#Corona – #Sonderweg #Schweden gescheitert

König erklärt #Schwedens #Corona-Politik für gescheitert

Rentenexperte
Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

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Anmerkung:
Bereits am 3.6.2020 habe ich über den Blog von Forum-55plus

—> https://blog.forum-55plus.de/?s=Schwed

davor gewarnt, dass der schwedische Sonderweg nicht funktionieren kann.

Dies hatte ich mathematisch angezweifelt.
Leider hatte ich recht. Zu viele Menschen sind verstorben und zu viele werden noch folgen, wobei auch noch einige sogenannte „Genesenen“ folgen werden.


Auch wirtschaftlich ist der schwedische Sonderweg eine Katastrophe.
Rund 10% Arbeitslosigkeit trotz Kurzarbeitergeld und eine extreme Zusatzlast der Bürgerversicherung ist nun die Rechnung.
———
—> Schwedens König Carl Gustav XVI hat die Strategie seines Landes in der Pandemie für gescheitert erklärt.

„Ich glaube, wir haben versagt“, sagt das Staatsoberhaupt in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation.

„Wir haben eine hohe Zahl an Toten, und das ist furchtbar“, sagt Carl Gustav in dem Beitrag, der am kommenden Montag vollständig ausgestrahlt werden soll.

Schweden ist in der Pandemie einen Kurs gefahren, der Lockdowns weitgehend vermieden hat.

So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet. Auch eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.

Bislang sind in dem Land mehr als 7800 Coronavirus-Tote registriert worden.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten.

Schweden geht in der Pandemie von Beginn an einen anderen Weg als die meisten Länder.

Die Regierung belässt es bei Appellen und Hinweisen. Doch zuletzt steigt die Zahl der Toten deutlich – vor allem unter Senioren. Nun zieht der Monarch ein bitteres Fazit.

Schwedens König hat deutliche Kritik am Umgang der Regierung mit der Corona-Pandemie geäußert. „Ich denke, dass wir gescheitert sind“, sagte Carl XVI. Gustaf in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation. „Viele Menschen sind gestorben, das ist furchtbar.“

Der Beitrag soll am Montag ausgestrahlt werden.

Ähnlich hatte sich jüngst eine Kommission geäußert, die Schwedens Weg in der Pandemie untersucht. Beobachter waren überrascht von den deutlichen Worten des Monarchen, der sich üblicherweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält.

Sein Sohn und seine Schwiegertochter waren vergangenen Monat positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Schweden geht seit Beginn der Corona-Pandemie einen weniger restriktiven Weg als die meisten anderen europäischen Länder. Kritiker warfen den Behörden deshalb vor, mit ihrer Strategie Menschenleben zu gefährden. Dennoch verzichtete die Regierung lange auf das Verhängen von Einschränkungen und sprach stattdessen Empfehlungen für die Bürger aus. So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet.

Als Reaktion auf die steigenden Neuinfektionen verhängte die Regierung Mitte November erstmals verbindliche Einschränkungen, unter anderem für Treffen in der Öffentlichkeit und den Verkauf von Alkohol.

Treffen in privaten Wohnungen werden durch die Regelung jedoch nicht eingeschränkt, und auch eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Seit Beginn der Pandemie wurden in Schweden knapp 350.000 Corona-Infektionen und rund 7.800 Todesfälle registriert. Allein in der vergangenen Woche wurden 500 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten, aber niedriger als etwa in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich.

Die Todesrate in Schweden ist unlängst vor allem bei älteren Menschen gestiegen, wodurch der Kurs der Regierung zunehmend in die Kritik geraten ist. Einer Umfrage der Tageszeitung „Dagens Nyheter“ zufolge hat nur noch ein Drittel der Bevölkerung Vertrauen in die Behörden beim Umgang mit der Pandemie. Im Sommer waren es noch 56 Prozent.

#COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021

Optimistische Betrachtungen oder zumindest mehr Hoffnung wäre natürlich immer schöner.

Und niemand möchte Angst verbreiten.

Trotzdem darf man die Situation nicht durch die rosarote Brille betrachten.

Insofern sind die Warnungen der Bundesregierung nicht unbegründet.

Führen nach dem Prinzip Hoffnung oder gar die Pandemie verharmlosen, ist verantwortungslos.

Bereits am 3.6.2020 haben wir auf die Entwicklung bis Ende 2020 / Januar 2021 hingewiesen.

Zitat vom 3.6.2020

„Besondere Zeitpunkte für die Infektion sind aus derzeitiger Sicht

– 10.6. (mit Einschränkungen, da alle sich vorsichtiger verhalten werden) und beispielsweise für Baden-Württemberg:

– 26.9.

– 15.11.

– Weihnachtszeit bis 15.1.2021…“

Quelle: s. https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Maßnahmen (kleiner Lockdown) wohl nur die Infektionsrate auf dem derzeitigen Niveau bestenfalls „halten“ wird.

Die Infektionszahlen werden hierdurch nicht wesentlich geringer werden. Hierzu wäre ein harter Lockdown über mindestens 3 Wochen notwendig. Und bei genauer Betrachtung des Kalenders wäre die beste Zeit für den Lockdown wohl zwischen dem 21.12.2020 bis 10.1. bzw. 15.1.2021.

Ja, die Wahrheit ist eben oft auch unbequem. Ohne diesen harten Lockdown werden die Infektions- und Todesraten weiter ansteigen. Eine tägliche Todesrate von 300 bis 600 Personen ist sehr schnell erreicht.

Welche Entwicklung kommt 2021?

Eines Vorab: Niemand kann diese Entwicklung wirklich garantiert voraussagen.

Zu umfangreich sind die Einflussfaktoren.

Bis 31.03.2021 dürfte die Anzahl „an oder mit COVID-19-Verstorbenen zwischen 60.000 bis 95.000 Menschen betragen.

Man darf nicht vergessen: Hinter jedem Covid-Verstorbenen steckt ein Schicksal und sehr oft auch eine Familie und ein Freundeskreis.

Ebenso darf man nicht unterschätzen, dass die Menschen, die diese Krankheit als „genesen“ überstanden haben, noch lange nicht gesund sind.

Neben Herz-, Lungenfunktions-, Nieren erkrankung sind auch Schlaganfälle überproportional bei davor COVID-19-Erkrankten festgestellt worden. Längere Müdigkeitsphasen sind ebenso typisch.

Wer später an einer Folgeerkrankung stirbt, wird nicht mehr bei den Covid-Verstorbenen mitgezählt. Er wurde als „Genesener“ gezählt.

Was muss in der gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt beachtet werden?
www.Renten-Experte.de

Achten die Deutschen Einwohner auf die AHA-L-Regeln, wird die Anzahl natürlich etwas geringer sein.

Ebenso spielt das Wetter eine erhebliche Rolle.

Die Impfung wird bis 31.3.2021 noch keine große Rolle spielen, denn bis ein hoher Anteil geimpft ist, wird es wahrscheinlich Herbst 2021 werden.

Völlig verantwortungslos sind die Verschwörungstheoretiker.

Ein Vergleich mit Flugzeugabstürzen macht die Höhe der Todeszahl deutlich

Wir wünschen Allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

Keiner sollte in dieser Pandemie vergessen, dass es uns in Deutschland verdammt gut geht.

Und wer meint, wir sind in den Grundrechten durch Maskentragen eingeschränkt, der sollte einmal in andere Länder reisen bzw. in so manchem anderen Land versuchen zu demonstrieren.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

#Michael #Ballweg, der Anführer der selbsternannten „Querdenker“ hat bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart gerade einmal lächerliche 1,2 % Stimmen bekommen.

Die sind nicht das Volk!

Liebe 1,2 %: Werdet vom #Querdenker zum #Nachdenker,

so wie dies auch rund 99% tun.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker
Das Verhalten der #Querdenker ist vergleichbar mit der Gurtpflicht
Welcher normale Mensch würde den Sicherheitsgurt weglassen, weil…
Sicherheitsgurt weglassen, weil er mich einschränkt und wir so tolle Chirurgen haben, die mich im Ernstfall super gut zusammenflicken können.

