Corona – Richter wird wegen Rechtsbeugung verurteilt

Richter hatte in einem Urteil die Maskenpflicht von Kindern an einer Schule aufgehoben und davor aktiv nach Klägern gesucht.

Dass unser Rechtssystem funktioniert, kann auch daran erkannt werden, dass selbst Richter nicht machen können, was sie möchten.

In korrupten Staaten können Richter fremdbestimmt ein Urteil fällen. Und dies dadurch, dass Richter entweder vom Präsidenten bestimmt werden oder finanziell geschmiert werden. Zum Glück leben wir in Deutschland.

Das macht dieser Fall deutlich.

Der Weimarer Familienrichter Christian D., der in der Hochzeit von #Corona die #Maskenpflicht von Kindern an einer Schule aufgehoben hatte, ist nun deswegen vom LG Erfurt wegen des Verbrechens der #Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Damit: Ende des Richteramtes und Verlust der Pension. Rechtsbeugung ist gemäß § 339 StGB in der Auslegung des BGH ein #Rechtsbruch, bei dem sich der Richter bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln statt daran an eigenen Maßstäben ausrichtet – kommt in der Praxis also fast nie vor.

Das Schicksal der Kinder habe ihn umgetrieben, sagt D. Kopfschmerzen, #Schulunlust, #Konzentrationsschwierigkeiten – und das, obgleich Kinder nicht zu wesentlichen Überträgern des Virus zählten.

Er habe an #Kindeswohlgefährdung gedacht. § 1666 Abs. 4 BGB: „In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen“. Also, so D., auch gegen Lehrer und Schulleiter.

Das Verfahren kann nach § 24 FamFG von Amts wegen (vAw) eingeleitet werden, sonst auf Antrag.

Er habe mit potenziellen Gutachtern aus dem psychologisch-medizinischen Bereich Kontakt aufgenommen für den Fall, dass ein Verfahren zu führen sei – zur Vorbereitung.

Dann seien Anregungen einer Mutter bei ihm eingegangen. Am 8.4.2021 ein langer, auf die kritische Meinung der Gutachten gestützter Beschluss.

Später hob das OLG Jena den Beschluss auf, ließ allerdings die #Rechtsbeschwerde zu, weil sich grundsätzliche Rechtsfragen zur #Zuständigkeit des Familiengerichts stellten.

Die Annahme seiner Zuständigkeit als Familienrichter hielt das LG Erfurt für vertretbar – logisch, gab es doch mehrere höchstrichterliche Entscheidungen dazu, so eindeutig scheint es also nicht gewesen zu sein.

Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung stützt sich auf „#Befangenheit“.

D. war Gegner der Corona-Maßnahmen und habe das verschleiert.

Er habe gerade kein Verfahren vAw eingeleitet, sondern nach Eltern gesucht, die den Antrag gestellt hätten.

Eine ausführliche Erklärung ist bei diesem Link

—> https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-erfurt-2kls542js1149821-urteil-familienrichter-weimar-rechtsbeugung-hintergruende/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000009077842&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=