Das Alter eines Versicherten wird aufgrund des Geburtsjahres berechnet.
Wer beispielsweise 1950 geboren wurde, ist bei einem Versicherungsbeginn 1.12.2018 noch 58 Jahre alt.
Ist der Versicherungsbeginn 1.1.2019, wird als Eintrittsalter 59 Jahre zugrunde gelegt.
Dies gilt zumindest in der Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung.
In der Lebens- und Rentenversicherung ist dies bei fast allen Anbietern ebenso.
Bei einzelnen Anbietern in der Lebens- und Rentenversicherung ist man allerdings auch schon am 1.12. vielleicht ein Jahr älter, weil diese Anbieter das Eintrittsalter danach festlegen, welcher Geburtstag näher liegt.
Wer z.B. eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte die Entscheidung noch zum 1.12. treffen.
Bei einem 1950 geborenen Versicherten ist der Beitragsunterschied zwischen 1.12.2018 und 1.1.2019 lebenslang bei rund 15-20% (je nach Anbieter).
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