Das sollte für alle Politiker*innen gelten. Besonders aber für die, die das C für christlich in ihrem Parteinamen führen.
Doch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß hat seine ganz eigene Interpretation des 8. Gebotes – und dafür jetzt die rechtsstaatliche Quittung bekommen.
Eine kurze Einordnung, wie wir von Campact e.V. uns gegen Unwahrheiten wehren.
Worum geht es? Auf X (Twitter) hatte Ploß über Campact Unwahrheiten verbreitet und nachher versucht, sie auf haarsträubende Weise als Fakten reinzuwaschen.
Statt eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat er scheinbar darauf spekuliert, wir würden ihn damit durchkommen lassen.
Aber wir haben bereits Anfang September vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Christoph Ploß erwirkt.
Dagegen hatte Ploß Widerspruch erhoben.
Dem Widerspruch erteilte das Landgericht Hamburg nun eine Absage und bestätigte unsere Verbotsverfügung gegen Ploß.
Ploß hat seinen ursprünglichen Tweet zwar gelöscht, sein falsches Narrativ aber aufrechterhalten. Ploß veröffentlichte unter anderem einen Artikel des rechtspopulistischen Portals Nius von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt und verbreitete damit weitere Falschbehauptungen über uns.
Die haben wir Nius inzwischen gerichtlich verbieten lassen. Dazu und zu unserer erfolgreichen Bekämpfung der Diffamierungen durch die AfD hat meine Kollegin Dr. Astrid Deilmann hier einen Post veröffentlicht:
Ja, wir können sehr gut damit leben, dass nicht alle unsere Arbeit gut finden.
Aber wir werden niemals tatenlos zusehen, wenn Unwahrheiten über Campact verbreitet werden.
Deshalb bin ich dankbar, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben, der Verleumdungen nicht toleriert.
Aber auch der Rechtsstaat basiert letztendlich darauf, dass wir gemeinsam für ihn und unsere gesellschaftlichen Werte einstehen.
In den USA können wir sehen, wohin es führt, wenn Lügen im politischen Diskurs normalisiert werden und schließlich die Überhand nehmen.
Ergo:
Die Wahrheit darf nicht mit Lügen und falschen Tatsachen bekämpft werden, vor allem nicht von den Repräsentantinnen der Demokratie, zu denen Christoph Ploß als Abgeordneter der Unionsfraktion gehört.
Wir werden jedenfalls auch in Zukunft juristisch gegen Lügen vorgehen und uns mit unseren über 3,5 Millionen Unterstützerinnen für ein demokratisches Miteinander einsetzen.
——-
Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Über Wikipedia sind schon einige Dinge bekannt und er gehört aus meiner Sicht zum ganz rechten Flügel sogar in der CDU.
„Früher war alles besser. Da war es noch straffrei, wenn die Ehefrau durch den Ehemann vergewaltigt wurde.“
Friedrich Merz stimmte auch gegen die Einführung des Gesetzes!
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Am 15. Mai 1997 beschloss der Deutsche Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 471 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 138 dagegen, und 35 enthielten sich.
Zu den Abgeordneten, die gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmten, gehörten unter anderem #Friedrich #Merz, #Volker #Kauder und #Horst #Seehofer.
Hier eine Komplettliste aller Politiker, die gegen das Gesetz gestimmt haben.
Interessant ist, dass einige Parteien komplett für das Gesetz gestimmt haben, andere Parteien zum Teil dagegen gestimmt haben.
SPD
Alle Abgeordnete haben zugestimmt Bündnis
Grüne
Alle Abgeordnete haben zugestimmt
PDS
Alle Abgeordnete haben zugestimmt
Mit Nein hatten damals folgende Abgeordnete gestimmt
Bereits im Jahr 2027 könnte die Menschheit mehr Nutzenergie aus Wind und Sonne ziehen, als aus der gesamten weltweiten Erdölförderung. Was in vielen Köpfen immer noch als Technologie der Nische oder der fernen Zukunft verankert ist, schickt sich längst an, die „Großen“ unter den Energieträgern zu überholen – und dann abzuschaffen. Das weiß auch big oil.
