FakeNews im Blazer – Wie Ministerin Reiche mit fossilem Irrsinn die Zukunft verspielt!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil fossile Ideologie keine Zukunft hat

– Die Welt gibt es nur einmal….. Die Erde kann auch ohne uns Menschen bestehen… eben dann wieder mit Kleinlebewesen und ohne Menschen

Frau Ministerin Reiche, was für einen fossil-ideologischen Blödsinn erzählen Sie da?

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FAKENEWS im Blazer – Ministerin Reiche – und der Fossil-Ideologische Blödsinn – Zum Vorlesen

Wie lange wollen Sie noch FakeNews im Sinne der fossilen Lobby verbreiten?

Ihre Aussagen sind ein Rückfall in Zeiten, in denen Klimawandel noch als Wetter verharmlost wurde – und dabei geht es heute um nichts weniger als die Zukunft unserer Energieversorgung, unserer Wirtschaft und unserer Lebensgrundlagen.

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Es ist zum Fremdschämen, wie Friedrich Merz im Sinne von fossilen Lobbyunternehmen – wie beispielsweise BlackRock – die erneuerbare Energie durch seine Minister/innen aushöhlt und damit das Klima zerstört.

Friedrich Merz – Umbau von Deutschland in die Vergangenheit für BlackRock, Gaslobby und sonstiger fossiler Lobby.

Hier die harten Fakten – geliefert von renommierten Fachleuten, nicht von fossilen Fantasien.

Gas ist keine Lösung – es ist ein Kostenproblem

Dr. Roger Dietrich stellt klar:
Die Behauptung, Gaskraftwerke würden für eine günstige Stromversorgung sorgen, ist falsch. Laut Fraunhofer ISE (2024) liegen die Gestehungskosten für neue Gaskraftwerke bei 20,4–35,5 ct/kWh, während Photovoltaik und Windstrom mit 4,1–14,4 ct/kWh (PV) bzw. 4,3–9,2 ct/kWh (Wind) deutlich günstiger sind – und zwar ohne die CO₂-Kosten.

Wer da noch neue Gaskraftwerke fordert, betreibt keine Wirtschaftspolitik – sondern fossile Klientelpolitik auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger.

Quelle:


www.ise.fraunhofer.de

Atomkraft? Teuer, träge, subventioniert

Atomkraftwerke sind bei objektiver Betrachtung völlig unwirtschaftlich.

Atomkraftwerk Flamanville in Frankreich am Ärmelkanal


Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft beziffert die realen Kosten einer kWh Atomstrom auf bis zu 42,2 Cent – durch massive Subventionen (in Deutschland ca. 187 Milliarden Euro) wurde der Preis über Jahrzehnte künstlich gedrückt.

Diese Kosten zahlen alle Steuerzahler – für eine Technik mit schlechtem Regelverhalten und fragwürdiger Zukunft.

Heizungswahl ohne Verstand – Bürger zahlen doppelt

Franceso Garita

Francesco Garita bringt es auf den Punkt:

Was sollen Menschen 2025 kaufen, wenn sie wissen, dass sie ab 2045 emissionsfrei heizen müssen?

Heizung Heizkörper

Eine Gasheizung jetzt einbauen, 2027 mehr zahlen – und 2045 rausreißen?

Das ist keine „Technologieoffenheit“, das ist staatlich organisierte Investitionsverunsicherung.

Wer Bürgerinnen und Bürger so hinters Licht führt, verspielt nicht nur Vertrauen, sondern auch Milliarden.

Wärmepumpe = Zukunft. Gasheizung = Vergangenheit

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Prof. Dr. Markus Koschlik rechnet ab:
Die Wärmepumpe erreicht 300–500 % Wirkungsgrad, eine Gasheizung unter 100 % – das ist Physik.

Wärmepumpe Außengerät

Wer heute gegen Wärmepumpen hetzt, ignoriert Jahrzehnte technologischen Fortschritts.

Fakten:
– Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt und repariert werden.
– Beim Austausch gelten Übergangsfristen und Ausnahmen.
– Auch im Neubau sind verschiedene Lösungen erlaubt (z. B. Fernwärme, Solarthermie, Hybridheizungen).

Wärmepumpen sind nicht Ideologie – sie sind effizient, bewährt und zukunftsfähig.

Kernfusion in 80 Jahren? Vielleicht. Aber heute? Keine Lösung.

2050: Die Kernkraftwarke werden durstig sein -Rückgang der mittleren Niedrigwasserstände der Flüsse

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Dirk Neubauer.

Dirk Neubauer kommentiert bitter:

CO2 Chart – Vor 100 Mio. Jahren war doch der Co2-Gehalt viel höher. Ja, da gab es auch noch keine großen Säugetiere, denn die hätten alle nicht überlebt.

Ministerin Reiche will CO₂ aus der Luft fischen, mit Technologien, die selbst unter optimalen Bedingungen kaum den Fußabdruck der Anlage selbst ausgleichen.


Ihr Chef hingegen vertraut auf die Kernfusion – in 50 bis 80 Jahren.

CO2-Washing

So wird aus der Zukunft eine billige Ausrede, um heute keine ehrliche Politik zu machen.

Klimaschutz aus dem Zentrum verbannt – eine gefährliche Zeitenwende

Martin Tillich Chefredakteur Utopia.

Martin Tillich warnt:
Die neue Regierung entfernt die Klimaabteilung aus dem Wirtschaftsministerium, entzieht dem Klimaschutz Macht und Sichtbarkeit und priorisiert Wachstum über Nachhaltigkeit. Reiche kündigt bereits an, „einzugreifen, wenn Gesetze dem Wachstum schaden“ – ganz gleich, ob sie dem Klima helfen.

Die Ampelregierung hatte begonnen, Klimapolitik ressortübergreifend zu denken – die neue Koalition trennt wieder:

Wachstum hier, Umwelt da.

Was wir jetzt brauchen:
– Wachstum durch Gesundheit, Bildung, Gerechtigkeit und Erneuerbare
– Nachhaltigkeit als Innovationstreiber
– Klimaschutz als Fundament für wirtschaftliche Stabilität

Fazit: Reiche redet – aber nicht faktenbasiert

Ob Gas, Atomkraft oder Wärmepumpen: Die Fakten sind längst klar. Nur die Politik blendet sie aus – aus ideologischen oder lobbyistischen Gründen.

Katherina Reiche (CDU).

Frau Reiche verkleidet fossile Rückschritte als „Technologieoffenheit“ – in Wahrheit ist das nichts anderes als der Rückverkauf unserer Zukunft an Öl, Gas und Kohle.

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Was wir jetzt brauchen:
– Fakten statt Fakes
– Wissenschaft statt fossiler Propaganda
– Mut zur Wahrheit statt populistischem Schwurbel

#KlimaschutzJetzt
#FossileLügenStoppen
#WärmepumpeStattGas
#ReicheRausAusDerZukunft
#EnergieWendeNichtEnergieLüge

Ein Monat zu wenig: Warum ein Minijob über 175 Euro entscheidend sein kann

Ein Beitrag von Werner Hoffmann –

Renten-Experte (Sachkunde Rentenberater nach RDG Theor.)

Ein aktueller Fall vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zeigt, wie hart deutsche Rentenregeln sein können:

Ein 47-jähriger Kfz-Mechaniker aus dem Raum Stuttgart verlor seine volle Erwerbsminderungsrente – wegen eines einzigen fehlenden Monats mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung.

Seit 2017 bezog der Mann eine befristete Erwerbsminderungsrente.

Als er deren Verlängerung beantragte, lehnte die Deutsche Rentenversicherung ab. Begründung:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht mehr erfüllt – konkret fehlte ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen im relevanten Fünfjahreszeitraum.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung. Eine Wiedereinsetzung aus Härtegründen wurde abgelehnt.

Was viele nicht wissen: Ein Mini-Job hätte gereicht

Minijob kann helfen – Rentenexperte Renten-Experte.de

Besonders bitter:

Ein Minijob über rund 175 Euro monatlich, ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, hätte gereicht, um diesen einen fehlenden Monat mit Pflichtbeiträgen zu füllen.

Warum ist das so?

Minijobs (bis 538 Euro monatlich, Stand 2025) gelten grundsätzlich als versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern man sich nicht aktiv davon befreien lässt.

Das bedeutet:

Auch ein vergleichsweise kleiner Nebenjob kann vollwertige Rentenversicherungszeiten aufbauen.

Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

Führt ein Minijob zur Rentenkürzung?

Viele Rentenbezieher sind verunsichert: Darf ich überhaupt einen Minijob ausüben, ohne dass mir meine Erwerbsminderungsrente gekürzt wird? Die Antwort ist: Ja – aber nur bis zu bestimmten Grenzen.

Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze* bei rund 19.661,25 Euro brutto pro Jahr, was etwa 1.638 Euro monatlich entspricht. Ein Minijob mit 175 Euro liegt also deutlich unterhalb dieser Grenze.

Überschreitet der Hinzuverdienst* diese Grenze, werden 40% des darüber hinausgehenden Betrags von der Rente abgezogen,

Damit ist übrigens auch die maximale Stundenzahl von weniger als 3 Stunden pro Tag unterschritten, denn der Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro. Bei 175 Euro Minijob ergeben sich weniger als 14 Stunden pro Monat.

Fazit: Ein Minijob in Höhe von 175 Euro monatlich führt nicht zur Rentenkürzung, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Zugleich kann er aber entscheidend für den Versicherungsschutz sein, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung notwendig sind – wie im geschilderten Fall.

In einem besonderen Fall ist der pflichtversicherte Minijob ebenfalls wichtig:

Hat jemand die 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahre nicht erfüllt und ist in den letzten zwei Jahren arbeitslos, dann werden diese Zeiten NICHT ANGERECHNET, es sei denn man macht einen Minijob (ohne Befreiung).

(Aber auch bei dieser zweijährigen Frist gibt es Ausnahmen von der Ausnahme., die ein Rentenberater kennt.)

Ist dann der MONATSLOHN über 165 Euro, dann findet eine Anrechnung darüber hinaus auf das Arbeitslosengeld statt.

Bei ALG1 (Arbeitslosengeld I) werden bestimmte Einkünfte aus Nebenjobs oder sonstigen Tätigkeiten auf die Leistung angerechnet. 

Die ersten 165 Euro Netto-Einkommen aus einem Nebenjob sind dabei anrechnungsfrei.

Alles darüber hinaus wird in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet

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Was dieses Urteil auch deutlich macht

Rentenexperte Werner Hoffmann

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, sollte sich immer wieder auch von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Ein unabhängiger Rentenberater ist im Rentenrecht vergleichbar mit einem Steuerberater im Steuerrecht.

Der unabhängige Rentenberater wird nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, sondern vom Klienten und handelt ohne Weisungsgebundenheit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gerade dies ist bei der Vertretung der Interessen des Klienten wichtig.

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