Ballweg hatte bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart kandidiert.

Schaut man sich die einzelnen Gruppen an, die bei den #Querdenkern dabei sind….

– #Verschwörungstheoretiker

– #Verkäufer von #Nahrungsergänzungsmittel

– #Heiler

– #alternativer #Verkäufer von #Medizin

– #Heilpraktiker

– #Esoteriker

– #braune #Esoteriker

– #Corona-#Verharmloser

– #Rechtspopulisten

– #Reichsbürger

– #Rechtsradilale.

Diese Gruppierungen werden über Reisebusse in die einzelnen Demostädte gebracht.

Wahrscheinlich verdient #Ballweg an den Reisetickets kräftig mit.

Und auch bei den Attesten, die ausgestellt werden (oft auch von den gleichen Ärzten) läßt sich Geld verdienen.

Ob die Einwohner, die in einer Stadt leben, eine Demonstration von Personen wollen, die aus ganz Deutschland anreisen wollen, ist sehr zweifelhaft.

Es wird höchste Zeit, dass die Teilnahme an regionalen Demonstrationen auf die Menschen beschränkt bleibt, die in diesee Stadt wohnen oder arbeiten, zumindest auf einen regionalen Radius beschränkt wird.

Ausnahmen nur bei Bundeshauptstadt oder Landeshauptstädten (auf Bundesland).

Denn eines ist sicher. Die meisten Einwohner haben an Ballweg & Co. kein Interesse. 98,8 % wollen #Ballweg NICHT!!!

Es geht um Milliarden, die die oben genannten Gruppen durch Corona verdienen oder verlieren.

Je mehr Menschen krank werden und sich nicht impfen, desto mehr verdienen diese Gruppen auch durch „alternative Medizin“.

Hier einige kritische Filmbeiträge über die Tätigkeitsfelder der #Heilpraktiker

Film 1: Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Film 2: Heilpraktiker – Quacksalber oder eine Alternative??

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Fast alle Behandlungsmethoden von Heilpraktikern sind wissenschaftlich nicht erfolgreich.

Lediglich einige wenige Bereiche in der Akupunktur können helfen.

Verseuchte Amerikaner dank Trump

Corona #COVID19 #Trump Verseuchte #Amerikaner dank Trump! —> Gesundheitsbehörde #CDC meldet über 140.000 Neuinfektionen —>!

Die US-Seuchenzentren CDC geben 143.333 neue Positiv-Tests und 1210 weitere Todesfälle bekannt. Damit sind in den USA insgesamt mehr als 13,14 Millionen Infektionen und 265.166 Tote verzeichnet.

Coronavirus Übersterblichkeit Schweiz

Immer wieder soll es Schweizer geben, die die Auffassung vertreten, die Todesfälle in der #Schweiz haben 2020 nichts mit dem #Coronavirus – #Covid-19 zu tun.

Der Coronavirus sei garnicht so schlimm.
Interessant ist, dass die Statistiken etwas ganz anderes beweisen.

Insofern sind

  • Corona-Leugner,
  • die Personen, rdie Corona herunterspielen
  • Verschwörungstheoretiker

absolut verantwortungslos.

Das gilt nicht nur für Personen
in der Schweiz, sondern auch in

  • Österreich
  • Deutschland
  • etc.

Warum Deutschland so wenig Tote hat, liegt am frühen Lockdown und an der Entwicklung des dualen Gesundheitssystem, das sich weltweit von

  • Bürgerversicherung
  • staatlichem Gesundheitssystem
  • und ausschließlich privatem System

abhebt.

Wenn wir jetzt durchhalten und weiterhin die Abstandsregeln und Masken einhalten, dann werden wir besser durch die Krise kommen, als andere Länder.

Das Argument, in Deutschland ist das ja alles nicht so schlimm, deshalb könnte man alles lockern, ist auf den Kopf gestellt.

Und auch das Argument „wirtschaftlicher Schaden“ steht auf dem Kopf.
Wäre alles geöffnet gewesen oder würden jetzt alle Beschränkungen wegfallen, dann würde die Neuinfektionswelle noch stärker ansteigen und anschließend

  • mehr Menschen versterben
  • mehr Menschen infiziert
  • die Betriebsschließungen umfangreicher.

