Rentenbeginn – Der richtige Termin

Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.

Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?

Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen
Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen

Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.

Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.

Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.

Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?

Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.

Erwerbsminderungsrente

Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen.
Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.

Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).

Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.

Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.

Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.

Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.

Rente wegen #Schwerbehinderung

Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag.
Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.

ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.

Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze

Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.

Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.
1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.

Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“

Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten.
Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen.
Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen.
Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).

ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.

Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte

Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen.
Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.

Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen.
Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.

Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.

Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.

Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag.
Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.

Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %).
Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung.
Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.

Beispiel:
Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)

  • hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
  • Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
  • Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die

  • Regelaltersrente mit 67:
    33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
  • Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“):
    33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
  • Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67
    18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen:
    45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro
    abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro
    = 1.273,08 Euro Bruttorente

Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.

Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!

Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung

Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).

  • Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung
    Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
    Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren

Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert.
Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab.
Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%).
Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.

Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.

Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.


Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht.
Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:

Tel.: 07156 967 1900

Smartphone: 00491772716697
  • betriebliche Altersversorgung
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • und oft auch Arbeitsrecht.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)

www.bAV-Experte.de

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.Not-fallordner.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Friedrich Merz will Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung zwingen. Allerdings in Fondslösung

Auch wenn #Friedrich #Merz den Zwang zur #betrieblichen #Altersversorgung vertritt, sollte nicht übersehen werden, dass #Fonds alleine keine Lösung sein können.

In etwa 50% aller Fälle kann der Sparvorgangs des #Arbeitnehmers nicht das Ziel zusätzliche #Altersversorgung erreichen.

Die #Absicherung von

– #Berufsunfähigkeitsrente

– #Fortsetzung des #Sparvorgangs #bei #Eintritt der #Berufsunfähigkeit

– #Hinterbliebenenversorgung

– #Pflegerisiko (Selbstbeteiligung ist bei jedem Pflegegrad zwischen 2.500-2.900 Euro)

muss ebenso abgedeckt werden.

………

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=586106858639567&id=207021529881437

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Berlin/Seeon (dpa) Die CSU-Bundestagsabgeordneten kommen zu ihrer Klausur in Kloster Seeon zusammen. Ihre Rentenpläne haben es in sich.
Die CSU will das deutsche #Rentensystem grundlegend verändern und staatliche Zuschüsse für Kinder bis zum 18. Lebensjahr durchsetzen.

«Wir wollen für jedes Kind ein Starterkit für die Altersvorsorge. Wir wollen die #Rentenwende – weg vom #Generationenkonflikt hin zu mehr #Generationengerechtigkeit», heißt es im Entwurf eines Papiers, das die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausur im oberbayerischen Kloster Seeon beschließen will.

Die CSU-Bundestagsabgeordneten treffen sich heute zu ihrer traditionellen Jahresauftakt-Klausur. Als Gast wird am ersten Tag die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet, am Dienstag sind CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis eingeladen. In den vergangenen Tagen war bereits eine ganze Reihe von Papieren bekanntgeworden, die die Landesgruppe beschließen will.

Das Konzept zur Rentenpolitik sieht vor, die drei bestehenden Säulen der Altersvorsorge um eine vierte Säule zu ergänzen – mit einem sogenannten Starterkit für jedes Kind. «Dafür soll der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt», heißt es in dem Entwurf. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor, zunächst hatte die «Bild»-Zeitung über die Pläne berichtet.

Mit dem Eintritt ins Rentenalter würde die Rente dann zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen ausgezahlt. «Ziel ist es, dass zukünftig jeder aus der neuen vierten Säule der Altersvorsorge kapitalgestützt eine Generationenpensionsfonds-Rente erhält und auf diesem Wege Altersarmut wirksam vermieden wird.» Derzeit besteht das Rentensystem aus den drei Säulen betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme – also etwa eine gesetzliche Rentenversicherung.

Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Rente-CSU-fordert-Starterkit-fuer-die-Altersvorsorge;art295,4302995
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Kommentar:
Prinzipiell ein innovativer Gedanke in Zusammenhang des Problems „#demographischer #Wandel“ und #Generationengerechtigkeit.
Es ist jedoch nur eine Teillösung des Problems #Altersrente.
Eine 4. Säule, die staatlich bis zum 18.Lebensjahr finanziert wird, kann auf keinen Fall die Rentenprobleme lösen, lediglich ein Grundansatz der #Generationengerechtigkeit.
Im Übrigen bringt es nur der jetzt neu geborenen #Generation eine Teillösung.

Hauptprobleme der Altersversorgung sind:

  1. Gesetzliches Rentenniveau von 48% ist gefährdet
  2. Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit, nur bei Erwerbsminderung
  3. zu geringe Hinterbliebenenversorgung
  4. Hohe Selbstbeteiligung im Pflegefall. Bei #stationärer #Dauerpflege bei allen #Pflegegraden ist die #Selbstbeteiligung bei 2.500-2.700 Euro (Ba.-Wü.).

In der #betrieblichen #Altersversorgung wäre es wünschenswert, den Begriff Pflege auch im Betriebsrentengesetz zu verankern, so dass der Arbeitnehmer auch die Pflegeabsicherung in der Entgeltumwandlung nutzen kann.

Die #Pflegeabsicherung in Form einer #Pflegezusatzversicherung muss Bestandteil jeder #Altersversorgung sein.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=467876283926336&id=280821992631767

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit

Du bist #Hausfrau #arbeitslos #Rentner oder suchst #ergänzende #Nebentätigkeit oder neuen #Hauptjob?

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Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit weiterlesen

Sozialversicherungswerte 2020

Sozialversicherungswerte 2020 und Rechengrößen 2020

Hier können Sie die Werte der Sozialversicherung 2020 auch direkt als PDF downloaden

Jedes Jahr ändern sich die Rechengrößen, insbesondere in der Sozialversicherung.

Auch 2020 spielen diese Rechengrößen in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung) und auch in der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grunde haben wir hier die wichtigsten Sozialversicherungswerte und andere Rechengrößen aktuell zusammengefasst (natürlich ohne Gewähr).

Wir wünschen Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg, vor allem aber auch Gesundheit.

Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2020
 
West

Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung  p.a:: 82.800 Euro mtl.: 6.900 Euro p.a. 77.400 Euro
mtl.: 6.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung p.a.: 101.400 Euro Mtl. 8.450 Euro p.a.: 94.800 Euro Mtl.: 7.900 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der  GKV (§ 6 Abs. 6 SGB V): 62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V): 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung:  40.551 Euro pro Jahr  (Ost: Hochwertung um 1,1339)
Bezugsgröße (§  18 SGB IV) in der Sozialversicherung: p.a.: 38. 220 Euro mtl.:   3.185 Euro p.a. 36.120 Euro mtl.   3.010 Euro
Wenn es um die Betriebliche Altersversorgung geht……   www.bAV-Experte.de
Entgeltumwandlung 4 % BBG
jährlich § 14 SGB IV, § 1 SvEV
p.a. 3.312,00 € (mtl.: 276 Euro)
Entgeltumwandlung 8 % BBG
jährlich
6.624 € (mtl.: 552 Euro)
Freigrenze Verbeitragung § 226 Abs. 2 SGB V 1/20 der mtl. Bezugsgröße 159,25 €
Abfindungshöchstbetrag §3 Abs.2 BetrAVG bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Rente: 31,85 € Einmalkap. 3.822 € Rente: 30,10 € Einmalkap.: 3.612  €
Abfindung PSV-Schutz bis zu … bei Kapital (§ 7 Abs. 3 S.2 BetrAVG   ….bei mtl. Renten § 7 Abs. 3 S.1 BetrAVG     1.146.600 Euro   9.555 Euro     1.083.600 Euro   9.030 Euro
  Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht….. www.Renten-Experte.de
Freigrenze § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße 195,25 Euro
Freibetrag § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße)   195,25 Euro
Anspruch auf bAV /§ 1a Abs. 1 S.4  – 1/160 d. BetrAVG 238,88 Euro
Höchstgrenze des Übertragungswertes (§ 4 Abs. 3 S.1 Nr.2 BetrAVG 82.800 Euro
Höchstgrenze externe Teilung § 17 Abs. 2 VersAusglG 82.800 Euro
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG) Kapital: 7.644 Euro Monatsrente: 63,70 Euro
  Direktversicherung § 40 b EStG  
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG) Höchstbetrag p.a. Je Arbeitnehmer: p.a.: 1.752 Euro mtl. 145,00 Euro
Bei Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je AN) p.a. 2.148 Euro mtl. 179,00 Euro
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für ArbeitgeberSteuerberater RentenberaterHR-BeraterEntscheiderbAV-Spezialisten   www.bAV-Leitfaden.de und www.bAV-toolbox.de    
  Beitragssätze  
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,1 %
Pflegeversicherung 3,05 %
Beitragszuschlag f. Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung (allgemein) 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
Umlage U1 und U2 individuell nach Satzung der Krankenkasse/ der Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage (U3) 0,06 %
Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI) Personen mit Anspruch auf Krankengeld   Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag)   Mtl. 342,19 Euro
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld Mtl. 328,19 Euro
Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)         Mtl. 71,48 Euro
Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,025 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)   Mtl. 48,05 Euro
Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegevers. Sachsen   Mtl. 367,97 Euro Mtl. 71,48 Euro Mtl. 48,05 Euro
Faktor F Teil des Arbeitsentgelts, für den Beiträge fällig werden   0,7547

