Halle Terroranschlag – Wer trägt die (Mit-)Schuld

#Halle #Terroranschlag #Hintergründe – Wie konnte es soweit kommen?

Wer und warum gibt es Personen und Institutionen, die ein bisschen auch #Mitschuld haben….

Der #Terroranschlag auf die jüdische Einrichtung durch einen #Rechtsradikalen, der sogar den #Holocaust leugnet, ist anscheinend eine Tat eines Einzelnen.

#Aber: Inwieweit tragen andere Personen und Gruppierungen dazu bei, dass sich Menschen zu solchen #rechtsradikalen #Psychopaten entwickeln?

Neben der #AFD und anderen #rechtsradikalen #Gruppierungen werden soziale Medien genutzt, um zu #polarisieren.

Hierbei werden alle Register gezogen:

– #Verrohung in der #Sprache

– #Dumme #Witze über gewisse Gruppen

– #Fälschung von #Fotos und #Videos

– #Schüren von #Neid

– Gefahren übertreiben und sich dann als „Retter“ aufspielen

– Verteilung von o.g. Über #FACEBOOK, #WhatsApp #Twitter, YouTube & Co.

Keiner fühlt sich dabei schuldig, wenn er solche Texte, Fotos, Videos und Karikaturen verteilt oder auch News weiterleitet ohne zu prüfen, von wo diese News sind (Impressumpflichtangaben).

Natürlich ist jeder der etwas postet, kommentiert oder weiterleitet nicht direkt mitschuldig.

Ob man indirekt nicht sich mitschuldig fühlt, muss sich jeder selbst beantworten.

Insbesondere die Weiterleitung und die Verrohung in der Sprache führt bei so manchem Psychopaten zu solchen Taten; egal ob Links- oder rechtsextrem.

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Tathergang

Die Polizei hat einen Verdächtigen nach den Angriffen auf eine Synagoge und einen Döner-Imbiss in Halle festgenommen. Es soll ein Holocaust-Leugner aus Sachsen-Anhalt sein. Im Internet taucht ein mögliches Bekennerschreiben auf. Ein Überblick zum aktuellen Stand.

Was ist passiert?

Der Angriff in Halle/Saale beginnt am Mittwoch um kurz nach 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt sind rund 80 Menschen in der Synagoge im Paulusviertel und feiern den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Ein schwer bewaffneter Täter versucht in die Synagoge einzudringen, es gelingt ihm aber nicht. Er erschießt auf der Straße vor der Synagoge eine Frau. Ihre Leiche wird etwa 30 Meter vor dem Gotteshaus gefunden. Außerdem erschießt er einen Mann in einem Döner-Imbiss, der etwa 500 Meter von der Synagoge entfernt ist. Mindestens zwei weitere Menschen werden schwer verletzt.

Wie war der zeitliche Ablauf der Taten?

Der Schütze hat seine Taten offenbar gefilmt. Er soll das fast 36-minütige Video mit einer Helmkamera aufgenommen und ins Internet gestellt haben. Es zeigt zunächst den gescheiterten Versuch des Filmenden, in die Synagoge zu gelangen. Mehrmals schießt er auf eine Tür, die dem Beschuss allerdings standhält. Danach schießt er einer Frau mehrmals in den Rücken, die ihn zuvor angesprochen hatte. Es ist auch zu sehen, wie er auf der Straße auf einen Mann zielt. Doch die Waffe hat wohl Ladehemmung, sodass dieser entkommt. Dann fährt der Angreifer mit einem Auto durch die Stadt. Dabei scheint er sich mehrfach an mögliche Zuschauer zu wenden. Immer wieder sagt er auf Englisch, er sei ein Verlierer. Schließlich steigt er bei einem Döner-Imbiss aus. Im Laden feuert er mehrfach auf ein Opfer. Danach ist zu sehen, wie er auf eine Polizeistreife schießt, die sich ihm in den Weg stellt. Der Angreifer behauptet, am Hals angeschossen worden zu sein. Die Behörden haben bisher nicht bestätigt, dass es sich bei dem Mann in dem Video tatsächlich um den Attentäter handelt.

Klima und Klimawandel – Greta Thunberg und ihre finanzstarken und politischen Gegner

Wer zur Zeit die sozialen Medien liest, erlebt Hasskommentare und erniedrigende Kommentare mit persönlichen Angriffen auf Greta Thunberg.

Und oft wird behauptet, Greta Thunberg hätte einen riesigen Apparat an Helfern in ihrer „Marketingmaschine“.

Tatsächlich dürfte dies wohl anders herum sein.

Dieser Artikel soll eine Zusammenfassung von verschiedenen Verbindungen darstellen, die es derzeit gibt.

Es sind viele Puzzleteile, die erst nach einer Gesamtbetrachtung deutlich den  Anschlag auf die Demokratie aufzeigen.

Es werden in diesem Artikel verschiedene Links berücksichtigt, die auch verschiedene Ereignisse widerspiegeln.

Die ersten Ereignisses:

Das Brexit-Referendum und die Wahl des US-Präsidenten Trump

Beide Ereignisse waren für die meisten Menschen in den USA und auch in Europa Monate vor der Wahl unvorstellbar.

Meinungsbefragungen vor der Wahl hatten lange Zeit zu anderen Ergebnissen geführt.

Starke Veränderungen wurden erst kurz vor den Wahlen wahrgenommen.

Interessanter Filmbeiträge:

Nr.1 –> Angriff auf die Demokratie LINK–>
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-angriff-auf-die-demokratie-102.html
Wurde der Brexit gekauft? – Die britische Wahlkommission ist überzeugt: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass große Teile der Gelder für eine Kampagne vor dem Brexit-Referendum aus dubiosen Quellen stammen.

Im Fokus steht der britische Geschäftsmann Arron Banks, Strippenzieher und enger Freund des ehemaligen Ukip-Anführers Nigel Farage. Über seine Offshore-Konten sollen fast neun Millionen Pfund Spenden geflossen sein.

Die „ZDFzoom“-Dokumentation geht der Frage nach: „War das Brexit-Referendum ein Komplott mit dem Ziel, auch die Grenzen der Demokratie auszutesten?“ Die Recherchen legen nahe, dass Wähler verdeckt und so effektiv wie möglich beeinflusst werden sollten. „ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs verfolgt nicht nur die Geldströme, sondern redet mit Insidern aus der Kampagne und konfrontiert ihren Kopf, den ehemaligen Chef der Ukip, Nigel Farage. Farage redet im Interview mit dem ZDF auch darüber, welchen Einfluss US-amerikanische Berater für die Kampagne hatten. Steve Bannon, früherer Berater von US-Präsident Trump, war einer der wichtigen Berater in diesem Spiel.

Konkret geht es um millionenschwere Kredite, die die Pro-Brexit-Kampagne von Banks erhalten haben soll. Demnach stammte das Geld möglicherweise nicht von ihm selbst, sondern von Firmen mit Sitz auf der Isle of Man und in Gibraltar, die sich damit in den Wahlkampf eingemischt hätten. Mittlerweile ermittelt die National Crime Agency. Sie soll die bislang verschleierte Kampagnen-Finanzierung offenlegen. 