Dazu ein einfaches Gedankenexperiment:
Im Jahr 2023 stammten weltweit etwa 55.000 TWh Primärenergie aus Erdöl (schraffierte graue Linie in der Grafik). Der ganz überwiegende Teil wird für Mobilität aufgewendet, d.h. in Motoren und Turbinen verbrannt. Doch Verbrennung ist uneffizient. Nach Abzug der Verluste für Raffinierung und Verbrennung landen nur gut 16.000 TWh als Nutzenergie, also als Antriebsenergie auf der Straße bzw. bei Schiffs- und Flugverkehr im Wasser und in der Luft (dicke graue Linie).
Nehmen wir jetzt einmal an, die gesamte Stromerzeugung aus Wind und Sonne würde ebenfalls im Mobilitätssektor genutzt. Von den gut 10.000 TWh Primärenergie im Jahr 2023 (schraffierte grüne Linie) ginge ein viel kleinerer Teil als Systemverluste im Stromnetz und im eigentlichen Antriebssystem des Autos, LKW etc. verloren, so dass über 7.500 TWh als Antriebsenergie genutzt würden (dicke grüne Linie). Elektrifizierung ist effizient.
Und jetzt kommts: bei den Wachstumsraten der Wind- und Solarindustrie der letzten Jahre und mit „Peak Oil“ voraus, werden Wind und Sonne bereits 2027 mehr Nutzenergie liefern als weltweit der gesamte Diesel-, Benzin-, Schweröl- und Kerosinverbrauch.
Denken wir noch etwas weiter bis zum Ende dieses Jahrzehntes. Dann sind die jährlichen Zuwächse so groß, dass in nur 3-5 Jahren tatsächlich die jährlich aus Erdöl bezogene Nutzenergie durch neue Wind- und Solaranlagen ersetzbar ist.
Natürlich ist das nur ein Gedankenexperiment. Heute wird nur ein Bruchteil des erneuerbar erzeugten Stromes für Mobilität verwendet. Und einfach nur Wind- und Solarstrom sind noch kein realer Ersatz der weltweiten Erdölinfrastruktur. Es zeigt aber sehr deutlich, warum die Ölindustrie wortwörtlich alles dafür tut, den Übergang zur Elektromobilität zu bremsen und auch mit harter Desinformation zu unterwandern. Ein Wettbewerber, der so günstig so viel Energieerzeugung aufbauen kann, ist eine sehr reale Existenzbedrohung. Und viele Firmen finden keinen Ausweg. BP scheint sich sogar wieder aufs Kerngeschäft konzentrieren zu wollen, Ähnliches hört man von Anderen. Die aktuellen Margen sind noch zu attraktiv, auch dank weltweitem Kampf gegen angemessene CO2-Preise und andere Klimaschutzinstrumente.
Das Gedankenexperiment erklärt zudem die beiden Gründe, warum in vielen Köpfen Sonne und Wind immer noch als „klein“ im Vergleich zu der seit Jahrzehnten allgegenwärtigen Ölnutzung sind: es wird auf der falschen Ebene verglichen (Primär- statt Nutzenergie). Und die Macht des exponentiellen Wachstums, in diesem Fall der Wind- und Solarindustrie, wird unterschätzt.
Zahlen: ourworldindata.org. Annahmen zur Berechnung: Primärenergieverbräuche aus Erdöl sind im Mittel mit 12% Umwandlungsverlust zu Endenergie (Benzin/Diesel etc.) und nochmals 65% Umwandlungsverlust zu Nutzenergie bewertet (gewichtete Antriebswirkungsgrade über alle Mobilitätssektoren). Zur Vergleichbarkeit ist die Primärenergie aus Wind & Sonne mit 5% Systemverlusten und 30% Umwandlungsverlust (Wirkungsgrad Elektroantrieb) bewertet.