  Freiwillige Krankenversicherung  
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige 1.061,67 Euro
  Freiwillige Rentenversicherung  
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro       –              Ost: 1.199,70 Euro
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) Mtl. 450 Euro
Übergangsbereich (Midijob) Mtl. 450,01 Euro – 1.300,00 Euro
Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag)   Mtl. 325,00 Euro
  Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (mtl.)  
Krankenversicherung 684,38 Euro
Pflegeversicherung 142,97 Euro
Arbeitslosenversicherung 172,50 Euro (Ost: 161,25 Euro)
Rentenversicherung 1.283,40 Euro (Ost: 1.199,70 Euro)
Die Notfallvorsorge bei Geschäftsunfähigkeit und im Todesfall durch Krankheit oder Unfall. Welche Vollmachten bestehen und müssen dringend vorhanden sein? www.notfallordner-vorsorgeordner.de www.notfallordner-unternehmer.de
  Mindestarbeitsentgelte
Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung   Mtl. 637 Euro
Behinderte Menschen, Rentenversicherung   West: 2.548,00 Euro ——     Ost: 2.408,00 Euro
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung   West: 31,85 Euro  —– Ost: 30,10 Euro
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte   175 Euro (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI)  
Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte (175 Euro * 18,6 %) Mtl. 32,55 Euro
Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig)
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Regelbeitrag West: 592,41 Euro –  Ost:    559,86 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro –  Ost:  1.199,70 Euro
   

Aktuelle Informationen über die

Notfallvorsorge, Notfallordner, Generalvollmacht, Testament, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung:  

Privatpersonen                                                                               www.notfallordner-vorsorgeordner.de  

Beamte                                                          www.notfallordner-beamte.de

Unternehmer, Selbstständige Handwerker   www.notfallordner-unternehmer.de

Notfallordner für Gesundheitsberufe:            https://www.not-fallordner.de/

Weihnachtsgeschenk – Was sinnvolles verschenken

Was schenke ich wem zu Weihnachten? Welche Weihnachtsgeschenke sind hilfreich?

Jedes Jahr um die gleiche Zeit beginnt der Stress mit den Weihnachtseinkäufen. Und wie so oft verschenkt man dann einen Schnellschuss, den man noch an Heiligabend einkauft, weil Weihnachten ja so überraschend vor der Tür steht.

