Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Notfallordner
Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

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Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

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So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

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Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI

https://youtube.com/watch?v=-NsU-jAO-_k

Christoph Lütge und Matthias Schrappe – Zwei Wissenschaftler Focus und merkur

focus.de vom 15.02.2021 titelt: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ – Im merkur lautet die Artikelüberschrift Leopoldina-Mitglied wittert „Propaganda“„Missbrauch von Wissenschaft“: Experten wettern gegen Merkels Corona-Kurs – „Man nennt es Kuba-Syndrom

Liest man heute den focus.de oder auch im merkur.de die Überschriften, dann muss man beide Medien genau lesen, um die Überschriften zu verstehen.

Zunächst könnte man meinen, dass beide Zeitungen / Zeitschriften zu diesem Ergebnis kommen und dies aufgrund von Zitaten von Wissenschaftlern. Bem genaueren Lesen fällt einem geübten Leser auf, dass es sich hier wieder einmal um Stimmungsmache eher handelt.

Die gründe sind recht einfach.

Artikel von focus.de: Die Überschrift lautet: Mediziner: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ .

Im Artikel von Petra Apfel heißt es dann weiter: „Im Kanzleramt wurde wieder einmal nur der Lockdown beschlossen. Der Infektiologe Matthias Schrappe hatte es nicht anders erwartet. Aber er würde sich wünschen, dass die Regierung mehr Mut zum Handeln hätte – und dabei die vulnerablen Gruppen besser schützt. Seit dem Frühjahr 2020 argumentiert Matthias Schrappe gegen den Lockdown als einzige Corona-Bremse. Stattdessen fordert der Kölner Medizin-Professor und ehemalige Berater des Bundes in Gesundheitsfragen einen besseren Schutz der besonders gefährdeten alten Menschen – als Kern eines Strategiewechsels der Corona-Politik. Vorschläge dafür haben er und seine Arbeitsgruppe aus Gesundheitsexperten in umfassenden Thesenpapieren formuliert. Matthias Schrappe gehört neben bekannten Gesichtern wie den Virologen Jonas Schmidt-Chanasit oder Klaus Stöhr auch einer Gruppe von Wissenschaftlern an, die sich unter der Plattform „CoronaStrategie“ zusammengefunden haben. Sie richten das Augenmerk nicht nur auf die medizinischen, sondern auch auf die gesellschaftlichen Schäden der Pandemie. FOCUS Online hat mit dem streitbaren Experten gesprochen.…..“

Anmerken muss man hier deutlich, dass Matthias Schrappe ein Internist, also kein Virologe und auch kein Arzt mit dem Spezialgebiet für Seuchen ist. Er weist darauf hin, dass die alten Menschen besser geschützt werden müssten und dann könnte man wohl alles aufmachen.

Dass dies allein jedoch nicht mehr stimmt, wurde inzwischen mehrfach bewiesen. Alleine die Risiken von Folgeerkrankungen lässt der Ex-Berater des „Bundes in Gesundheitsfragen“ außen vor.

Ähnlich äußert sich heute der Merkur. Zitat:

„Corona-Politik in Deutschland: Wirtschafts-Philosoph wettert gegen Leopoldina-Kollegen – „Für Propaganda eingespannt“ „

Michael Esfeld ist weder Virologe, noch ein Wissenschaftler aus der Medizin. Sein Ansatz ist eher in der Wirtschaft zu finden.

Esfeld und Lütge sehen die Corona-Seuche eher auch unter dem Aspekt, dass der Lockdown die Wirtschaft lahmlegen könnte und auch andere Krankheiten dadurch weniger im Fokus sind.

Esfeld nimmt sogar – wenn man seine Betrachtung verfolgt – die Corona-Toten in Kauf. Esfeld war im Bay. Ethikrat und ist aufgrund seiner Haltung aus dem Bay. Ethikrat ausgeschlossen worden.

Was Esfeld und Lütge völlig übersehen ist, dass die Seuche unbedingt in Schach gehalten werden muss und auch die Infizierung dringend reduziert werden muss.

Hätte man wie Schweden im letzten Jahr keinen Lockdown gemacht und sich ähnlich verhalten, dann wäre die Situation wesentlich angespannter. Dies wäre nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch im Wirtschaftsbereich eine Katastrophe.

Man kann Schweden nicht direkt mit Deutschland vergleichen. Die Bevölkerungsdichte ist in Deutschland ein Vielfaches. In Schweden leben 23 Menschen auf einem km², während in Deutschland 323 Menschen auf einem km² leben. Die Möglichkeit der Infektion ist in Deutschland durch die höhere Bevölkerungsdichte wesentlich höher.

Und trotzdem haben wir hier den aktuellen Vergleich bis heute einmal ausgearbeitet:

Einwohnerzahl:
Deutschland: 83,1 Mio.
Schweden: 10,3 Mio.

