Weihnachtsbaum – Vorsicht Feuergefahr beim Vernichten

#Weihnachtsbaum – Vorsicht #Feuergefahr beim #Vernichten

Der #Weihnachtsbaum darf nicht (gleich und ganz) verbrannt werden

Optimalerweise sollte ein Weihnachtsbaum 12 bis

24 Monate lang trocknen, damit er eine Rest-feuchtigkeit von unter 20 Prozent besitzt

So, raus damit: Die Feste sind vorbei, der Weihnachtsbaum wird aus dem Fenster geworfen.

Wer ihn nicht der Entsorgung überlassen und lieber im Ofen verfeuern will, muss aber ein bis zwei Jahre warten.

Der Weihnachtsbaum darf nicht direkt nach den Feiertagen im Ofen entsorgt werden.

Gut ein bis zwei Jahren #Trocknungszeit ist für erntefrisches Holz wie von den #Weihnachtsbäumen nötig, bevor es laut gesetzlichen Bestimmungen verbrannt werden kann.

Darauf weist der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz-und Küchentechnik) hin.

Denn in der Regel werden #Tannenbäume erst kurz vor dem Verkauf geschlagen und während der Feiertage von uns auch noch gut mit Wasser versorgt.

Daher ist das Holz noch viel zu feucht.

Hohe Emissionen und wenig Brennwert

Es hat daher einen zu geringen Brennwert. Und es bildet sich viel Rauch, Kohlenmonoxid und Feinstaub, wenn Holz noch feucht verbrannt wird – zu viel laut Gesetz.

Vorgeschrieben ist für #Brennholz ein Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent, das entspricht einem Wassergehalt von rund 20 Prozent.

Aber man kann das künftige Brennholz lagern und gegebenenfalls schon nächsten Winter verbrennen.

Ob der nötige Feuchtegehalt dann erreicht ist, lässt sich mit einem Messgerät aus dem Baumarkt bestimmen.

Wichtig: Der Baum muss zum Verbrennen komplett von seinem Schmuck befreit sein, also auch von kleinsten Lametta-Teilchen.

Und am besten ist es, auch die #Nadeln zumindest für manche Ofenformen zu #entfernen.

Nadeln nicht verbrennen

Denn sie haben viel Harz, welches laut HKI in der Hitze der Flammen kocht und umherspritzt – etwa auf die Sichtscheiben, dort kleben bleibt oder gar einbrennt. Von dort lässt es sich nur noch mühsam entfernen.

Außerdem warnen die Ofenexperten davor, trockene Zweige mit Nadeln auf eine vorhandene Glut oder direkt in die Flammen zu geben.

Die Nadeln können sich schlagartig entzünden – eine Stichflamme kann entstehen.

Bei Verfeuern der benadelten Äste werden auch sonst extrem hohe Temperaturen erreicht, was Schäden am Ofen verursachen kann, etwa einen Bruch der Glaskeramik.

Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

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tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)