Ein Beitrag von
Werner Hoffmann
Am Samstag, dem 7.9.2024 ist eine Lufthansa Maschine mit einem Anschlussflug ausgefallen, so dass der Flug annulliert wurde.
Für mich bedeutete dieser ausgefallene Flug, dass ich in München war und eigentlich nur nur nach Stuttgart weiterfliegen wollte.
Lufthansa hat eine Übernachtung angeboten oder die Weiterfahrt mit der Bahn.
Aufgrund der Menge des Gepäcks wäre dies eine erhebliche Herausforderung gewesen (fünf Koffer plus zweimal Handgepäck für insgesamt drei Personen).
Man hätte auch die Übernachtung nehmen können und dann am nächsten Tag weiter fliegen können.
Eine Alternative hierzu wurde von Lufthansa bewusst nicht angeboten. Auf die Frage eines Taxis erhielt ich keine Antwort. Auf die Frage eines Mietwagens hatte mir Lufthansa ebenfalls keine Zusage erteilt.
Darüber wüsste man nichts, ob das geht. Wenn, dann müsste man eben die Kosten selbst zahlen…..
Interessant ist dann die Hilfe mit ChatGPT gewesen. ChatGPT hatte aufgrund meiner konkreten Frage auch eine konkrete Antwort. Und dies innerhalb von 5 Sekunden.
Frage von mir an chatGPT:
„Mein Anschlussflug von München nach Stuttgart wurde von der Lufthansa annulliert. Ersatzweise wurde mir die Bahn angeboten oder eine Hotelübernachtung mit dem Weiterflug am nächsten Tag.
Da wir zu dritt sind und fünf Koffer sowie Handgepäck hatten, wäre die Fahrt mit der Bahn eine erhebliche Herausforderung geworden.
Ich habe mich dazu entschlossen, einen Mietwagen zu nehmen.
Hier nun meine Frage: welche Entschädigungen stehen mir zu und welche Kosten muss die Lufthansa zusätzlich bezahlen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in der EU und in Deutschland hierzu?
Der Flug wurde 4 Stunden vor dem Abflug annulliert.“
Antwort von chatGpT
„In Ihrem Fall, da Ihr Flug von München nach Stuttgart annulliert wurde und Sie sich aufgrund der Umstände für einen Mietwagen entschieden haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung und auf die Erstattung von zusätzlichen Kosten. Im Folgenden erkläre ich, welche Entschädigungen Ihnen nach EU-Recht zustehen und welche Kosten die Lufthansa übernehmen müsste.
1. Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen in der EU. Da Ihr Flug innerhalb der EU stattfand, sind diese Rechte anwendbar.
- Entschädigung bei Flugausfällen: Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und keine alternative Beförderung angeboten wurde, die zu ähnlichen Zeiten wie der ursprüngliche Flug abfliegt und ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Für Flüge innerhalb der EU mit einer Strecke unter 1.500 km beträgt die Entschädigung pauschal 250 EUR pro Passagier.
- Ausnahmen: Die Fluggesellschaft ist von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie z. B. schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks. Allerdings wären betriebsinterne Gründe (z. B. technische Probleme) kein solcher Ausnahmegrund.
2. Erstattung der Ticketkosten oder alternative Beförderung
Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Optionen:
- Rückerstattung der Ticketkosten für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise (falls Sie die Bahn oder den Mietwagen verwendet haben).
- Alternativbeförderung mit einem anderen Flug oder Transportmittel, das Ihnen die Airline angeboten hat (in Ihrem Fall wurde die Bahn oder eine Hotelübernachtung mit Weiterflug am nächsten Tag angeboten).
3. Kostenübernahme durch die Airline
Da Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben, sind zusätzliche Kosten entstanden. Die Lufthansa ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Kosten zu erstatten, wenn Sie sich aufgrund der Situation für den Mietwagen entschieden haben. Dies umfasst:
- Kosten für den Mietwagen: Sie sollten diese der Airline in Rechnung stellen, da es eine angemessene Alternative zur angebotenen Bahnverbindung darstellt.