Infektionsrate:
Deutschland: 2.341.744 (2,817 %)
Schweden: 608.411 (5,91 %)

Todesrate:
Deutschland: 65.107 (2,78 %)
Schweden: 12.428 (2,04 %


Bezogen auf 1 Mio. Einwohner ergibt sich eine Todesrate von:
Deutschland: 783
Schweden: 1.206

Genesen:
Deutschland: 2.136.933
Schweden: wird nicht veröffentlicht

Deutlich wird hierbei, dass Schweden das 1,54-fach an Toten im Vergleich zu Deutschland hat.

Dies ist jedoch nur die halbe Geschichte. Sollten sich die derzeitigen Auswirkungen von Folgeerkrankung und auch bei Kindern bewahrheiten, ist ein fehlender oder schwacher Lockdown wesentlich schlimmer für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft.

So ist heute in n-tv. de folgendes zu lesen:

Schweden registriert mehr Fälle lebensbedrohlicher Kinderkrankheit +++
Beunruhigende Nachrichten aus Schweden: Im Astrid-Lindgren-Krankenhaus in Stockholm wird ein dramatischer Anstieg von MIS-C-Fällen (Multisystem Inflammatory Sydrome in children) registriert, meldet der schwedisch TV-Sender SVT. Die lebensbedrohliche Entzündungskrankheit kann zu schweren Schäden am Herzen führen. In diesem Jahr wurde demnach bereits bei etwa 30 Kindern allein in dieser Klinik MIS-C im Zusammenhang mit dem Coronavirus diagnostiziert. Die erkrankten Kinder müssen auf der Intensivstation behandelt werden und erfordern viel Pflege, das erschwert die Situation in der Rheumatologie und der pädriatischen Notaufnahme des Krankenhauses.“

Auch in der medizinischen Fachpresse wird vor erheblichen Auswirkungen durch Folgeerkrankungen gewarnt. Neben einer überproportionaler Anzahl von Schlaganfällen, Dauermüdigkeit, Herzinsuffizienz, Lungen- und Nierenfunktionsstörungen ist auch eine frühere Sterblichkeit nicht auszuschließen.

Und nicht ohne Grund warnen die Anästhesisten des Berliner Bunds heute.

Anästhesisten warnen vor zu schnellen Lockerungen +++
Zu schnelle Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten nach hinten losgehen, davor warnt der Berliner Bund der Anästhesisten. Die Ausbreitung der Mutationen bereite Sorgen, so der Vorsitzende Jörg Weimann. Zwar habe sich die Lage auf den Intensivstationen der Hauptstadt derzeit etwas entspannt, aber: „Wenn sich das doch erheblich ausbreitet – Stichwort England, Stichwort Portugal, Irland -, dann geht das alles wieder von vorne los. Und dann kann das eine ganz neue Dimension annehmen, mit der dann erneut das Gesundheitswesen erheblich in Bedrängnis kommen könnte“, sagte er dem RBB-Inforadio.“ (Quelle n- tv .de).

Völlig unterschätzt werden hierbei die Mutationen, insbesondere auch aus Brasilien. So hat beispielsweise die Stadt Manaus über 2 Mio. Einwohner und eine Durchseuchung von über 80 %. Eine Herdenimmunität wurde nicht erreicht.

Nach Angaben der brasilianischen Regierung breitet sich im Norden des Landes eine neue Corona-Mutation aus. Demnach könnte die Amazonas-Variante dreimal ansteckender sein als die ursprüngliche Version.

Bekannt ist, dass SarsCov-2 bei niedrigen Temperaturen wesentlich hartnäckiger „überlebt“, als bei wärmeren Temperaturen.

In Manaus herrschen jedoch tagsüber zwischen 27 bis 31 Grad und nachts zwischen 22 bis 24 Grad Celsius.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass dieser Virus erheblich ansteckender als in Deutschland ist, sondern auch extrem länger haltbar bleibt.

Die Mutation nach Deutschland kann niemand ausschließen. Auch die Mutation aus Großbritannien und auch aus Südafrika kann niemand ausschließen. Insofern ist die Vorsicht der Bundesregierung durchaus berechtigt.

Wer der jetzigen Kritiker - zum Beispiel AfD, Querdenker oder FDP 
übernimmt die Verantwortung bei einer zu schnellen Lockerung? 

Eine Inzidenz von 35, noch besser von 10 wäre begrüßungswert. Ja, auch wenn einzelne Branchen darunter schon extrem leiden. Aber hier muss man auch einmal die Gegenfrage stellen, wie stark diese Branchen und auch andere Branchen darunter leiden, wenn wir durch eine zu frühe Öffnung plötzlich eine Seuche von 1 Mio. Toten hätten.

