundgesetz bereit. Die AfD verlässt diesen Boden zum Teil.

Entscheidung VGH:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/10_ce_23.796_anonymisiert.pdf

(interessant v.a. ab Rn. 100)

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Link zum Thema bei Deutschlandfunk

—> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html