Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.

Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.


Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Private Krankenversicherer geringere Beitragsanpassungen als gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) schneidet die private Krankenversicherung (#PKV) hinsichtlich der Beiträge im Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) sehr gut  ab. 

Über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) waren die Beitrsgserhöhungen im Gesamtdurchschnitt in der PKV bei bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV waren dies in dieser Zeit 3,7 Prozent pro Jahr.

Das #IGES konnte bei seiner Untersuchung auf Datenmaterial der #Debeka-Mitglieder zurückgreifen. In dieser Studie waren:

– 660.000 Beamte (geringere Beiträge wegen Beihilfe, allerdings auch ohne Beitragszuschuss

– 56.000 andere Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige)

berücksichtigt, die seit 20 Jahren dort versichert waren.

Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.


Unterschiedliche Prämien

Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.

Die privaten Krankenversicherungen haben bei Beitragserhöhungen jedoch das Problem, dass sie nicht jährlich in kleinen Schritten den Beitrag anpassen können, sondern nur, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent).

Psychologisch ist dies natürlich dann immer negativ, wenn dann eine große Anpassung kommt.

Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere – zumindest, wenn sie langfristig in einer Tarifgemeinschaft versichert waren. 
Private Krankenversicherung will mehr Spielraum für Beitragserhöhungen
Sprunghafte Beitragssteigerungen haben der Privaten Krankenversicherung das Image eingebracht, unkalkulierbar und teuer zu sein. Die Versicherer verweisen auf Langzeitstudien – und fordern mehr Spielraum für regelmäßige Erhöhungen.

Um auch in kleinen Schritten den Beitrag anzupassen (also auch, wenn die Ausgaben um weniger als 5/10 Prozent gestiegen ist) ist eine gesetzliche Änderung notwendig.

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Private Krankenversicherung – PKV-Unternehmensanalysen – Bürgerversicherung? Nein danke!

Welche Private Krankenversicherung gut ist, hängt zunächst an der Unternehmensform und dann von der Strategie des Unternehmens ab.

Erst danach solllte man sich die einzelnen Leistungen ansehen.
Aufgrund:
– der vor Jahren angehobenen Jahresarbeitsverdienstgrenze

– des kleiner werdenden Bevölkerungsteil, der über der Jahresverdienstgrenze verdient

– der Tatsache, dass die Anzahl der verstorbenen Privatversicherten gestiegen ist (durch Zuwanderung ist die Bevölkerung zwar gleich geblieben, aber nicht für PKV und GKV)

– der Situation, dass die Anzahl der Zwangsmitgliedschaften für viele Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Krankenkasse gestiegen ist,

hatte die private Krankenversicherungbranche  in den letzten 2 Jahren einen Nettoverlust von 0,2%.

Der Nettoverlust ist jedoch zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich.

Während die Debeka Krankenversicherung als Versicherungsverein aufGegenseitigkeit  (Eigentümer sind die versicherten Mitglieder) weiter Zuwächse hat,

haben alt bekannte Krankenversicherer enorme Verluste:

Ranking der Verluste:

  • Hallesche: -1.205
  • SDK: -1.835
  • Inter: -1.861
  • UKV: -2.222
  • LKH: -3.105
  • Gothaer: -3.104
  • Bayerische Beamtenkrankenversicherung: -6.750
  • Allianz: -9.620
  • Central: -11.531
  • DKV: -18.899

Die Debeka konnte den Bestand an privaten Krankheitskostenvollversicherungen im vergangenen Jahr um 3.769 von 76.239 auf 80.008 Verträge ausbauen.

Warum die Debeka, die unter den gleichen Marktbedingungen arbeitet, den Mitgliederzuwachs weiter ausbauen konnte, liegt nach unserer Einschätzung an:

Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 

1.  Die Eigentümer sind die Mitglieder, die nur dadurch Mitglied werden, dass sie als Versicherungsnehmer ihren Versicherungsvertrag dort abschließen.

2. Ein Vorstand eines Versicherungsvereins muss lediglich 2 Interessengruppen dienen. Die Eigentümer und Versicherungsnehmer sind identisch und haben somit ein und das gleiche Interesse.