Nun kann man lange darum streiten, ob es eine Million Tote geben würde. Ausschließen kann dies niemand, wenn die Krankenhäuser und Intensivstationen so extrem überlastet wären, dass andere Notfälle nicht mehr behandelt werden könnten.

Auch hier sollte man die Folgen des wirtschaftlichen Schadens nicht außer Acht lassen. Der wirtschaftliche Schaden wäre erheblich höher, wenn man die Infektion so bekämpft, wie dies in Schweden war. Schweden hatte 2019 eine Arbeitslosigkeit von 6,8 %. Für dieses Jahr wird die Arbeitslosigkeit mit 9,3 % prognostiziert und 2020 waren es 8,2 %.

Hat sich in Schweden die auf Vernunft gebaute und geplante Herdenimmunität bewährt? Nein.

Insofern sollte Deutschland auch weiterhin den Lockdown so lange durchführen, bis ein eine Inzidenz von mindestens 35 erreicht ist und dann Schritt für Schritt eine Öffnung erfolgen.

Ob an Ostern schon verreist werden kann, kann derzeit noch niemand zusagen. Es gibt zwar schon einige regionale Gebiete mit einer sehr niedrigen Inzidenz (z. B. Schweinfurt, Zweibrücken, Plön, Münster, Dithmarschen, Rotenburg, Kempten), allerdings ist noch nicht abschätzbar inwiefern dieser schöne Trend auch bundesweit sich fortsetzt.

Eine zu schnelle Öffnung ohne eine ausreichende Impfquote könnte den Lockdown-Erfolg sehr schnell zerstören.

Forum-55plus.de e.V. - Vorstand - 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann
Forum-55plus.de e.V. – Vorstand – 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann www.forum-55plus.de

Voraussagen über die zukünftige Entwicklung der Corona-Seuche sind und bleiben einfach sehr schwierig.

Trotzdem hat Werner Hoffmann bereits in der Vergangenheit schon die richtigen Voraussagen getroffen.

Beispiele:

Sicherlich kann niemand mit 100%iger Gewissheit eine zuverlässige Aussage treffen, wann der beste Zeitpunkt für eine Lockerung vorhanden ist. Allerdings ist eine zu frühe Öffnung wieder mit vielen Toten und auch mit Folgeerkrankten zu bezahlen.

Man kann in einer Demokratie durchaus über die Lockerung und einem Lockdown unterschiedlicher Meinung sein. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht den Wahlkampf als Grund sehen, was zumindest zwei Parteien durchaus tun.

Die Forderung nach einer schnellen Öffnung hat in diesem Wahljahr natürlich auch handfeste Hintergründe, insbesondere durch die AfD und die FDP.

Beide Parteien sind in der Opposition. Die FDP vertritt als liberale Partei die Selbstständigen. Und viele Selbstständige leiden natürlich unter dem Lockdown. Trotzdem sollte die FDP nicht übersehen, dass eine Öffnung mittelfristig erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Selbstständigen haben kann, wenn die Seuche wieder zunimmt.

Bei der AfD sieht die Situation ähnlich aus, allerdings ist dort nicht in erster Linie der Selbstständige (alleine) interessant. Die AfD verfolgt eine Doppelstrategie. Zum einen will sie weiter die Wählergruppen:

  • Rechtspopulisten
  • Rechtsradikale
  • Reichsbürger
  • Rechtsextremisten

für sich behalten. Zum zweiten möchte die AfD auch die

  • Querdenker
  • Esoteriker
  • braunen Esoteriker
  • Heiler
  • Wunderheiler
  • Verkäufer der alternativen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • und auch Heilpraktiker

für sich begeistern.

Ausführliche Informationen gibt es über den Link –> https://blog.forum-55plus.de/?s=AfD

Gerade die Äußerung des Ex-Pressesprechers Lüth sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten.

Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

YouTube player

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Covid-19 – Keine Herdenimmunität? Welche Folgen wären dann vorhanden?

Beispiellose Mutationen in Gebieten mit hohen Inzidenzen nicht auszuschließen.

Heute hatte ich als Argument gelesen, dass viel mehr Menschen auf der Welt an Hunger sterben, als an Corona.

Ja, das mag momentan noch stimmen.

Und Hunger in der 3. Welt gibt es auch. Aber auch dort sterben Menschen an Covid.

— Weltweit sind bis Anfang Februar 2021 ca 105.006.686 infiziert bzw. infiziert gewesen. 2,287 Mio. sind an Covid gestorben, wobei dies nur die Erfassten sind.

Denn: Angenommen es wären wirklich alle Toten erfasst, dann werden die Genesenen, die später an einer Folgeerkrankung sterben nicht mehr als Tote erfasst. Sie sind und bleiben in der „Genesenen-Liste“.

