Ein Beitrag von

Werner Koller
Übergewinne werden dann erzielt, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als die gesamten Kapitalkosten und dies nicht auf unternehmerischer Leistung beruht, sondern auf Zufall oder Wettbewerbsbeschränkung.
Führt ein externer Schock dazu, dass aufgrund der Marktverengung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Produktionsfaktoren einen erheblichen Marktlagengewinn (engl. windfall gains) realisieren, dann sollte dieser durch staatliche Maßnahmen an die besonders belasteten Teile der Volkswirtschaft umverteilt werden. Ein erstes Beispiel hierfür ist eine Sondersteuer in Baden und Bayern für Landarbeiter nach den Pestwellen des Mittelalters und der frühen Neuzeit, als Arbeitskräfte extrem knapp waren und die Löhne daher enorm gestiegen sind.
Allgemeiner formuliert: In der Vergangenheit wurden Übergewinnsteuern in vielen Ländern zeitlich begrenzt erhoben, insbesondere in Kriegs- bzw. Nachkriegszeiten oder Wirtschaftskrisen. Ziel war es, diejenigen Unternehmen oder Branchen, denen die Krise wirtschaftliche Zusatzvorteile verschaffte, höher zu besteuern und damit an der gesellschaftlichen Bewältigung der Krise auch stärker finanziell zu beteiligen.

Im Gegenzug dazu können staatliche Unterstützungsleistungen für Unternehmen zur Bewältigung von Krisen als Gegenstück gesehen werden. Sie wirken also wie eine negative Übergewinnsteuer.
Die Ökonomie macht spätestens seit Adam Smith einen systematischen Unterschied zwischen Wertschöpfung und Wertabschöpfung. Erstere ist eine genuine unternehmerische Leistung, letztere entsteht aus der zufälligen Opportunität eines externen Schocks und oder einer gesellschaftlich schädlichen Wettbewerbsbeschränkung.
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Kommentar von Werner Hoffmann
Was hier beschrieben wird, ist kein theoretisches Problem, sondern bittere Realität in unserer heutigen Wirtschaft.
Während viele Menschen unter steigenden Preisen, Energiekrisen und Inflation leiden, erzielen einzelne Konzerne Gewinne, die nicht durch Innovation oder Leistung entstehen, sondern durch Krisen, Knappheit und politische Fehlsteuerung. Genau hier liegt das Gerechtigkeitsproblem:
Wer ohne eigenes Zutun profitiert, muss auch einen größeren Beitrag leisten.
Eine zeitlich begrenzte Übergewinnsteuer wäre kein Angriff auf die Marktwirtschaft, sondern deren notwendige Korrektur.
Denn eine soziale Marktwirtschaft funktioniert nur dann, wenn Gewinne fair entstehen und Krisenlasten gerecht verteilt werden.
Wer in Ausnahmesituationen überproportional profitiert, darf sich nicht aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen. Es geht nicht um Strafe, sondern um Fairness.

Katherina Reiche und Friedrich Merz – als Lobbyvertreter VI Gaslobby, Energiekonzernen oder BlackRock – sehen das natürlich ganz anders.

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