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Der Oktober 2026 bringt für Rentnerinnen, Rentner und angehende Ruheständler einige wichtige Termine. Dabei geht es nicht um fünf völlig neue Rentengesetze, sondern um Beitragsänderungen, Auszahlungstermine, neue Rentenbeginne und wichtige Fristen.

1. IKK classic: Einige Rentner bekommen weniger ausgezahlt
Die IKK classic erhöhte ihren Zusatzbeitrag bereits zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Bei pflichtversicherten Rentnern wirkt sich eine solche Änderung bei der gesetzlichen Rente jedoch zeitversetzt aus.
Ab Oktober erhöht sich deshalb der Krankenversicherungsabzug. Da Rentenversicherung und Rentner den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte tragen, beträgt die zusätzliche Belastung 0,225 Prozent der Bruttorente.
Bei 2.000 Euro Bruttorente sind das beispielsweise 4,50 Euro weniger monatlich.

2. Wann kommt die Oktober-Rente?
Wer seine Rente nachschüssig erhält, bekommt die Oktober-Rente am Freitag, 30. Oktober 2026.
Bei vorschüssig gezahlten Renten wurde die Oktober-Rente bereits am 30. September 2026 überwiesen.

3. Für einige Jahrgänge beginnt jetzt die Altersrente
Beim Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.
Besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 können bei mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Altersrente gehen.
4. Frühere Rente kann dauerhaft Geld kosten
Beim Jahrgang 1963 kann die Altersrente für langjährig Versicherte bei mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 beginnen. Wer sie bereits mit 63 beansprucht, muss jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 13,8 Prozent rechnen.
Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 ist bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ein Rentenbeginn ab 62 möglich. Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.

5. Achtung beim Lebensnachweis im Ausland
Wer vom Renten Service ausdrücklich zur Abgabe eines Lebensnachweises aufgefordert wurde, sollte jetzt unbedingt handeln.
Der aktuelle letzte Termin ist der 9. Oktober 2026. Liegt bis dahin kein gültiger Lebensnachweis vor, kann die Rentenzahlung ab Ende Oktober unterbrochen werden.
Wer keine Aufforderung erhalten hat, muss normalerweise nichts unternehmen.
Mein Tipp: Gerade beim Rentenbeginn können wenige Monate erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Vor einem vorgezogenen Rentenantrag sollte deshalb genau geprüft werden, welche Rentenart möglich ist und welcher Abschlag dauerhaft bestehen bleibt.
Die Altersgrenzen und Abschläge werden auch von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt: Jahrgang 1963 hat bei der Altersrente für langjährig Versicherte beim frühestmöglichen Beginn einen maximalen Abschlag von 13,8 Prozent, für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 sind es maximal 10,8 Prozent.

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Hinweis zu den Bildern:
Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine realen Personen oder konkreten Einzelfälle dar.
Als zusätzlicher Praxishinweis: Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen Altersrentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

