Wer die AfD unterstützt, entscheidet sich bewusst rechtsextremistisch zu sein
Das „habe ich nicht gewusst,“ gilt später nicht
Der nachfolgende Beitrag ist von Prof. Dr. Franz-Alois Fischer
Diese Woche habe ich eine Reihe begonnen zu möglichen Gefahren und Konsequenzen eines AfD-Erfolgs bei den kommenden Wahlen. Im ersten Teil, der auf sehr große Resonanz stieß, zeichnete ich drei Szenarien einer stabilen Regierung für #Thüringen im Jahr 2024: Eine Koalition CDU/Linke gegen die AfD, eine Koaliton unter AfD-Führung und eine absolute Mehrheit der AfD. Alle drei, Stand jetzt, eher unrealistische Szenarien.
Heute daher Teil 2 der Reihe: Die zwei (realistischeren) Szenarien der Instabilität.
Szenario 1: Die Minderheitsregierung
Die AfD verpasst die absolute Mehrheit (knapp), findet keinen Koalitionspartner und regiert mit einer Minderheitsregierung.
Dann müsste sie sich für jedes einzelne Gesetzesvorhaben Mehrheiten suchen, andere Parteien müssten mit ihr also keine Koalition schließen, sondern nur ab und an mitstimmen. Auch das werden die anderen Parteien sicher zunächst strikt von sich weisen.
Aber was geschieht bei wichtigen, sinnvollen, notwendigen Gesetzesvorhaben? Stimmt man dann immer dagegen, nur weil es von der AfD kommt? Das ließe sich hervorragend populistisch ausschlachten.
Die Voraussetzung für eine solche Regierung wäre, dass der Landtag Höcke zum Ministerpräsidenten wählt. Das ist aufgrund der Wahlbestimmungen der Thüringer Verfassung nicht komplett unrealistisch, dazu sogleich bei Szenario 2.
Szenario 2: Chaos
Dieses Szenario knüpft an einer eklatanten Unklarheit der Thüringer Verfassung an.
Diese sieht nämlich in Art. 70 Abs. 3 S. 3 vor, dass in einem möglichen dritten Wahlgang derjenige zum Ministerpräsidenten gewählt ist, der „die meisten Stimmen erhält“.
Könnte also – fiktives Beispiel – jemand Ministerpräsident werden, der bei 90 Stimmen 30 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen bekommt? Er hätte mit einem „Ja“ nur ein Drittel der Abgeordneten hinter sich, hätte aber die „meisten Stimmen“ erhalten.
Diese Frage ist sehr umstritten und nicht eindeutig geklärt. Darauf hat z.B. der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kürzlich hingewiesen (https://lnkd.in/eqbGNXPt).
Diese Regelung hat bei den derzeitig erwartbaren Mehrheitsverhältnissen das Potential zur veritablen Staatskrise.
Die AfD könnte, wenn sie nicht an die Regierung kommt, diesen Umstand ausnutzen, um die Dysfunktionalität der parlamentarischen Demokratie vorzuführen, den Finger immer auf die „Altparteien“ zeigend, die keine stabile Regierung zusammenbekommen.
Einen Vorgeschmack darauf haben wir im Februar 2020 bekommen (siehe Foto). Damals stimmte die AfD im dritten Wahlgang geschlossen für den FDP-Kandidaten Kemmerich, obwohl sie einen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte. Kemmerich wurde (kurz) MP, die bürgerlichen Parteien waren vorgeführt, eine Regierungskrise folgte.
Foto: dpa / Bodo Schwackow