Und hier noch zwei Tipps: wer das mit der Physik der Verbrennung oder auch des Klimawandels genauer verstehen will, lege ich den Podcast „Jetzt mal ganz in Ruhe“ von und mit Jens Schröder ans Herz. Gibt es hier:
Und mehr zu Hintergründen, Strukturen und konkrete Maßnahmen von Desinformation durch big oil wissen möchte, lese das Buch „Männer, die die Welt verbrennen“ von Christian Stoecker
Ziel von Musk ist wohl auch dann Wasserstoff zu verkaufen
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.
Ich habe neulich einen Artikel vom 17. Juli 2024 auf ipmio.org gelesen, der eine überraschende Nachricht von Elon Musk und Tesla beschreibt.
Link https://www.ipmi.org/news/tesla-unveils-plan-first-hydrogen-powered-vehicle-model-h-2026
Erhalten habe ich den Artikel von einem User bei LinkedIn.
Zitat vom Artikel
„Musk, der bisher als Kritiker von Wasserstoff-
energie bekannt war, hat nun angekündigt, dass Tesla in Zukunft verstärkt auf Wasserstoff setzen will. Das ist bemerkenswert, weil Musk Wasserstoff als Energiespeicher früher abgelehnt und als ineffizient bezeichnet hat.
Der Grund für diesen Strategiewechsel soll laut Artikel im Wettbewerb mit dem chinesischen Automobilhersteller BYD liegen, der mit seiner eigenen Technologie Druck auf Tesla ausübt. Tesla plant nun, bis 2026 ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug namens Model H auf den Markt zu bringen. Diese Entscheidung, in den Bereich der Wasserstoff-Brennstoffzellen einzusteigen, wird als Versuch gesehen, das Angebot zu erweitern und einen neuen Markt für umweltfreundliche Technologien zu erschließen.
Im Artikel wird auch betont, dass Musk weiterhin die Komplexität der Wasserstoffspeicherung anspricht. Dennoch möchte Tesla mithilfe von Brennstoffzellen nachhaltige Lösungen für den Fahrzeugbetrieb entwickeln und den Herausforderungen der Wasserstoffinfrastruktur begegnen.“
Ob wirklich eines Tages einmal Wasserstoff genutzt wird für Fahrzeuge wie PKWs und LKWs, steht sicherlich noch lange nicht fest.
Zumindest, wenn es sich um grünen Wasserstoff handeln soll.
Was könnte hinter dieser Meldung jetzt auch noch stecken?
Trump möchte auf jeden Fall weg von der erneuerbaren Energie. Der Grund ist recht einfach: wird die erneuerbare Energie weiter verdrängt, dann ist das ein Geschäft für die fossile Energie inklusive den Transportunternehmen, den Tankstellenbetreibern usw.
Sollte dieses Geschäft auch durch die USA angekurbelt werden, dann wäre dies ein weiterer Exportschlager als vielleicht Ergänzung der fossilen Energie.
persönlich nehme ich an, dass Mask in dieser Forschung auch finanzielle Mittel aus den USA erhält, die er als Regierungsmitglied bei der erneuerbaren Energie streicht. Dies wird sich sicherlich demnächst auch herausstellen.
Allerdings muss man bei Wasserstoff auch sehr stark unterscheiden, wie er hergestellt wird.
Nicht jeder Wasserstoff ist grün. Und auch der Transport sowie die Anwendung im Fahrzeugbergen gewisse Risiken. Dazu kommt noch, dass die Effizienz höchstwahrscheinlich minimal sein wird, insbesondere dann, wenn der Wasserstoff grau ist.
Was ist Wasserstoff und wie ist die Wasserstoffkette?
Es gibt mehrere Arten von Wasserstoff, die sich nach ihrer Produktionsweise und ihren ökologischen Auswirkungen unterscheiden. Die wichtigsten Wasserstoffarten sind:
1. Grauer Wasserstoff
• Herstellung: Grauer Wasserstoff wird durch Dampfreformierung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas hergestellt. Dabei wird Erdgas (Methan) unter hohen Temperaturen und Drücken mit Wasserstoff und CO₂ als Nebenprodukt umgewandelt.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode führt zu hohen CO₂-Emissionen, da das freigesetzte CO₂ oft ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird.
• Effizienz: Der Prozess ist relativ effizient, jedoch energieintensiv, da fossile Brennstoffe verbrannt werden. Rund 60–70 % der eingesetzten Energie wird in Wasserstoff umgewandelt.
2. Blauer Wasserstoff
• Herstellung: Blauer Wasserstoff wird ebenfalls durch Dampfreformierung hergestellt, jedoch wird das entstehende CO₂ abgeschieden und gespeichert (Carbon Capture and Storage, CCS), um die Emissionen zu reduzieren.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode ist weniger umweltschädlich als die graue Variante, jedoch nicht vollständig klimaneutral, da CO₂-Emissionen auch durch den Energiebedarf für CCS entstehen.
• Effizienz: Die Effizienz liegt ähnlich wie bei grauem Wasserstoff, etwa bei 60–70 %, aber die zusätzliche CO₂-Abscheidung benötigt zusätzliche Energie, was den Gesamtwirkungsgrad verringert.
3. Grüner Wasserstoff
• Herstellung: Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft genutzt werden, um Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode ist umweltfreundlich und nahezu emissionsfrei, da keine fossilen Brennstoffe verwendet werden und kein CO₂ freigesetzt wird, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
• Effizienz: Die Elektrolyse hat eine Effizienz von etwa 60–70 %, und es gibt weitere Verluste bei der Speicherung und beim Transport des Wasserstoffs. Die Gesamtenergieeffizienz von der Produktion bis zum Verbrauch im Fahrzeug liegt daher bei ca. 25–35 %.
4. Türkiser Wasserstoff
• Herstellung: Türkiser Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) gewonnen. Dabei entstehen Wasserstoff und fester Kohlenstoff, ohne dass CO₂ freigesetzt wird.
• Umweltauswirkungen: Wenn die Energie für die Methanpyrolyse aus erneuerbaren Quellen stammt, ist der Prozess nahezu emissionsfrei, da der Kohlenstoff in fester Form abfällt und gespeichert oder industriell genutzt werden kann.
• Effizienz: Die Methanpyrolyse ist energieeffizient, hat jedoch eine relativ niedrige Effizienz im Vergleich zur Dampfreformierung, da die thermische Spaltung viel Energie benötigt. Die Gesamtwirkungsgradeffizienz ist ähnlich wie bei grauem und blauem Wasserstoff.
Effizienz von Wasserstoff als Kraftstoff im Fahrzeug
Die Effizienz des Wasserstoffs sinkt im Fahrzeug weiter ab, da:
1. Kompression und Speicherung: Wasserstoff muss komprimiert oder verflüssigt und sicher transportiert werden, was zusätzliche Energie erfordert.
2. Brennstoffzellen-Fahrzeuge: In einem Brennstoffzellenfahrzeug wird Wasserstoff mit einem Wirkungsgrad von etwa 50–60 % in elektrische Energie umgewandelt. Der Elektromotor im Fahrzeug hat wiederum eine Effizienz von etwa 85–90 %.
Die Gesamteffizienz von der Wasserstoffproduktion bis zur tatsächlichen Nutzung im Fahrzeugantrieb beträgt bei grünen Wasserstoff-Fahrzeugen etwa 20–30 % – deutlich geringer als bei batterieelektrischen Fahrzeugen, die eine Gesamtenergieeffizienz von etwa 70–80 % haben.
Es gibt mehrere Arten von Wasserstoff, die sich nach ihrer Produktionsweise und ihren ökologischen Auswirkungen unterscheiden. Die wichtigsten Wasserstoffarten sind:
1. Grauer Wasserstoff
• Herstellung: Grauer Wasserstoff wird durch Dampfreformierung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas hergestellt. Dabei wird Erdgas (Methan) unter hohen Temperaturen und Drücken mit Wasserstoff und CO₂ als Nebenprodukt umgewandelt.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode führt zu hohen CO₂-Emissionen, da das freigesetzte CO₂ oft ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird.
