Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wenn Donald Trump erneut öffentlich mit der Idee spielt, Grönland „kaufen“ oder politisch beanspruchen zu können, ist das kein harmloser Ausrutscher.


Es ist entweder historische Ignoranz – oder bewusste Irreführung. Die Faktenlage ist jedenfalls eindeutig: Grönland gehört zu Dänemark.
Auch wenn ein Präsident Fakten gerne passend zurechtlegt: Geschichte und Völkerrecht lassen sich nicht umdeuten. Und höchstwahrscheinlich ist Donald Trump nicht dumm – er verbreitet vielmehr gezielt Narrative, die seinen machtpolitischen Interessen dienen.

Die historischen Nachweise sind eindeutig:
1. Historische Verwaltung
Grönland wurde ab dem 18. Jahrhundert durch die dänisch-norwegische Krone staatlich verwaltet. Missionen, Handel und Verwaltung unterstanden dänischer Hoheit. Grönland war zu keinem Zeitpunkt herrenlos.

2. Der Kieler Frieden von 1814
Mit dem Kieler Frieden wurde Norwegen an Schweden abgetreten. Entscheidend: Grönland, Island und die Färöer blieben ausdrücklich bei Dänemark. Dieser Vertrag ist bis heute völkerrechtlich gültig.

3. Internationales Gerichtsurteil 1933
Norwegen erhob 1931 Ansprüche auf Ostgrönland. Der Internationale Gerichtshof entschied 1933 eindeutig zugunsten Dänemarks und bestätigte dessen uneingeschränkte Souveränität über ganz Grönland.
4. Verfassungsrechtlicher Status
Seit 1953 ist Grönland integraler Bestandteil des Königreichs Dänemark. Mit der Selbstverwaltung seit 1979 und der erweiterten Autonomie seit 2009 besitzt Grönland weitgehende Selbstbestimmung – bleibt jedoch staatsrechtlich Teil Dänemarks.

5. Internationale Anerkennung
UNO, EU, internationale Verträge und weltweites Kartenmaterial führen Grönland einheitlich als Teil des Königreichs Dänemark. Eine anerkannte Gegenposition existiert nicht.
Resümee:
Wer Grönland politisch infrage stellt, ignoriert internationale Verträge, Gerichtsurteile und geltendes Völkerrecht. Geschichte lässt sich nicht umschreiben – auch nicht von Präsidenten.

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