JETZT IST ES AMTLICH! VERFASSUNGSSCHUTZ STUFT AfD ALS FEIND DER DEMOKRATIE EIN – WANN FOLGT DAS PARTEIVERBOT?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Am 2. Mai 2025 ist eine politische Zäsur eingetreten:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Damit bestätigt der Inlandsgeheimdienst, dass die Partei systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet – mit einem Weltbild, das ganze Bevölkerungsgruppen ausgrenzen und entrechten will.

Im Fokus der Behörde steht insbesondere das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei dominiert.

Dieses widerspreche, so der Verfassungsschutz, fundamental dem Prinzip der Menschenwürde.

Deutsche mit Migrationsgeschichte – vor allem aus muslimisch geprägten Ländern – würden durch die AfD als Bürger zweiter Klasse betrachtet.

Ausschlaggebend für die neue Bewertung war ein über 1.100 Seiten starkes Gutachten des BfV, das interne Parteiunterlagen, Reden, Social-Media-Aktivitäten sowie Erkenntnisse aus dem Bundestagswahlkampf auswertete.

Die Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes erklärten, dass zentrale Aussagen führender AfD-Vertreter eindeutig menschenfeindlich seien.

Die Innenministerin Nancy Faeser sprach von einem „klaren und eindeutigen“ Urteil und warnte:

„Die AfD verletzt aktiv die Würde von Menschen und fördert ein völkisches, rassistisches Weltbild.“

In mehreren Bundesländern – etwa Thüringen und Sachsen – wurden bereits zuvor einzelne Landesverbände als rechtsextrem eingestuft.

Der nächste Schritt: das Parteiverbot

Die entscheidende Frage lautet nun: Wann folgt das längst überfällige Parteiverbot? Denn mit der neuen Einstufung sinkt die Hürde für weitergehende Maßnahmen.

Ein Verbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Und: Die Beweise liegen nun klar auf dem Tisch.

Ein Verbot der AfD würde nicht nur die Beobachtung erleichtern, sondern auch den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ermöglichen. Es wäre ein klares Signal: Wer die Demokratie bekämpft, darf nicht von ihr profitieren.

Alicechen Weidel AfD – Wenn ihr mal etwas nicht passt, dann könnte das auch mal so aussehen

Jetzt ist die Zeit zum Handeln gekommen. Die Demokratie darf ihre Feinde nicht länger gewähren lassen.

Alice Weidel AfD – völlig untragbar in einer Demokratie. Die Lippen könnten gerade das Wort F.CK darstellen. Wer weiß?

#AfDverbotJetzt
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#Rechtsextremismus
#DemokratieSchützen
#NieWieder

A f D – Nachweise Hintermänner – Finanzierer – Aussteiger

Wie und wer die AfD seit 2013 tatsächlich als radikale Partei entwickelt hat und wie schwer es ist bei der AfD wieder auszusteigen.

Das Hineinkommen in die AfD ist nicht das Schwerste. Schwerer ist es, wieder aus der AfD herauszukommen, wenn Du nur noch mit AfD‘lern Kontakt hast.

Wie schwer das ist, macht der Erfahrungsbericht im Film „….. „ deutlich. Einige AfD-Aussteiger vergleichen die AfD inzwischen mit einer Sekte.

Aber der Reihe nach: Hier gibt es jetzt einige Dokumentationsfilme, die zumindest eine Übersicht (inklusive Zeugenaussagen) chronologisch bieten.

Film 1: Geheimes Treffen: Das rechte Phantom Tom Rohrböck

Zitat Zeit —> „Über ein Jahrzehnt lang versuchte ein Netzwerk um den Politikberater Tom Rohrböck Parteien zu gründen oder bereits bestehende zu beeinflussen. Seit Gründung der Alternative für Deutschland (AfD) mischt der Strippenzieher im Hintergrund bei der Partei mit. Die Verbindungen des Mannes reichen aber auch bis in die CDU, die FDP und die Spitzen der NPD. Durch Unterstützung konservativer bis rechtsextremer Politikerinnen und Politiker und deren Beratung versuchte Tom Rohrböck, im Geheimen Einfluss auf die Parteien zu nehmen. Wollte ein #RechtesPhantom mit seinen Unterstützern das Land nach rechts rücken?“

Link zu Zeit —> https://www.zeit.de/schwerpunkte/rechtes-phantom

Film hier —> https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL25kci5kZS83NWFkMTBmMC1hNmYzLTQyOGQtODcxMS05YzllZGNkODZkZDI/

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Film 2 —> Chronik der AfD

Dieser Film zeigt von 2013 bis 2024 die Schritte der Radikalisierung

Film hier —> https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvMjgzMDczMw/

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Film 3: Der AfD-Staat: Rechtsextreme an der Macht?

