Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Vorsorgeordner, Notfallordner, #Beurkundung, #Generalvollmacht, #Notar, #Patientenverfügung, #Vorsorgevollmacht

#bAVExperte, #Gesundheitsförderung, #HumanResources #HR, #Mitarbeiterförderung, #Notfallvorsorge #Unternehmer, #Payroll, Personalbindung, #Pflegeversicherung, #Steuerberater, #Steuern, #Testament, #Weiterbildung,

 

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

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#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

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Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

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• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

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Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

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Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

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Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

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Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

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Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

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bAV-Experte

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Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, VorsorgevollmachtVeröffentlicht am Autor wehodiKategorien Akademiker, Apotheker, Arbeitnehmer, Arbeitslos-55plus, Ärzte, Augen, Baden-Württemberg, Beamte, Beamtenversorgung, Behinderte, Berufsbetreuer, Besser Hören, Besser sehen, Betreuer (ehrenamtlich), Bürgerversicherung, BW, Coronavirus, Demenz, Demografie, Demokratie, Deutschland, Dienstleistung Entgeltabrechnung, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Ehrenamt, Forum-55plus, Freizeit, Gehaltsbuchhaltung, Generalvollmacht, Generationenberater, Geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener bis 2.200 Euro p.m., Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheit, Handwerker (zulassungsfreie), Handwerker zulassungspflichtige, Handwerkerversorgung, Haus und Hof, Hausfrauen, Heilwesenberater, Herzerkrankung, Internet, ipad, iphone, Jobs ü55, Know-How, Krankenversicherung, Lehrer, Notfallmappe, Notfallordner, Payroll, Personalabteilung, Pflegepersonal, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Politik, Politiker, Recht und Steuern, Region, Rentenversicherungen, Rentner, Rentnerjob, Sars-Cov-2, Schnarchen, Sorgerechtsverfügung, Steuertipps, Teilzeitbeschäftigte, Unfallversicherung, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, Zielgruppen, Zusatzkrankenversicherung

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus

Die BILD betreibt wieder Volksspaltung.

Schon alleine das Beispiel ist spalterisch:

„Am Montag hatte der Fall eines Lageristen für Aufsehen gesorgt, der bei seiner Spedition in Bad Oeynhausen gekündigt hatte. Begründung: Er kassiere lieber Bürgergeld und verdiene sich mit Schwarzarbeit etwas dazu – dann habe er mehr als mit dem regulären Job bei der Spedition.“

Ok, nun könnte ich auch eigentlich meinen Job hinwerfen und doch gleich eine Bank überfallen oder als Enkeltrickbetrüger „schwarz“ arbeiten. Wäre doch noch viel attraktiver.<Ironie aus>

Was die Bildzeitung betreibt ist nichts anderes, als zu hetzen. Und zwar in die Richtung, dass das #Bürgergeld ja viel zu hoch ist und abgeschafft werden sollte.

Die BILD sagt dies zwar nicht direkt, allerdings missbraucht sie hierzu das menschliche Rudelverhalten, indem sie Meinungsumfragen nutzt.

In einem Punkt hat die BILD natürlich recht. Der Mindestlohn muss 2024 stärker wachsen. Es ist nicht das Bürgergeld, das zu hoch ist, sondern es ist der Mindestlohn zu niedrig.

So ist der Mindestlohn in Deutschland derzeit bei 12 Euro. Zum Vergleich: In Luxemburg ist der Miindestlohn in 2023 bei 13,05 €.

Zum 1.1.2024 soll der Mindestlohn um 0,41 € in Deutschland ansteigen (3,42%). Zum 1.1.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 € (+3,3%) ansteigen.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?

Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. “

In der Tarifkommission sind Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.

Bei der letzten Tarifkommissionvereinbarung wurden die Arbeitnehmer überstimmt.

Hintergrund war letztendlich die Arbeitgeber zu entlasten.

Wie wird das Bürgergeld festgelegt?

Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 den 14. Existenzminimumbericht vorgelegt. Daraus gehen nicht nur die aktuellen Regelsätze hervor, sondern auch die für 2024 angedachte Erhöhung.

Das Existenzminimum spielt also hierbei eine entschiedene Rolle.

Bei den Erhöhungen spielt der Warenkorb und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Zusammenfassung und Gegenüberstellung

Beim Bürgergeld spielt somit das Existenzminimum und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Beim Mindestlohn wird die Inflation überhaupt nicht berücksichtigt.

Habeck hatte bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen

Auf den Systemunterschied bei den Erhöhungen hatte der Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits mehrfach hingewiesen und plädierte stauch dafür den Mindestlohn im gleichen Verhältnis wie das Bürgergeld anzuheben.

Zitat: „Das #Bürgergeld werde im Grunde „entlang der #Statistik“ automatisch angehoben,
anhand von Preiserhöhungen bei Lebensmitteln oder Kleidung, so Habeck.
Beim #Mindestlohn verwies er auf eine #Kommission, die sich vor allem aus #Vertretern von #Arbeitgebern und #Arbeitnehmern zusammensetzt.

Die #Mindestlohnerhöhung entspreche #nicht der #Erhöhung, die beim #Bürgergeld komme, sagte Habeck.
Der Bürger, ein #Metallarbeiter, habe hier einen völlig richtigen Punkt. „Ich würde für mich sagen, die #Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig.“

Dies äußerte Habeck bereits vor einiger Zeit, als die Tarifkommission den Mindestlohn vereinbart hatte.

Am 6.9.2023 stand deshalb nochmals in der taz;

„Habeck über Mindestlohn: „Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig Laut Bundeswirtschaftsminister war die Anpassung des Mindestlohns nicht hoch genug.“

Problem Inflation und Mindestlohn

Steigen die Löhne entsprechend an, wirkt dies natürlich auch mittelbar auf die Inflationsrate.

Es macht jedoch auch keinen Sinn, den Mindestlohn nicht entsprechend anzupassen. Grund: In keinem einzigen Tarifvertrag sind so geringe Lohnanhebungen, wie beim Mindestlohn.

Mit rund 3% ist die vorgesehene Erhöhung für 2024 und 2025 das absolute Schlusslicht bei allen Lohnentwicklungen.

Insofern hat der Bundeswirtschaftsminister vollkommen recht.

Übrigens: Was sagt die AfD dazu?

Übrigens: Wenn es nach der #AfD geht, sollen die Mindestlöhne wieder abgeschafft werden. Interessanterweise sind gerade unter den Geringverdienern und Bürgergeldempfängern ein hoher Anteil der AfD-Anhänger zu finden.

Deutschland ist an Platz 4 – weltweit!! Wenn es um die höchste Nutzung an Robotern geht, muss sich Deutschland wohl kaum verstecken!

Und wer miesepetrig – wie die #BILD – Deutschland nach unten schraubt, sieht viele Neuerungen nicht.

Noch nie war eine Bundesregierung mit so vielen Themen eingespannt, wie diese Bundesregierung.

#Russischer #Angriffskrieg

#Klimawandel mit dem Thema #Erneuerbare
#Energie

#Inflation

#Gaspreise, #Ölpreise, #Strompreise

Ausstieg aus #Atomkraft

#Rentenproblematik 2024

#Verteuerung der #Baukosten

Und trotzdem kein großer Wirtschaftseinbruch.

Die Arbeitslosenquote befindet sich in Deutschland – innerhalb von Europa – auf dem niedrigsten Wert.

Im Gegenteil, es gibt eine #Innovationswelle!

So wird ein weiterer #Chiphersteller in Dresden #Chips fertigen.

https://youtu.be/6AZtBOcQGSA

Und auch in der #KI – #Künstlichen #Intelligenz – tut sich viel in Deutschland!

Deutschland ist im Übrigen an Platz 4 von rund 190 Ländern bei der Nutzung der Robitertechnik. Dass dadurch auch im Maschinenbau und auch in anderen Branchen der Zulieferung weitere Arbeitsplätze entstehen, steht außer Frage.