Und so landen viele Kurzentschlossene schnell beim Drogeriemarkt, dem Kosmetiker, bei einem Handy- oder Apple-Laden um Gutscheine zu kaufen. Oft sind es Verlegenheitsgeschenke in der letzten Minute. Man will ja nicht ohne Geschenk blöd dastehen. Und wenn alles nichts hilft, dann druckt man eben schnell noch einen Gutschein aus.

Der eine oder andere Leser fühlt sich jetzt wohl ertappt.

Dabei gibt es einige Geschenke, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht verschenken möchte, weil es um ernste Themen geht, aber doch sehr sinnvoll für das weitere Leben sein können.

Sinnvolle Geschenke gibt es mehr als genug.

Sinnvolle Geschenke in der Oberklasse

So schenkte ein Unternehmer seiner Ehefrau einen GANZKÖRPER-SCAN. Mit Hilfe der innovativen Ganzkörper-MRT wird dann der gesamte Körper vom Scheitel bis zur Sohle untersucht. Die Untersuchung dauert 60 Minuten und zeigt Auffälligkeiten von beginnenden Krankheiten (z. B. im Krebsbereich).

Da die Ganzkörper-MRT eine der aufwändigsten Untersuchung ist, liegt der Preis deutlich höher im Vergleich zu einer normalen CT oder MRT. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchung leider nicht, bei den privaten Krankenkassen wird eine Abklärung im Vorfeld empfohlen.

Die Kosten der Ganzkörper Check-ups liegen zwischen 950 Euro und 2.300 Euro, je nachdem, welche Untersuchungen der Check-up beinhalten und ob das Ganzkörper MRT dabei sein soll.

Sicherlich ist so manches andere Weihnachtsgeschenk teurer und sieht schöner aus. Allerdings kann dieses exklusive Geschenk durchaus wertvoller sein.

Gesundheits – Weihnachtsgeschenke

Aus der Werbung vielleicht bekannt, aber wenig verschenkt, wird:

  • Darmkrebsvorsorge (je nach Art mit Eigenbeteiligung)
  • künstliche Befruchtung
  • Social Freezing.

Bei einer Darmkrebsvorsorge werden in der Regel ab 50 die Kosten durch die Krankenkasse gezahlt. Trotzdem gibt es einige Bereiche, die durch eine Igel-Leistung zusätzlich bezahlt werden müssen.

So manches Paar in Deutschland hat einen Kinderwunsch. Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt ohne Nachwuchs. Oft hat das medizinische Gründe.
Im persönlichen Umfeld des Paares wird dieses Thema jedoch oft geschickt umgangen, wenn man bei den Eltern oder Großeltern ist.
Oft sind die Eigenbeteiligungen für eine künstliche Befruchtung so hoch, dass ein Paar lieber in der Hoffnung lebt, dass es doch noch auf natürliche Weise klappt.
übrigens: Die Gründe sind nicht nur bei der Frau zu suchen, sondern auch beim Mann.
Und oft kann es auch an der „Kombination des Paares“ liegen. In diesen Fällen ist auch der Frauenarzt oder Urologe überfordert. Sogenannte Kinderwunschzentren bieten hier die richtige Unterstützung an (Links am Ende des Artikels).

Wenn Frauen früher mit 24 Jahren das erste Kind auf die Welt gebracht hatten, dann ist das Durchschnittsalter inzwischen bei 32,5 Jahren. Schulbildung, Studium und Beruf stehen zunächst vorne an. Vielen Frauen ist jedoch nicht bewusst, dass die Qualität der Eizellen durchschnittlich bereits ab 30 Jahre abnimmt.
Wer eigene Kinder wünscht, sollte deshalb beim Frauenarzt den AMH-Test durchführen lassen. Durch den AMH-Test kann man frühzeitig die Qualität der Eizellen feststellen. Der AMH-Test wird nicht durch die Krankenkassen bezahlt und kostet etwa 50 bis 100 Euro.