• Effizienz: Der Prozess ist relativ effizient, jedoch energieintensiv, da fossile Brennstoffe verbrannt werden. Rund 60–70 % der eingesetzten Energie wird in Wasserstoff umgewandelt.
2. Blauer Wasserstoff
• Herstellung: Blauer Wasserstoff wird ebenfalls durch Dampfreformierung hergestellt, jedoch wird das entstehende CO₂ abgeschieden und gespeichert (Carbon Capture and Storage, CCS), um die Emissionen zu reduzieren.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode ist weniger umweltschädlich als die graue Variante, jedoch nicht vollständig klimaneutral, da CO₂-Emissionen auch durch den Energiebedarf für CCS entstehen.
• Effizienz: Die Effizienz liegt ähnlich wie bei grauem Wasserstoff, etwa bei 60–70 %, aber die zusätzliche CO₂-Abscheidung benötigt zusätzliche Energie, was den Gesamtwirkungsgrad verringert.
3. Grüner Wasserstoff
• Herstellung: Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft genutzt werden, um Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten.
• Umweltauswirkungen: Diese Methode ist umweltfreundlich und nahezu emissionsfrei, da keine fossilen Brennstoffe verwendet werden und kein CO₂ freigesetzt wird, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
• Effizienz: Die Elektrolyse hat eine Effizienz von etwa 60–70 %, und es gibt weitere Verluste bei der Speicherung und beim Transport des Wasserstoffs. Die Gesamtenergieeffizienz von der Produktion bis zum Verbrauch im Fahrzeug liegt daher bei ca. 25–35 %.
4. Türkiser Wasserstoff
• Herstellung: Türkiser Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) gewonnen. Dabei entstehen Wasserstoff und fester Kohlenstoff, ohne dass CO₂ freigesetzt wird.
• Umweltauswirkungen: Wenn die Energie für die Methanpyrolyse aus erneuerbaren Quellen stammt, ist der Prozess nahezu emissionsfrei, da der Kohlenstoff in fester Form abfällt und gespeichert oder industriell genutzt werden kann.
• Effizienz: Die Methanpyrolyse ist energieeffizient, hat jedoch eine relativ niedrige Effizienz im Vergleich zur Dampfreformierung, da die thermische Spaltung viel Energie benötigt. Die Gesamtwirkungsgradeffizienz ist ähnlich wie bei grauem und blauem Wasserstoff.
Effizienz von Wasserstoff als Kraftstoff im Fahrzeug
Die Effizienz des Wasserstoffs sinkt im Fahrzeug weiter ab, da:
1. Kompression und Speicherung: Wasserstoff muss komprimiert oder verflüssigt und sicher transportiert werden, was zusätzliche Energie erfordert.
2. Brennstoffzellen-Fahrzeuge: In einem Brennstoffzellenfahrzeug wird Wasserstoff mit einem Wirkungsgrad von etwa 50–60 % in elektrische Energie umgewandelt. Der Elektromotor im Fahrzeug hat wiederum eine Effizienz von etwa 85–90 %.
Die Gesamteffizienz von der Wasserstoffproduktion bis zur tatsächlichen Nutzung im Fahrzeugantrieb beträgt bei grünen Wasserstoff-Fahrzeugen etwa 20–30 % – deutlich geringer als bei batterieelektrischen Fahrzeugen, die eine Gesamtenergieeffizienz von etwa 70–80 % haben.
Wie ist die Effizienz von grauem, Grünen, türkisen? Wasserstoff berechnet vor der jeweiligen Herstellung bis zum Fahrantrieb? mit anderen Worten: was kommt wirklich auf der Straße dann an?