Darüber hinaus soll die #Grunderwerbsteuer abgeschafft werden, damit die #Baukosten sinken.

Armel aufkrempeln und Blick nachvorne, weg von den #Gesternkleber, der anderen der #Vergangenheit klebt.

Wer jetzt innovativ mit dabei ist, zählt zu den Gewinnern.

Denke nur mal zurück, als es noch Droschken gab und dann das Auto die Führerschaft übernommen hatte.

Und auch die PkW’s werden weiterentwickelt. Heute E-Car’s, bald auch autonome Fahrzeuge.

Und die #Eckigen passen eben nicht auf das Runde

Die Welt ist rund und dreht sich. Eckige #Gesternkleber können die Welt nicht anhalten!An der Vergangenheit #kleben, bringt nichts!

Flüchtlinge wollen in Deutschland auch arbeiten

„Das ist Zugangsverhinderung“
Warum #Asylsuchende in #Deutschland so schwer Arbeit finden

Dass die wenigsten Flüchtlinge nach Deutschland kommen, um von Sozialhilfe zu leben, dürfte wohl klar sein.

Und trotzdem machen #rechtspopulistische und #rechtsradikale Gruppen – zB AfD – Stimmung gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und insgesamt gegen alle Ausländer.

Es werden Bilder in den Köpfen der Menschen projektiert. Z.B. vom schwarzen oder muslimischen Messerstecher. Und so mancher Mensch hat dann schon Angst vor farbigen Menschen.

Stelle Dir einmal vor, ein blonder Schwede ballert mit einem Maschinengewehr herum, so wie dies vor einigen Jahren war. Würdest Du dann heute Angst vor allen Blonden haben? Wohl kaum.

Fast alle Asylsuchenden wollen arbeiten und sind wissbegierig. Leider ist der neue Arbeitsbeginn oft schwierig, so wie dies auch n-tv beschreibt.

Jährlich kommen Zehntausende Asylsuchende nach Deutschland und suchen hier einen Job.

Doch bis sie tatsächlich arbeiten dürfen, müssen sie eine Reihe an Hürden meistern.

Der Weg auf den Jobmarkt ist nicht nur kompliziert und langwierig, sondern häufig auch erfolglos.
Warum?
Ashkan G. erfüllt eigentlich alle Voraussetzungen, um in Deutschland rasch einen Job zu finden.
Der 33-jährige Iraner lebt seit 2019 in Deutschland, spricht seit einem Sprachkurs gut Deutsch, hat an einer Teheraner Universität seinen Bachelor in Architektur gemacht.

Er bringt mehrere Jahre Berufserfahrung mit und will hier unbedingt arbeiten. Doch er darf nicht.

Ein Hindernis ist unter anderem, dass sein #Asylantrag noch nicht bearbeitet wurde.

Den hat Ashkan zwar bereits vor vier Jahren gestellt, doch seitdem befindet er sich in einer behördlichen Warteschleife, die unzähligen Asylsuchenden hierzulande zusetzt.

Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Menschen mit laufendem Asylverfahren eine Erlaubnis von der #Ausländerbehörde. Die wiederum muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Und da wird es kompliziert. Denn einheitliche Verfahren gibt es nicht, entschieden wird im Einzelfall.
In Ashkans Fall bedeutet das: Zwar hat er mittlerweile ein Jobangebot von einem Berliner Architekturbüro bekommen, dort soll er aber zunächst ein sechsmonatiges Praktikum in Teilzeit absolvieren – mit Aussicht auf anschließende Anstellung. Ashkan kontaktiert die Ausländerbehörde, wartet zwei Monate auf eine Antwort. Dann kommt die Ablehnung. Die Begründung lautet, die im Vertrag festgehaltene Praktikumsvergütung würde nicht ausreichen. Ohne das Praktikum will ihn das Büro allerdings nicht einstellen, für Ashkan geht das Warten also vorerst weiter.
„Unfassbar lange Laufzeiten“

