Die #Pflege von #Angehörigen, die an #Demenz erkrankt sind, ist oft nicht immer ganz einfach, aber durchaus zu schaffen.
Spätestens bei den ersten Symptomen sollte eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht erstellt werden.
Lehnt dies der #Notar bereits ab, dann besteht immer noch die Möglichkeit, eine #Betreuungsverfügung zu erstellen.
Im
www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
gibt es hierzu auch umfangreiche Informationen.
Eine Generalvollmacht/ Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend beim Notar beurkundet werden. In bestimmten Fällen kann sie auch selbst erstellt werden, wobei hier einige Punkte beachtet werden müssen.
Ankreuzformulare aus dem Internet herunterzuladen ist im Übrigen der falsche Weg.
Ebenso erleichtert eine umfangreiche Dokumentation die Randbedingung in der Pflege.
Hierbei können (frühere) berufliche Eigenheiten eine wichtige Rolle spielen (z.B. bei Beamten, Selbstständigen, Unternehmern.
Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.
https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Pflege-zu-Hause-Wir-schaffen-das-380769.html