Gerade in Ländern, in denen die Gesundheitsstandards nicht mit denen von Deutschland vergleichbar sind, ist mit einer erheblich höheren Sterberate unter den Genesenen zu rechnen. In Deutschland erhalten Genesene regelmäßig eine Reha. Reha-Maßnahmen gibt es in sehr wenigen Ländern. Genesene erkranken sehr oft an Folgeerkrankungen wie z. B.

  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Dauermüdigkeit
  • Nierenversagen
  • Lungenfunktionsstörungen.

Wie hoch die Anschlusssterberate sein wird, kann frühestens in 2-5 Jahren abgeschätzt werden, wobei dieser Anteil in schlechten Gesundheitssystemen erheblich höher sein wird, als in Deutschland.

Übrigens:
Die Vergleiche #Hungertod und #covid19 hinken aus unterschiedlichen Gründen.

Beispiel: Manaus.
Dort haben inzwischen ca. 80 % der Bevölkerung Covid-19.

Herdenimmunität gibt es dort nicht, sondern inzwischen treten dort immer weitere Mutationen auf, die – so wie es aussieht – höchstwahrscheinlich NICHT mit den vorhandenen Impfstoffen erfolgreich behandelt werden können.

Je höher der Anteil der Infizierten ist, desto stärker und schneller breitet sich die Crona-Seuche aus. Je Höher die Inzidenzrate ist, desto stärker mutiert der Virus!

Teilweise sind Änderungen beim Impfstoff notwendig, die bei dem mRNA-Impfstoff zum Glück schneller möglich sind. Bei herkömmlichen Impfstoffen über bakterielle Züchtung dauert dies erheblich länger.

Deutlich macht die Entwicklung in Manaus auch, dass wir neben dem Impfen dringend auf AHA-L achten müssen und der Lockdown dringend weiter fortgesetzt werden muss.

Wir brauchen eine sehr niedrige Inzidenz, damit die Seuche beherrschbar bleibt. Wir haben keine andere Wahl.

Nun könnte man überlegen die älteren Menschen abzuisolieren, bis sie geimpft sind und dann hoffen, dass eine Mutation diese älteren Menschen nicht mehr infiziert.

Das Beispiel Manaus macht da wenig Hoffnung, denn in Manaus sterben nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele jüngere Menschen an, mit bzw. durch Covid-19.

Die Gründe sind vielschichtig:

  1. Da der Inzidenzwert dort extrem hoch ist, können die Covid-19-Erkrankten nicht mehr alle behandelt werden.
  2. Da die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen völlig überlastet sind, sterben auch anders Erkrankte oder auch Verletzte (geringere medizinische Versorgung).

Bei einer Inzidenz von 300 oder höher wäre unser Gesundheitssystem ebenfalls völlig überlastet und Menschen würden nicht nur an Covid-19, sondern auch an anderen Krankheiten oder Unfällen sterben; ganz einfach, weil dann unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde.

Wir haben keine andere Wahl, als den Inzidenzwert weit, weit nach unten zu drücken. Je niedriger, desto besser.

Ein Inzidenzwert von 25 wäre bei dieser Seuche dringend empfehlenswert. Dies wären immer noch etwa 22.000 Infizierte.

Man darf hierbei nicht unbeachtet lassen, dass die Feststellung einer Infektion mit der Seuche mindestens eine Woche dauert.

Der Weg bis zur Feststellung, also von der tatsächlichen Übertragung von SarsCov-2 bis zum bemerken und der anschließenden Durchführung des Tests dauert sogar oft bis zu 14 Tage. Und erst dann steht fest, dass dieser Mensch infiziert ist.

An der spanischen Grippe sind ca.50 Millionen Menschen gestorben.
An der Pest (1346-1353) sind 20-50 Mio. Menschen gestorben.

Covid könnte durchaus auch zu 20-30 Millionen Toten noch führen. Keiner weiß es, aber es sind jetzt bereits mindestens 2,3 Mio. geschätzt.

Unter der Betrachtung dieser Umstände kann sich NICHT die Frage stellen, ob wir in den kommenden Wochen den Lockdown beenden.

Die Frage, die wir uns stellen müssen ist, inwieweit sich das Leben dauerhaft verändert und einige lieb gewonnene Eigenheiten nicht mehr zurück kommen können.

Ja, es hört sich sehr hart an.

Aber viele Bereiche werden sich auch nachhaltig verändern müssen, wenn wir nicht damit einverstanden sind, dass auch in Deutschland ein sehr hoher Anteil durch Covid-19 verstirbt.

Und es geht hier nicht „nur“ um die älteren Menschen ab 60 PLus, denn je höher der Inzidenzwert, desto niedriger wird das Todesalter werden.

Wer heute in Branchen arbeitet, die schon negativ betroffen sind, sollte sich Gedanken über eine neue Tätigkeit frühzeitig machen. Es gibt viele andere Tätigkeiten, bei denen ein Mangel an Arbeitskräften heute bereits vorhanden ist.

