Merz hat falsch reagiert und das falsche getan.
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Auf Volkes Meinung hören“ liest man zu dem gestrigen Beschluss im Bundestag.
Im Terrorherbst 1977 kippt die Stimmung. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Im Krisenstab diskutieren dies Politiker. Mit Vehemenz stellt sich Bundeskanzler Helmut Schmidt dagegen und erstickt die Debatte.
Anfang 1969 regiert CDU Bundeskanzler Kiesinger mit der SPD. Eine Zeitbombe tickt. Zum 31.12.1969 würde eine Verjährung aller NS Morde eintreten. 65% des Volkes sind dafür. Der Kanzler und die SPD wollen aber die Verjährung aufheben, damit NS Mörder nicht ungeniert rumlaufen können. Teile der CDU fürchten um die Macht, denn die rechtsextreme NPD ist seit 1967 zweistellig in einigen Landtagen, man sorgt sich um ihren Einzug in den Bundestag.
CDU Politiker wie z.B. Kai Uwe von Hassel wollen sich die Machtoption offen halten und befürchten Stimmverluste nach rechtsextrem. Sie übernehmen deren Forderung, dass „endlich Schluss sein soll“. Die Verjährung für Gaskammern und Erschießungskommandos soll gelten. Der selbe Teil der CDU lanciert, eine „Koalition gegen links“ antizipierend, die Parole „Die NPD ist nicht rechtsextremistisch“.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden Schmidt und Barzel (CDU) erarbeiten einen Kompromiss. Die Verjährung der NS Morde tritt nicht ein, gegen den Willen der NPD und von Teilen der CDU.
Nur so kann später der Düsseldorfer Majdanek Prozess (Bild: Angeklagte Hermine Ryan) stattfinden. Dieser setzt einen kleinen aber wichtigen Kontrapunkt zur vorherigen deutschen Justiz-Schande der Sobibor, Belzec und Treblinka Prozesse der 1960er.
Im Herbst 1983 ist eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Stationierung der US Mittelstreckenraketen zur Abschreckung der Aggression durch Moskauer SS-20. Helmut Schmidt opfert in letzter Konsequenz Macht und Karriere um den NATO-Doppelbeschluss und die Stationierung gegen „Volkes Stimme“ durchzusetzen. Es ist mehr als nur Spekulation, dass sonst der Kommunismus im Osten vielleicht nicht so implodiert wäre.
Teile der Grünen Fraktion stellen damals deswegen den Parlamentarismus in Frage. Abgeordnete sollen nach dem „imperativen Mandat“ die Vorgaben von Basis oder Wähler mechanisch 1:1 im Bundestag vertreten. „Verfassungsfeindlich“ antworten die Mehrheit der anderen Politiker.
Die heutigen Grünen haben inzwischen aufgrund der neuen Bedrohungslage durch die neue geopolitische Lage, ihre Meinung geändert.
Dies brachte Habeck klar zum Ausdruck.
Nicht besser wäre es, wenn das Parlament von temporären Meinungsumfragen gesteuert würde. Dreimal hat sich Helmut Schmidt dagegen gestemmt, hat so Schaden vom Deutschen Volk abgewendet.
„Politiker sollten (…) ihr Urteil nicht durch Meinungsfragen beeinflussen lassen, man darf Wahlen nicht durch Demoskopie ersetzen“, so später der Alt-Kanzler.
Randbemerkung für Friedrich Merz: Seit Jahren ist die Mehrheit der Deutschen Wähler – über 60% – für die Einführung einer Vermögenssteuer ab 1. Million Euro. …. das müsste man in der Logik von gestern eigentlich umsetzen.
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Kommentar von
Natürlich wäre die Vermögensteuer heute gerechtfertigt. Als Gegenargument kommt dann immer, dass der Erhebungsaufwand hoch wäre.
Das mag sein. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto größer ist natürlich der Aufwand. Und eine Gemäldegalerie im Wert von mehreren 100 Millionen ist eben etwas aufwändiger, als Vermögen zu ermitteln.
Allerdings gibt es in anderen Bereichen heute dazu schon Erleichterungen.
Als Beispiel sei hier genannt, dass der Grund- und Bodenwert heute schon eine feststehende Größe ist.
Es gibt andere Bereiche, die einfacher steuerrechtlich zu erfassen sind. Beispiel Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Warum die Abgeltungsteuer erhöht werden muss – und wie das dem Wohnungsmarkt hilft