Diana Henniges, Gründerin und Geschäftsführerin des Berliner Vereins „Moabit Hilft“, erläutert im ntv.de-Interview: „Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob das Vergütungsangebot mit den landestypischen Zahlungen und Tarifen übereinstimmt.“ In der Theorie diene das dem Ziel der Gleichstellung von Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt. „Doch die Erwartungshaltung, dass ein Asylbewerber wie ein Architekt auf Landesebene vergütet wird, entspricht nicht der Realität.“ Die Menschen müssten erst einmal richtig in die Betriebe und Abläufe hineinwachsen, vor allem sprachlich – „das braucht teils jahrelanges Training“, meint Henniges. Das jedoch werde durch Ablehnungen allzu häufig grundlegend verhindert. Die Idee dieser „Angemessenheitsgrenzen klingt also hübsch, sie funktioniert aber nicht“. Hinzu kämen „unfassbar lange Laufzeiten“. „Bis dann irgendwann mal eine Antwort auf so einen Antrag kommt, ist der Job eh längst über alle Berge“, kritisiert Henniges.

Dabei belasten Fachkräftemangel und der demografische Wandel die Wirtschaft massiv. Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer mahnt, Deutschland brauche jährlich 1,5 Millionen Migrantinnen und Migranten. Abzüglich der „beträchtlichen Abwanderung jedes Jahr“ könnten so rund 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte in Deutschland gehalten werden. Auch der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Moritz Schularick, wirbt für mehr Zuwanderung. Um dem Fachkräftemangel so entgegenzusteuern, brauche es aber auch eine entsprechende Offenheit im Land. „Das wäre die wichtigste Strukturreform. Das erfordert Mut zum Wandel“, sagte der Ökonom der „Rheinischen Post“.
„Arbeit als Mittel der Bestrafung“
Darauf, dass für die Integration und Teilhabe von Menschen aus dem Ausland mehr getan werden müsse, „weisen wir bereits seit 25 Jahren hin“, sagt Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen ntv.de. Doch erst ab 2014 sei das Thema in den breiten Fokus gerückt, als Deutschland es mit massiven globalen Fluchtbewegungen zu tun bekam. „Auf einmal stand das Thema der Willkommenskultur mitten in der gesellschaftlichen Debatte“, so Kemnitz, deren Verein sich für Menschenrechte und Teilhabe einsetzt. Gleichzeitig habe man die „neuen Erfordernisse der Wirtschaft“ erkannt und verstanden: „Ohne Zuwanderung kann es mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland so nicht weitergehen“.
Doch vor allem das „weitverzweigte System“ erweise sich als ständige Hürde in der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt, sagt Kemnitz. Die Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland sei nicht nur kompliziert, sondern auch von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich. Außerdem seien die Verfahren bei der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen „zu hochschwellig“. „Der Gesetzgeber darf die Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht mehr als Mittel der Ausgrenzung und Bestrafung nutzen. Es braucht dringend gesetzliche Änderungen in Deutschland“, mahnt Kemnitz.
„Das ist Arbeitsmarktzugangsverhinderung

Mit den labyrinthartigen Verzweigungen dieses Systems sieht sich Ashkan G. seit vier Jahren täglich konfrontiert.

Für die Anerkennung seines Bachelor-Abschlusses ist die Architektenkammer Berlin zuständig, das Zeugnis muss zunächst jedoch übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Die Unterlagen liegen bei einem Übersetzer vor, Ashkan wartet seit Monaten auf eine Rückmeldung. „In der Ausländerbehörde wurde mir bereits gesagt, ich könne doch auch als Fahrer oder Security-Kraft arbeiten.

Dabei war ich im Iran schon mehrere Jahre als Architekt tätig“, erzählt er ntv.de.