Natürlich wird es auch weiterhin Friseure geben müssen, aber die Art der Tätigkeit und des Tätigkeitsumfeldes könnte sich verändern. Dies gilt auch in der Gastronomie, den Events, Messen und auch in der Hotelbranche (insbesondere Tagungshotels).

Natürlich ist es unbequem neue berufliche Tätigkeiten zu suchen, aber es bleibt unausweichlich.

Als Beispiele sei hier an folgende Veränderungsprozesse erinnert:

  • Mauerwegfall – viele Menschen mussten sich beruflich neu orientieren
  • Erfindung des Automobils – Wegfall von Kutschen
  • Druckbranche – 1976 Wegfall der Setzdruck und Hoch- und Tiefdruck und heute zum Digitaldruck

Ja, eine solche Veränderungen, wie wir sie nun weltweit erleben, wenn der Virus nicht gestoppt wird, hatten wir noch nie, außer in Kriegen.

Kriege innerhalb von der EU sind zum Glück eher ausgeschlossen, denn der Zusammenschluss der Länder in der EU sorgt dafür, dass Lösungen diplomatisch gefunden werden müssen.

Kein Politiker ist schuld, dass wir diesen Virus haben. Der Virus ist einfach da.

www,forum-55plus.de

#corona#covid#pandemie#infektionen#seuche
#lockdown

Mein Privatbuero.de

Mein Privatbüro bietet umfangreiche Informationen

Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.

Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen

  • Senioren und hilfebedürftigen Personen
  • und Dienstleistern eine Schnittstelle

zur Verfügung zu stellen.

Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de

Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)

Mein-privatbuero.de

SIE BENÖTIGEN HILFE IM PRIVATEN BEREICH?

Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.

Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.

SIE HELFEN GERNE ANDEREN MENSCHEN?

Sie sind gerne anderen Menschen bei der Erledigung unterschiedlicher Aufgaben behilflich?

Sie möchten sich bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Selbstständig machen oder suchen als Berater nach Ergänzungen Ihres Dienstleistungsangebots?

Bei Mein-Privatbuero erhalten beide Gruppen Tipps zu unterschiedlichen Themen.

Corona Covid Nahrungsergänzungsmittel Vitamin D – Vorsicht

Immer wieder erzählen Selbsterkenntnis Heiler, Wunderheiler, Verkäufer von Nahrungsergänzungsmittel und auch Heilpraktiker, dass ein sehr gutes Immunsystem vor Corona schützt.

Ein gutes Immunsystem kann nicht vor einem Virus schützen. Möglich ist nur den Krankheitsverlauf etwas abzumildern.

Neuerdings wird auch behauptet man muss nur Vitamin D überdosiert einnehmen. Davor kann nur gewarnt werden!

Correctiv. org hat hierzu folgende Stellungnahme veröffentlicht:

Correctiv klärt auf über Vitamin D—>

Behauptung einer Heilerin / Verkäuferin von Nahrungsergänzungsmittel:

„Alle schwerkranken Covid-19-Patienten hatten Vitamin-D-Mangel.
Man sollte hohe Dosen Vitamin D und Vitamin C zu sich nehmen….“

Die Frau behauptet, eine Behandlung mit Vitamin D, Vitamin C und Kortison würde „das Immunsystem hochziehen“, so dass eine Chance bestehe, die Infektion mit dem Coronavirus zu überleben.
Deshalb sollten alle Vitamin D zu sich nehmen, und zwar „mindestens die dreifache empfohlene Tagesdosis“.

Diese Hinweise sind irreführend und vermitteln falsche Hoffnungen.

1. Behauptung: Alle schwerkranken Covid-19-Patienten hatten Vitamin-D-Mangel. Man sollte hohe Dosen Vitamin D und Vitamin C zu sich nehmen. 

Die Frau behauptet, eine Behandlung mit Vitamin D, Vitamin C und Kortison würde „das Immunsystem hochziehen“, so dass eine Chance bestehe, die Infektion mit dem Coronavirus zu überleben. Deshalb sollten alle Vitamin D zu sich nehmen, und zwar „mindestens die dreifache empfohlene Tagesdosis“. 

Diese Hinweise sind irreführend und vermitteln falsche Hoffnungen. 