Nigel Farage spricht im Interview mit dem „ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs ganz offen darüber, wie eng die Lager zusammengearbeitet haben und wie wichtig auch der ehemalige Trump-Berater Steve Bannon für die Kampagne in Großbritannien war: „Zuvor hatte ich keinerlei Verbündete in den Medien, keine Stimme. Dann half uns Steve. Wenn Du plötzlich mehrere Stimmen auf Deiner Seite hast, ändert das alles.“ Farage berichtet, er und Steve Bannon hätten verstanden, dass „die Menschen sich manchmal ‚eine Abrissbirne‘ wünschen, die das alte System der ‚pompösen Politiker‘ zerstört“. Ein Whistleblower, der für die Leave-Kampagne gearbeitet hat, ist überzeugt: „Die verschiedenen Brexit-Kampagnen brachen die Gesetze, griffen dabei auf ein ganzes Netzwerk von Firmen zurück, um mehr Geld ausgeben zu können. Ohne diese Betrügereien wäre das EU-Referendum anders ausgegangen.“

„ZDFzoom“-Autor Dirk Laabs geht in der Dokumentation den Fragen nach: Mit welchen fragwürdigen Methoden wurde die Mehrheit der Briten vom Brexit überzeugt? Welche Interessen und Profiteure stecken dahinter? Und Laabs fragt bei Akteuren in Brüssel nach, welche Maßnahmen mit Blick auf die Europawahl ergriffen werden sollten und überhaupt könnten, um den Digital-Wahlkampf der Zukunft zu regulieren oder kontrollierbarer zu machen.

Auch der nachfolgende Film macht die Einflussnahme von Robert Mercer, Steve Bannon & Co. deutlich.

https://www.youtube.com/watch?v=vNe7Uxp9GcU

Nr.2 Facebook Cambridge Analytica Trump, Robert Mercer & Co.

Ein #Filmbeitrag, der deutlich macht, dass #Trump wohl eine #Marionette von #Robert #Mercer ist.

#SCL #Cambridge #Analytica #Breitbart #Robert #Mercer

https://youtu.be/iCtyqxEYTmo

Wer ist Robert Mercer?

Robert Mercer und seine Tochter Rebekah Mercer gelten in vielerlei Hinsicht als die Schlüsselfiguren, wenn es um den weltweiten Anschlag auf die Demokratie geht.

Robert Mercer hatte Modelle entwickelt, wie man mit wenig Einsatz Wahlen beeinflussen kann (s. Film) und nutze diese Systematik auch in dem Finanz-Investment, um hohe weit überdurchschnittliche Gewinne zu generieren.

Von Hause aus ist Robert Mercer eine sehr zurückhaltende Persönlichkeit, die die Öffentlichkeit meidet. Umfangreiche Informationen sind auch bei wikipedia bereits vorhanden (Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Mercer )

Aber auch seine Tochter – Rebekah Mercer gilt als kein unbescholtenes Blatt, wenn es um politische Aktivitäten geht (Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Rebekah_Mercer )

Stephen Kevin Bannon, besser bekannt als Steve Bannon

Stephen Kevin Bannon (* 27. November1953 in NorfolkVirginia), besser bekannt als Steve Bannon, ist ein US-amerikanischerPublizistFilmproduzent und politischer Berater (s. WIKIPEDIA: Link–> https://de.wikipedia.org/wiki/Stephen_Bannon )

Steve Bannon leitete von 2012 bis August 2016 und von August 2017 bis Anfang 2018 die Website Breitbart News Network.  Hierbei handelt es sich um eine rechtspopulistische Website, die ganz rechts außen anzusehen ist.

Im August 2016 wurde er Berater des damaligen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Von dessen Amtsantritt am 20. Januar 2017 bis zum 18. August 2017 war er der Chefstratege im Weißen Haus.

Im Jahre 2011 gewann er den Milliardär Robert Mercer als Investor für die Nachrichten- und Meinungs-Website Breitbart News Network und wechselte in das Board of Directors des damals noch unbedeutenden Unternehmens. Als dessen Leiter und Begründer Andrew Breitbart im März 2012 überraschend starb, übernahm Bannon die Leitung und baute, hauptsächlich finanziert durch Mercer, die Website unter Hinzuziehung vieler Vollzeit-Autoren massiv aus.[

Ebenfalls 2012 gründete Bannon mit Peter Schweizer das Government Accountability Institute (GAI) in Tallahassee. Dessen Ziel sei es (wie er der Bloomberg Businessweek erzählte), „Schmutz“ über Politiker auszugraben und damit die Mainstream-Medien, die immer weniger Geld für eigenen investigativen Journalismus haben, zu „füttern“. Diese Non-Profit-Organisation wurde ebenfalls von Mercer finanziert, und dessen Tochter Rebekah Mercer, die auch bei Breitbart eng mit Bannon zusammenarbeitete, trat kurz nach der Gründung in den Vorstand ein

Die Verbindungen zwischen Mercer, Bannon und Trump machen deutlich, wie auch der amerikanische Wahlkampf durch Mercer beeinflusst ist.

2014 war Bannon an der Gründung der Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica beteiligt, wo er von Juni 2014 bis August 2016 als Vizepräsident tätig war. 

Bannon verließ Breitbart, als er im August 2016 Berater des Präsidentschaftskandidaten Donald Trump wurde. Er wurde noch am Tag seines Ausscheidens aus dem Weißen Haus am 18. August 2017 wieder Executive Chairman bei Breitbart

Im Januar 2018 wurden vorab Auszüge aus dem von Michael Wolff verfassten Buch Fire and Fury: Inside the Trump White House veröffentlicht, das auf Interviews mit vielen Mitarbeitern des Weißen Hauses beruht. Bannon wurde darin so zitiert, dass er ein Treffen von Donald Trump Jr. mit der russischen Anwältin Natalja Wesselnizkaja im Wahlkampf 2016 als Landesverrat und strafbare Handlung bewertete. Die Ermittlungen zu den Vorwürfen geheimer Absprachen mit russischen Behörden stufte er entgegen früheren Aussagen als gefährlich ein und stellte einen Zusammenhang zu Geldwäschevorwürfen gegen Donald Trumps Schwiegersohn und politischen Berater Jared Kushner her. Trump ließ daraufhin in einer Pressemitteilung erklären, Bannon habe „nicht nur seinen Job verloren, sondern auch seinen Verstand“. Auch seine Sponsorin Rebekah Mercer und Vertreter nationalistischer Interessengruppen distanzierten sich von Bannon.[40] Nach Medienberichten versuchte das Weiße Haus, die Veröffentlichung des Buches Fire and Fury zu verhindern.[41] Am 9. Januar 2018 endete wegen dieser Affäre Bannons Engagement bei Breitbart News.[42]

Bannon auf der Konferenz The Future of Europe in Budapest (Mai 2018)

Im März 2018 war Bannon auf Europa-Rundreise, wo er unter anderem in Zürich[43] mit der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und ihrer Stellvertreterin Beatrix von Storch zusammenkam.

Sein Plan, in Europa populistische Websites im Stil von Breitbart News in verschiedenen Sprachen einzurichten, sei auf großes Interesse gestoßen. Dies sei nun, nach den USA, die „Phase 2“ seiner Mission.[44] 

Am 10. März trat er beim Parteitag des rechtsradikalen Front National im nordfranzösischen Lille auf, wo er unter großem Applaus für eine weltweite ultrarechte Bewegung gegen das Establishment, die Banken und die Presse warb.[45]

Welche Verbindungen gibt es zwischen der AFD und den USA und in welchen Bereichen?

