Internationaler Strafgerichtshof unter Beschuss – Trump, Kriegsverbrechen, Haftbefehle und ein Chefankläger in der Krise

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

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Ein historischer Angriff auf die internationale Justiz

Am 6. Februar 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 14203 – ein beispielloser Schritt gegen die internationale Strafgerichtsbarkeit.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und insbesondere Chefankläger Karim Khan wurden mit umfassenden Sanktionen belegt: Vermögenswerte eingefroren, Kommunikationswege gekappt, Einreiseverbote verhängt, internationale Kooperation blockiert.

Der Auslöser: Der IStGH hatte angekündigt, internationale Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen zu beantragen.

Doch auffällig ist auch: Donald Trump selbst pflegt seit Jahrzehnten eine enge, historisch belegte Nähe zu Russland und Wladimir Putin – die bereits mit seiner Moskaureise 1987 begann. In der Folge positionierte sich Trump immer wieder politisch auffällig russlandfreundlich – inklusive der Infragestellung der NATO, der Sanktionen gegen Russland und der Rechtmäßigkeit westlicher Ermittlungen.

Der IStGH wiederum hat bereits 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen – wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten. Diese parallele Strafverfolgung gegen Netanjahu und Putin könnte Trumps Attacke auf den IStGH auch in eigenem Interesse motiviert haben – zum Schutz politischer Verbündeter, und womöglich auch zur Abschreckung zukünftiger Verfahren gegen eigene Regierungstätigkeit.

Sanktionen mit weitreichenden Folgen

Die Auswirkungen sind gravierend:

NGOs und juristische Partner zogen sich von der Zusammenarbeit mit dem IStGH zurück.

Ermittlungen – etwa zu Gräueltaten im Sudan – wurden eingefroren. Mitarbeiter des Gerichts meiden die USA aus Angst vor Festnahmen.

Die US-Regierung argumentiert, dass weder Israel noch die USA Vertragsparteien des Römischen Statuts sind.

Doch genau hier liegt das Problem:

Der IStGH ist für schwerste universelle Verbrechen wie Völkermord, Vergewaltigung und Kriegsverbrechen zuständig – unabhängig von politischen Allianzen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump Sanktionen gegen den IStGH verhängt, die unter Präsident Biden aufgehoben wurden.

Dass sie 2025 unter Trump II nicht nur reaktiviert, sondern ausgeweitet wurden, offenbart einen Paradigmenwechsel: Internationale Gerechtigkeit wird geopolitisch kalkuliert – und die USA setzen Macht über Recht.

Diese Entwicklung ist besonders brisant, wenn man Trumps politisches Umfeld betrachtet:

Putin – per internationalem Haftbefehl gesucht, Netanjahu – wegen Kriegsverbrechen unter Anklage, und Trump selbst – zunehmend offen gegen internationale Institutionen.

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Es drängt sich der Eindruck auf, dass die IStGH-Sanktionen Teil einer globalen Abschottungsstrategie autoritär-nationalistischer Kräfte sind.

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Ermittlungen wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens

Parallel zu diesem geopolitischen Konflikt erschüttert ein interner Skandal den IStGH.

Chefankläger Karim Khan sieht sich Ermittlungen wegen mutmaßlichen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber.

Eine ehemalige Mitarbeiterin beschuldigt ihn schwerer Übergriffe während internationaler Dienstreisen. Ob die Vorwürfe zutreffen, wird derzeit vom Office of Internal Oversight Services (OIOS) der UN untersucht.

Dass Khan durch diese Vorwürfe möglicherweise gezielt im Misskredit gezogen werden soll, ist angesichts des politischen Kontextes nicht auszuschließen – sondern durchaus zu vermuten. Genau deshalb war es klug, die Amtsgeschäfte vorübergehend an Stellvertreter zu übergeben, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu schützen.

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Wen der Internationale Strafgerichtshof bereits verfolgt hat

Der IStGH verfolgt seit seiner Gründung 2002 schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und hat über 40 Haftbefehle ausgestellt. Darunter prominente Fälle:

Wladimir Putin (Russland) Haftbefehl wegen Deportation ukrainischer Kinder (2023)

Omar al-Baschir (Sudan) Völkermord, Kriegsverbrechen – international gesucht, aber nie ausgeliefert

Joseph Kony (Uganda)

Anführer der Lord’s Resistance Army – seit 2005 auf der Flucht Muammar al-

Gaddafi († 2011)

Haftbefehl kurz vor seinem Tod wegen Angriffen auf Zivilisten

Saif al-Islam Gaddafi (Libyen)

Immer noch flüchtig – trotz Präsidentschaftsambitionen

Laurent Gbagbo (Elfenbeinküste)

Freigesprochen nach umstrittenem Prozess

Dominic Ongwen (Uganda)

Verurteilt zu 25 Jahren Haft – 61 Verbrechen, darunter Kindersoldaten, Versklavung, Vergewaltigung

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Wer wurde bereits verurteilt und inhaftiert? (IStGH)

Thomas Lubanga (Kongo):

14 Jahre Haft wegen Kindersoldaten – entlassen 2020

Germain Katanga (Kongo):

12 Jahre Haft – vorzeitig entlassen

Jean-Pierre Bemba (Kongo):

18 Jahre Haft, später freigesprochen

Dominic Ongwen (Uganda): 25 Jahre – aktuell in Haft

Ahmad al-Faqi al-Mahdi (Mali): 9 Jahre wegen Zerstörung von Kulturgut – Haft läuft

