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Vergewaltigung ist keine Detailentscheidung, Herr Friedrich Merz!
Damit das Opfer ihre Ehre retten konnte, sollte 1997 laut #merz der Strafbestand der Nötigung bei einer Vergewaltigung durch den Ehemann reichen, da die Widerspruchsklausel keine Mehrheit fand.
Heute nennt Friedrich Merz es eine falsche Detailentscheidung, dass er 1997 gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmte.
Vergewaltigungen von Frauen finden ABER vor allem AUCH innerhalb der Ehe statt.
Dies zeigt der Fall um Dominique Pelicot in #Avignon auf schreckenserregende Weise.
Und für jedes Opfer ist es eben keine Detailentscheidung, sondern eine lebensverändernde Katastrophe.
Wer kann unter solchen Umständen erwarten, dass ein Opfer die #Ehe retten möchte?
Und braucht es wirklich unzählige Übergriffe wie bei Gisèle Pelicot, oder reicht nicht bereits einer aus, so dass eine Strafverfolgung berechtigt ist?
Zusammenfassung:
- Vergewaltigung ist keine Detailentscheidung, sondern eine lebensverändernde Katastrophe für die Opfer, insbesondere in der Ehe, wo solche Übergriffe häufig vorkommen.
- Die Widerspruchsklausel von 1997, die es Opfern ermöglichen sollte, die Strafverfolgung zu verhindern, um ihre Ehe zu retten, verkennt die Realität, dass niemand unter solchen Umständen eine Ehe retten möchte oder sollte.
Hintergrund:
Vor 1997 war Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland nicht explizit als solche strafbar. Zwar konnten entsprechende Handlungen unter Umständen als Nötigung oder schwere Körperverletzung geahndet werden, jedoch nicht als Vergewaltigung im rechtlichen Sinne.
1996 stimmte Merz für einen Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP, der die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen sollte. Dieser Entwurf enthielt jedoch eine sogenannte Widerspruchsklausel, die es dem Opfer ermöglicht hätte, die Strafverfolgung zu verhindern. Aufgrund von Kritik an dieser Klausel scheiterte der Entwurf. 1997 wurde ein neuer Gesetzentwurf ohne diese Klausel eingebracht, gegen den Merz stimmte.
Merz betont, dass er nie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe an sich war, sondern für eine Regelung mit Widerspruchsklausel plädierte, um den Opfern die Möglichkeit zu geben, eine Strafverfolgung zu verhindern und somit die Ehe zu retten.
Zum Fall Dominique Pelicot:
Das Gericht in Südfrankreich verhängt am 19. Dezember 2024 das Höchstmaß von 20 Jahren als Strafe. Eine berechtigte Entscheidung.
weiterführende Links:
https://www.deutschlandfunk.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung-ehe-bundestag-100.html