Ob Alters- oder Erwerbsminderungsrentner – Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, zweimal im Jahr sogar das Doppelte. Dann bleibt die Rente ungekürzt. Dabei zählen Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung ebenso wie die Gewinne aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Werden sie im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit aufgeführt, müssen sie dem Rentenversicherer gemeldet werden.
Auch bei Hinterbliebenenrenten wird Einkommen angerechnet. Witwen- oder Witwerrentner haben allerdings einen höheren Freibetrag, so die Rentenversicherung. Informationen dazu gibt es unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800/1000 480 10 oder im Internet.