Erwerbsminderung absichern ist wichtig
Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden:
Neben einer Wartezeit von 60 Monaten mit Beitragszeiten (wie zum Beispiel auch bei der Regelaltersrente) müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.
Die Erfüllung dieser besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung kann leicht in Gefahr geraten.
Können Sie nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht zügig ins Erwerbsleben zurückkehren, legen Sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld eventuell keine Pflichtbeitragszeiten mehr zurück, die für diese Vorversicherungszeit zählen.
Damit haben Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf und können letztendlich die Voraussetzungen auf die Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
Wann wird Erwerbsminderungsrente geleistet?
Volle Erwerbsminderungsrente erhalten nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Wer bis zu sechs Stunden arbeitsfähig ist, kann die halbe Rente bekommen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit zählt bei der Erwerbsminderung die Arbeitsfähigkeit – egal in welchem Beruf.
Hierbei kann es auch schon ausreichen, wenn der Arbeitsmarkt für diese geringe Tätigkeit verschlossen ist.
Neben gesetzlicher Erwerbsminderungsrente ist Berufsunfähigkeitsrente wichtig
Die Berufsunfähigkeitsrente wird geleistet, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei vielen Anbietern wird jedoch erst ab 50% Berufsunfähigkeit geleistet.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit anteilig leisten und dann ab 75 % die volle Rente leisten.
Diese letzte Variante ist besser, denn ein sehr hoher Anteil der Berufsunfähigen sind zwischen 25 und 49 % berufsunfähig.