Um die tatsächliche Effizienz von grauem, grünem und türkisem Wasserstoff vom Beginn der Produktion bis zur Nutzung im Fahrzeug auf der Straße zu bestimmen, betrachten wir jeden Schritt des Prozesses. Diese Berechnung umfasst die Produktions-, Speicher- und Umwandlungsverluste bis zur finalen Energie, die zur Fahrzeugbewegung beiträgt.
Hier sind die Details für jede Wasserstoffart:
1. Grauer Wasserstoff
• Herstellung durch Dampfreformierung: Die Effizienz liegt bei ca. 60–70 % (primär fossile Energie in Wasserstoff).
• Kompression, Speicherung und Transport: Verlust von ca. 10–15 %, was die Effizienz auf etwa 50–60 % senkt.
• Brennstoffzellen im Fahrzeug: Wandlungseffizienz von Wasserstoff in Strom in der Brennstoffzelle beträgt ca. 50–60 %.
• Elektromotor und Antrieb: Elektromotoren haben eine Effizienz von ca. 85–90 %.
Auch hier kommen etwa 26 % der ursprünglich eingesetzten Energie auf der Straße an.
Wie funktioniert ein Wasserstoffauto? Entsteht hierbei auch Abwärme? Wenn ja, wie viel Prozent aus der Energie sind Wärme und wie viel Prozent sind Fahrenergie?
Ja, in einem Wasserstoffauto entsteht auch Abwärme, da die elektrochemische Reaktion in der Brennstoffzelle nicht 100 % effizient ist. Ein Teil der Energie wird dabei in Form von Wärme freigesetzt. Der Wirkungsgrad und die Verteilung zwischen Fahrenergie und Abwärme können variieren, aber hier sind typische Werte und Erklärungen dazu:
1. Wirkungsgrad der Brennstoffzelle: Die Brennstoffzelle selbst hat in der Regel einen Wirkungsgrad von etwa 50-60 %. Das bedeutet, dass ungefähr 50-60 % der im Wasserstoff gespeicherten Energie in elektrische Energie umgewandelt werden, die dann den Elektromotor antreibt.
2. Abwärmeanteil: Die restlichen 40-50 % der Energie werden als Abwärme freigesetzt. Diese Wärme entsteht aufgrund der elektrochemischen Reaktion und des Widerstands in der Brennstoffzelle und kann nicht zur Fahrenergie beitragen.
3. Gesamtwirkungsgrad des Fahrzeugs: Wenn die erzeugte elektrische Energie den Elektromotor antreibt, verliert das Fahrzeug noch einmal etwa 5-10 % der Energie aufgrund von Motor- und Getriebeverlusten. Insgesamt erreicht ein Wasserstoffauto also typischerweise einen Wirkungsgrad von etwa 40-50 % von der im Wasserstoff gespeicherten Energie bis hin zur Antriebsleistung an den Rädern.
Verteilung in Prozent:
• Fahrenergie: Etwa 40-50 % der Energie im Wasserstoff wird letztendlich in Bewegungsenergie umgewandelt und treibt das Fahrzeug an.
• Abwärme: Etwa 50-60 % der Energie geht als Wärme verloren, die nicht für den Antrieb genutzt wird.
Diese Verteilung zeigt, dass ein Wasserstoffauto im Vergleich zu batteriebetriebenen Elektroautos, die Wirkungsgrade von 70-80 % erreichen, einen niedrigeren Gesamtwirkungsgrad aufweist. Ein Vorteil ist jedoch die hohe Reichweite und kurze Betankungszeit des Wasserstoffautos, was es besonders für längere Fahrten attraktiv machen kann.
Ich habe mich entschieden, zur COP29 zu gehen, weil es die größte Zusammenkunft von Menschen ist, die sich in sinnvollem Klimaaktivismus engagieren.
Gleichzeitig tut die Öl- und Gasindustrie alles, um die Bemühungen zu manipulieren und sie auf der politischen Ebene so bedeutungslos wie möglich zu halten.
Wie mächtig sie sind, zeigt sich an der Auswahl der letzten COP-Länder, Ägypten, Dubai und jetzt Aserbaidschan.