Für Diana Henniges von „Moabit Hilft“ sind die langen Wartezeiten, das Weiterreichen von Zuständigkeiten zwischen Ämtern und Behörden, die zähen Einzelfallprüfungen und vielen abgelehnten Anträge „keine Zufälle, sondern aktive Arbeitsmarktverhinderung“.

Die jüngsten bundespolitischen Anpassungen des Asylrechts seien letztendlich „nichts als verkümmerte Reformationsversuche“, sagt sie.

Doch mit Blick auf den Fall von Ashkan G. deutet sie einen gewissen Lichtblick an.

Denn wenn er fünf Jahre geduldet in Deutschland lebt, kann er das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen und seinen Aufenthalt durch Arbeit langfristig absichern.

Henniges sagt, die Erfahrung ihrer Arbeit mit Geflüchteten zeige, „dass sich die Betroffenen dann innerhalb von wenigen Minuten einen Job besorgen. Bis dahin hängen sie allerdings an unserem sozialen Zahn“.

Asylpolitik

Asylbewerber

Asylrecht

Bundesagentur für #Arbeit

Arbeitsmarkt

Arbeitnehmer

https://www.n-tv.de/panorama/Warum-Asylsuchende-in-Deutschland-so-schwer-Arbeit-finden-article24255194.html

Die Grundrente 2023 – Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente?

Die #Grundrente sollen alle #Rentner erhalten, die in ihrem #Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben.

Die Auszahlung der Grundrente findet seit Mitte 2021 rückwirkend statt.

Zunächst wurde bei allen Neurentnern geprüft, ob Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.

Wegen der fälligen Einkommensprüfungen musste zunächst eine Abgleichung der Daten zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden vorgenommen werden.

Die Rentenversicherung hatte hierbei den Finanzämtern mitgeteilt, wer lange genug für Grundrente gearbeitet hat. Anschließend wurde das jeweilige Einkommen geprüft. Dass hierbei Fehler entstehen können, wird am Endes des Textes erläutert.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente 2023?
Jeder Versicherte, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht eine Altersvorsorge zu (allgemeine Wartezeit).

Doch nur etwas mehr als die Hälfte kommt mit der Höhe ihrer Bezüge aus, berichtet das Renteninformationsportal ihre-vorsorge.de. Um das zu ändern, wurde die Einführung einer Grundrente beschlossen.

Rentner mit einem unterdurchschnittlichem Einkommen erhalten diesen Aufschlag auf die Grundrente (§76g SGB VI).

Damit soll Niedrigverdienern eine stabilere Altersvorsorge gewährleistet werden.

Die Grundrente kann bis zu 418 Euro betragen, wird aber für jeden individuell berechnet.

Laut Wirtschaftswoche erhielten Rentner im März 2022 im Durchschnitt 86 Euro Grundrente pro Monat.

Der Wert hängt aber auch vom aktuellen Rentenwert ab.
Für 2023 liegt dieser im Westen bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro. Ab 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60. und ab 1.7.2024 wird der aktuelle Rentenwert wohl nochmals kräftig steigen. Aufgrund der hohen Tarifabschlüsse und dem Fachkräftemangel gehe ich von einem aktuellen Rentenwert ab 1.7.2024 von 39,84 bis 40,04 aus.

Wer erhält die Rentenaufstockung? 

Die Grundrente ist für alle Rentner vorgesehen, die während ihres Arbeitslebens unterdurchschnittlich verdient haben.

Stand 2023 erhalten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland Grundrente, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Insgesamt wurde bei rund 26 Millionen Renten geprüft, ob der Zuschlag gezahlt wird.

Um die Grundrente ausgezahlt zu bekommen, sind mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit notwendig.

Wer nur 33 Jahre gearbeitet hat, bekommt ebenfalls Grundrente, allerdings nicht in voller Höhe.

Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen neben der Arbeitszeit folgende Zeiten zu den #Grundrentenzeiten:

  • Zeit zur Erziehung der Kinder
  • Pflegezeiten
  • Krankheits- und Rehabilitationszeiten
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)

Nicht zur #Grundrentenzeit gehören hingegen:

  • Arbeitslosenzeit
  • Minijob-Zeiten
  • Schulische Ausbildungen
  • Zeiten der Erwerbsminderungsrente
  • Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden

Zudem ist ein im Mittel unterdurchschnittlicher Verdienst nötig. 

