Neben der betrieblichen Altersversorgung wird sehr oft übersehen, dass auch in der Unfallversicherung eine Möglichkeit besteht, den Mitarbeitern eine kleine Versorgung zusätzlich zu bieten.
Und die Mitarbeiter sind dankbar – Denn welcher Chef denkt so fürsorglich?
Wenn ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung von jährlich 180 € erhält, dann kostet das den Unternehmer Brutto etwa 216 €, denn die Abgaben für:
- Berufsgenossenschaft
- Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosenversicherung
muss der Arbeitgeber zusätzlich bezahlen.
Selbst nach Abzug der Körperschaftssteuer Gewerbesteuer und Insolvenzumlage kostet es den Unternehmer etwa 154 €.
Und von 180 € werden beim Arbeitnehmer:
- Lohnsteuer, Solidaritätsabgabe, Ki.Steuer
- AN-Anteil Sozialversicherung
abgezogen. Unter dem Strich kommen ca. 90 € Netto an.
Hat der Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung, dann bezahlt er diesen Beitrag aus dem Nettogehalt, also nach Abzug von den o. g. Abgaben.
Eine interessante Variante ist, dass der Chef eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer abschließt und den Beitrag pauschal versteuert.
Hierzu ein Beispiel:
Der Arbeitgeber bezahlt für eine Gruppenunfallversicherung pro Mitarbeiter im Durchschnitt 92,22 € pro Jahr, wobei die Versicherungsleistung der Arbeitnehmer direkt erhält.
Bruttobeitragsaufwand: | 92,22 € |
+ Pauschalsteuer: 80 % aus 92,22 € *20 % |
14,76 € |
Bruttoaufwand: | 106,98 € |
abzüglich: (Gewerbesteuer) (Körperschaftsteuer) (Insolvenzumlage) |
32,09 € |
Nettoaufwand Arbeitgeber: | 74,89 € |
Die Versteuerung für den Arbeitgeber berechnet sich wie folgt:
(Bei Ansicht der Tabelle mit smartphone, smartphone quer halten)
steuerpflichtiger Betrag (80%) | steuerfreier Beitrag (20 %) | |
Durchschnittsbeitrag | 62,00 | 15,50 |
19 % Versicherungssteuer | 11,78 € | 2,94 € |
ant. Ges.beitrag | 73,78 € | 18,45 € |
Pauschal zu versteuern | 73,78 € |
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite:
http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-unfallversicherung/index.html