Nachdem das Thema Flüchtlinge bei der Meiningsmache im Jahr 2019 nichtmehr der Hype ist, konzentriert sich die AFD als neuen Schwerpunkt auf das Thema Umweltschutzverleugnung.

Die AFD hat seit einiger Zeit bereits Verbindungen zu dem „Europäisches Institut für Klima & Energie“ – kurz EIKE genannt. Es handelt sich hierbei NICHT um ein wissenschaftliches Institut, sondern um einen eingetragenen Verein, der den wissenschaftlichen Konsens darüber, dass die globale Erwärmung menschengemacht ist, ablehnt.

Von unabhängigen Stimmen aus Wissenschaft und Presse wird er als Zentrum der politisch aktiven und organisierten Klimaleugnerszene in Deutschland beschrieben.

EIKE ist unter anderem durch das Committee for a Constructive Tomorrow mit dem Lobbyismus für die Leugnung der menschengemachten globalen Erwärmung in den USA verbunden. EIKE täuscht Wissenschaftlichkeit vor, verbreitet gezielt Desinformationen und versucht, Einfluss auf Parteien zu nehmen. 

  • Die verantwortlichen Personen von EIKE sind und waren nicht in der Klimaforschung tätig.
  • Der Verein veröffentlicht keine Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
  • Eine Offenlegung der Finanzierung des Vereins oder der Einkünfte der Mitglieder findet nicht statt.
  • EIKE prägt inzwischen die Klimapolitik der Alternative für Deutschland (AfD).
  • Gegründet wurde der Verein im Jahr 2007 in Hannover durch Holger Thuß. Thuß ist auch Eigentümer des TvR Medienverlag. Der TvR-Medienverlag wurde 2006 in Jena gegründeter.
  • TvR veröffentlicht „klimaskeptische“ Bücher aus dem Umfeld von EIKE und CFACT sowie von anderen Autoren, so von Fred Singer, Michael Limburg (Vizepräsident von EIKE) und zwei kürzere Werke des EIKE-Pressesprechers Horst-Joachim Lüdecke.[1] Ebenfalls teilen sich EIKE, CFACT Europe und der TvR Medienverlag das gleiche Postfach in Jena.[2]

Besorgniserregende Entwicklung

Die AFD plant derzeit eigene Dokumentationsfilme zu veröffentlichen, die dafür Werbung machen sollen, dass der Klimawandel ein „ganz normaler Vorgang sei“.
ANMEKRKUNG: Es ist zwar richtig, dass sich das Klima auf der Welt öfters schon verändert hatte, allerdings fast ausschließlich im Laufe über Jahrhunderte bzw. Jahrtausende.

Klimaveränderungen innerhalb eines Jahrzehnts bzw. eines Jahrhunderts sind ausschließlich durch einen plötzlichen Vulkanausbruch, sehr großen Meteoriteneinschlag oder aufgrund einer plötzlichen Gammastrahlung eingetreten.

Da alle drei Ereignisse nicht eingetreten sind, bleibt ausschließlich die Industrialisierung als Grund für die Klimaveränderung übrig. Insoweit ist der Mensch auch für die Klimaveränderung verantwortlich.

Warum die AFD im Populismus nun das Thema Klima auf ihre Fahne sich schreibt.

Warum die AFD das Thema Klima nun nutzt ist wohl recht einfach erklärt und sollte einmal auch historisch etwas wohl beleuchtet werden.

Hier ergeben sich einige Parallelen zwischen der AFD und den Aktivitäten der NSDAP.

Im 3. Reich hatte die NSDAP einige finanzielle Sponsoren aus der Industrie. Gleiche hatte auch für Hitler selbst gegolten. Die Gönner von Hitler und der NSDAP:
– Pianofabrik C. Bechstein
– John Pierpont Morgan, amerikanischer Bankier
– Ernst von Borsig, Besitzer einer Lokomotivfabrik
– Hermann Aust, Geschäftsführer einer Münchner Malzkaffeefirma
– Antisemit Henry Ford unterstützt Hitler bis 1920
– Günther Quandt (Vorfahre der Familie Quandt – BMW)
– Thyssen
– Krupp

Wenn die AFD heute als Klimaleugner auftritt und die Auffassung vertritt, dass für die Klimaveränderung der Mensch nicht verantwortlich ist, dann gibt es hierfür auch Finanzinteressen.

In den USA gehören zu den Klimaleugnern:

  • Robert Mercer
  • Rebekah Mercer
  • Steve Bannon
  • Donald Trump

sowie die

  • der überwiegende Teil der Republikaner in den USA
  • CFACT (Committee for a Constructive Tomorrow) zu deutsch: Komitee für ein konstruktives Morgen
  • Lobbyisten der Erdölindustrie
    Das CFACT Europe ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Jena. Der Vorsitzende dieses von dem Jenaer Historiker Holger Thuß gegründeten[2] Vereins ist Günther Fehlinger. Holger Thuß ist der Vorsitzende des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE), eines Vereins, der den menschengemachten Klimawandel bestreitet. Beide Vereine teilten sich dieselbe Postfachanschrift. Laut einem Bericht des Guardian erhielt CFACT Europe finanzielle Unterstützung von der US-amerikanischen Organisation
  • Auch die Republikaner erhalten Wahlkapfspenden und Parteispenden von der Industrie, besonders auch von der Waffenlobby und der Erdölindustrie.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die AFD das Thema „Umweltleugnung“ sich auf die Fahne schreibt und hierüber versucht auch Parteispenden zu generieren.

Die AFD sieht in diesem Themenbereich wohl auch eine breite Wählerschicht für sich zu gewinnen. Denn letztendlich ist jeder 5. Arbeitsplatz in Deutschland betroffen und die Industrie sieht in so manchen Unternehmen Verluste durch die Umstellung auf Umweltschutz.

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

„In einer „European Climate Declaration“ fordern 500 Wissenschaftler aus dreizehn Ländern eine neue Klimapolitik, und zwar auf der Grundlage seriöser wissenschaftlicher Analysen.“ So steht es in verschiedenen Medien. Wer hinter CLINTEL steckt und in welchem Bereich die Wissenschaftler Kenntnisse haben, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich zwei Namen:

Fritz Vahrenholt: „Fritz Vahrenholt ist ein deutscher Politiker, Buchautor und Manager. Er war in den 1990er Jahren Umweltsenator in Hamburg und richtete die Umweltpolitik der Stadt frühzeitig auf Fragen des Klimawandels und des Klimaschutzes aus. Danach ging er in die Wirtschaft und ist seither bei verschiedenen Energiekonzernen tätig.“ (s.Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Vahrenholt )

Mandate
Vahrenholt bekleidet mehrere Aufsichtsratsmandate u. a. bei den folgenden Unternehmen:

Aurubis (Mitglied)
Putz & Partner Unternehmensberatung AG (Mitglied)
Frühere Aufsichtsratsmandate:

ErSol AG
HEW
Deutsche Shell AG
Hamburger SV (1999–2004)[11]
Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG
REpower Systems
Thyssenkrupp
Verbio
Kelag
Green Exchange

Augustinus Johannes „Guus“ Berkhout (* 1940) ist ein niederländischer Ingenieur, der für die Öl- und Gasindustrie und als Professor gearbeitet hat.