Maßgeblich sind die #Entgeltpunkte, die ein Versicherter während seiner #Beitragszeit bei der #Rentenversicherung sammelt:

Für jedes Jahr, in dem der Verdienst im deutschen Durchschnitt liegt, erhält der Versicherte einen ganzen Entgeltpunkt.
Liegt der Wert unter dem Durchschnitt, bekommt man weniger als einen Entgeltpunkt.
Für Anspruch auf die Grundrente muss der Durchschnitt für alle Beitragsjahre zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegen.

Nicht alle Geringverdienenden haben Anspruch

Arbeitnehmer, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts bekommen haben, erhalten gar keinen Grundrentenzuschlag. Das gilt somit auch für Minijob-Zeiten.
Es ist durchaus möglich, dass Rentner eine sehr geringe monatliche Rente besitzen und trotzdem keine Grundrente bekommen.

Die Rentenversicherung zahlt nur dann die Grundrente voll aus, wenn das zu versteuernde Einkommen des Rentners, der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Dies ist auch gerechtfertigt, denn es gibt durchaus Gründe, warum die Entgeltpunkte und die Rente so niedrig waren.
So könnte beispielsweise bei nicht versicherungspflichtigen Versicherten nur ein Mindesbeitrag eingezahlt sein und die Altersversorgung privat geregelt sein oder ein Ehepartner nur auf Minijob gearbeitet haben, während der andere Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hatte.

Die Grenze liegt bei 1250 Euro für Alleinstehende und bei 1950 Euro für Paare.

Liegen die Einkünfte darüber, sinkt die Grundrente dementsprechend.

Liegen die Einkünfte bis 1600 Euro bei Alleinstehenden und 2300 Euro bei Paaren, werden 60 % des über dem Freibetrag liegenden Einkommens angerechnet.

Grundrente berechnen: Es gelten Einkommensgrenzen – Beispielrechnungen
Liegt das Einkommen über den Grenzwerten von 1600 beziehungsweise 2300 Euro, wird der Betrag, der den Grenzwert übersteigt, vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. 

Beispielrechnungen: Ein alleinstehender, 67-jähriger Rentner, der zuletzt ungefähr 2000 Euro verdiente und der 35 Jahre Grundrentenzeit aufweisen kann, hat Anspruch auf die Grundrente.

Das Einkommen des Rentners lag in allen Jahren bei 60 % des Durchschnittsverdienstes.

Geht man von einer Rente von 738,50 Euro West/753,25 Euro Ost aus, wäre diese Grundrente bei 209,41 Euro West/205,00 Euro Ost.
Die Gesamtrente würde sich dann auf 947,92 Euro West und 958,25 Euro Ost addieren. 
Hat dieser Rentner eine Ehefrau, die zuletzt 3000 Euro verdiente und ebenfalls 35 Grundrentenjahre gearbeitet hat, liegt der Fall für sie jedoch ganz anders.

Sie bekäme 1107,76 Euro West/1.129,87 Euro Ost Rente.

Damit liegt ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt über 80 % des Durchschnittsentgelts.

Sie hätte also keinen Anspruch auf Grundrente.

Die Rente ihres Mannes wäre davon jedoch unberührt.

Ihr Ehemann bekäme weiter die volle Grundrente, denn beide werden gemeinsam veranschlagt und haben zusammen weniger als 1950 Euro.

Ein Minijob-Rechenbeispiel: Eine Frau hat 17 Jahre in einem Minijob ohne Rentenbeiträge gearbeitet.

Darüber hinaus hat sie 18 Jahre lang fest gearbeitet und dabei 60 % des Durchschnittsverdienstes, also wieder 2000 Euro monatlich verdient.