Und es kommt noch schlimmer.
Der derzeitige CEO von COP ist Elnur Soltanov und er ist sehr aktiv im Öl- und Gassektor tätig.
Neben seiner Rolle als CEO der COP29 ist er seit 2018 stellvertretender Energieminister Aserbaidschans.
In dieser Funktion beaufsichtigt er die Energiepolitik des Landes, in der die Öl- und Gasproduktion und der Export im Vordergrund stehen.
Aserbaidschans Wirtschaft ist in hohem Maße von diesen Ressourcen abhängig, wobei Öl und Gas über 90 % seiner Exporte und etwa ein Drittel seines BIP ausmachen.
Daher sollte das Video unten keine große Überraschung sein, aber es ist immer noch schockierend.
Elnur glaubt, mit einem Öl- und Gasinvestor zu sprechen, aber in Wirklichkeit spricht er mit einem verdeckten Ermittler von Global Witness und er versucht, auf dem Gipfel über ein Ölgeschäft zu sprechen.
Bitte verbreiten Sie dies, denn nur wenn wir diese Aktivitäten anprangern, können wir versuchen, den Druck auf die Öl- und Gasindustrie zu erhöhen, damit sie aufhört, jede sinnvolle Arbeit zum Klimaschutz zu manipulieren.
Vielen Dank an Alice Harrison für Ihre wichtige Arbeit und dafür, dass Sie mir das Video gezeigt haben.
Aserbaidschan – irgendwie erinnert mich das an einen Skandal mit CDU UND CSU
Ja, es gab einen bedeutenden Skandal, der als “Aserbaidschan-Affäre” bekannt wurde.
In diesem Zusammenhang wurden mehrere Politiker der deutschen Parteien CDU und CSU beschuldigt, von der aserbaidschanischen Regierung Bestechungsgelder erhalten zu haben, um politische Entscheidungen im Europarat zugunsten Aserbaidschans zu beeinflussen.
Im Januar 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Axel Fischer (CDU).
Lintner soll über ausländische Briefkastenfirmen mehrere Millionen Euro erhalten und Teile davon an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, um Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans zu fördern.
Fischer wird vorgeworfen, sich im Europarat für aserbaidschanische Interessen eingesetzt zu haben.
Diese Affäre, oft als “Kaviar-Diplomatie” bezeichnet, verdeutlicht die Versuche Aserbaidschans, durch Geschenke und finanzielle Anreize Einfluss auf europäische Politiker auszuüben.
In der sogenannten Aserbaidschan-Affäre wurden mehrere deutsche Politiker der CDU und CSU beschuldigt, Bestechungsgelder aus Aserbaidschan angenommen zu haben, um politische Entscheidungen im Europarat zugunsten des Landes zu beeinflussen.
Im Januar 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Axel Fischer (CDU) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Die Ermittlungen richteten sich auch gegen die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz, die zwischen 2014 und 2017 Bestechungsgelder in Höhe von 149.900 Euro erhalten haben soll. Strenz verstarb jedoch im März 2021, bevor es zu einer gerichtlichen Verhandlung kam.
Bis November 2024 sind die Verfahren gegen Lintner und Fischer noch nicht abgeschlossen, sodass keine endgültigen Urteile oder Strafen bekannt sind. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren dauern an, und es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten folgen werden.
In English:
I decided to go to COP29, because it is the largest gathering of people, who are engaged in meaningful climate activism.
At the same time the oil and gas industry is doing whatever it can to manipulate the efforts and to keep them on the political level as meaningless as possible.
How powerful they are, can be seen in the selection of the last COP countries, Egypt, Dubai and now Azerbaijan.
And it gets worse.
The current CEO of COP is Elnur Soltanov and he is very actively involved in the oil and gas sector.
In addition to his role as CEO of COP29, he serves as Azerbaijan’s Deputy Minister of Energy, a position he has held since 2018.
In this capacity, he oversees the country’s energy policies, which prominently feature oil and gas production and exportation.
