Der nachfolgende Inhalt ist für jeden Interessant, der eine #Riesterrente über Fonds hat. <Bitte teilen>
Die Riesterrente gehört neben der betrieblichen Altersversorgung und der Rüruprente zu den interessantesten Sparformen, wenn es um die Altersversorgung geht.
Allerdings ist gut zu überlegen, ob man einen Riestervertrag über Fonds abschließt. Empfehlenswert ist eher die klassische Riesterrente. Warum dies so ist, wird nachfolgend erklärt:
In der Ausgabe von Capital vom 22.5.2015 war folgendes zu lesen:
„UNION BAUT RIESTER-FONDS UM
, Christian Kirchner
Der Umbau des Produkts ist nun notwendig, weil die Fondsgesellschaft allein über den Anleihenfonds „UniEuroRenta“ kaum noch die vom Gesetzgeber geforderte Garantie für alle eingezahlten Beiträge samt Zulagen zu Rentenbeginn leisten kann, wenn es an den Kapitalmärkten zu Verwerfungen kommt. Per Ende April betrug die durchschnittliche Restrendite aller im „UniEuroRenta“ enthaltenen Anleihen lediglich noch 0,45 Prozent – und das vor Abzug der Fondsgebühren. “
Quelle: http://www.capital.de/investment/union-baut-riester-fonds-um.html
Riesterrenten über Fonds bergen für den Sparer besondere Risiken. In vielen Fällen wir bei Risterfonds wahrscheinlich nur das eingezahlte Kapital fällig. Dies liegt an der Systematik der Sparpläne bei Fonds.
Bei Riestersparplänen wird das Sparguthaben solange in Fonds angelegt, solange der Kurs steigt. Sollte allerdings in der Sparphase der Kurs des Fonds unter einen gewissen Punkt fallen, wird das Geld aus den Fonds entnommen und muss dann für die gesamte Restlaufzeit in Zinspapiere angelegt werden, die am Ende der Gesamtlaufzeit die Auszahlung des eingezahlten Guthabens (ohne Zinsen!!!) sicherstellen. Neue Einzahlungen wandern dann solange in Fonds bis es wieder zu einem Crash oder Kursrückgang unter einen gewissen Wert kommt.
Da Börsencrashs in den letzten Jahren zum Standard gehören, ist die Riesterrente als Fonds nicht empfehlenswert!
Sollte sich der Fondskurs/Aktienkurs erholen und der Trend nach oben zeigen, kann trotzdem das vorhandene Guthaben nicht mehr in den Fond zurück investiert werden.
Sofern während der Ansparphase immer wieder ein Crash oder Kursrückgang (unter einen gewissen Schwellenwert) eintritt, müssen vorhandene Sparguthaben aus dem Fond in sichere Zinspapiere umgeschichtet werden.
Warum sind die Umschichtungen bei Fonds bei einem Crash unvermeidlich?
Bei der Riesterrente muss immer garantiert werden, dass am Ende der Sparphase mindestens das eingezahlte Guthaben vorhanden ist. Würden die Banken/Fonds die Umschichtung von Aktienpapieren in Zinspapiere nicht vornehmen, dann müsste die Bank das Risiko tragen, denn am Ende der Sparphase muss mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen.
Insoweit unterscheidet sich die Risterfondrente von den üblichen Fonds. Ebenso kann auch der Sparer bei Riesterfonds nicht selbst das eingezahlte Guthaben einfach entnehmen und umschichten, da dann die Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.
Wer Riesterfonds als Altersversorgung abschließt muss also einkalkulieren, dass am Ende nur das eingezahlte Guthaben fällig wird. Nach Abzug einer Inflation stehen dem Sparer bei Riesterfonds dann vielleicht nur noch 40-50 % zur Verfügung.
Auch der Riestervertrag als Banksparplan wälzt gewisse Risiken auf den Verbraucher ab. Sparpläne in Riester sehen vor, dass das Guthaben am Ende der Sparphase:
- – in eine laufende Auszahlung
- – oder in einer Rentenversicherung
umgewandelt werden. Wir das Vertragsguthaben ohne echte Rentenumwandlung ausgezahlt, wird eine laufende Zahlung so vorgenommen, dass mit 85 noch 10 % des Kapitals vorhanden sind. Erfolgt eine Umwandlung in eine Rente, dann wird das Vertragsguthaben in eine Rentenversicherung eingezahlt. Da die Lebenserwartung ständig weiter steigt und die Rentenversicherung erst bei Rentenbeginn abgeschlossen wird, bekommt man eine niedrigere Garantierente, als wenn die Rentenversicherung bereits zu Sparbeginn abgeschlossen worden wäre.
Sinnvoller ist ein Riestervertrag in einer klassischen Rentenversicherung. Hier wird das Guthaben am Ende der Sparphase in eine lebenslang garantierte Rente umgewandelt, egal wie alt der einzelne Sparer wird. Als Kalkulationsgrundlage wird die heutige Lebenserwartung in den Vertrag eingearbeitet. Wenn also die Lebenserwartung weiter steigt, wird der Sparer später eine höhere Garantierente bekommen (im Vergleich zu einem späteren Abschluss einer Rentenversicherung).
Wer einen Riestervertrag bereits als Banksparplan oder Fond abgeschlossen hat, kann auch einen Vertragswechsel in eine Riesterrente durchführen. Hierbei wird das vorhandene Guthaben auf den neuen Vertrag eingezahlt. Für den Vertragswechsel werden allerdings Gebühren von den Banken berechnet. Diese sind im Vergleich zu den wahrscheinlichen Verlusten gering.
Empfehlenswerte Gesellschaften finden Sie in diversen Vergleichstests, z.B. map-report. Einen Vergleich über die besten Unternehmen finden Sie über den nachfolgenden Link: