Das ist ein historischer Moment – und er verlangt eine klare Antwort.
1952 verbot die Regierung unter Konrad Adenauer die SRP, eine Partei, die NS-Ideologie fortführen wollte. 1956 folgte das Verbot der KPD, weil sie die Demokratie durch eine Diktatur ersetzen wollte. In beiden Fällen stellte sich die CDU Deutschlands entschlossen vor unsere Verfassung.
Heute brauchen wir diesen Mut wieder.
Die AfD will unser Land verändern – nicht verbessern, sondern zurückführen in ein Denken der Ausgrenzung und autoritären Kontrolle. Sie will nicht Teil der Demokratie sein, sie will sie überwinden.
Ich hoffe, dass die CDU diese Verantwortung erkennt. Dass sie sich an Adenauer erinnert. Und dass sie – zusammen mit anderen staatlichen Akteuren – den Weg für ein Verbotsverfahren bereitet.
Jetzt ist es amtlich: Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch – das gab heute das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer offiziellen Mitteilung bekannt. Die gesamte Partei – nicht nur einzelne Gliederungen oder Jugendorganisationen – wird ab sofort als erwiesen verfassungsfeindlich eingestuft. Damit fällt die letzte Maske: Die AfD ist keine normale Partei, sondern ein klarer Fall für die Extremismusabwehr.
Ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ – mitten in Deutschland!
Kern der Einschätzung: Die AfD vertrete ein völkisches Menschenbild, das mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist. In der offiziellen Erklärung heißt es: Die Partei lehne „die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ab, indem sie ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ propagiere. Muslim*innen, Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte würden nicht als gleichwertig anerkannt. Damit stelle die AfD nicht nur unsere demokratischen Grundwerte infrage – sie verletzt aktiv die Menschenwürde.
Das bedeutet: Der Verfassungsschutz darf jetzt abhören!
Die neue Einstufung hat massive Konsequenzen: Die AfD kann nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Dazu gehören das Abhören von Telefonaten, die Observation von Funktionären und der Einsatz von V-Leuten. Eine solche Maßnahme wird nicht leichtfertig beschlossen – sie ist Ausdruck der nachhaltigen Gefährdung, die von der Partei ausgeht.
Ein unmittelbares Verbot der AfD folgt daraus zwar nicht automatisch – doch die Grundlage für ein Verbotsverfahren ist mit der aktuellen Einschätzung erheblich gestärkt worden. Parteien, die aktiv gegen die Menschenwürde agieren und das demokratische System bekämpfen, können nach Art. 21 GG verboten werden. Jetzt liegt es an der Politik – aber auch an uns als Gesellschaft –, klare Konsequenzen zu ziehen.
Keine Zusammenarbeit mehr möglich!
Diese Entscheidung bringt Klarheit: Wer heute noch mit der AfD koaliert, verharmlost oder relativiert, macht sich mitschuldig. Die AfD darf weder in Parlamenten noch in Talkshows wie eine normale Partei behandelt werden. Sie gehört politisch isoliert und rechtlich in die Schranken gewiesen.
AfD-Mitglieder im Staatsdienst werden jetzt überprüft
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ziehen erste Bundesländer Konsequenzen: Hessen und Bayern kündigten an, die Tragbarkeit von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst zu prüfen – besonders bei der Polizei.
Hessens Innenminister Roman Poseck betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht Handlungsbedarf. Beide kündigten eine rechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen für AfD-Mitglieder in Polizei und Verwaltung an.
AfD als rechtsextrem eingestuft
Der Verfassungsschutz hatte Ende April 2025 nach jahrelanger Beobachtung die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründet wird dies mit der Missachtung der Menschenwürde und einer klar extremistischen Grundausrichtung. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Einstufung an.
Bedenkliche Nähe zwischen Polizei und AfD
Schon vor der offiziellen Einstufung gab es massive Kritik an AfD-Mitgliedern in Polizeidiensten. Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundestags, bezeichnete 2024 die Nähe von Polizei und AfD als besorgniserregend. Er forderte verpflichtende Schulungen für Polizeibeamte im Umgang mit rechtsextremen Tendenzen.
