Das ist lobenswert und ja, wir können froh sein, dass ihn diese Erkenntnis erreicht, aber: 3 Dinge dazu, die extrem wichtig:
Die Union gibt inoffiziell zu, dass sie energiepolitisch völlig daneben lag.
Die Union hat Jahrzehnte die Energiewende vergeigt.
Die Union hat in den letzten 2 Jahre gelogen.
Eine Einordnung und wieso das aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht ein Risikofaktor ist.
– Rekapitulieren wir Spätestens seit Russlands Angriffskrieg und die Extremsituation energiepolitischer Abhängigkeit zum Land durch Nordstream 2 (was die Union noch Wochen vor Kriegsbeginn und Jahre nach Besetzung der Krim vorantrieb) ist das energiepolitische Kartenhaus zusammengebrochen. Fast jede gesellschaft- bzw. wirtschaftliche Auswirkung der letzten 2,5 Jahre ist mit Blick auf die Energiepreise zurückzuführen – ob am Ende die steigenden Brötchenpreise oder eben die horrenden Kosten für die Schwerindustrie.
Der Februar 2022 markierte eine Zeitenwende, weil endgültig klar wurde: Hier ging Jahrzehnte massiv was schief.
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–> Zu Punkt 1 Die Union forderte den Bau von neuen Atomkraftwerken nach Putins Angriffskrieg. Sie sagt zwar nicht wo die überhaupt gebaut werden soll (und wie sie JETZT entlasten) und wohin mit dem Müll, aber bis heute können wir uns das anhören. —> Sie forderte das Ende des „Heizhammers“; über Jahrzehnte wurden Gas- & Ölheizungen vom Bund gefördert (mit Ansage in die Abhängkeit), schuf Phantasiezahlen für Wärmepumpen-Preise und ignorierte den 2. EU-ETS.
– Zu Punkt 2 —> Im Oktober 2014 stellte „Seehofer neue Stromtrassen infrage“ und will stattdessen Bayern mit Gaskraftwerken unabhängig von Leitungen machen. Wenn sie gebaut werden, dann bitte unter die Erde.
—> Mittlerweile fordert Söder, ohne Witz: Neue Stromtrassen, weil Erdkabel zu teuer sind.
—> Suedlink-Trasse beginnt jetzt erst mit dem Bau, 2028 soll sie abgeschlossen sein. Über 10 Jahre verloren – das kostet in Bayern einiges an Wirtschaftskraft.
– Zu Punkt 3 Aber bei den Wärmepumpen- oder Atomkraft-Aussagen blieb es ja nicht. E-Auto, Naturschutz, Klimakrise: Egal wohin wir blicken, entweder wurde relativiert oder mit falschen Zahlen hantiert. Mit Blick auf die derzeitigen Umfrage-Mehrheiten wird es auf eine CDU-Regierung 2025 hinauslaufen.
Wenn die CDU 2025 die Wahlen gewinnen wird, wird sie weder das Heizungsgesetz zurücknehmen, noch Atomkraftwerke bauen, noch Stromleitungen verhindern, noch die Entbürokratisierung der Erneuerbaren zurücknehmen – und ich würde sogar behaupten: Das Verbrenner-Aus ist ihnen auch egal. Sie wissen, dass der Zug in Richtung Erneuerbare/Klimaneutralität längst abgefahren ist. Sie wissen auch, dass die Schuldenbremse so absolut nicht haltbar ist. Was die Union hier 2,5 Jahre gut gemacht hat, ist Kampagnenarbeit, aber zu welchen Kosten? Sie trägt maßgeblich zur extremen Polarisierung bei. Das darf man nicht vergessen.
WARUM DER MINDESTLOHN AUF 15,77€ – MTL. 2.650 EURO ANSTEIGEN MUSS
Der Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde ist zu gering.
ARBEIT MUSS SICH LOHNEN.
Wer 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, sollte eine Rente beziehen, die über 1.000 Euro liegt. Es darf nicht sein, dass ein zu niedriger Mindestlohn die Allgemeinheit zu stark belastet. Genau aus diesem Grund muss der Mindestlohn 2024 auf 15,77 Euro pro Stunde angehoben werden.
Einfach erklärt
Wer pro Stunde den Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, verdient im Monat
12,41€ x 8 Stunden x 21 Tage = 2.084,88 € Brutto
Wer halbtags arbeitet (insbesondere Alleinerziehende, die sich auch um die Kinder kümmern müssen (Hilfe bei Hausaufgaben, Hsushslt etc), verdient die Hälfte.
Wäre der Mindestlohn bei 15,77 €, dann ergibt sich ein Bruttolohn von
15,77 Euro x 8 Stunden x 21 Tage = 2.649,30 € (aufgerundet 2.650 Euro)
Folge Aufstockung des Mindestlohns durch Jobcenter (Bürgergeld)
Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 12,41 € pro Stunde
Daraus ergibt sich folgende Aufstockungsberechning
Aufgrund des Mindestlohns von 12,41 Euro ergibt sich eine Aufstockung von 517 Euro.