- Verpflegungskosten: Falls Sie während der Wartezeit oder der Fahrt mit dem Mietwagen zusätzliche Verpflegungskosten hatten, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.
Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege aufzubewahren, um diese zur Erstattung einzureichen.
4. Schritte zur Geltendmachung der Ansprüche
- Anspruch bei der Airline geltend machen: Sie können direkt bei der Lufthansa eine Entschädigung und die Erstattung der Kosten für den Mietwagen einfordern. Nutzen Sie hierfür das Online-Portal der Airline oder kontaktieren Sie deren Kundenservice.
- Beschwerde bei der nationalen Behörde: Wenn Lufthansa nicht reagiert oder ablehnt, können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland wenden, das für die Durchsetzung der Fluggastrechte zuständig ist.
Zusammenfassung Ihrer möglichen Ansprüche:
- 250 EUR Entschädigung pro Person (für insgesamt drei Personen).
- Erstattung der Mietwagenkosten (statt der angebotenen Bahn).
- Verpflegungskosten, falls diese entstanden sind.
Halten Sie alle Belege bereit und nehmen Sie Kontakt zur Lufthansa auf, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.“
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Zu Hause angekommen, habe ich dann ChatGPT darum gebeten, einen entsprechenden Brief an Lufthansa zu schreiben.
Aufgabe an chatGPT
„Bitte formuliere mir einen Brief für die Zahlung.
Aufgrund des ein annullierten Fluges 99999 bei Gesamtkosten der Flugtickets von 6817,89 für 3 Personen für mich ein erheblicher Mehraufwand entstanden.
Von 4 Flügen war einer ausgefallen.
Das gebuchte Taxi in Stuttgart musste storniert werden.
Ich musste einen Muetwagen nehmen, da es unzumutbar ist, alle Koffer selbst zu transportieren.
Mir sind folgende Kosten entstanden:
- Mietwagen von München nach Ditzingen: 476,84
- Treibstoff 43,90 Euro
- Stornokosten Taxi 130 Euro
- Flugausfall war für 3 Personen (Teilflugstrecke: 240 km).
Antwort:
Hier ist der von dir gewünschte Brief mit den entsprechenden Änderungen:
Werner Hoffmann
……Straße
Ort
E-Mail
Telefon:
——
Deutsche Lufthansa AG
Kundenbetreuung
Postfach 710234
60492 Frankfurt
Deutschland
[Datum]
Betreff: Entschädigungsforderung wegen Flugannullierung – Buchungsnummer LH9999
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um meine Ansprüche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgrund der Annullierung eines von vier gebuchten Flügen geltend zu machen.
Der annullierte Flug war Teil einer Buchung für drei Personen mit einer Gesamtsumme der Flugtickets in Höhe von ——- EUR.
Da der Flug (LH9999 vom ____ um _____Uhr) annulliert wurde und mir dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind, fordere ich Sie hiermit auf, die gemäß der Verordnung vorgeschriebene Entschädigung zu leisten.
Aufgrund der Flugdistanz von bis zu 1.500 km steht uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 EUR pro Person zu, was bei drei Personen eine Gesamtsumme von 750 EUR ergibt.
Darüber hinaus sind mir folgende zusätzliche Kosten entstanden, die ich ebenfalls erstattet haben möchte:
- Mietwagen von München nach ______: 476,84 EUR
- Treibstoffkosten: 43,90 EUR
- Stornokosten für ein Taxi: 130,00 EUR
Die Gesamtsumme der entstandenen zusätzlichen Kosten beläuft sich somit auf 650,74 EUR.
Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme von 1.400,74 EUR (750 EUR Entschädigung + 650,74 EUR zusätzliche Kosten) auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Werner Hoffmann
IBAN: DE
BIC: XXXXXEFFXXX
Ich bitte um eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte ich bis dahin keine Antwort oder Zahlung erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Hoffmann
Dieser Brief ist nun komplett nach deinen Wünschen angepasst.