Wenn eine Frau derzeit

  • keinen Partner hat,
  • noch im Berufsleben weiter arbeiten möchte,
  • oder an bestimmten Krankheiten leidet, die sich auf die spätere Eizellqualität auswirkt (z. B. Chemotherapie)

besteht auch die Möglichkeit, Eizellen sich entnehmen zu lassen und durch eine Kryokonservierung einfrieren zu lassen. Die Eizellen behalten dann ihr Alter, das sie bei der Eizell-Entnahme hatten. Bei einer nichtmedizinischen Indikation wird das Verfahren Socialfreezing genannt und muss vollständig von den Patienten bezahlt werden.

Die Extrakosten können oft von den betroffenen Personen nicht alleine bezahlt werden.

Oft helfen hier auch die Eltern oder sogar Großeltern.

Weihnachtsgeschenke für die Zukunft

Oft macht man sich nur dann Gedanken über die rechtliche Vorsorge, wenn man in seinem persönlichen Umfeld Ereignisse erlebt, die das Leben völlig verändern.

Damit ist nicht nur der Tod gemeint, sondern auch die Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.


Wird ein Mensch geschäftsunfähig, dann muss durch ein Betreuungsgericht ein Betreuer festgelegt werden, wenn nicht zuvor eine Generalvollmacht erstellt wurde.
Die Generalvollmacht muss nicht immer durch einen Notar beurkundet werden, allerdings in vielen Fällen dringend empfehlenswert.
Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist und eine Betreuung durch das Betreuungsgericht erteilt wurde, müssen alle gesetzlichen Regelungen beachtet werden, die es gibt.
Für den Laien oft nicht möglich, so dass oft ein Berufsbetreuer bestellt werden muss.


Beispiel: Wird man als Betreuer vom Gericht bestellt, muss man eine Vermögensveränderungsbilanz (EÜR) inkl. Belege führen und größere Ausgaben vom Betreuungsgericht vorher sich genehmigen lassen (auch wenn es der Ehepartner ist).

Neben einer Generalvollmacht sind auch andere Vollmachten und Verfügungen für jeden Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr notwendig.

Eine umfangreiche Vorsorge bietet hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.de von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner

Einen Notfallordner sollte in der Regel jeder Mensch ab dem 18. vollendeten Lebensjahr haben. Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de bietet viele Ratschläge und Dokumentenvorlagen und erleichtert im Ernstfall die praktische Hilfe.

Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Die Notfallvorsorge unterscheidet sich zwischen einzelnen Personengruppen.

Notfallordner für Beamte

Beamte und meist auch deren Ehegatten haben Anspruch auf Beihilfe. Daraus ergeben sich einige Punkte, die bei einem Notfallordner speziell zu beachten sind. Der Notfallordner für Beamte –> www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte

Notfallordner für Selbstständige und Notfallordner für Unternehmer

Als Unternehmer wird der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, also einer

– UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt),
– GmbH
– AG

bezeichnet.

Als Selbstständiger wird der Inhaber als eingetragener Kaufmann, einer Personengesellschaft, Mitinhaber einer GbR oder auch beispielsweise einer GmbH & Co.KG bezeichnet

Beide Gruppen unterscheiden sich zum einen durch die Art der Unternehmensform, aber auch bei der Unternehmensgründung oder Unternehmensschließung.

Aus diesem Grunde gibt es für Selbstständige und Unternehmer spezielle Notfallordner.

Notfallordner Unternehmer

Notfallordner Gesundheitsberufe

Auch bei Gesundheitsberufen muss bei einem Notfallordner unterschieden werden, insbesondere bei den Gesundheitsberufen:

Notfallordner Arzt Zahnarzt Notfallordner Apotheker Notfallordner Heilpraktiker

Notfallordner Handwerker

Auch bei Handwerksbetrieben ist eine Unterscheidung wichtig. Neben unterschiedlichsten DIN-Vorschriften und der Unterscheidung durch die Handwerksordnung (derzeit 41 zulassungspflichtige Handwerksgruppen, sowie noch weitere zulassungsfreie Handwerksgruppen ist bei den Handwerkern auch eine Unterteilung in die zwei Hauptgruppen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft die Notfallvorsorge sehr umfangreich und erheblich zu unterscheiden.