Beispiel Ledig ohne Kinder:
12,41 Mindestlohn, pro Monat 2.084 Euro
Ledig bei Mindestlohn 15,77 Euro
Der Nettolohn wäre bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro um 324 Euro höher.
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Wie hoch wäre die Aufstockung bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde?
Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 15,77 € pro Stunde
Daraus ergibt sich folgendes Aufstockungsergebnis:
Auch in diesem Beispiel ergibt sich noch ein Anspruch auf Aufstockung. Dieser Anspruch hat sich durch den höheren Mindestlohn auf 129 Euro reduziert.
Da der Mindestlohn jedoch auf 12,41 Euro ab 1.1.2024 festgeschrieben ist, muss der Staat eine Aufstockung von 517 Euro bezahlen.
Die höhere Aufstockung von 388 Euro (517 – 129 €) bezahlt letztendlich die Allgemeinheit. Und zwar zu Gunsten des Arbeitgebers.
Eine weitere Folge ist, dass die Sozialversicherungseinnahmen natürlich auch geringer sind, wodurch auch nicht nur die Allgemeinheit dies mitfinanziert, sondern auch Arbeitnehmer geringere Ansprüche hat (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche)
Beispiel Ledig ohne Kinder: Aufstockungsberechnung
Beispiel 12,41 Euro Mindestlohn
Beispiel Mindestlohn 15,77 Euro
Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro wäre keine Aufstockung notwendig, die Kommunen müssten keine Aufstockung verwalten und der Arbeitnehmer hat später auch wesentlich bessere Rentenansprüche!
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Wie hoch sind die Rentenansprüche bei Mindestlohn?
Wer ab 1.1.2024 12,41 Euro pro Stunde verdient, hat ein Jahreseinkommen von 25.018 Euro.
Würde der Arbeitnehmer 15,77 Euro pro Stunde verdienen, wäre der Jahresverdienst bei 31.793 Euro.
Wie hoch wäre die Rente (ohne Grundsicherung/Grundrente)
Der voraussichtliche Durchschnittsverdienst beträgt 2024 etwa 45.358 Euro.
Daraus errechnen sich folgende Entgeltpunkte für dieses Jahr
Brutto: 25.018 : 45.358 = 0,5515 Entgeltpunkte
Brutto: 31.793 : 45.358 = 0,7009 Entgeltpunkte
Würde der Lohn im Verhältnis zum Durchschnittslohn in 45 Jahren immer gleich sein, dann errechnet sich der Rentenanspruch wie folgt:
Beispiel 12,41 € Mindestlohn
– 0,5515 x 45 Jahre x 36,70 = 910,80 € Bruttorente*
Netto: ca 813,50 €
Beispiel 15,77 € Mindestlohn
0,7009 x 45 Jahre x 36,70 = 1.157,53 € Bruttorente*
Netto ca. 1.033,67 €
Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, ist keine Steuer, allerdings noch ca 10,35 bis 10,7% Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeitrag noch abzuziehen.
Die Bruttorente wäre bei einem Mindestlohn von 2.650 Euro brutto somit um 246,73 Euro höher (netto: 220,17 €).
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AUSWIRKUNG AUF GRUNDSICHERUNG
Die Grundsicherung und Grundrente wurden auf Drängen der SPD zu Zeiten von Andrea Nahles eingeführt und ist insoweit der SPD hoch anzurechnen.
Alleine durch den höheren Rentenanspruch sinkt die Grundsicherung von 711,95 Euro auf 491,95 Euro. Die Grundsicherung muss von der Allgemeinheit getragen werden. Insofern ist die Allgemeinheit durch den niedrigen Mindestlohn mit 220 Euro mehr belastet.
Hierbei ist der Zuschlag zur Grundrente noch nicht berücksichtigt.
HÖHE DER RENTE MIT ZUSCHLAG AUF GRUNDRENTE
Die Berechnung des Zuschlages ist von einigen Voraussetzungen abhängig.
Berechnung—> Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,2 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,175 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,175 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert berechnet.
In beiden Fällen würde der Grundrentenzuschlag gewährt, weil der Verdienst zwischen 30% und 80% über 35 bzw. 33 Jahre vorhanden war.
Fest steht jedoch auch hier, dass der Zuschlag, der auch durch die Allgemeinheit getragen werden muss, bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro viel höher ist, als bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro.
Der Unterschied in der Zuschlagsberechnung beträgt (0,1494 x 100 : 0,5515 = 14,94 %).
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Arbeit muss sich lohnen und ein zu niedriger Mindestlohn darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit sein.
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Gegenargument der Arbeitgeber: „Wenn aber der Mindestlohn so ansteigt, verlegen die Arbeitgeber ihren Sitz ins Ausland.“
Dieses Argument ist falsch. Deutlich wird dies wenn man sich die Branchen ansieht, die den Mindestlohn nutzen.
In der Regel sind dies Reinigungsfirmem, Tourismus, Hotel und Gaststätten. Gerade diese Branchen können den Arbeitsplatz nicht ins Ausland verlegen.
Weiterer Artikel —>
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.