Insgesamt besteht für sie somit ein Rentenanspruch von 476,95 Euro West/520,81 Euro Ost.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Grundrente.

Die notwendige Zahl an Grundrentenjahren wurde nicht erreicht, da die Arbeitsjahre des Minijobs nicht mitzählen. Der Minijob liegt unter 0,3 Entgeltpunkte.

Grundrente beantragen: Geld landet automatisch auf dem Konto
Die Grundrente wird seit Juli 2021 rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden.

Der Anspruch wird automatisch festgelegt. Natürlich können auch im Versicherungsverlauf oder auch beim Finanzamt in der Einkommensteuer Fehler vorhanden sein.
Es ist deshalb wichtig, den Versicherungsverlauf durch einen Rentenberater prüfen zu lassen und ggf. die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen zu lassen.

Beispiele für Fehler bei der Steuererklärung.
Ein Steuerpflichtiger hatte eine Einnahme als Übungsleiter im Jahr 2022 als selbstständige Tätigkeit angegeben und nicht in Zeile 27 der Anlage N (Zeilenangabe für Anlage N 2022).
Daraus entfällt dann die Berücksichtigung des Freibetrages und die Rentenversicherung erhält dann die unrichtige Angabe.

www.Renten-Experte.de

Tipp zur Vorsorge –

Wer darf Dich vertreten, wenn Du durch Unfall oder Krankheit selbst nicht in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen?

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Zum 1. Juli sind die #Renten in Deutschland deutlich angestiegen. Auch im kommenden Jahr rechne ich mit einer deutlichen Erhöhung der Bezüge.

Zum 1.7.2024 bekommen Rentner etwa ein Plus von mindestens fünf – bis 6,5 % Prozent. Der aktuelle Rentenwert wird dann auf 39,48 bis 40,04 ansteigen.

Grund dafür dürfte der #Anstieg des #Lohnniveaus sein.

Tarifverträge sowie der #Fachkräftemangel wird zum Anstieg der #Gehälter in diesem Jahr sorgen.

Dies wirkt sich im folgenden Jahr auf den #aktuellen #Rentenwert aus.
Steigen die Löhne, dann steigt das #Durchschnittsbruttogehalt und somit der aktuelle Rentenwert.

Ab 2025 könnten starke Rentenerhöhungen vorbei sein

Ab 2025 könnte damit allerdings Schluss sein.

Denn dann gebe es keine Haltelinie beim Rentenniveau mehr, „stattdessen greift der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel.

Dann werden die Renten nicht so stark steigen wie die Löhne.
Ein Plus von über drei beziehungsweise fünf Prozent ist dann „äußerst unwahrscheinlich“.

Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit

Mit diesem Artikel wird der Link zum Artikel „Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit“ ganz unten mitgeteilt.
Zuvor soll jedoch auf eine Neuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen werden, die bereits seit Corona gilt:

Wer frühzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen.
Der Hinzuverdienst kann als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger erfolgen.
Beispiele:

  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für langjährige Versicherte“ („Rente mit 62“) und erhält eine lebenslange Rentenkürzung von 14,4% und arbeitet wie bisher weiter
  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“ mit 45 Versicherungsjahren Wartezeit) und arbeitet weiter. Es erfolgt kein Abschlag.

In beiden Fällen steht der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In fast allen Fällen kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz Zahlung der Altersrente nicht beenden.

Zwar gibt es Tarifverträge, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Altersrente vorsehen, allerdings wurden diese Regelungen noch in den Tarifverträgen vereinbart, als es nur eine Form der Altersrente gab und ein Hinzuverdienst beschränkt war (früher 6.300 Euro pro Jahr).

Inzwischen hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung vieles verändert.
So kann heute:

  • unbegrenzt hinzuverdient werden (Nichtselbstständige oder auch als Selbstständiger)
  • auf einen Anteil der Rente verzichtet werden (z.B. 1% Rentenverzicht)

Der Rentenverzicht von 1 % hat Hintergründe in der Flexirente.