Wir konnten bei unserer Recherche keinerlei zuverlässige Quellen finden für die Behauptung, alle schwerkranken Covid-19-Patienten hätten einen Vitamin-D-Mangel gehabt. Auf unsere Anfrage schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) per E-Mail, auch dort habe man keine Kenntnis darüber. „Da SARS-CoV-2 erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es keine Studien, die untersucht haben, ob eine Vitamin-D-Supplementierung vor einer Infektion mit diesem Virus schützt. Fallberichte weisen darauf hin, dass die chronisch sehr hohe Einnahme von Vitamin-D über Präparate ohne ärztliche Kontrolle gesundheitliche Risiken bergen kann.“

Ein möglicher Hintergrund der Behauptung könnte ein am 25. März veröffentlichtes Papierzweier Wissenschaftler von der Universität Turin sein, die darauf hinweisen, dass Vitamin D möglicherweise zur Prävention von Covid-19 hilfreich sein könnte. Es handelt sich jedoch nicht um eine Studie, und es geht um Vorbeugung, nicht um die Behandlung der Krankheit. Ältere Forschungsarbeiten, die die WHO 2017 analysiert hat legen nahe, dass eine gute Versorgung mit Vitamin D bei Kindern und Jugendlichen das Risiko von Atemwegserkrankungen verringern kann. Die WHO weist jedoch darauf hin, dass regelmäßige kleine Dosen wirksamer und sicherer seien als einzelne hohe Dosen.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist Vitamin-D-Mangel in Deutschland recht verbreitet: 45,6 Prozent der Kinder und 56 Prozent der Erwachsenen seien nicht ausreichend damit versorgt (Stand: Januar 2019). Vor allem in den Wintermonaten, da 80 bis 90 Prozent des Vitamin D in der Haut gebildet werden, wenn sie der Sonne ausgesetzt ist. Das heißt aber nicht, dass Menschen wegen dieses Mangels an Covid-19 erkranken. Wir haben zudem bereits in einem anderen Faktencheck recherchiert, dass es auch keine Belege dafür gibt, dass Vitamin C Viren abtöten kann. 

Es gibt laut WHO bisher weder ein Heilmittel noch eine Impfung gegen das Coronavirus. Auch wenn Vitamine grundsätzlich helfen, das menschliche Immunsystem zu stärken, sollte man nicht zu viel davon einnehmen. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell auf ihrer Webseite davor, zu hohe Dosen Vitamin D zu sich zu nehmen. „Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verhindern können. Nahrungsergänzungsmittel dienen auch nicht der Behandlung von Erkrankungen.“

Bericht Nahrungsergänzingsmittelnund Vitamin D der Verbraucherzentrale:

Zitat:

Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung gibt es noch keine Arzneimittel, ebenso keine Schutzimpfungen. Hier springen Anbieter in die Bresche und suggerieren Prävention durch Nahrungsergänzungsmittel.Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verhindern können.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen auch nicht der Behandlung von Erkrankungen.
  • Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es noch keine Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen ihn beweisen. Zitierte Studien beziehen sich in der Regel auf andere (Corona-)Viren.

Nahrungsergänzungsmittel als Schutz vor dem Coronavirus?

Immer mehr Menschen in Deutschland sind mit dem neuartigen Coronavirus, SARS-CoV-2, infiziert. Daher wächst insbesondere bei älteren Menschen und aus Sorge um diese bei vielen das Bedürfnis, selber aktiv etwas zu tun. Sie möchten sich – abgesehen von Hygienemaßnahmen und eingeschränkten Sozialkontakten – aktiv vor der Erkrankung zu schützen. Und hier springen jetzt immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln scheinbar in die Bresche, werden im Internet die absurdesten Ideen verbreitet. Bisher war das nur im englischsprachigen Raum festzustellen, jetzt nimmt dieses Vorgehen auch im deutschsprachigen Raum Fahrt auf.

Welche Werbeversprechen werden gemacht?

Abgesehen davon, dass nicht explizit zugelassene gesundheitsbezogene Werbeaussagen in der EU sowieso verboten sind, sind auch alle irreführenden Aussagen verboten. Für Lebensmittel heißt das, es ist verboten, einem Lebensmittel Wirkungen oder Eigenschaften zuzuschreiben, die es nicht besitzt. Entsprechende Aussagen sind nur erlaubt, wenn sie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand als nachgewiesen gelten. Mehr dazu lesen Sie hier.Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es keinerlei Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen dagegen beweisen. Zitierte Studien beziehen sich in der Regel auf andere (Corona-)Viren.

Schutz durch Abwehr oder Desinfektion?

Werbeaussagen wie „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzuwehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus“ oder auch „die enthaltenen komplexen Polyphenole haben die Eigenschaft, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und damit aus dem Verkehr zu ziehen“ suggerieren nicht nur eine falsche Sicherheit, sie sind auch wissenschaftlich gesehen falsch. Als Wirkstoffe werden bestimmte sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole oder Senföle genannt. Wichtig zu wissen: Extrakte sind bei Nahrungsergänzungsmitteln (im Gegensatz zu Arzneimitteln) nicht definiert, kein Extrakt gleicht dem anderen und vermutlich keiner davon dem in zitierten Studien verwendeten Wirkstoff.Derzeit findet man im Internet, in manchem Reformhaus und vielleicht auch von einigen selbstständigen Firmenvertretern („Ernährungsberatern„) solche und ähnliche Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen). Auch zahlreiche Lebensmittel werden fälschlicherweise als hilfreiche Hausmittel angepriesen.Aktuell kursieren auch unsinnige Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Das ist ein Desinfektionsmittel und dient zum Bleichen von Textilien! Nicht einnehmen, gefährlich! Davon einmal abgesehen nützt es auch nichts gegen das COVID-19-Virus. Andere wiederum empfehlen Arsen in homöopathischen Dosen…

Schutz durch Stärkung des Immunsystems?

