Flüchtlinge und Zuwanderer nutzen Sozialhilfe und Bürgergeld aus? Wie ist es wirklich?

Die „#Einwanderung in #Sozialsysteme halte ich für die überwiegende Anzahl von #Flüchtlingen für Quatsch.

Eines vorweg: Ich bin Demokrat der Mitte.

Werner Hoffmann,
1.Vorsitzender Forum-55plus.de eV

Betrug und Ausnutzung?

Die gibt es bei der #Einkommensteuer in Form von #Steuerverkürzung und #Steuerhinterziehung ebenso, wie bei #Subventionsbetrug etc.

Und in diesen Gruppen geht es nach Schätzungen um 150 Mrd. Euro pro Jahr!

Der Großteil der Menschen – ich behaupte einmal das sind über 95% – ist anständig.

Und nimmt man die Betrüger, die bei der Sozialhilfe betrügen und dann die andere Gruppe (Steuerhinterziehung &Co.), dann dürfte es sicherlich für den Staat interessanter sein, die über 150 Mrd. zu verfolgen. Im Zeitalter des Personalmangels beim Fiskus ist dies auch eine wichtige Entscheidung, wo das vorhandene Personal eingesetzt wird.

Schaut man sich jedoch an, wie hier falsche Vergleiche gezogen werden – letzter Versuch vom #Landrat aus Tübingen (#CDU), dann stehen mir die Haare zu Berge.

Er behauptete, dass eine 4-köpfige #Ukrainische #Flüchtlingsfamilie genauso viel Netto hätte, wie eine #Arbeitnehmerfamilie mit 3.200 bis 3.500 Euro Netto.

Geflüchtet vor dem Krieg und der Unterjochung des syrischen Machthabers Assad

Persönlich kenne ich 14 Flüchtlingsfamilien, die alle nach der Absolvierung der Sprachkurse A2,A2 und B1 sehr gerne arbeiten wollen bzw. inzwischen arbeiten.

Fluchtunterkünfte

Und dies sind nicht nur #ukrainische #Flüchtlinge!

Ja, natürlich kenne ich auch drei Ausnahmen:

1. ukrainisches Paar, beide über 70 Jahre

2. Eine Mutter (Mann im Krieg) mit einem behinderten Kind

3. Eine Frau 23J. , die jetzt Abitur macht und dann Jura studieren will.

Die meisten Zuwanderer und Flüchtlinge sind ja nicht nach Deutschland gekommen, weil wir die beste Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, sondern weil Deutschland ein sicheres Land sind und wir eine niedrige Arbeitslosigkeit und einen Fachkräftemangel haben.

Hierzu kenne ich einige Beispiele:

Beispiel 1.

Syrer, kam 2014/2015 nach Deutschland, Familie mit 2 Kindern kam nach, hatte in Syrien qualifizierte Ausbildung in Apotheke, hier nicht anerkannt, arbeitet seit 2017 als Friseur mit Aufstockung!

Beispiel 2: Familie aus Irak, Mann war Lehrer, vH mit 3 Kindern, Ausbildung nicht anerkannt, nach Absolvierung der Sprachkurse Tätigkeit als Taxifahrer. Auch hierzu war der Sprachkurs eine Mindestvoraussetzung nach B1!

Wer mit offenen Augen durch die alltägliche Welt läuft und mit betroffenen Menschen spricht, der lernt ähnliche Fälle kennen.

Beispiel 1 ist mein Friseur

Beispiel 2 ist ein (Stamm-)Taxifahrer, der mich schon öfters zum Flughafen gefahren hat.

Übrige Fälle, die ich kennengelernt habe:

⁃ Verwandte dieses in der Nachbarschaft lebenden, derzeit 5 zusätzliche Personen

⁃ Eigene vermietete Objekte zu einer vergleichbar niedrigeren als ortsüblichen Miete.

⁃ Beschäftigte im Pflegeheim, Krankenhaus etc.

Es ist immer wieder interessant, über welche Argumente die #ideologischen #Gruppen – #Pro und #Contra zu #Flüchtlingen – Argumente ziehen.

Interessant ist, dass die Anzahl der Erwerbstätigen innerhalb von 10 Jahren um ca 4 Mio. zugenommen hat.

Ab 2020 nicht vergleichbar wegen Corona und nachfolgend zunächst auch geringere Zuwanderung und Flüchtlinge. Erst ab ca 2022/2026 wird die Anzahl der Erwerbstätigen wieder steigen, da dann die Anzahl der Flüchtlinge mit deutschen Sprachkenntnissen (B1) wieder steigt.