Eine Übersicht aller Handwerksgruppen finden Sie auf der Internetseite:

Notfallordner zulassungspflichtige Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungspflichtige-handwerker/index.php

Notfallordner zulassungsfreie Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungsfreie-handwerker/index.php

Passendes und vernünftiges Weihnachtsgeschenk für Enkelkinder

Für Enkelkinder sind Gesundheitsvorsorge hoffentlich nicht so wichtig, denn meist sind die Enkelkinder gesund.

Ein bisschen aus der Mode gekommen, aber trotzdem ganz interessant dürfte der Bausparvertrag für Enkelkinder und Kinder trotzdem sein.
Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Verzinsung zwar ähnlich, allerdings dürfen zwei Punkte nicht übersehen werden:
– Wer einen Bausparvertrag hat, denkt nachweislich eher an die eigenen vier Wände, als wenn man das Geld auf einem Sparvertrag anspart.
– Ab 16 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 8,8 %, die sich durchaus bei dem derzeitigen Niedrigzins sehen lassen kann.

Die Wahl eines passendes Weihnachtsgeschenks liegt nun bei Ihnen. Verschenken mit Vernunft ist sicherlich nachhaltig

Links zu

Rentenalter auf 69 nicht vermeidbar

Die #Anhebung des #Rentenalters auf 69 Jahre wurde hier schon öfters dargestellt.

RentenexperteRentenexperte www.renten-experte.de

Ebenso auch, dass die sogenannte „#doppelte #Haltelinie (Maximalbeitrag: 20%, Rente nach 45 Jahren: 48%) nicht ohne #Steuerfinanzierung bis 2024 haltbar ist.

Die Hauptgründe sind:

1. #Lebenserwartung verlängert sich. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, muss auch die #Rente über einen längeren Zeitraum gezahlt werden.

2. Die #Geburtenrate mit 1,59 Kindern pro Frau sind deutlich unter der notwendigen Geburtenrate von 2,1 Kindern. Der heutige fehlende Nachwuchs fehlt in 20-25 Jahren an Erwerbstätigen.

Dies war auch vor 20 Jahren nicht anders.

Hierdurch hat sich der heutige #Fachkräftemangel ergeben.

Die #Zuwanderung konnte diesem Problem nur teilweise entgegenwirken.

Eine vollständige Lösung dieses #Fachkräftemangel-Problems wäre nur dann möglich, wenn die Zuwanderung jährlich bei ca. 260.000 Liegen würde.

3. Aufgrund dieser #demographischen #Entwickling wird das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern zugunsten der #Rentner ansteigen.

Da die heutigen Renten aus heute eingezahlten Renten finanziert wird (#Umlagesystem), müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden.

Das Verhältnis Beiträge zu Rente ergibt sich aus §68 SGB VI. Dort wird in §68 Abs. 4 der #Nachhaltigkeitsfaktor berechnet.

Würde man die Zeit einfach um ca. 30 Jahre nach vorne drehen (also die Bevölkerung einfach 30 Jahre älter machen), dann ergibt sich eine Reduzierung der #Arbeitnehmer und eine weitere Erhöhung der #Rentneranzahl.

Die Rentneranzahl würde durch:

– die geburtenstarken Jahrgänge (1958-1975)

– und durch eine längere Lebenserwartung

überproportional ansteigen.

Berücksichtigt man diese Faktoren bei dem Nachhaltigkeitsfaktor, dann ergibt sich eine Absenkung der Rente nach 45 Jahren auf ca. 37-42%.

#Bevölkerungsentwicklung, #Zuwanderung, #Geburtenrate, #Erwerbsquote nehmen also direkten Einfluss auf die Rentenhöhe.

