Mercosur vor dem EuGH Teil 2: Warum das Abkommen juristisch auf der Kippe steht

Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Mercosur-Freihandelsabkommen ist politisch hoch umstritten und rechtlich bislang nicht entschieden. Genau deshalb wird es dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH soll klären, ob und in welcher Form die Europäische Union dieses Abkommen überhaupt ratifizieren darf. Hintergrund ist eine knappe politische Mehrheit und ein grundlegender Streit über Zuständigkeiten, Umweltrecht und demokratische Kontrolle.

Kernfrage ist, ob es sich um ein reines EU-Abkommen handelt oder um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. In diesem Fall müssten alle nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen. Teile der EU-Kommission wollen diese Beteiligung umgehen, während mehrere Staaten und Fraktionen dies für rechtswidrig halten.

Warum Grüne und Linke eine EuGH-Entscheidung wollen

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke drängen bewusst auf den EuGH. Sie argumentieren, dass das Abkommen tief in Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Verbraucherschutz eingreift und damit nicht allein unter die Handelspolitik der EU fällt. Zudem seien Umwelt- und Klimaklauseln bislang politisch formuliert, aber nicht einklagbar.

Warum die AfD dagegen ist

Die AfD lehnt das Abkommen ebenfalls ab, allerdings aus nationalistischen Gründen. Internationale Handelsabkommen werden pauschal als Souveränitätsverlust dargestellt. Umwelt-, Klima- oder Menschenrechtsfragen spielen dabei kaum eine Rolle.

Unter welchen Bedingungen der EuGH zustimmen könnte

Eine Zustimmung wäre nur denkbar, wenn nationale Parlamente beteiligt werden, Umwelt- und Klimaschutz rechtlich verbindlich und einklagbar sind, soziale Mindeststandards abgesichert werden und kein Verstoß gegen EU-Primärrecht vorliegt.

Warum der EuGH so nicht zustimmen kann

In der aktuellen Fassung fehlen durchsetzbare Umwelt- und Klimasanktionen, zugleich werden demokratische Mitwirkungsrechte eingeschränkt. Eine Zustimmung ohne Nachbesserungen wäre rechtlich kaum haltbar.

Aus der Erfahrung mit vergleichbaren Verfahren ist mit zwei bis drei Jahren bis zu einer EuGH-Entscheidung zu rechnen. Angesichts eines Abkommens, das seit über 20 Jahren verhandelt wird, ist diese zusätzliche juristische Klärung vertretbar und notwendig.

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