Und die neuen Netto-Zunahme an Erwerbstätigen sind nun einmal keine Schulabgänger, Studienabgänger, Berufsrückkehrer nach Erziehung oder Arbeitnehmer, die weniger in Rente gegangen sind, sondern es sind Zuwanderer (auch noch aus Osteuropa) und Flüchtlinge!

Übrigens werden die Zuwanderer aus Osteuropa immer weniger (bereits feststellbar), weil die Lohndifferenz kleiner geworden ist (Beispiel Polen, Tschechien etc).

Und beide Gruppen (#Zuwanderer und #Flüchtlinge) müssen zunächst Deutsch lernen (mindestens B1).

Alles in allem dauert dies etwa 1,5 bis 2 Jahre.

Deshalb sind viele auch aus der #Ukraine oder aus anderen Ländern noch nicht beruflich tätig! Und das Bürgergeld ist bei weitem nicht so toll, wie dies vom #Landrat Joachim #Walter (#CDU) völlig falsch dargestellt wurde!

Einen echten Vergleich und Richtigstellung gibt es hier

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt Rechtspopulismus

Noch ein Hinweis: Die #Asylleistung ist niedriger, als das #Bürgergeld.

Das ist die Gesamtleistung, also kein Taschengeld! Lediglich Unterkunft und Heizung kommen hinzu. Auch Strom, Fahrtkosten, Kleidung, Lebensmittel sind enthalten.

Und die Leistungen im westeuropäischen Vergleich sind keineswegs in Deutschland die Besten. Frankreich, Spanien, Belgien Österreich sind keineswegs schlechter!

Flüchtlinge – Bürgergeld – Erwerbstätige – Fachkräftemangel – Asylbewerber – Fiktionsbescheinigung

Warum Du selbst viel Glück gehabt hast, nicht von diesen Dingen abhängig zu sein:

#Flüchtlinge #Bürgergeld #Erwerbstätige #Fachkräftemangel #Asylbewerber #Fiktionsbescheinigung

Einfach mal erklärt —> Auf den ersten Blick mag jemand vielleicht Recht haben, dass wir nicht alle Flüchtlinge aufnehmen können. Im Moment können wir jedoch immer noch Flüchtlinge aufnehmen. Lediglich in den Ballungszentren herrscht Wohnungsmangel.

Allerdings sind die Personen, die als Flüchtling anerkannt sind auch politisch oder in anderer Form verfolgte und #keine #Wirtschaftsflüchtlinge.

Zum Zweiten tragen auch die Flüchtlinge zum überwiegenden Teil zur #Steigerung der Anzahl der #Erwerbstätigen bei.

Von 2010 bis 2020 stieg die Anzahl der Erwerbstärigen um 4 Mio.
Und dies #nicht, weil:

  • weniger Erwerbstätige in Rente gegangen sind oder weil wir
  • gaaaanz viele Schulabgänger oder Studienabsolventen
    haben.

Flüchtlinge, die hier ankommen, müssen

  1. als Asylsuchende anerkannt werden
  2. eine Fiktionsbescheinigung erhalten
  3. danach den Sprachkurs A.2., A1 und dann B1 absolvieren.
    Allein diese Sprachkurse dauert 1,5 bis 2 Jahre.

Erst dann ist in der Praxis eine Erwerbstätigkeit möglich.

Jede Servicekraft, jeder Busfahrer und muss B1 bestanden haben.

Demzufolge vergehen meist 2-3 Jahre von Ankunft bis zur Tätigkeit.

Und deshalb ist es in der Erwerbstätigenübersicht zeitversetzt erst zu erkennen, dass Flüchtlinge in Deutschland auch erwerbstätig sind.

Natürlich gibt es dort auch „Faule“, aber auch Dauerkranke oder psychisch Erkrankte.

Wie psychisch belastend eine Flucht ist oder es zu erleben, wenn die Familie ermordet wird, oder die Toten in der Heimat zu erleben, ist wohl verständlich.

Übrigens gibt es „Faule“ und „Erkrankte“ auch bei uns, die unser Sozialsystem mitträgt. Und auch teilweise seit Geburt. Und das ist richtig so.
Wohl dem, der das Glück hatte, hier in Deutschland

  • geboren zu sein,
  • in die richtige Familie geboren wurde,
  • gesund ist
  • und bodenständig
    geblieben ist.

Asylberechtigung

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt ist eine Person, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonventionverwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung 
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GGgrundsätzlich ausgeschlossen. 

Sichere Drittstaaten

Bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist eine der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html