Genutzt wird dieser Verzicht auch bei der Vollrente in Zusammenhang mit der Beitragszahlung von der Pflegeversicherung.

Pflegt ein Angehöriger (z.B. der Ehegatte) eine zu pflegende Person, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Beitragszahlung entfällt, wenn beispielsweise der pflegende Angehörige eine Regelaltersrente zu 100 % erhält.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen

Wird nur eine Rente von 99% gezahlt (durch Rentenverzicht), dann bezahlt die Pflegeversicherung weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Zum nächsten 1.7. wird dann die Regelaltersrente angehoben.
So besteht die Möglichkeit, dass der 1 %ige Rentenverzicht sich lohnt.

Grund ist, dass der 1%ige Rentenverzicht keine Vollrente, sondern juristisch eine Teilrente (99%) genannt wird.

Unter diesem Aspekt wäre es auch zu betrachten, wenn eine „Tarifvertrags-Altregelung“ vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis wegen eine Altersrente beendet werden müsste.

Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht.

Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:

„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI). Link –> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.

Insofern ist die Diskussion über das Thema, dass Altersrentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht mehr richtig, denn die Arbeitnehmer können inzwischen neben der Altersrente weiter tätig sein.

Hier der Link zum o.g. Artikel
—>
https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/rente-63-altersteilzeit-co-fuenf-fragen-antworten-debatte-ue-id293756.html

——-
Ergänzung:

Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
Quelle: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0042.html )

Hinweis:

In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).

Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten

Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:

  • sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
  • die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.

Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.

Übrigens

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Tipp für alle Bürger ab 18:

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

GEZ ist wichtig – Befreiung für viele Menschen möglich

Die Hetze gegen die GEZ-Gebühren der AfD hat System.

Millionen Menschen in Deutschland müssen keine #GEZ bezahlen. Immer wieder wird gegen die GEZ-Gebühr gehetzt. Fast immer geht die Hetze von den Rechtspopulisten, Rechtsextremisten (AfD) oder Linksextremsten aus.

Insbesondere der AfD sind öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten ein Dorn im Auge.

Grund: Die umfangreiche Informationen bieten nur öffentlich-rechtliche Sender an. Andere Sender zeigen überwiegend nur Shows, Kochsendungen oder Filmserien. Echte Dokumentationen gibt dort nicht.

Rechtspopulisten, Rechtsextreme AfD und teilweise auch Linksextreme können nur hetzen, zeigen aber nicht auf, dass viele Menschen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen.

——-

Wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind, können sich manche Menschen von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag entrichten. Allerdings gibt es für einige Personengruppen – auch für viele Senioren mit einer niedrigen Rente die Möglichkeit, von dieser monatlichen Zahlung in Höhe befreit zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

In diesem Artikel erhältst du detaillierte Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen.

Manche Rentner müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro.

Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

• #Bürgergeld-Bezieher

• #Sozialhilfeempfänger

• #BaföG-Bezieher

• #Pflegebedürftige

• #Asylbewerber

• #Studenten

• #Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)

Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter #Grundsicherung oder #Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen.

Erhalten Senioren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die #pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen.

Allerdings reicht hierfür nicht allein ein #Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich.

So können sich Personen, die #Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die #Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung.

Wenn Rentner in einem #Seniorenheim leben, können sie neben der #Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.

Bei diesen Härtefälle müssen Senioren die Gebühr nicht zahlen

Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen #Rundfunkbeitrag zahlen musst.

So kannst du zum Beispiel einen #Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt.

Des Weiteren können Rentner:innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der

https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice.

Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.

Die Anschrift lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Gibt es eine rückwirkende Befreiung?

In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Pellets plötzlich umweltschädlich? Warum? Hier die Hintergründe

Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>

Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.

NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.

Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.

Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.

Das ist besonders auch in Russland der Fall.

Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.

Als Folge taut der Permafrost auf.
Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.

Putin ist das egal.
Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.

Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!

Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie!
Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.

Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.

Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich.
Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.

Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.

Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.

Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.