Berkhout begann seine Karriere bei Shell . Von 1976 bis 2007 war er Professor für Akustik, Geophysik und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Delft . Von 2000 bis 2002 war er Vorsitzender einer Fachkommission für geplante Schallnormen am Flughafen Amsterdam Schiphol , von der er zurücktrat, nachdem er das Gefühl hatte, dass die Unabhängigkeit der Kommission durch das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft untergraben wurde. Im Jahr 2019 gründete Berkhout die Leugnung des Klimawandels Organisation Climate – Intelligence Foundation (CLINTEL). s. wikipedia –> https://en.wikipedia.org/wiki/Guus_Berkhout

Die Liste der Wissenschaftler und ihre Tätigkeitsbereiche:

  • PROFESSOR REYNALD DU BERGER: Noch keine Eintragungen bei wikipedia in Canada, aber bekannt als überzeugter Frakking-Befürworter. Er wurde in den von der Universität in den Ruhestand versetzt! Du Berger behauptet, dass die globale Erwärmung vor fünfzehn Jahren aufgehört habe
  • Terry Dunleavy – Neuseeland – Ist Firmeninhaber in der Weinbranche. Eine fundierte wissenschaftliche Vorbildung im Klimabereich konnte nicht festgestellt werden
  • Viv Forbes ist Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied eines kleinen australischen Kohleexplorationsunternehmens
  • Jeffrey Foss ist Gesellschafter bei J. A. Foss Electrician (Früher: Prof. in der Philosophie !!) https://www.uvic.ca/humanities/philosophy/people/facultymembers/index.php
  • Professor Benoît Rittaud – Frankreich, außerordentlicher Professor für Mathematik an der Universität Paris-Nord, Präsident der französischen Vereinigung der Klimarealisten

Die 500 Wissenschaftler stellen 6 Thesen auf. Die Anzahl der Wissenschaftler sagt nichts über die Qualität der Wissenschaftler auf.

Letztendlich handelt es sich bei den Wissenschaftlern teilweise entweder um finanziell abhängige Wissenschaftler von Energieversorgern (z. B. Erdölunternehmen), Wissenschaftler nicht aus der Klimaforschung, sondern zum Beispiel aus der Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Technik, Maschinenbau etc.

  1. Behauptung der sog. 500 Wissenschaftler – These 1:

Die Erwärmung verläuft erheblich langsamer als prophezeit
Die Welt habe sich mit weniger als der Hälfte der ursprünglich vorhergesagten Rate erwärmt und mit weniger als der Hälfte der Rate, die aufgrund des anthropogenen Nettoantriebs und des Strahlungsungleichgewichts zu erwarten ist“. Das zeige „uns, dass wir den Klimawandel nicht verstehen“.

Tatsache: Es wird nicht genannt, um welche These es sich handelte. Handelte es sich um eine Vorhersage von 1974 oder 1990 oder aus welchem Jahr von wem?
Die Vorhersagen sind in den letzten Jahrzehnten bereits genauer geworden und man erkennt deutlich die Veränderungen.

2. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 2:

„Natürliche sowie anthropogene Faktoren verursachen eine Erwärmung. Das geologische Archiv zeigt, daß sich das Erdklima seit Bestehen des Planeten mit natürlichen Kälte- und Warmphasen verändert hat. Die kleine Eiszeit ging erst 1850 zu Ende. Daher ist es nicht verwunderlich, daß wir jetzt eine Phase der Erwärmung erleben.
Tatsache: Der Anstieg der Mitteltemperaturen ist verzerrt durch das Jahr ohne Sommer (1816) und einige abnorm kühle Jahre danach; Ursache war der Ausbruch des Vulkans Tambora auf der östlich von Java gelegenen Insel Sumbawa im Jahr 1815. Ab etwa 1850 wurde es weltweit wärmer; dies gilt als Ende der Kleinen Eiszeit. Wie bereits oben beschrieben, können kurzfristige Klimaveränderungen über einige Jahrzehnte dann nicht vom Menschen gemacht sein, wenn es sich um Vulkanausbrüche, Meteoriteneinschläge oder um eine Gammastrahlung handelt. Die seit 1900 stattfindende Klimaveränderung hängt sehr stark mit der Industrialisierung zusammen.

3. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 3:

„Die Klimapolitik stützt sich auf unzureichende Modelle. Klimamodelle weisen viele Mängel auf und sind als politische Instrumente bei weitem nicht plausibel. Darüber hinaus übertreiben sie höchstwahrscheinlich die Wirkung von Treibhausgasen wie CO2. Außerdem ignorieren sie die Tatsache, daß die Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 von Vorteil ist.
CO2 ist pflanzliche Nahrung, die Grundlage allen Lebens auf der Erde. CO2 ist kein Schadstoff. Es ist wesentlich für alles Leben auf der Erde. Die Photosynthese ist ein Segen. Mehr CO2 nutzt der Natur und dient der Begrünung der Erde: Zusätzliches CO2 in der Luft fördert das Wachstum der globalen Pflanzenbiomasse. Es ist auch gut für die Landwirtschaft, indem es die Ernteerträge weltweit erhöht.“

Die Anreicherung von Co2 ist für die Pflanzenwelt nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Dieser Grad ist überschritten. Zu viel Co2 führt zu Treihausgaseffekt.
Im Übrigen ist die Abnahme des Sauerstoffgehalts auch für den Menschen und die Säugetiere schädlich. Würde zum Beispiel der Amazonas-Wald in Brasilien wegfallen, würde der Sauerstoffgehalt in der Luft um ca. 10 % abnehmen. Interessanterweise benutzen selbst die Verfasser des offenen Briefes das Wort „höchstwahrscheinlich„, da sie wohl selbst nicht sicher sind.

4. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 4

Behauptung: „Die globale Erwärmung hat Naturkatastrophen nicht verstärkt. Es gibt keine statistischen Belege dafür, daß die globale Erwärmung Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren und ähnliche Naturkatastrophen intensiviert oder häufiger gemacht hat.
CO2-Minderungsmaßnahmen sind hingegen genauso schädlich wie kostspielig. Zum Beispiel töten Windkraftanlagen Vögel und Fledermäuse, und Palmölplantagen zerstören die Artenvielfalt der Regenwälder.“

Wer diese Behauptung liest, muss sich fragen, wie realitätsfremd diese sogenannten Wissenschaftler sind bzw. welche Motivation in diesen Köpfen steckt. Sieht man sich die Umweltschäden der internationalen Rückversicherungsunternehmen an, dann sind die Schäden durch Naturkatastrophen weltweit überproportional angestiegen.
Wer dann noch als Argument gegen die Windkraftanlagen das Vogelsterben dramatisiert, muss wohl nachweislich von den Erdölgesellschaften gesponsert werden. Weltweit werden jährlich etwa 3 Mrd. Vögel von Katzen getötet. Von Windkraftanlagen dürften es wohl – wenn überhaupt vielleicht ein paar Hundert sein, denn Vögel – insbesondere auch Fledermäuse – erkennen die Gefahr.
Und wer einmal bei einem Windkraftrad vorbei gelaufen ist, hat dort wohl seltenst einen toten erschlagenen Vogel gefunden.

Nächste Behauptung dieser sog. Wissenschaftler

Behauptung: “ Die Politik muss für ihre Entscheidungen die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen
Es gebe „keinen Klimanotfall“. Die Unterzeichner sehen „keinen Grund für Panik und Alarm“. Sie lehnen daher „die schädliche und unrealistische“ CO2-Null-Strategie „nachdrücklich ab“. Wenn in Zukunft „bessere Ansätze“ entstünden (und das sei durchaus zu erwarten), „haben wir genügend Zeit, um zu überlegen und uns anzupassen“. „Ziel der internationalen Politik“ solle es jedenfalls sein, „jederzeit und weltweit verlässliche und bezahlbare Energie zur Verfügung zu stellen“

Hier versuchen die sogenannten Wissenschaftler auf Zeit zu spielen nach dem Motto „Abwarten und Tee trinken“ und weiter die Gewinne bei den Unternehmen einfahren.

Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, dass zu viel Co2 letztendlich schädlich für das Klima ist, muss das Co2 reduziert werden.

Man sollte auch nicht übersehen, dass in der Forschung und Entwicklung für viele Firmen Chancen enthalten sind.

MDR-Ratschlag zur Altersversorgung ist mit Vorsicht zu genießen

Der MDR hatte vor kurzem einen umstrittenen Ratschlag gegeben.
Verbraucher sollten zweigleisig fahren .
Erst eine günstige Risikolebensversicherung abschließen und zugleich über 10, 15 Jahre in Aktien oder Aktienindex-Fonds investieren, denn die werfen bis zu 7 Prozent Rendite ab. 

Einfache Ratschläge sind oft bei genauem Hinsehen meist zweifelhaft!

bAV-Experte Altersversorgung betriebliche Altersversorgung bAV-experte.de
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Wer die Charts der Vergangenheit in die Zukunft interpoliert, hat die Rechnung ohne den demografischen Faktor gemacht.

Die Bevölkerung in den Industrieländern schrumpft.

Dies wirkt sich nicht nur auf die sehr lange anhaltende Niedrigzinsphase aus, sondern ebenso auf

  • den Immobilienmarkt. Derzeit sind in Deutschland rund 40 Mio. Wohnimmobilien vorhanden. In 25 Jahren werden noch ca. 32 Mio. Wohnimmobilien notwendig sein. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Gewerbeobjekte, da wir von 45,5 Mio. Erwerbstätige auf etwa 32 Mio. absinken.
  • die Sachwerte. Die Erbengeneration erbt heute pro Kopf mehr Sachwerte. Das Vermögen und die Sachwerte werden somit pro Person gesehen steigen.
  • und auch auf die Aktienwerte. Der Schrumfungsprozeß der Bevölkerung wird in allen Industrieländern stattfinden, wodurch auch die Unternehmen weniger umsetzen oder weniger produzieren werden. Zwar wächst die Weltbevölkerung immer noch weiter, allerdings ist höchst zweifelhaft, ob die Entwicklungsländer in den kommenden 20 Jahren so weit entwickelt sind, dass sie Aktien und Fonds kaufen können.

Hierunter werden auch alle Unternehmen leiden.


Wer fürs Alter vorsorgen möchte, sollte versuchen Produkte zu wählen, die später eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.

Wer heute kurz vor der Rente steht (also ab 55) sollte auf keinen Fall seine Altersversorgung über Aktien und Aktienindizies aufbauen. Kursrückgänge können nicht mehr ausgesessen werden!

Vorhandenes Kapital wird schneller verbraucht, als einem lieb ist.

Arbeitskräfteabsicherung darf nicht fehlen. Hierzu gehören eine ausreichende Absicherung bei längerem Krankenstand (Krankentagegeld) und besonders die finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Neben der Absicherung der Arbeitskraft ist auch die Hinterbliebenenversorgung wichtig. Wer eine eigenständige Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte:

  • den Alterssparanteil mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. Denn wer spart sonst die Altersversorgung an?
    Der Sparbeitrag bei der Altersversorgung sollte – im Vergleich zu Aktien und Fonds – mit 67 ein so hohes Kapital abwerfen, dass daraus eine mtl. Rente bis 90 bzw. 100 Jahren (je nach heutigem Lebensalter) garantiert gezahlt werden kann.
    Wer die o. g. Versorgung (Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung) über die betriebliche Altersversorgung nutzt, kann in der Regel den doppelten Betrag ansparen, da
  • – der Arbeitgeber mind. 15% des Gesamtbruttobetrages dazu bezahlen muss (§1a Abs. 1 BetrAVG),
  • – Steuervorteile und
  • – Ersparnisse in der Sozialversicherung entstehen.
    Zwar werden später Krankenkassenbeiträge fällig (bei GKV-Versicherten), allerdings haben die Ersparnisse in der Sozialversicherung auch in der Sparphase Überschüsse steuerfrei gebildet.
    Wenn man dann den Nettoaufwand und die Nettorente (nach Steuern und nach SV) vergleicht, müsste der Fonds bzw. die Aktien eine weit höhere Verzinsung erwirtschaften, als 7 %. Denn bei Aktien und Fonds entstehen ebenso über die Jahre erhebliche Gebühren (Depot, Fondsgebühren, Verwaltungskosten). – Wie heißt es beim Roulett-Spiel: „Wie Bank gewinnt immer!“

Im Übrigen gibt es Produkte, die Aktienwerte sowie Indizes widerspiegeln und mit dem notwendigen Versicherungsschutz in der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit verbinden und nicht für mehrfache Verwaltungskosten sorgen. Diese speziellen ETF-Rentenversicherungen bieten eine kostengünstige Verwaltung und den notwendigen Versicherungsschutz.

Hierbei wird auch frühzeitig das Geld im sogenannten Ablaufmanagement frühzeitig in sichere Papiere 5 Jahre vor Ablauf umgeschichtet. Der Kunde kann hier auch einen eigenen Risiko- und Chancenanteil eigenständig festlegen.

Da hier keine Werbung für bestimmte Unternehmen gemacht werden soll, ist empfehlenswert sich an den Anbietern zu orientieren, die z. B. im map-Report mit exzellent abgeschnitten haben.

Wer Geld für das Alter anspart, sollte also nicht nur das Sparziel und das Kapital am Ende sehen, sondern ob und wie sicher später eine mtl. Rente daraus ist.

Dabei ist auch der Versicherungsschutz in der Sparphase besonders wichtig. Denn wer spart für Sie und Ihre Familie weiter, wenn Sie berufsunfähig werden?

Ein wichtiger Punkt ist auch der Hinterbliebenenschutz nicht nur für unverheiratete Paare, sondern auch für Ehepaare, die nach 2001 geheiratet. Die „neue Hinterbliebenenversorgung“ führt oft dazu, dass keine Witwenrente gezahlt wird.

So wird bei der kleinen Hinterbliebenenrente nur eine Übergangsleistung von 24 Monaten erbracht. Bei der großen Witwenrente ist die Einkommensanrechnung seit der neuen Hinterbliebenenrente (Neuregelung ab 2002) erheblich umfangreicher.

In Zusammenhang mit dem Todesfall sollte auch beachtet werden, dass die Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung bei einer Rentenversicherung erheblich niedriger ist, als bei Kapitalanlagen in Form von Aktien oder Fonds.

Bei richtiger Gestaltung kann das Bewertungsgesetz erhebliche Vorteile bieten.

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bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung und Rentenexperte
Rentenexperte renten-experte
Rentenexperte renten-experte
bAV-Experte Experte Beratung betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte Experte Beratung betriebliche Altersversorgung

#Extrarente – #Verbraucherzentrale irrt sich wieder einmal

Extrarente – Vorschlag der Verbraucherzentrale ist nicht praxistauglich!

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen


Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, dass unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung besteht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.

Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.

Gründe:

  1. Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.

