Im Ausland gearbeitet? Rentenansprüche sichern!

Auslandsrente und frühere Auslandstätigkeit

Wer im Ausland gearbeitet hat, erwirbt relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.

Jobs im Ausland sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu zählt zum Beispiel eine „Mindestversicherungszeit“:

Für langjährig Versicherte liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können hierfür zusammengerechnet werden.

Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.

Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten.

Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es – unterschiedliche Verbindungsstellen, die zuständig sind:

Land Deutsche Verbindungsstellen der Regionalträger


Albanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz


Australien Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen


Belgien Deutsche Rentenversicherung Rheinland


Bosnien-Herzegowina Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Brasilien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Bulgarien Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Chile Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Dänemark Deutsche Rentenversicherung Nord

Estland Deutsche Rentenversicherung Nord

Finnland Deutsche Rentenversicherung Nord

Frankreich
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Griechenland Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Großbritannien Deutsche Rentenversicherung Nord

Indien Deutsche Rentenversicherung Nord

Irland Deutsche Rentenversicherung Nord

Island Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Israel Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Italien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Japan Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Kanada/Québec Deutsche Rentenversicherung Nord

Republik Korea Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Kosovo Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Kroatien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Lettland Deutsche Rentenversicherung Nord

Liechtenstein Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Litauen Deutsche Rentenversicherung Nord

Luxemburg
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Malta Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Marokko Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Niederlande

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Republik Moldau
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Montenegro Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Nordmazedonien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Norwegen Deutsche Rentenversicherung Nord

Österreich Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Philippinen Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Polen Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Portugal Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Rumänien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Schweden Deutsche Rentenversicherung Nord

Schweiz Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Serbien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Slowakei Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Slowenien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Spanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Tschechien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Tunesien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Türkei Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Ukraine Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Ungarn Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Uruguay Deutsche Rentenversicherung Rheinland

USA Deutsche Rentenversicherung Nord

Zypern (griechischer Teil) Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Beispiel:

Ein Italiener arbeitete in Deutschland, hatte aber noch Militärdienst und Arbeitszeiten in Italien abgeleistet.

In diesem Fall wäre die Deutsche Rentenversicherung Schwaben für den Rentenantrag zuständig.