Azerbaijan’s economy is significantly reliant on these resources, with oil and gas comprising over 90% of its exports and approximately one-third of its GDP.
As such the video below, should not be such a surprise, but it is still shocking.
Elnur thinks he’s talking to an oil and gas investor, but he’s actually talking to an undercover Global Witness investigator and he is trying to discuss an oil deal at the summit.
Please spread this, because only by calling these activities out we can try to increase the pressure on the oil and gas industry to stop manipulating any meaningful work on climate action.
Thanks to Alice Harrison for your important work and for showing me the video.
#fossilen #Machenschaften von #Elnur #Soltanov, dem Vorsitzenden der diesjährigen #COP29 in #Baku #Aserbaidschan
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.
Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.
Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.
Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben
CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz
Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.
Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.
Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:
Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.
Das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.
Stellungnahmen der Parteien
• Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.
• SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.
• Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.
• FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.
• CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.
• AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.
Abstimmungen im Bundestag
Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.
• Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.
• FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.
• AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:
Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.
• CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.
• SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.
• Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.
• FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.
• AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.
Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.
Hier jedoch eine kleine Ergänzung:
Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.
Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.
Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.
Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare
In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.
1. Transparenzregister-Webinare
Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.
Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:
• Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters
Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.
• Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte
Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen
Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.
• Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine
Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.
• Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent
Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.
• Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur
Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.
2. Die E-Bilanz
Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:
• eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln
Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.
• eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop
Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.
• eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung
Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.
3. Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:
• Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal
Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
• Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z
Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.
• Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst
Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.
• Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP
Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.
• Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.
Teilnahme und Anmeldung
Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.
Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.
Die Zukunft von Wasserstoff im PKW-Verkehr: Chancen und Grenzen
Wasserstoff als Energiequelle für Pkw scheint vielversprechend, doch Fakten und Herausforderungen zeigen, warum eine breite Nutzung derzeit unrealistisch ist.
Effizienz von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen1. Wasserstofffahrzeuge (Verbrennungsmotor):
• Produktion (Elektrolyse): 60–70 % Wirkungsgrad (30–40 % Verlust). • Speicherung und Transport: Weitere 10–15 % Verluste. • Verbrennung im Motor: Wirkungsgrad von 30–40 % (60–70 % Verlust). Gesamtwirkungsgrad: Nur 12–20 %. 2. Elektrofahrzeuge: • Akkuladung: 90–95 % Effizienz (5–10 % Verlust). • Bewegungsumwandlung: Elektromotoren erreichen ebenfalls 90–95 %. Gesamtwirkungsgrad: 85–90 %.
Zusammenfassung: Elektrofahrzeuge erreichen bis zu 90 % Wirkungsgrad, Wasserstofffahrzeuge maximal 20 %.
Wasserstoffbedarf und Herausforderungen1. Hoher Wasserstoffbedarf: Die globale Fahrzeugflotte umfasst 1,4 Milliarden Fahrzeuge. 100 Millionen Wasserstofffahrzeuge würden etwa 20 Millionen Tonnen Wasserstoff jährlich benötigen. 2. Weitere Sektoren mit großem Bedarf: Chemische Industrie, Stahlproduktion und Schwerlastverkehr verbrauchen ebenfalls große Mengen Wasserstoff. 3. Produktionskapazität und technologische Hürden: Die Wasserstoffproduktion erreicht weltweit rund 70 Millionen Tonnen pro Jahr, größtenteils fossilen Ursprungs. „Grüner“ Wasserstoff ist derzeit kaum verfügbar und erfordert hohe Investitionen. 4. Nebenprodukt Sauerstoff: Die Elektrolyse erzeugt Sauerstoff ohne ausreichende Nachfrage.
Perspektiven und Fazit
Eine breite Wasserstoffnutzung im Verkehr ist auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die notwendige Infrastruktur zur Wasserstoffproduktion ist unterentwickelt, und andere Sektoren haben einen höheren Bedarf. Langfristig wird Wasserstoff wichtig, doch für den Pkw-Verkehr ist die direkte Elektrifizierung die effizientere und realistischere Lösung.