Die Hochrechnung von 37-42% unterstellt die verschiedenen Einflussfaktoren. Der #Wissenschaftler #Axel #Börsch-#Supan vom Max-Planck-Institut kommt im Übrigen auf ca. 42%. Link—> https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/grundrente-experte-kritisiert-spd-plaene-staat-hat-kein-geld-zu-verschenken_id_10840681.html

Sehr deutlich wird hier – trotz einer Prognoseschwankung von 5% (37-42%), dass die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung unumgänglich ist.

Welche Form der Vorsorge passt, muss individuell ermittelt werden und ist sehr davon abhängig, wann jemand in Rente geht, also wie sich das Alter der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt auch zusammensetzt.

Beispiel:

Würde ein heute 30 Jähriger bei der Altersversorgung auf die Vermietung von Objekten setzen, dann wäre dies der falsche Weg!

Gründe:

1. Immobilien altern und müssten dann später laufend renoviert werden.

2. Die Mietibjekte müssten auch im Alter verwaltet werden (Mietabrechnung, Neuvermietung, Mietausfallrisiko etc.)

3. Die Bevölkerung wird kleiner. Damit sinkt die Nachfrage (derzeit 40 Mio. Wohnimmobilien, in 25 Jahren ca. 32 Mio.)

4. Mitentscheidend ist der Standort einer Immobilie (Region und Lage). Durch die Digitalisierung, autonomes Fahren wird sich der Bedarf durch veränderte Lebensgewohnheiten verändern. Inwieweit Großstädte, Ballungszentren und Universitätsstädte weiter diesen Bedarf an Wohnimmobilien haben, kann durchaus bezweifelt werden.

Grundsätzlich sollte die Altersversorgung so aufgebaut sein, dass

– zu Beginn der Rente eine lebenslang garantierte Rente gezahlt wird und

– bis zum Rentenbeginn auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird und

– bei Berufsunfähigkeit der Sparvorgang bis zur Rente finanziert wird und

– auch die Hinterbliebenenversorgung garantiert ist.

Nicht zu vergessen ist bei der Höhe der Altersversorgung der evtl. #Pflegefall, der mtl. ca 2.000 Euro Eigenkosten heute veranschlagt wird.

Weiterbildung tut nicht weh, sondern hilft Dir weiter

Eine #Weiterbildung hält nicht nur fit und sichert die Qualifikation, sondern hilft auch bei dem „Alleinstellungsmerkmal“.

Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden einfache oder auch häufig vorkommende Geschäftsprozesse durch Workflow-Prozesse ersetzt.

Der Mitarbeiter mit einer normalen Ausbildung wird somit ersetzbar.

Allgemeine Fachkenntnisse sind durch Programmierungen fehlerfrei abzubilden.

Dies gilt auch in Beratungsprozessen. Sprachcomputer liefern heute bereits in vielen Bereichen die richtigen Antworten.

Je komplexer die Materie ist, bzw. Je weniger Nachfrage bei einem speziellen Bedarf vorhanden ist, desto eher wird die digitale Nachbildung von Geschäftsprozessen uninteressant sein.

Zu hoch wären die Fixkosten für die Workflows.

Mitarbeiter, die ein hohes Spezialwissen haben, machen sich hiermit weniger ersetzbar.

Know-how aus unterschiedlichen Fachbereichen, das dann noch in Teilbereichen verknüpft ist, schaffen sich hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal.

Beispiel Altersversorgung

Während viele Vermittler in ihrem Produktbereich zwar fit sind, kennen Sie sich nur oberflächlich in der

– betrieblichen Altersversorgung

– gesetzlichen Rentenversicherung, ganz zu schweigen mit dem

– Erbrecht, Erbschaftsteuer

– oder der Pflegepflichtversicherung

aus.

Komplexe Workflow-Software, die hier alle Bereiche für alle einzelnen Zielgruppen zusammenfasst, wird es nicht geben; lediglich für größere Zielgruppen vielleicht einmal.

Wer die Weiterbildung in diesen Bereichen nutzen möchte, sollte auch die Zuschussmöglichkeiten kennen, die vom Bund oder der einzelnen Bundesländern gewährt werden. Selbst die EU beteiligt sich bei der Weiterbildung.

Wer sich in der Finanzbranche weiterbilden möchte, findet auf der Internetseite

https://www.facebook.com/207021529881437/posts/438586406724947?s=100000063664970&sfns=mo

weitere Informationen.

Pflege von Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

#Pflege von #Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

Für die Pflege von Angehörigen gibt es grundsätzlich nicht nur ein Pflegegeld, sondern für den „Pfleger“ auch Beiträge, die direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Dies gilt grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn es sich nicht um die berufsmäßige Pflege handelt.

Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden.

Pflegt beispielsweise die Frau ihren Mann oder ein behindertes Kind, dann wird hierfür ein Beitrag von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Ist die Pflegekraft jedoch selbst bereits in Rente, entfällt die Zahlung durch die Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die wenige kennen:

Entstanden ist die Ausnahme durch das Flexirentengesetz.

Wer auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet, z.B. 1%, ist in der Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig und kann als Pflegeperson Rentenanwartschaften erwerben.

Von Vorteil ist zudem, dass die Anwartschaften aus der Pflegearbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5% höher bewertet werden.

Damit können pflegende Angehörige ihren Rentenanspruch weiter aufstocken.

Der Rentenverzicht von 1% ist formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Ebenso sollte die Pflegepflichtversicherung gleichzeitig informiert werden.

Was zu beachten ist, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

Allerdings sollte bei einer zusätzlichen Rentenzahlung von einer Pensionskasse abgeklärt werden, inwieweit dann auch die Pensionskasse reduziert wird.

§232 Abs. 1 Nr. 2 VAG gilt im Übrigen nur für Pensionskassen.

Zitat: „…Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen,….“

Dies könnte von Pensionskassen auch so ausgelegt werden, dass aufgrund der Pflegetätigkeit das Einkommen nur teilweise wegfällt und dadurch die Rente einer Pensionskasse ebenfalls reduziert wird.

Insoweit ist es ratsam, vor der Beantragung einer Teilrente von 99% dies bei Bestehen einer Pensionskasse vorher abzuklären.

Ähnliche Regelungen könnten in der betrieblichen Altersversorgung auch bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ggf. bestehen. Auch hier macht es Sinn, dies zuvor zu prüfen.

Weiterer Tipp:

Wer Angehörige pflegt, sollte bereits heute an Morgen denken.

1. Solange der zu Pflegende noch geschäftsfähig ist, sollte auch über eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht und das Testament nachgedacht werden.

Ebenso können wichtige Regelungen und Informationen noch dokumentiert werden.

Hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

2. Pflegen Berufstätige z.B. ihre Eltern, Tanten oder Onkels oder Großeltern, dann darf die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden betragen, damit die Pflegepflichtversicherung auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt.

3. Wer durch die Pflegeversicherung in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf Riesterförderung. Diese ist aufgrund des wahrscheinlich geringen Einkommens sehr interessant.

Notfallordner – Als Vorsorge unverzichtbar

Der Notfallordner ist für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig.

Notfallordner

Der Notfallordner – Vorsorgeordner –

Ab 27 € mit 140 Seiten Know-How in 90 verschiedenen Versionen, da nicht immer ein Standard passt.


MIT EINEM GRIFF haben die Angehörigen alle Unterlagen parat.

#Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht, #Patientenverfügung, #Testament, #Betreuungsverfügung sowie die #Checklisten und #Formulare

Über 90 Spezialversionen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen
Der #Notfallordner ist in der „Privatversion“ für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.

Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.

Notfallordner
Notfallordner


Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.deDer

Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.


Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
– PP-Kunststoffordner
– 2-Ringmechanik mit Niederhalter
– Einstecktaschen an Innenseiten

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.


So müssen beispielsweise #Beamte und #Pensionäre beamtenrechtliche #Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei #Selbstständigen, #Freiberuflern, #Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der #Handwerker sind bei einem #Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der #Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen #Handwerkergruppen (Anlage A) …

Bestell-Link: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php