Lucentis-Rabatt für die Debeka

Lucentis gibt es für #Debeka-Versicherte nun mit Rabatt.
Lucentis gibt es für Debeka-Versicherte nun mit Rabatt. 

#Novartis und die privaten Krankenversicherung Debeka haben einen Rabattvertrag über die Behandlung mit dem Arzneimittel Lucentis® geschlossen. Damit geht Novartis neue Wege. Lucentis-Rabattverträge mit gesetzlichen Krankenkassen hat das Unternehmen bereits zahlreich.

Die Novartis Pharma GmbH hat mit der größten privaten Krankenkasse Deutschlands, der Debeka, einen Rabattvertrag über die Behandlung mit dem Augenarzneimittel Lucentis® 10 mg/ml (Ranibizumab) geschlossen. Der monoklonale Antikörper Lucentis ist indiziert zur Behandlung der (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) sowie einer Visusbeeinträchtigung infolge einer choriodalen Neovaskularisation, eines diabetischen Makulaödems oder eines retinalen Venenverschlusses (Venenastverschluss oder Zentralvenenverschluss).

Lucentis® hat in der Vergangenheit schon viele Schlagzeilen gemacht. Das Arzneimittel ist teuer – die Lauertaxe listet es mit 1262,96 Euro, Importe sind rund 16 Euro günstiger – und es gibt günstigere Konkurrenz: Avastin® (Bevacizumab), das allerdings nicht zur Behandlung der AMD, sondern gegen verschiedene Krebserkrankungen zugelassen ist. Dennoch kommt es off-label zum Einsatz. Ein weiteres Konkurrenzprodukt ist Eylea® (Aflibercept). Bis 2022 steht Lucentis® noch unter Patentschutz. In den USA läuft dieser bereits 2020 aus. Es gibt bereits Ranibizumab-Biosimilars in der Pipeline.  

Novartis: Therapiefreiheit bleibt uneingeschränkt

Mittlerweile hat Novartis mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge über Lucentis® abgeschlossen. Nun ist mit der Debeka die erste private Krankenversicherung mit an Bord. Wie Novartis mitteilt, gewährleiste der Vertrag eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Debeka-Mitglieder, die eine Therapie mit Lucentis® benötigen. Dabei schränkten die Vertragsmodalitäten weder die Therapie- und Verordnungsfreiheit der Ärzte noch die Wahlfreiheit der Debeka-Versicherten ein.
Die Abrechnung der Rabatte erfolgt direkt zwischen den Vertragspartnern. Rechtsgrundlage der Vereinbarung ist § 78 Abs. 3 Satz 2 des Arzneimittelgesetztes (AMG). Der Vertrag läuft bereits und soll zunächst bis 31. Dezember 2018 gültig sein.

Es handelt sich um den ersten Rabattvertrag, der für ein Produkt aus dem Novartis-Portfolio mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen wurde. Ob das Unternehmen künftig auch anderen Privaten Preisnachlässe gewähren wird, lässt Novartis offen. In absehbarer Zeit werde man keine weiteren Vereinbarungen dieser Art bekannt geben, schließe sie aber für die Zukunft nicht aus, erklärte eine Novartis-Sprecherin gegenüber DAZ.online.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/07/26/lucentis-rabatt-fuer-debeka

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