Was wäre, wenn die AfD an der Macht wäre?

Film hier —> https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtOGI2MTgzNTMtZWFkMi00M2RkLTgwMjEtNTZjZjYyNjFkNjg3/

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Besonders interessant und nachdenklich hatte mich der nachfolgende Film gemacht. Er erinnerte mich auch an die Meinungsdifferenzen , die es schon zur Coronazeit extrem gab.

Und auch davor und danach, wenn es um die AfD oder Themen wie Flüchtlinge ging.

Film 4: „Wir waren in der AfD“ – Aussteiger berichten.

Film hier —.> https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI0MDExODIyNTAvcmVwb3J0YWdlLWRva3UtaW0tZXJzdGVuLTM1Ni9nZWJhZXJkZW5zcHJhY2hl/

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Wer diese vier Dokumentarfilme gesehen hat, wird kaum weiterhin mit der AfD irgendwelche Sympathien haben. Es sei denn, er ist ein Rechtsradikaler!

Junge Alternative – JungOrganisation der AfD gilt als gesichert rechtsextremistisch

Wieder wurde Rechtsextremistische Aktivität bestätigt

Bein Beitrag

Die nächste Niederlage der AfD vor Gericht – ihre Jugendorganisation darf weiter als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen Eilantrag der #AfD und ihrer Jugendorganisation #JA gegen Einstufung der JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für #Verfassungsschutz ab. Hierzu ein paar Hintergründe:

  1. Erst mal das Triviale: Warum eigentlich VG Köln? Ganz einfach: Das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verfahrensgegner hat seinen Sitz in Köln. Daher sind die Klagen auf Bundesebene in Köln bzw. in der zweiten Instanz beim OVG Münster anhängig.
  2. Im vorliegenden Verfahren geht es um die Einstufung der JA als gesichtert rechtsextremistisch. Das ist die dritte und höchste Stufe, auf der der Verfassungsschutz eine Einstufung vornehmen kann. Die erste Stufe ist der Prüffall, die zweite der Verdachtsfall, die dritte dann gesichert extremistisch.
  3. Gründe für die Einstufung sind ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff, den die JA vertritt und der nicht mit der #Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar ist. Zudem richtet sich die JA gegen die #Demokratie, indem sie immer wieder versucht, die Bundesrepublik Deutschland mit dem Nazi-Regime und der DDR gleichzusetzen.
  4. Die AfD insgesamt wird derzeit als Verdachtsfall, also auf zweiter Stufe eingestuft. Mit einem Vorgehen hiergegen hatte die AfD in der ersten Instanz beim VG ebenfalls keinen Erfolg. Dieses Verfahren (das ist sozusagen die Mutter aller AfD-Verfahren) ist derzeit in zweiter Instanz beim OVG Münster anhängig. Als gesichert rechtsextremistisch sind einige Landesverbände der AfD eingestuft: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In einigen Bundesländern liefen und laufen ebenfalls Rechtsschutz-Verfahren der AfD gegen die entsprechenden Landesbehörden des Verfassungsschutzes.
  5. Diese genannten Verfahren betreffen die Einstufung durch den Verfassungsschutz. Die in letzter Zeit vieldiskutierten Themen eines Parteiverbots oder des Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung sind andere Fragen. Für diese ist ausschließlich das #Bundesverfassungsgericht zuständig. Dort könnten Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden verwertet werden. Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Parteiverbotsverfahren Erfolg hat.

Eine letzte Anmerkung: Das ist alles ziemlich kompliziert: Bund, Länder, Verfassungsschutz, Verwaltungsgerichte, Instanzen, Bundesverfassungsgericht … Man ist manchmal versucht, das alles in einen Topf zu werfen. Aber genau diese Differenziertheit zeichnet unserern #Rechtsstaat aus.

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