2. Die Gelder sollen in Fonds gelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später.
Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de
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3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

Hier noch ein interessanter Link zur #Extrarente—> https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=393536&cHash=12b28c7c41d7a0c5b8e748e29703312c

Absicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsminderungsrente

Absicherung #Berufsunfähigkeit #Erwerbsunfähigkeit Warum 25% BU-Tarife besser sind, als 50# BU-Leistungstarife –

Intelligente Vorsorge ist gefragt, denn die #Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht nicht aus.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird seit diesem Jahr eine Zurechnungszeit bis zu 65 Jahren und acht Monaten berücksichtigt.

Somit sind mehr Versicherungszeiten berücksichtigt und die Renten bei Erwerbsminderung höher, wenn sie genehmigt werden.

Allerdings ist die Erwerbsminderungsrente nicht für jeden immer gleich schnell zu erreichen. Damit eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen zu viele Dinge geprüft werden. Dies führt zu schleppenden Bearbeitung und leider auch zu vielen Ablehnungen.

Tipp—> Zu unterscheiden ist zwischen #Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.

Neben der #Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine #Berufsunfähigkeitsrentenversicherung dringend erforderlich.

Vor dem Abschluss einer #Berufsunfähigkeitsrente sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass der Beruf versichert ist und die #Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 25 % #Berufsunfähigkeit anteilig leistet.

Versichert man die Berufsunfähigkeit erst ab einer Leistungsminderung ab 50%, dann ergeben sich bei beispielsweise 60 % #Berufsunfähigkeit sehr oft Auseinandersetzungen mit der Versicherung.

Grund: die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann entweder 100 % leisten oder versucht die Berufs und Fähigkeit unter 50 % zu drücken. Für die Versicherungsgesellschaft geht es um alles oder nichts an Leistung.

Deshalb sind die Prozessquoten der Versicherungsgesellschaft bei Tarif mit 50 % Leistung höher als bei Tarifen, die bereits ab 25 % anteilmäßig leisten.

BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann dies auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel direkt Versicherung) umsetzen.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung umgesetzt, dann kann der Versicherungsschutz für den gleichen Nettoaufwand doppelt so hoch versichert werden.

Grund: Der Bruttobeitrag wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei gezahlt, so dass der tatsächliche Nettoaufwand etwa die Hälfte ausmacht.

Wer dann zB 40 % berufsunfähig ist erhält bei den „Tarifen mit ab 25% Berufsunfähigkeit“

80 % Leistung, während bei den normalen 50%-Tarifen keine Leistung erfolgt.

Wird eine 50% BU-Schutz-Police angeboten, dann gleich nach einer BU-Police fragen, die bereits ab 25% leistet und keine Verweisbarkeit beinhaltet.

Wenn dies nicht geboten wird, ruhig bei einem Anbieter nachfragen.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung Muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem vorliegenden Steueranteil versteuert werden. Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. In den meisten fällen ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weit unter dem bisherigen Bruttoverdienst und wird somit geringer versteuert (Steuerprogression).

Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch etwas genauer auf die vertraglichen Grundlagen – insbesondere der Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen – zu achten; letztendlich kann der Arbeitgeber die Personalbindung noch besser erzielen.

Hilfreich ist hier der bAV-Leitfaden.de

Bestell-Link:

https://bav-leitfaden.de/content/bestellung/

Festnetz (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 2716697

Betriebliche Altersversorgung – Garantie oder keine Garantie

Welche Garantie sollten in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung und dem #Sozialpartnermodell enthalten sein? Was müsste sich evtl. noch verändern?

bAV-Experte
bAV-Experte

Die betriebliche Altersversorgung hatte in der bisherigen betrieblichen Altersversorgung als Zusagearten die

  • beitragsorientierte Leistungszusage
  • Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung.

Seit 1.1.2018 gibt es noch durch die neue „bAV-Welt 2“ als Sozialpartnermodell die

  • reine Beitragszusage

Jede der Zusagearten hat seinen Vorteil und muss bei Abschluss der arbeitsrechtlichen Zusage – also bei Vertragsbeginn – festgelegt werden. Geregelt wird dies in § 1 BetrAVG

Alle Leistungszusagen beinhalten eine Zusage bei

  • Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit oder/und
  • Altersrente und / oder
  • Hinterbliebenenversorgung.

Die Leistungszusage

Bei einer Leistungszusage wird eine Leistung für später zugesagt. Regelmäßig ist dies bei einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage der Fall.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung

Eine Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 S.1 Nr.2) stellt eine Mindestleistung in Aussicht.
Die Beitragszusage mit Mindestleistung kann in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung genutzt werden. Hierbei wird der Beitrag durch den Arbeitgeber in einem dieser Durchführungswege angelegt.
Zitat aus § 1 BetrAVG:
„……Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung).

Die beitragsorientierte Leistungszusage

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage).

Reine Beitragszusage

Bei einer reinen Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung zu bezahlen.
Eine Leistungsgarantie darf nicht vereinbart werden. Zitat § 1 Abs. 2 S.1 Nr. 2a BetrAVG: „…..
der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nach § 22 zu zahlen; die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine Beitragszusage), ….“

Die Entgeltumwandlung

Zusätzlich besteht der Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Hierdurch kann der Arbeitnehmer künftige Entgeltansprüche in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln.

bAV-Leitfaden.de
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Die Garantieleistung

In allen Durchführungswegen bestehen also entweder Garantiezahlungen in der Leistungsphase oder eine Zusage auf Beitragszahlung für die betriebliche Altersversorgung.

Letztendlich macht es auch Sinn, die gesetzlichen Rentenansprüche durch private oder betriebliche Vorsorge zu ergänzen, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist als Umlagesystem finanziert. Heutige Erwerbstätige zahlen ein und heutige Rentner erhalten daraus sofort eine Leistung.
Da die Anzahl der Erwerbstätigen von derzeit 45 Mio. auf etwa 32 Mio. in den kommenden 25 Jahren sinkt, wird das Umlagesystem finanziell sehr angespannt werden.

Bei Garantiezusagen in der Leistungsphase müssen die eingenommenen Beiträge vorsichtig angelegt werden, denn je höher das Risiko in der Geldanlage, desto geringer kann eine Leistung garantiert werden.
Im sogenannten Sozialpartnermodell darf zwar (derzeit noch) keine Garantie festgelegt werden, intern gibt es jedoch durch das PFAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung) trotzdem Vorgaben, die ein Pokern nicht zulässt.

Da das Sozialpartnermodell ausschließlich zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in einem Tarifvertrag vereinbart und umgesetzt werden darf, zieren sich beide Tarifparteien das Sozialpartnermodell teilweise aus Unkenntnis umzusetzen.

Höhere Garantieleistungen kosten jedoch auch Renditechancen. Vielleicht wäre ein Kompromiss in der betrieblichen Altersversorgung, den der Gesetzgeber beschließen müsste, sinnvoll.

Spricht man über Garantieen in der betrieblichen Altersversorgung, wird oft übersehen, dass beispielsweise in der „Beitragszusage mit Mindestleistung“ durchaus nicht 100 % Beitragsgarantie vorhanden ist, denn hier kann das biometrische Risiko abgezogen werden.

Auch in der beitragsorientierten Leistungszusage gibt es keine 100 % Beitragsgarantie die eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge sicherstellt.
So gibt es bis heute noch keine gesetzliche Regelung, die dies fordert. Ebenso hat bis heute das Bundesarbeitsgericht des 3.Senats noch kein Urteil gefällt, wie hoch die Leistung mindestens sein muss. Zwar gibt es hier verschiedene juristische Auslegungen, allerdings nichts eindeutiges.