Bei Aktiengesellschaften hat der Vorstand 3 Interessengruppen. Zwischen den Eigentümern und Versicherten bestehen unterschiedliche Interessen. Der Aktionär will Kursgewinne und Dividende, die letztendlich durch die Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Und da der Vorstand durch den Aufsichtsrat (und dieser durch die Aktionäre) gewählt wird, muss ein Vorstand einer Aktiengesellschaft sich fast täglich am Kurswert messen lassen.

Folge: Die Entscheidungen der Vorstände bei Aktiengesellschaften ist sehr oft kurzfristig und führt nicht zu langfristig guten Ergebnissen für die Versicherten.

Beispiel: Krankenversicherung im Alter

Während die Debeka aufgrund der hohen Altersrückstellungen die Krankenversicherungsbeiträge bei 80-, 85– und 90-Jährigen senkt, haben viele andere Gesellschaften die Beiträge für Ältere oft erhöht.

Fehlentscheidungen im Versicherungsverkauf bei vielen Gesellschaften:

Vorstände, die aufgrund von Versichertenverlusten schnell Zuwächse erreichen wollen, wählen schnell den Vertrieb über Makler (SDK) und Strukturvertrieb (z. B.: Central) oder versuchen die Zahlen zu schönen, indem ein Unternehmenszukauf getätigt wird.

Maklervertrieb und Strukturvertrieb gehören zu den teuersten Lösungen für ein Unternehmen, die letztendlich auch von den Versicherten gezahlt werden muss.

Kleine Krankenversicherungen werden alleine nicht mehr bestehen bleiben

Die Digitalisierung wird auch in der PKV dazu führen, dass kleine Versicherungsunternehmen vom Markt verschwinden werden. Die Fixkosten für die Informationstechnologie sind oft nicht mehr tragbar.

Wir schätzen, dass ca 15-20 private Krankenversicherungen in den kommenden 5-10 Jahren fusionieren müssen.

Marktanteile bei den privaten Krankenversicherungen (Quelle: map-report)



Übrigens:

Die Empehlung einer #Bürgerversicherung ist keine Lösung, denn:

– neben einem schlechteren Versorgungssystem

– Vernichtung von Arbeitsplätzen

– zahlt die Zeche auch der gesetzlich Versicherte, da dann beispielsweise:

1. auch der Vermieter für Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste und dies auf die Miete drauf schlägt.

2. Alle Zinseinnahmen, andere Einnahmen (zB:Private Rente) zum Abzug eines Krankenkassenbeitrages

3. es keinen Höchstbeitrag mehr gibt (Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung)

4. das „System der Krankenversicherung der Rentner“ wegfällt 

5. und die Bürgerversicherung nur noch einen Grundschutz bietet, der zwar durch Zusatzversicherung ergänzt werden kann, allerdings muss der Beitrag für die Zusatzversicherung dann vom Arbeitnehmer alleine getragen werden. Die Beteiligung durch den Arbeitgeber wäre futsch! Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzversicherung gar nicht leisten können!

Vielleicht wollen gewisse Personen in verschiedenen Parteien (SPD, Grüne, Die Linke, AFD) gerade eine daraus folgende perfide Folge haben?

Die Folgen wären:

  • Kürzere Lebenserwartung
  • Kürzere Rentenzahlung, somit Entlastung der Rentenkassen
  • Kürzere Pflegezeiten und weniger Ausgaben
  • Weniger Ausgaben für das Gesundheitssystem für ältere Menschen

Oder sind diese o.g. Personen nicht schlau genug, an diese Konsequenzen zu denken?

In beiden Fällen sind sie nicht für die Fassung dieser Entscheidung geeignet.
Und – was weniger bewusst ist – 

Auch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Provisionen an die Vermittler und auch inzwischen an Makler.

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Flexi-Gesetz

Am 1. Juli ist das neue “Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben” (kurz Flexi-Gesetz) in Kraft getreten. Danach wirkt sich das Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag steigernd auf das Alterseinkommen aus.
Nun können Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. 

Wer im regulären Rentenalter (Regelaltersgrenze) ist, darf jetzt zu seiner Rente unbegrenzt hinzuverdienen. 

Allerdings gilt das nicht für Frührentner. 