Grundsätzlich können die Abwehrkräfte durch eine ausgewogene Ernährung, kombiniert mit Bewegung, gestärkt werden. Für viele Pflanzenstoffe und Mikronährstoffe gibt es Hinweise darauf, dass sie Einfluss auf das Immunsystem haben.Vitamine: So tragen zum Beispiel Vitamin D, Vitamin C, aber auch Folat, B12, B6 und Vitamin A wissenschaftlich bewiesen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die bestimmte Mengen dieser Vitamine enthalten, dürfen mit genau dieser Aussage auch werben. Das heißt aber nicht, dass Sie dafür besonders große Mengen oder gar hoch dosierte Supplemente zu sich nehmen müssten. Empfehlungen wie „jetzt 5.000 I.E. Vitamin D täglich“ (= 125 µg) sind gefährlich, ist das doch mehr als die absolute Obergrenze für eine sichere Zufuhr (Upper Intake Level). Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt sogar nicht mehr als 20 µg (= 800 i.E.) Vitamin D pro Tag. Wenn Sie wirklich eine Ergänzung benötigen, dann achten Sie auf eine sichere Dosierung.Mineralstoffe: Auch bestimmte Mineralstoffe wie Selen, Zink, Eisen und Kupfer sind wichtig für ein normales Immunsystem. Das funktioniert aber nur, wenn vorher ein Defizit bestanden hat. Ein Zuviel an Mineralstoffprodukten bringt die feinen Regelkreisläufe im Körper durcheinander.Vitalpilze: Als Immunsystem stärkend gelten auch Vitalpilze wie Cordyceps. Da die Studien mit bestimmten Pilzzubereitungen durchgeführt wurden, lässt sich eine Wirkaussage für einzelne Nahrungsergänzungsmittel daraus nicht ableiten.Cannabidiol (CBD): In der aktuellen Krise scheuen sich Anbieter auch nicht, das als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubte CBD als Hilfsmittel gegen Corona anzubieten. Es würde zwar keine COVID-19-Patienten heilen, wohl aber das sogenannte Endocannabinoid-Systems stärken (ein sogenannter Cannabinoid-Rezeptor (CB2) findet sich auf Zellen des Immunsystems). CBD könnte damit „das Potential haben“, „bei Viruserkrankungen ein wichtiger Baustein bei der Behandlung oder auch der Prävention zu sein“. Der wissenschaftliche Beweis steht aus.

Bei allem, was Sie derzeit so lesen, fragen Sie sich bitte immer: Wer hat ein Interesse daran, so zu berichten, wie er berichtet. In vielen Blogs, Foren etc. sind – oft nicht erkennbar – Anbieter unterwegs, die aus der aktuellen Pandemie und der Angst vieler Menschen für sich Profit schlagen wollen.Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel nehmen wollen, kommt es darauf, sie richtig zu verwenden. Vergessen Sie nicht, Ihren Arzt über die Einnahme zu informieren.Quellen

Zitatende

Eine zu hohe Dosierung von Vitamin D ist gefährlich.

Eine Vitamin D-Überdosierung(Vitamin D-Vergiftung) kann entstehen, wenn man hochdosierte Vitamin-D-Präparate einnimmt. Über die normale Ernährung oder Sonnenlicht dagegen ist ein Überschuss an Vitamin D praktisch nicht möglich. Lesen Sie hier mehr über Ursachen und Symptome einer Vitamin D-Überdosierung.

Ursachen

Eine Vitamin-D-Überdosierung kann nicht auf natürlichem Wege entstehen – also weder durch exzessive Sonnenbestrahlung noch durch reichlichen Verzehr von Lebensmitteln, die natürlicherweise viel Vitamin Denthalten (wie fetter Seefisch).

Anders sieht es aus, wenn jemand hochdosiert Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente mit Vitamin D einnimmt und/oder große Mengen an Lebensmitteln verzehrt, die mit Vitamin D angereichert wurden: Wer so jeden Tag mehr als 100 Mikrogramm Vitamin D zu sich nimmt, riskiert Nebenwirkungen wie Nierensteine. Der Grund ist, dass der Körper einen Überschuss an dem fettlöslichen Vitamin D nicht einfach ausscheidet, sondern im Fett- und Muskelgewebe speichert.