So wundert es auch nicht, dass es Anbieter gibt, die in bestimmten Vertragskonstellationen eine Beitragsgarantie von 75% oder gar 50 % als Garantie in der Versicherungspolice und in der arbeitsrechtlichen Vereinbarung dokumentieren.
Für den Arbeitgeber kann im Übrigen eine Zusage über 50 % bei einer beitragsorientierten Leistungszusage durchaus ein Nachhaftungsrisiko darstellen, wenn das Bundesarbeitsgericht in Zukunft hierzu einmal ein Urteil fällt.
Bei den langen Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalls ein nicht zu kalkulierendes Risiko.
Deshalb sollten Arbeitgeber immer darauf achten, dass die Leistungsgarantie bei einer beitragsörienterten Leistungszusage möglichst hoch ist.
Eine Direktversicheurng, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sollte deshalb bei der beitragsorientierten Leistungszusage auf jeden Fall auch bei kurzen Laufzeiten nahe der 100 %-Marke liegen (möglichst analog der Beitragszusage mit Mindestleistung zum Vertragsende).
Die derzeitige Niedrigzinsphase macht dies jedoch bei sehr kurzen Vertragslaufzeiten oft unmöglich. Grund: Die Vertragskosten (Vertriebs- und Verwaltungskosten) müssen aus den eingenommenen Beiträgen gedeckt werden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber aucgh darauf achten, dass bei einer beitragsorientierten Leistungszusage am Vertragsende nicht eine Leistung von
50-75 % vorsieht.



Renten-Experte
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Wünschenswerte Regelungen

Betrachtet man die einzelnen Zusagearten, dann wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgt.
Insbesondere das Niedrigzinsumfeld sorgt bei hohen Garantien für geringere Renditechancen, wenngleich die betriebliche Altersversorgung durch

  • eingesparte Steuern
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
  • Umlage 1
  • Umlage 2
  • und Insolvenzgeldumlage

sehr interessant ist.

So lange im Sozialpartnermodell keine Garantie vorhanden ist, wird es nicht im großen Stil umgesetzt werden können. Zu groß ist die Sorge, dass die Gewerkschaften dafür später ein schlechtes Image erhalten, bzw. die Arbeitgeber durch den Sicherungsbeitrag (§23 BetrAVG) zusätzliche Aufwendungen haben.

Der deutsche Arbeitnehmer steht zudem auf Garantie.

Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn eine prozentuale Garantie in allen Durchführungswegen (in der bisherigen bAV sowie dem Sozialpartnermodell) eingeführt wird.

So könnte man durchaus auch als Garantieleistung einen Betrag festlegen, der sich aus dem durchschnittlichen Nettoaufwand oder leicht darüber ergibt.

Wenn in der bisherigen bAV-Welt eine Garantie von beispielsweise 75 % gesetzlich festgeschrieben würde, dann ist die Garantie trotzdem über dem Nettoaufwand des Arbeitnehmers (in der Entgeltumwandlung, bzw. bei der arbeitgeberfinanzierten bAV über dem „fiktiven Nettogehalt“, wenn der Arbeitgeber die bAV als Gehalt auszahlen würde).

Für die Kapitalanlage würde dies bedeuten, dass eine höhere Renditechance besteht.

Im Sozialpartnermodell könnte durchaus auch eine 50 % Garantie eingearbeitet werden, denn hier gibt es ggf. noch einen Sicherungsbeitrag und die Regelungen des PFAV.

Eine Absenkung der Garantie verbunden mit einer besseren Renditechance wäre auf jeden Fall sinnvoller, damit die betriebliche Altersversorgung an Fahrt gewinnt, wobei auch die Doppelverbeitragung dringend abgebaut werden muss.

Je länger der Gesetzgeber in diesem Punkt keine Regelung schafft, wird die Vorsorge ein Diskussionballon bleiben und wertvolle Zeit vertan.

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Festnetz: (07156) 967 – 1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Fachautor bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

Schöne Ostern – Vielleicht einfach mal Zeit für wichtige Dinge zu nehmen oder einfach mal relaxen.

Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.

Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.

An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.

Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.

Notfallordner Privatversion – Preis: 27 €
(inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand),
140 Seiten Inhalt im extra breiten Format-
Über 90 Spezialversionen

Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.

Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.

Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.

Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.

Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.

Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:

Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.

Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma.
Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. 
Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.

Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.

Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.

Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.

Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.

Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.

Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).

Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.

Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).

Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.

Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.

Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.

Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.

Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.

Vorsorge durch einen Notfallordner

Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.

Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).

Notfallordner-Register

Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.

Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)

Dokumentenordner

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.

Notfallkoffer

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

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Bestellink:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
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Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

Warum die bAV noch nicht den richtigen Schwung hat

Das Fehlen von Abschlüssen beim #Sozialpartnermodell und auch die Weiterentwicklung in der bisherigen bAV-Welt 1 haben zwei Gründe.

Keine Frage, die #betriebliche #Altersversorgung ist heute schon interessanter, als die Geldanlage für die Altersversorgung bei einer Bank oder Fonds. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche #Förderung sowie der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung sind hervorragend. Allerdings sehen Arbeitnehmer und #Gewerkschaften noch Ergänzungsbedarf. Dies nicht nur bei der Abschaffung der #Vollverbeitragung in der #Rentenauszahlung, sondern auch bei der #Anlageform (#Asset-Management).

Der Hauptgrund beim Sozialpartnermodell ist, dass jegliche Garantie in der Leistungsphase fehlt. Auch wenn die Leistung als Zielrente vereinbart wird und die Ausfinanzierung durch die PfAV (Pensionsfondsaufsichtsverordnung) klar geregelt ist.

Im Gegensatz zum #Sozialpartnermodell (sogenannte bAV-Welt 2) hat die bisherige bAV (#bAV-Welt 1) eine 100%ige Leistungsgarantie.

Diese Sicherheit kostet allerdings #Renditechancen.

Bessere Chancen würden in der Mitte liegen. Der Gesetzgeber wäre gut beraten, entweder für die „bAV-Welt 1“ und „bAV-Welt 2“ 75 bzw. 80% als #Garantieleistung festzulegen oder

  • – in der „bAV-Welt 1“ 75%
  • – und in der „bAV-Welt 2“ (#Sozialpartnermodell) 50%

festzulegen.

Gerade die #Niedrigzinsphase – die durch den #demografischen #Wandel noch Jahrzehnte andauern wird – wäre es sinnvoll, bessere #Renditemöglichkeiten in der bAV zuzulassen.

Europa Zuschuss aus ESF
Die Niedrigzinsphase hat kein Ende bei diesem demografischen Wandel

Würde bei einem Mischmodell (Garantieleistung in Höhe des eigenen Nettoaufwandes) im Extremfall nur die Garantieleistung fällig, würde der Arbeitnehmer trotzdem seine eingezahlten Netto-Beiträge wieder erhalten.

Grund: Die Steuer-, Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeberzuschuss decken weit mehr als den Risikoanteil von 25-50%.

Ein kleines Rechenbeispiel hierzu in vereinfachter Form

75 % Garantie mit Kapitalanlage von 6%

Eine Kapitalanlage mit 100 % Leistungsgarantie müsste in wertpapiergebundenen Kapitalanlagen erfolgen. Je nach Mischung wird hier gerade einmal eine Verzinsung von max.ca. 1-1,5 % erreicht.

Erfolgt eine Kapitalanlage mit 25 % Risikoausfall, kann durchaus unter bodenständiger Betrachtung jährliche eine Verzinsung von 6 % erreicht werden. Hierbei bestehen erheblich mehr flexible Möglichkeiten.

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Wie hoch wäre das Kapital nach 30 Jahren

Werden mtl. 100 Euro* mit 1 % Zins auf 30 Jahre angelegt, so entsteht ein Kapital von 41.932,84 €*.

Wird das Kapital flexibel angelegt und aufgrund der 75 %igen Auszahlungsgarantie mit 6 % Durchschnittsverzinsung angelegt, ergibt sich ein Kapital von 97.451,30 €*.

Eingezahlt wurden in beiden Berechnungen insgesamt 36.000 €, wovon ca. 50 % aus dem Nettoeinkommen stammt. 
Die übrigen 50 % sind Ersparnisse aus Steuern, Ki.Steuer, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, bzw. beim Sozialpartnermodell Arbeitgeberzuschuss nach § 23 Abs. 2 und ggf. zusätzlich § 23 Abs. 1 BetrAVG). 

Beim Sozialpartnermodell könnte beispielsweise zwischen den Tarifparteien ein Arbeitgeber-Sicherungsbeitrag (§ 23 Abs. 1 BetrAVG) auch für bestimmte Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer unter einem Jahres-Bruttogehalt oder wenn 50 %ige Garantieleistung nicht erreicht werden würde) festgelegt werden.

Wie hoch wäre das Risiko und die Chance dann bei der betrieblichen Altersversorgung?

Bei einer 75 % Auszahlungsgarantie wäre in der bAV-Welt 1 das Risiko vor Steuern und vor Sozialabgaben bei 9.000 €*. 
Berücksichtigt man die Steuern und Sozialabgaben, dann ist das Risiko bei „0“*, denn die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist bei ca. 50 % und die Versteuerung sowie der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag in der Auszahlungsphase wird sich bei ca. 25 % bewegen. Insbesondere, wenn der volle Beitrag für die kranken- und Pflegeversicherung halbiert wird, dürfte es für den Arbeitnehmer kein Risiko mehr sein.

Würde eine 6 %ige jährliche Verzinsung erreicht, wäre der Gewinn (vor Steuern und vor Sozialabgaben bei 61.451,30 €*.
Nach Steuern und Sozialabgaben (inkl. Arbeitgeberzuschuss) wäre der Bruttogewinn bei rund 43.451,30 €*, wovon denn die Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag noch abzuziehen sind.

Vergleicht man die bisherige „bAV-Welt 1“ – 100 Garantie mit einer „bAV-Welt 1“ mit 75 % Garantie, dann würde wohl jeder Arbeitnehmer das Risiko von „0“ eingehen.

Eine ähnliche Berechnung würde sich auch in der „bAV-Welt 2“ (Sozialpartnermodell) ergeben, wenn eine Garantieleistung von 50 % (ohne Sicherungsbeitrag) bzw. 75 % (mit Sicherungsbeitrag) im Sozialpartnermodell vereinbart würde.

Die Anpassung der Garantieleistung würde sicherlich aufgrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes von allen Parteien (politische, gewerkschaftliche und Arbeitgeberverbände) mitgetragen werden.

Letztendlich würde dies zu einer verbesserten Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere auch im Sozialpartnermodell beitragen. Für die mittelbaren Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung) in der bisherigen bAV-Welt 1 und bAV-Welt 2 würde die Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (z. B.: §1 Abs.1 S.3 betrAV und § 21 ff. BetrAVG) ein erheblicher Entwicklungsschub.

Ebenso wäre es förderlich, endlich die #Doppelverbeitragung in der Leistungsphase abzuschaffen.

Die volle Beitragslast in der Kranken- und Pflegeversicherung ist weder wirtschaftlich, noch moralisch hinnehmbar, denn letztendlich hat der Arbeitnehmer auch nur maximal 50 %* dieser Beiträge in der Sparphase eingespart.

Der Gesetzgeber ist gefragt hier baldmöglichst zu handeln

Letztendlich ist die Doppelte Haltelinie nur noch bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Die geburtenstarken Jahrgänge werden ab 2024 die Rentenkassen erheblich belasten, so dass es höchste Zeit wird, dass die ergänzende Altersversorgung in einer betrieblichen Altersversorgung eigentlich zur Pflicht – wenigstens Opting-Out – werden sollte.
Denn auch 48 % (doppelte Haltelinie) führt ohne die betriebliche Altersversorgung zu einer Halbierung des Einkommens in der Rente.

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Smartphone: 0177 27 166 97

bAV-Experte Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
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bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
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www.bAV-Leitfaden.de

bAV-toolbox.de
Betriebliche Altersversorgung bAV-tools
betriebswirtschaftliche Anwendungen
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 *Für die Erläuterung erfolgte eine vereinfachte Darstellung bezogen auf den Sparanteil, damit dieses Modell leicht verständlich bleibt. 

Altersversorgung – Wer kann gut informieren – Wer kennt sich gut aus? Gute Berater in der Altersversorgung

Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

Die Altersversorgung ist ein sehr komplexer Bereich. Wer nur den Sparvorgang darunter versteht, ist als Berater oder Vermittler Amateur, denn gerade bei der Altersversorgung greifen viele Themenbereiche ineinander.

Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung in den verschiedenen Sparformen, staatliche Förderung, steuerliche Auswirkungen, Erbrecht und Erbschaftsteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung der Rentner, Pflegeversicherung und Pflegefall gehören mindestens dazu.

Und dies ist auch der Grund, warum beispielsweise ein Steuerberater oder ein Bankvermittler alleine keine ausreichenden Kenntnisse hat. Denn der Steuerberater hat in der Regel natürlich spezielle Kenntnisse in der Steuer und dies im Detail auch von Steuern, die nicht zur Altersversorgung gehören (z. B. Umsatzsteuer. Grunderwerbsteuern).

Und auch die Bankberater kennen sich meist nicht in der Altersversorgung aus, denn auch ihnen fehlen viele Kenntnisse (gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicheurng usw.).

Auch bei vielen Versicherungsvermittlern oder Maklern sind die Kenntnisse nur oberflächig vorhanden, wenn sie keine Ausbildungsförderungen durch den Betrieb erhalten oder sich selbst fortbilden.

Ausgezeichnete Arbeitgeber in der Versicherungswirtschaft fördern die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter über eine Grundausbildung hinaus. Diesen Betrieben ist bewusst, dass eine Beratung in der Altersversorgung heute sehr umfangreich ist und hierzu auch Fachwissen aus der Peripherie (z. B. Erbrecht, Steuerrecht, Generationenberatung, Sozialversicherung) notwendig ist, um langfristig eine gute Kundenberatung sicherzustellen.

Eine digitale Unterstützung der Berater alleine wird nicht ausreichen, ist aber ebenso notwendig.

Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist heute folgendes Aus- und Weiterbildungsprogramm notwendig:

– #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

– Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

– #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

– #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

– #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

– #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler wichtig.

Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

In Baden-Württemberg wird die Sachkunde in 2018 finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

Wer

– unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

– ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

– keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch. Weitere Informationen auch beim Campus-Institut –>Link.

Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

www.bAV-Experte.de