Sonderzahlungen in gesetzliche Rentenversicherung ab 50 möglich

Alle Arbeitnehmer, die 

– das 50. Lebensjahr vollendet haben und 

– für die rentenrechtlichen Zeiten von mindestens 35 Jahren bis zum Alter von 63 aus heutiger Sicht erreichbar sind, 

können sich eine Zusatzrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen.

Der Hebel dazu ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrages zur Kompensation der im Alter von 63 Jahren anfallenden Rentenabschläge, sofern eine abschlagsfreie Rente ab 63 wegen der nicht mehr erreichbaren 45 Versicherungsjahre nicht möglich ist.

Wird eine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, ist der Rentenbezug mit Abschlägen in Höhe von 0,3 % je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente verbunden. 

Die Abschläge gleichen die Kosten der Rentenversicherung für den längeren Rentenbezug aus.

Beispiel: Der Ausgleichsbetrag kann auch in Teilzahlungen erfolgen, zum Beispiel über fünf Jahre für einen in 1958 geborenen Arbeitnehmer, der nächstes Jahr 58 Jahre alt wird (58er). 

Den Ausgleichsbetrag von 40.000 EUR zum Ausgleich eines Rentenabschlages von 10,8 % bzw. rund 160 EUR im Monat bei Berücksichtigung der ab 01.07.2017 zu erwartenden kräftigen Rentenerhöhung kann der 58er also über fünf Jahresraten zu jeweils 8.000 EUR aufbringen.

Die fünf Teilzahlungen sinken auf jährlich 4.000 EUR, wenn nur die Hälfte des Rentenabschlages ausgeglichen werden soll – auch das ist möglich. 

Dann fällt auch nur der halbe Rentenabschlag von 80 EUR bei der vorgezogenen Altersrente mit 63 Jahren weg. 

Die Beitragszahlung kann auch in Teilzahlungen erfolgen. Dabei sind bis zu zwei Teilzahlungen pro Jahr möglich. 

Sofern man nicht mit 63 in Rente geht, erhöhen sich durch die laufenden Teilzahlungen die Entgeltpunkte und damit später auch die Altersrente beim Erreichen der Regelaltersgrenze von 66 Jahren für Jahrgang 1958.

Bereits nach aktuellem Recht bestand die Möglichkeit, die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen. 

Diese Möglichkeit wurde jedoch nur selten in Anspruch genommen (rd. 1.000 Fälle pro Jahr), da ein relativ hoher Beitrag zu zahlen ist und die Beitragszahlung grundsätzlich erst ab dem 55. Lebensjahr erfolgen konnte; zudem sind dann Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge auf die volle Altersrente zu entrichten.

Manche mögen auch die Wette auf ihre Lebensdauer und damit die Inanspruchnahmedauer der eigenen Rentenleistungen nicht.

Die Höhe der Beitragszahlung hängt dabei vom Umfang der Rentenminderung und der Dauer der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ab.

Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Abschlag ist und je früher die Rente in Anspruch genommen wird.

Seit dem 1. Juli 2017 kann also die Beitragszahlung bereits ab dem 50. Lebensjahr erfolgen.

Die konkrete Höhe der Beiträge kann einer besonderen Rentenauskunft des Rentenversicherungsträgers über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden.

Weitere Hinweise zum Flexi-Gesetz:
1. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
2. Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der vollständige Beitrag beitragsfrei gewährt werden.
3. Zur vollständigen Information gehört auch der Hinweis darauf, dass das Angebot der Ausgleichsbeiträge nur für den Optimisten trägt, der von einer langen Lebenserwartung für sich und seine Hinterbliebenen ausgeht. Der Pessimist wird hier ansonsten nicht zugreifen wollen. 

4. Die volle Rentenhöhe unterliegt dann der Besteuerung der Altersrente und der Beitragszahlung für Kranken- und Pflegeversicherung (im Beispielfall sind das 1.500 EUR Altersrente). Also zahlt man auf den eingekauften Abschlag noch einmal Steuern – ansonsten nur auf die reduzierte Rentenhöhe nach erfolgtem Abschlag. Auch das ist sicherlich nicht nach jedermanns Geschmack.

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

————–

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung