Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.


Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.
Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

Mehr als eine Billion 

Im Jahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer erstmals mehr als eine Billion Euro für ihre Kunden angelegt. Das geht aus der Publikation „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“ hervor, die der GDV Anfang Juli veröffentlicht hat.

 

Demnach wuchs der Kapitalanlagebestand 2016 um 4,3 Prozent auf 923 Milliarden Euro (2015: 885 Milliarden Euro). Hinzuzurechnen sind rund 102 Milliarden Euro (2015: 96 Milliarden Euro; plus 5,9 Prozent) an Kapitalanlagen für fondsgebundene Policen.

 
Peter Schwark, GDV.
„Der erfolgreiche und nachhaltige Aufbau dieses Kapitalstocks ist die Grundlage einer generationengerechten Vorsorge“, kommentiert Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung und zuständig für Altersvorsorge und Zukunftssicherung, die Zahlen. Ende 2016 bestanden 89,3 Millionen Verträge bei Lebensversicherern, Wettbewerbs-Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer. 15,5 Millionen dieser Verträge sind der bAV zuzurechnen (+ 1,4 Prozent), hierzu später mehr.

 

Die Beitragseinnahmen der Lebensversicherer, ihrer Pensionskassen und Pensionsfonds blieben 2016 auf sehr hohem Niveau: 90,8 Milliarden Euro. Für Neuanlagen standen im vergangenen Jahr brutto knapp 179 Milliarden Euro (2015: 156 Milliarden Euro) zur Verfügung. Das gesamte Neuanlage-Volumen stieg um 14,7 Prozent. Werte von Pensionsfonds konnten hierbei nicht berücksichtigt werden, weil der GDV nach eigenen Angaben keine Statistik zu Kapitalanlagen von Pensionsfonds führt.

 

Einen Blick auf die neuen Kapitalanlagen 2016 wirft folgender Screenshot aus der GDV-Statistik, wobei die 1,1 Prozent „andere Kapitalanlagen“ unter dem Punkt „sonstige Kapitalanlagen“ nicht näher aufgeschlüsselt werden konnten, weil dem GDV hierzu keine näheren Angaben vorliegen.

 

Quelle: GDV, „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“. Ohne Depotforderungen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LV-Policen. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Die EbAV der Assekuranz

Die Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer fallen unter die EbAV-RL (Richtlinie 2003/4) und künftig unter die EbAV-II-RL (Richtlinie 2016/2341) und gelten damit als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV).

 

In der Statistik des GDV fließen auch 20 überbetriebliche Pensionskassen ein (Ara, Allianz, AL, Debeka, deutsche Steuerberater, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, neue leben, Nürnberger, Pro bAV, Provinzial, R+V PK, R+V Pensionsversicherung, Signal-Iduna, S-Pension, Swiss Life, Verka PK und Verka VK). Weiter sind 16 Pensionsfonds Teil der Statistik – überwiegend Neugründungen von Versicherern (Allianz, Chemie, DEVK, Generali Pensor, LVM, PB, S-Pension, VIFA, AL, Deutscher, Ergo, HDI, Nürnberger, R+V, Swiss Life und WWK).


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.

Quelle: 

http://www.lbav.de/gdv-datenwerk/

 

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.

Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.


Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

bAV-Reform: „Der Informationsbedarf ist hoch“

Das Gesetz zur Reform der Betriebsrente ist verabschiedet. Nun stellt sich Unternehmen, Gewerkschaften und Versicherern die Aufgabe der praktischen Umsetzung. Welche ersten Schritte sind jetzt nötig? Wie kann die neue Betriebsrente genutzt werden, um Mitarbeiter und Mitglieder zu gewinnen und zu binden? Der Informationsbedarf ist hoch. Darum lädt Das Rentenwerk einen kleinen Kreis Sozialpartner zu Gesprächen mit Vorträgen ein. An drei Terminen im September beantworten renommierte Experten nun drängende Fragen zur Betriebsrente.

Im Rahmen der Gesetzesentscheidung Anfang Juni haben fünf namhafte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Das Rentenwerk initiiert. Als Bindeglied zwischen den Sozialpartnern unterstützt Das Rentenwerk diese dabei, ihren Mitgliedern eine leistungsstarke und nachhaltige Tarifrente anzubieten. Die Tarifrente soll gemeinsam mit den Sozialpartnern passgenau für ihre Mitglieder entwickelt werden.

 

Mit den Experten-Gesprächen im September treten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter nun aktiv in den Dialog mit den Sozialpartnern. Auf dem Programm stehen Impulsvorträge, Fragerunden und Diskussionen. Es geht darum, zu klären, wie sich das Sozialpartnermodell in der Praxis gestalten lässt. Die Themen reichen von rechtlicher Umsetzung, Kostenfragen und „Lean Administration“ bis zur Kommunikation gegenüber der Belegschaft. Denn fest steht: Das Sozialpartnermodell ist zwar eine große Chance, aber keine einfache. Die Liste der offenen Praxis-Fragen ist jetzt schon lang.

#Rentenwerk: Interview mit Paul Stein: „Wir müssen das Tarifpartnermodell sehr gut erklären“

Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln. 

Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können.


Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten?

Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter. 

Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung.
Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen?

Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht.

Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann?

Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären.

Ist das möglich?

Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht.

Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an?

Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.

Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka?

Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.

Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise?

Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen?

Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen.

Und ab wann stehen die Angebote?

Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können.

Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind: 

– Dienstag, 5. September, in Berlin;

– Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main;

– Donnerstag, 14. September, in München. 

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.dasrentenwerk.de/anmeldung


Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen.

Quelle: https://www.versicherungsbote.de/id/4857320/Rentenwerk-Tarifpartnermodell-Interview-Debeka/

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Private Krankenversicherer geringere Beitragsanpassungen als gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) schneidet die private Krankenversicherung (#PKV) hinsichtlich der Beiträge im Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) sehr gut  ab. 

Über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) waren die Beitrsgserhöhungen im Gesamtdurchschnitt in der PKV bei bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV waren dies in dieser Zeit 3,7 Prozent pro Jahr.

Das #IGES konnte bei seiner Untersuchung auf Datenmaterial der #Debeka-Mitglieder zurückgreifen. In dieser Studie waren:

– 660.000 Beamte (geringere Beiträge wegen Beihilfe, allerdings auch ohne Beitragszuschuss

– 56.000 andere Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige)

berücksichtigt, die seit 20 Jahren dort versichert waren.

Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.


Unterschiedliche Prämien

Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.

Die privaten Krankenversicherungen haben bei Beitragserhöhungen jedoch das Problem, dass sie nicht jährlich in kleinen Schritten den Beitrag anpassen können, sondern nur, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent).

Psychologisch ist dies natürlich dann immer negativ, wenn dann eine große Anpassung kommt.

Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere – zumindest, wenn sie langfristig in einer Tarifgemeinschaft versichert waren. 
Private Krankenversicherung will mehr Spielraum für Beitragserhöhungen
Sprunghafte Beitragssteigerungen haben der Privaten Krankenversicherung das Image eingebracht, unkalkulierbar und teuer zu sein. Die Versicherer verweisen auf Langzeitstudien – und fordern mehr Spielraum für regelmäßige Erhöhungen.

Um auch in kleinen Schritten den Beitrag anzupassen (also auch, wenn die Ausgaben um weniger als 5/10 Prozent gestiegen ist) ist eine gesetzliche Änderung notwendig.

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Fortbildung

Interessante Veranstaltung für:

– Betriebswirte, die sich mit der BAV (Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) befassen

– BAV-Spezialist

– Personalabteilungen von Firmen

——–

Die Veranstaltung „4×4 BAV“ befasst sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und bietet umfassende Fachvorträge:

———-

  • 10:15 – 11:15 Uhr:
  • Referent: Dr. Nicolai von Holst, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
  • Nach Umsetzung der IDD: Was ist für die bAV-Beratung zukünftig besser: Versicherungsmakler oder Versicherungsberater
  • Auswirkungen der Neufassung des §34d GewO
  • Versicherungsberater, – makler oder –vermittler: Wer darf was? 
  • Neue Gestaltung der Unternehmensstruktur durch gesetzlichen Ausschluss der Doppelzulassung?

——

  • 11:30 – 12:15 Uhr:
  • Referentin: Ingela Schwebe, Rechtsanwältin, Zorneding
  • Aufbewahrung von bAV-Unterlagen
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
  • Welche Unterlagen sind aufzubewahren?
  • Fristen
  • Art und Weise der Aufbewahrung
  • Unerwünschte Folgen

—————–

  • 13:00 – 14:00 Uhr:
  • Referentin: Margret Kisters-Kölkes, Rechtsanwältin und Steuerberaterin im Spezialgebiet bAV, Referentin und Fachbuchautorin, Mühlheim/Ruhr
  • BRSG und alte bAV-Welt
  • Tarifexklusivität: Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Tarifvertragsparteien?
  • Welche steuerlichen Rahmenbedingungen bestehen?
  • Wird die neue bAV-Welt die alte bAV-Welt verändern oder gar verdrängen?
  • Welche Auswirkungen können sich für den Berater ergeben?

———-

  • 14:15 – 15:15 Uhr
  • Fortsetzung BRSG und alte Welt

———-

  • 15:15 – 15:45 Uhr
  • Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart
  • Neues aus der BAV

Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner. 

Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.

Datum: Mittwoch, 20. September 2017

Uhrzeit: 10:00 – 15:45 Uhr

Veranstaltungsort: CAMPUS INSTITUT, Keltenring 11, 82041 Oberhaching

Seminargebühr: 150,00 € (inkl. MwSt.) für Studenten und Absolventen des CAMPUS INSTITUT

250,00 € (inkl. MwSt.) für Gäste

  • PDF’s 
  • Anfahrt
  • Tagesablauf
  • „gut beraten“ 6 Weiterbildungspunkte

Link zur Anmeldung:
http://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/4-mal-4-bav/
Da in diesem Zeitraum das Oktoberfest ist, sind Hotels normalerweise entweder sehr teuer oder ausgebucht.

Tipp: Sportschule Oberhaching.

Übernachtungspreis: 50 Euro + 6 Euro für Frühstück

http://www.sportschule-oberhaching.de/de/home

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!