Schwarz-Weiss-Denken ist zu einfach gedacht. KnowHow hilft weiter

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Ein Gedanke zu „Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen“

  1. Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
    z.B.:

    1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

    2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

    3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html

    4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

    Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
    Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.

    Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
    Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
    Beispiel:
    – Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
    – Beitragssatz: 18,5 %
    – Mieterhöhung monatlich: 148 € !!

    Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
    ————————————————————-
    Beispiel Arbeitnehmer:
    Bruttoverdienst: 3.000 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)

    Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €

    Mieterhöhung: 148 €

    Mehrbelastung: 118 €
    ————————————————————–

    Beispiel: Rentner:
    Rente: 1.300 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)

    Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €

    Mieterhöhung: 148 €
    Mehrbelastung: 135 € !!!!
    ———————————————————–

    Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
    ———————————————————–

    Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:

    http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung

Schreibe einen Kommentar