Zusatz: Verurteilungen durch das Jugoslawien-Tribunal (ICTY)

Zahlreiche prominente Verurteilungen – insbesondere gegen serbische und bosnisch-serbische Führer – erfolgten nicht durch den IStGH, sondern durch das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), das von 1993 bis 2017 aktiv war:

Radovan Karadžić (Bosnien-Serbien) Verurteilt 2016 (später lebenslange Haft) wegen Genozid in Srebrenica Verbüßt Strafe in Großbritannien Ratko Mladić (Bosnien-Serbien) 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt – aktuell in Scheveningen inhaftiert Slobodan Milošević (Serbien) Prozess begonnen 2002 – starb 2006 vor Urteilsverkündung Vojislav Šešelj (Serbien) Verurteilt 2018 zu 10 Jahren – angerechnet durch Untersuchungshaft

Wichtig: Der IStGH ist nicht für Taten vor 2002 zuständig – daher wurde das ICTY als UN-Sondergericht eingerichtet.

Kritik: Ein Gericht für Afrika?

Lange wurde kritisiert, der IStGH konzentriere sich auf afrikanische Täter. Doch die Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu zeigen: Der Gerichtshof erweitert seine Reichweite – mit dem Risiko massiver politischer Gegenreaktionen.

Fazit: Zwischen Hoffnung und Sabotage

Der IStGH bleibt eines der letzten globalen Instrumente, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Machtmissbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Doch seine Effektivität hängt davon ab, ob mächtige Staaten ihn unterstützen – oder gezielt blockieren.

Trumps Sanktionen, geopolitische Einflussnahme, die Nähe zu Putin und Netanjahu sowie interne Skandale zeigen: Internationale Gerechtigkeit ist unter Beschuss. Doch gerade deshalb ist sie nötiger denn je.

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Friedrich Merz: Ein Kanzler, der das Recht bricht?

Wie Merz den Rechtsstaat zur Verhandlungsmasse macht – und warum das brandgefährlich ist!

Zum Vorlesen

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Friedrich Merz – Ein Kanzler, der das Recht bricht? https://youtu.be/RK1SlwD4PEI?si=9RYLx7imEXdHcpvV

Ein Beitrag von

Mirko Lange.

Ich frage mich ernsthaft, ob es verantwortbar ist, Friedrich Merz zu wählen. Wie kann jemand Kanzler werden, der das Recht nicht achtet?

Friedrich Merz‘ Ankündigung, Benjamin Netanjahu trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) problemlos einreisen zu lassen, ist kein rein diplomatischer Schachzug. Er zeigt, wie bewusst Merz bereit ist, internationale Verpflichtungen zu ignorieren, wenn sie scheinbar politisch unpassend sind. Damit greift er ein Fundament an, auf das wir alle angewiesen sind: den Schutz internationaler Abkommen und die Verlässlichkeit völkerrechtlicher Entscheidungen.

Deutschland hat durch die Ratifizierung des Römischen Statuts des IStGH und der Genfer Flüchtlingskonvention klargestellt, dass es sich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet.

Wenn Merz nun davon spricht, „Mittel und Wege“ zu finden, um einen Haftbefehl zu umgehen, stellt er sich offen gegen diese Grundsätze.

Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Signal, wie wenig ihn juristische Vereinbarungen interessieren, sobald sie politisch unbequem werden.

Und das ist ja kein EInzelfall. In Bezug auf die Schließung der Grenzen hat er ja auch klarte Bereitschaft signalisiert, sich nicht an rechtliche Beschränkungen halten zu wollen.

Ein Land, das seine Verpflichtungen bricht, verliert nicht nur moralische Glaubwürdigkeit, sondern riskiert auch eine Abwärtsspirale: Wenn einer die Regeln beugt, wird es für andere attraktiv, es ebenfalls zu tun – im schlimmsten Fall auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Die Erfahrungen aus den USA unter Donald Trump zeigen uns, wohin die gezielte Aushöhlung von Institutionen führen kann: in eine geteilte Gesellschaft, die sich um wesentliche Grundwerte streitet, statt sie gemeinsam zu verteidigen.

Und wo Grundrechte und internationale Verträge zu reinen Verhandlungsmasse werden, steht am Ende der politische Nutzen Einzelner über dem Gemeinwohl.

Merz‘ Kurs mag kurzfristig Stimmen bringen, doch er sägt langfristig am Ast unserer Demokratie. Recht und Ordnung schützen uns alle – besonders jene, die keine große Lobby haben.

Wenn führende Politiker den Rechtsstaat nur als Hindernis betrachten, öffnen sie eine gefährliche Tür: Machtinteressen übertreffen dann die Grundfesten einer freien und gerechten Gesellschaft.

Wir sollten uns klarmachen, dass Deutschland eine besondere Verantwortung hat, Recht und Gesetz zu wahren – national wie international.

Wer dieses Fundament fahrlässig aushebelt, spielt mit unserer Glaubwürdigkeit und Stabilität.

Es geht nicht darum, pragmatisches Regieren zu verhindern, sondern um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und den weltweiten Respekt, den wir uns in jahrzehntelanger Arbeit erarbeitet haben.

Politische Macht darf niemals die Rechtstreue aushebeln. In einer Zeit großer globaler Herausforderungen brauchen wir mehr denn je Standfestigkeit im Umgang mit Rechtsgrundsätzen – und Politiker, die das auch durch ihr Handeln bezeugen.

Song #Merz will Rechtsbeugung durchführen https://youtube.com/shorts/1jS5D2S9_vY?si=y9hKo1eid6sP-jay
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