Auf diese Weise kann eine übermäßige Vitamin-D-Zufuhr sowohl in einer akuten als auch einer chronischen Vitamin-D-Überdosierung münden. Eine akute Vergiftung entsteht, wenn man auf einen Schlag eine übermäßig hohe Dosis Vitamin D (als Präparat) einnimmt. Eine chronische Vitamin-D-Intoxikation kann sich entwickeln, wenn man über längere Zeit zu viel Vitamin D zu sich nimmt (über Präparate und/oder mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel).

Bei Kindern ab 10 Jahren und Erwachsenen ist eine Gesamtzufuhr von 100 Mikrogramm Vitamin D pro Tag tolerierbar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bei Kindern bis 10 Jahre gelten 50 Mikrogramm Vitamin D pro Tag als tolerabel. Zur Gesamtzufuhrmenge wird sowohl das Vitamin D aus Lebensmitteln (auch angereicherten Lebensmitteln) als auch jenes aus Vitamin-D-Präparaten gerechnet.

Symptome

Eine Vitamin-D-Überdosierung kann verschiedene gesundheitliche Beschwerden auslösen, die vor allem auf einem erhöhten Kalziumspiegel im Blut (Hyperkalzämie) beruhen: Der Überschuss an Vitamin D bewirkt nämlich, dass der Körper übermäßig viel Kalzium aus der Nahrung aufnimmt und zudem vermehrt Kalzium aus den Knochen herauslöst. Über diesen Mechanismus kann eine Überdosierung an Vitamin D unter anderem folgende Auswirkungen haben:

Aus diesem Grund sollten Sie nicht auf eigene Faust Vitamin-D-Präparate einnehmen, wenn Sie einen Vitamin-D-Mangel vermuten oder einem solchen vorbeugen wollen. Besser ist, Sie gehen zum Arzt und lassen Ihre Blutwerte bestimmen. Haben Sie tatsächlich zu wenig Vitamin D, oder besteht bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für einen solchen Mangel, kann der Arzt Ihnen ein geeignetes Präparat verschreiben. Die Dauer der Einnahme und die Dosierung wird er so festlegen, dass Sie keine Vitamin D-Überdosierung befürchten müssen.

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Es gibt nur wenige Lebensmittel, meist tierischer Herkunft, die Vitamin D in nennenswerten Mengen enthalten. Dazu gehören insbesondere Fettfische (z. B. Lachs, Hering, Makrele) und in deutlich geringerem Maße Leber, Margarine (mit Vitamin D angereichert), Eigelb und einige Speisepilze.

Bekannt ist etwa der hohe Gehalt an Vitamin D in Lebertran.

Vitamin D – Lebensmittel auf dem Speiseplan

Der geschätzte Bedarf an Vitamin D liegt bei Kindern ab einem Jahr, Jugendlichen und Erwachsenen bei 20 Mikrogramm pro Tag. Damit lässt sich im Blut jene Konzentration an 25-OH-Vitamin D (Speicherform von Vitamin D) erreichen, die als optimal für gesunde Knochen gilt – nämlich mindestens 50 nmol/l (= 20 ng/ml).

Bei ausreichender Sonnenbestrahlung lässt sich der empfohlene Tagesbedarf an Vitamin D (und in der Folge die gewünschte Serumkonzentration an 25-OH-Vitamin-D) größtenteils durch Eigenproduktion decken: Der Körper bildet dann in der Haut 80 bis 90 Prozent der benötigten Menge an Vitamin D. Nahrungsmittel mit Vitamin D in nennenswerter Menge (z.B. Fettfische wie Hering und Makrele) steuern den (kleinen) Rest bei.

Problematisch wird das, wenn die Haut zu wenig der Sonne ausgesetzt wird, oder im Winterhalbjahr die Sonne zu schwach ist für die körpereigene Produktion von Vitamin D. Lebensmittel, wie sie üblicherweise auf unserem Speiseplan stehen, liefern nämlich nur wenig Vitamin D. Bei Jugendlichen und Erwachsenen sind es pro Tag nur etwa zwei bis vier Mikrogramm (bei Kindern noch weniger). Das bedeutet: Um auf die empfohlene Dosis von 20 Mikrogramm pro Tag zu kommen, müsste man beispielsweise zwei Kilogramm Emmentaler essen.

Im Sommerhalbjahr mit seiner ausreichend intensiven Sonnenbestrahlung kommen wir also nicht darum herum, regelmäßig ins Freie zu gehen, wenn wir keinen Vitamin-D-Mangel riskieren wollen. Wer sich im Sommer regelmäßig die Sonne auf die Haut scheinen lässt, füllt zudem seine Vitamin-D-Speicher aus. Der Körper kann davon im Winter zehren, wenn das Sonnenlicht knapp ist.

Zusätzlich empfehlen Experten, regelmäßig Lebensmittel mit Vitamin D zu verzehren