Eine 2024 veröffentlichte Studie zeigte, dass ein erheblicher Teil der Polizeibediensteten chauvinistische Einstellungen vertritt oder Asylsuchende abwertet. Recherchen von Stern und RTL ergaben, dass mindestens 193 Verfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Gesinnung oder Verschwörungsideologien laufen – die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Bundesweit wurden seit 2020 über 570 Beamte in diesem Zusammenhang auffällig. In NRW und Berlin fehlen bislang präzise Kategorisierungen der Verfahren.
Entlassung rechtlich schwierig
Ein pauschaler Ausschluss von Beamten allein wegen der AfD-Mitgliedschaft ist rechtlich kaum haltbar. Zwar verpflichtet das Beamtenrecht zur aktiven Verteidigung der Verfassung, jedoch reicht die bloße Parteizugehörigkeit nicht aus, um ein Dienstvergehen festzustellen. Entscheidend ist eine Einzelfallprüfung: Welche Funktion hat die Person? Tritt sie öffentlich für verfassungsfeindliche Inhalte ein? Nimmt sie parteiinterne Ämter wahr?
Zudem ist die juristische Auseinandersetzung um die AfD-Einstufung selbst noch nicht abgeschlossen. Erst ein endgültiges Urteil könnte für Disziplinarmaßnahmen den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.
Rubio empört über AfD-Überwachung – Baerbock kontert scharf: „Das ist Demokratie!
Ein Beitrag von
Peter Jelinek.
Danke, Annalena Baerbock! US-Außenminister Rubio redet im Zuge der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem von „Tyrannei“. Wirklich extremistisch sei nicht die AfD, sondern die Einwanderungspolitik, die die Partei ablehne. Nun gut. Faschisten stehen Faschisten bei. Wenig überraschend, aber es zeigt die neue Achse der Autokraten. Sie werden alles dafür tun, sich gegenseitig zu unterstützen.
Und umso mehr Applaus an das Auswärtiges Amt (Federal Foreign Office) Germany.
Dies reagierte später auf Rubios Beitrag auf X und erklärte: „Das ist Demokratie.
Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung zum Schutz unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit.“
Das letzte Wort hätten „unabhängige Gerichte.
Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass Rechtsextremismus gestoppt werden muss.“
Danke, Annalena Baerbock. Halten wir zusammen.
Dass wir diesen Schritt gegenüber der einstigen Schutzmacht der Freien Welt machen müssen. Einer Weltmacht, die nun zum Beschützer der neuen Faschisten weltweit geworden ist.
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Ein Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Langsam muss ich mich fragen, warum Politiker aus der USA aus der Trump-Administration ausgerechnet uns in Deutschland KEINE Demokratie vorwerfen!??
Ausgerechnet eine Trump-Administration, die sich
– nicht an Gerichtsentscheide hält
– und auf die Universitäten einwirken will, plötzlich Visa von Studenten stornieren will, weil Studenten auch für Demokratie eintreten.
Warum verhalten sich ausgerechnet solche Politiker so?
Für mich gibt es nur inzwischen einen wahren Grund:
Die EU hat über 450 Millionen Einwohner, während die ZSA gerade einmal 330 Millionen Einwohner hat.
Die EU ist der USA2.0 zu mächtig. Um die EU zu schwächen versucht man rechtspopulistische Kreise und Parteien zu stärken.
Je mehr die EU politisch destabilisiert ist, desto schwächer ist die EU und könnte damit auch zerfallen.
Und Deutschland hat mit 84,5 Millionen Einwohnern einen hohen Einfluss in der EU.
Die EU muss mit anderen demokratischen Staaten sich diversifizieren.
Die Wahlerfolge der AfD im letzten Jahr basierten darauf, dass sich Landesverbände und Bundespartei klar zum ethnisch völkischen Volksverständnis und damit gegen eine Unantastbare Menschenwürde positionierten.
Selbst wenn in offiziellen Parteiprogrammen gleichzeitig die Geltung der Verfassung behauptet wird, lässt sich das Bundesamt hier nicht blenden.
Für die Einstufung kommt es nicht darauf an, dass jeder und immer verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern dass diese über lange Zeit und in vollem Bewusstsein geduldet und unterstützt wurden.
Die Strategie der Parteiführung ging nicht auf, in Programmen eine demokratische Fassade zu zeigen und im Wahlkampf Wählen mit rassistischen Positionen zu verführen.
Theresia Crone begleitet das Thema in unserem Team schon seit Monaten und erläutert in diesem Video (und sicher auch gleich auf TikTok) warum die Einstufung plausibel ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von einem BVerfG geteilt werden könnte.
Spannend ist jetzt die konkrete Auswirkung auf Mitglieder und Anhänger, da die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei mit vielen privaten und beruflichen Aktivitäten kollidiert:
Waffenbesitz: In der Regel fehlt bei einer AfD-Mitgliedschaft die Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffenG). Die Waffenbehörden müssen in diesen Tagen etliche Verwaltungsakte erlassen, da sie den materiell rechtswidrigen Zustand nicht lange hinnehmen dürfen.
Gewerbeordnung. § 35 GewO sieht Gewerbeuntersagungen bei Unzuverlässigkeit vor. Hier ist eine Abwägung im Einzelfall auch in Bezug auf das ausgeübte Gewerbe nötig.
Beamtenrecht. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten dürften mit einer Mitgliedschaft kollidieren. Das neue Disziplinarrecht führt dazu, dass die gerichtliche Prüfung jetzt nachgelagert ist, was die Verfahren beschleunigen könnte.
Zivilrecht. Muss ein Unternehmen arbeitsrechtlich hinnehmen, dass es Kunden verliert, wenn sie Mitglieder einer extremistischen Partei beschäftigt? Kann das ein Grund für eine außerordentlichen Kündigung sein? Darf man Unternehmen von Vergabeverfahren ausschließen, die jetzt noch AfD-Mitglieder einstellen oder dulden?
Ganz unten hierzu Quellenangabe und das Video zu diesem Artikel.
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Kommentar von Werner Hoffmann
Die fundierte Analyse von Chan-jo Jun verdient breite Aufmerksamkeit – insbesondere weil sie aufzeigt, wie ein systematischer Missbrauch demokratischer Mechanismen durch eine Partei wie die AfD nicht folgenlos bleiben darf.
Wer über Jahre hinweg rassistische, demokratiefeindliche und autoritäre Positionen nicht nur duldet, sondern systematisch zur Strategie macht, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Dass daraus konkrete Konsequenzen für Mitglieder und Unterstützer folgen, ist keine „politische Willkür“, sondern rechtsstaatlich geboten.
Neben den bereits genannten Bereichen wie Waffenbesitz, Gewerberecht oder dem Beamtenstatus sehe ich noch zahlreiche weitere Praxisfelder, in denen ein AfD-Verbot bzw. die Einstufung als verfassungsfeindlich direkte Auswirkungen haben muss:
Jugendarbeit und Vereine: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet – ob ehrenamtlich im Sportverein oder hauptamtlich in sozialen Einrichtungen – muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv vertreten. Eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei dürfte hier ein absolutes No-Go sein.
Schulen und Kitas: Lehrkräfte, Erzieherinnen und andere pädagogische Fachkräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Die Landesministerien müssen prüfen, ob Personen mit verfassungsfeindlicher Parteizugehörigkeit noch tragbar sind – auch im Hinblick auf das Neutralitätsgebot und das Kindeswohl.
Stiftungen und öffentliche Fördermittel: Organisationen, Vereine oder Träger, die AfD-Mitglieder beschäftigen oder selbst ideologisch andocken, sollten konsequent von öffentlicher Förderung ausgeschlossen werden.
Vergabe öffentlicher Aufträge: Auch Unternehmen, deren Geschäftsführer oder zentrale Mitarbeitende in einer verfassungsfeindlichen Partei aktiv sind, stehen zu Recht auf dem Prüfstand. Die Verwaltung ist verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Mittel demokratische Grundsätze zu berücksichtigen.
Medizin- und Pflegeberufe: Auch in Berufen mit besonderem Vertrauensverhältnis – wie Ärzten, Psychologen oder Pflegekräften – kann die Nähe zu einer menschenverachtenden Ideologie eine massive Beeinträchtigung des Berufsethos darstellen.
Ein Verbot der AfD oder ihrer Teilorganisationen ist keine „politische Säuberung“, sondern eine notwendige Abgrenzung des Rechtsstaats gegenüber seinen Feinden.
Wer sich – wissentlich und dauerhaft – gegen die Grundlagen unserer Verfassung stellt, kann nicht gleichzeitig deren Schutz in Anspruch nehmen.
Daniel Günther – Ministerpräsident von Schleswig-Holstein
Die AfD lässt schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung,
weswegen sie bereits in drei Ländern als gesichert rechtsextremistisch gilt.
Dass nun auch die Bundespartei durch den Verfassungsschutz so eingestuft wird,
ist daher keine Überraschung, aber dies bringt Klarheit:
Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.
Die AfD ist eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.
Die Einstufung der AfD im Bund als gesichert rechtsextremistisch führt hoffentlich auch ihren Wählerinnen und Wählern vor Augen, wie gefährlich diese Partei ist. /dg
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
So hart dieser Satz ist, so klar und deutlich ist dieser Satz.
Wer jetzt noch die AfD wählt:
….. ist kein besorgter Bürger, sondern gesichert rechtsextrem!
….. finanziert durch die Abgabe seiner Stimme eine Partei, die unsere Demokratie zerstören will.
…… ist vielleicht auch ein Freund von Putin und Trump!
dem russischen Dmitri Anatoljewitsch Medwedew (stellvertretender Leiter des Sicherheitsrates der Russischen Föderation).
Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass die neue USA2.0 und Russland2.0 gemeinsam einer Meinung sind, wenn es gegen demokratische Institutionen in Deutschland geht.
1. „Rechtsextrem“ ist keine politische Geschmacksrichtung wie links, rechts, liberal oder konservativ. Rechtsextrem ist eine Warnung – ein Alarmsignal! Rechtsextreme Kräfte haben Deutschland und die Welt schon einmal in Blut und Trümmer gestürzt.
2. Und was einmal geschah, kann wieder passieren. Es braucht keinen neuen Weltkrieg, keinen neuen Holocaust. Es reicht, wenn wir Freiheit, Grundrechte und Demokratie verlieren. Genau das passiert, wenn rechtsextreme Parteien wie die AfD erst einmal an die Macht kommen.
3. Früher waren Rechtsextreme politisch irrelevant. Doch die AfD ist heute in Umfragen teilweise stärkste Partei! Was, wenn sie demnächst regiert?
4. In Ungarn, Polen, Italien und den USA haben rechte Parteien in Rekordzeit demokratische Institutionen ausgehebelt. Danach war es zu spät. In Deutschland nähern wir uns genau diesem Kipppunkt.
5. Die AfD vergiftet Debatten, verbreitet Hass und Hetze, hetzt gegen Minderheiten und schüchtert Demokratinnen und Demokraten ein. Die Uhr tickt. Vielleicht ist es sogar schon 5 nach 12.
6. Ein Verbot der AfD wäre kein Wundermittel. Aber es wäre ein klares Zeichen: Wir wehren uns! Politik ist Organisation – und die wichtigste Organisation des Rechtsextremismus in Deutschland ist die AfD.
7. Ein Verbot der AfD wäre keine politische Entscheidung, sondern ein rechtlicher Akt durch das Bundesverfassungsgericht. Neutral, auf Basis unserer Verfassung – geschaffen aus der bitteren Lehre des Nationalsozialismus.
8. Ja, ein Verbotsverfahren kann scheitern. Aber Nichtstun ist gefährlicher. Denn die Feinde der Demokratie schlafen nicht – sie marschieren längst.
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Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Sehr geehrter Herr Mesarosch,
Auch wenn ich kein Mitglied der SPD bin:
Sie bringen es wieder einmal auf den Punkt.
Es wird höchste Zeit den AfD-Verbotsantrag auf den Weg zu bringen.