Zu sehen ist dies jetzt in Frankreich und Spanien

Eines wird überdeutlich:

Bürgerversicherungen und staatliche Gesundheitsversorgung haben zu der hohen Anzahl an Verstorbenen genauso beigetragen, wie das entgegen gesetzte System einer ausschließlich freiwilligen privaten Krankenversicherung.

In Deutschland herrscht in der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch in der Pflegezusatzversicherung.

Bestimmte Personengruppen können sich auch privat krankenversichern.

Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.

Dies führte dazu, dass die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie in Ländern durchgeführt werden konnte.

Die gesetzlich Versicherten in Deutschland haben davon auch sehr profitiert.

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen.html

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !

Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen

Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!

„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.

Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.

Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.

Denn folgende Punkte werden übersehen:

  1. Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
  2. Eine Weoterzahlung an eine andere Sperson könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
    Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heirstsdatum entscheidend (114 SGB IV).

In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.

Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.

Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.

Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.

Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.

– Heiratsdatum

– Geburtsdatum beider Personen

– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder

– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor

– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?

– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden

– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung

Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.

Die Rückkehr von #SarsCov2 – #Covid19

Die leise Rückkehr der Seuche – In Ba.-Wü. drei kritische Zeitpunkte:

  • 26.9.
  • 15.11.
  • und zwischen 20.12.2020 und 15.1.2021

Ein sehr interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

https://sz.de/1.4970499

Rentenerhöhung und Steuerpflicht? Könnte durchaus schön sein!

RENTENANPASSUNG UND STEUERPFLICHT? JA, DAS KANN SICH LOHNEN

Rentenberater mit theor. Sachkundeprüfung

Zum 1.7.2020 werden die gesetzlichen Renten (noch) einmal erhöht. So mancher Rentner freut sich über die höhere Rente, fragt sich aber dann, ob er jetzt nicht Steuern bezahlen muss.

Und in den Medien wird die zu zahlende Steuer oft negativ ausgeschlachtet und die höhere Rente negativ bewertet.

Tatsache ist jedoch, dass man trotzdem Netto mehr im Geldbeutel hat und oft sogar noch mehr, als man selbst vermutet.

Fakt ist, dass Menschen mit geringen Einkünften, die zur Miete wohnen oder ihr Eigenheim noch abbezahlen müssen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Es ist keine Sozialhilfe!

Rentenerhöhung Steuern, Steuern auf Rente

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Wie viele Personen leben in der Wohnung?
  • Bruttoeinkünfte
  • Wohnort
  • Zu zahlende Miete
  • Wird Krankenversicherungsbeitrag, Steuern und / oder Rentenversicherungsbeitrag gezahlt? (Abzug je Bereich pauschal 10 %)

Wer ein niedriges Einkommen bezieht (z. B. Rente) und alleine wohnt (oder wenn beide Personen niedrige Einkünfte haben), hat gute Chancen Wohngeld zu beziehen.

Bei der Berechnung des Familiennettoeinkommens werden noch 10-30 % abgezogen, so dass das Familiennettoeinkommen noch geringer ist und die Höhe des Wohngeldes weiter ansteigt.

Wer bisher nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hatte, erhielt einen Pauschalabzug von 10%. Wenn nun durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern fällig werden, dann wird als Pauschalabzug 20 % abgezogen. Je höher der Abzug, desto geringer das Familieneinkommen und desto höher das Wohngeld.

Wer zusätzlich noch eine Altersversorgung über eine private Rentenversicherung anspart (Beispiel: Erwerbsminderungsrentner) kann von den Einkünften dann sogar 30 % abziehen.

Ja nach Konstellation führt dies zu 60 bis 170 Euro hohem Wohngeld.

Grundsätzlich sollte sich jede Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit Wohngeld auskennen. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Bessere Informationen erhält man bei den Fachabteilungen der Landratsämter durch ganz gezieltes Nachfragen oder auch von Spezialisten, die sich mit der Materie Wohngeld und Rente auskennen (teilweise auch „Rentenberater“).

Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern wird kommen

Grundrente beschlossen – Das nächste Thema nach der Sommerpause —> Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern

Für die Zukunft könnte sich das Thema Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erledigen, denn die Pflichtversicherung wird nach dem Abschluss des Themas Grundrente das nächste Thema werden müssen.

www.Renten-Experte.de


Und die Reduzierung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird dazu beitragen, dass die Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern (z.B. UG oder GmbH mit einer mittleren Bilanzsumme) kommen wird.

Gerade für so manchen Solo-Selbstständigen, aber auch kleinen Unternehmer einer UG (Unternehmergesellschaft mbH) oder kleinen GmbH mit einer geringen Mitarbeiterzahl, kleinen Bilanzsumme oder einem niedrigen Gewinn wäre eine Pflichtversicherung sinnvoll.

So mancher Solo-Selbstständige hat keine Versorgung bei B

– Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

– Altersrente.

Und an eine Reha nach einer schweren Erkrankung ist ebenfalls nur bei einer Anschlussheilbehandlung zu denken, wenn dies die Krankenversicherung leistet.

Eine echte Rehabilitation wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Gerade die o.g. Personen haben zu oft keine Versorgung (auch Altersversorgung).

Oft wird der Betrieb als Altersversorgung betrachtet, den man ja später veräußern könnte. 

Übersehen wird hierbei, dass die Veränderungen in der Wirtschaft, Kultur oder auch eine andere „Coronakrise“ dazu führt, dass der aufgebaute Betrieb fast nichts mehr wert ist. 

Besonders sei hier daran erinnert, dass der demografische Wandel dazu führt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen keinen Käufer mehr als Nachfolger finden werden, bzw. der Preis des eigenen Unternehmens fällt.

Eine Pflichtversicherung von den o.g. Selbstständigen und Unternehmern muss mit Augenmaß stattfinden.

Als die wichtigsten Prämissen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Wer sollte pflichtversichert werden?

Zunächst sind dies alle Solo-Selbstständigen und Solo-Unternehmer.

Es sollte keine Unterscheidung stattfinden, ob es eine Einzelfirma, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist.

Bei Kapitalgesellschaften sollte eine Kapitalbeteiligung ab 10 oder 25% maßgeblich sein.

Wichtig ist bei Kapitalgesellschaften auch, dass der Unternehmer im Betrieb mitarbeitet und vor allem auch wie groß der Betrieb ist. 

Als Maßstab wäre hier bei Kapitalgesellschaften denkbar die Bedingungen für die Bilanzveröffentlichung zu nutzen (§ 267a HGB).

2. Wie hoch sollte die Pflichtversicherung ausfallen?

Eine Pflichtversicherung von Selbstständigen und mittätigen Unternehmern sollte nicht die komplette Altersversorgung sicherstellen.

Dies wäre aus verfassungsmäßigen Gründen höchst angreifbar.

Sicherstellen sollte die Altersversorgung von o.g. Personen jedoch, dass eine Sozialhilfe in der Altersversorgung eingesetzt werden muss, zumindest in dem Umfang, wie er auch bei Empfängern der Grundrente eine Altersversorgung sicherstellt.

Die Anlehnung des Beitrages und der Leistung an die Grundrente wäre sozialpolitisch sinnvoll.

3. Befreiung von der Versicherungspflicht

Viele Selbstständige haben auch selbst schon vorgesorgt und nutzen 

– als Selbstständige die Rüruprente, private Rentenversicherung, Lebensversicherung etc.

– als Unternehmer eine Produktauswahl wie ein Selbstständiger oder eine der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung etc.

Prinzipiell sollten diese Vorsorgeformen – wenn sie eine Altersrente garantieren – für eine Befreiung ausreichen.

Kritisch anzusehen sind hingegen Sparformen ohne lebenslange Rentengarantie im Alter, wenn die Grundrente unterschritten wird. 

Bei feststehenden Endkapitalbeträgen (ohne Rentengarantie) könnte das notwendige Mindestkapital in der Form berechnet werden, dass eine Rente ab 67 Jahre bis 85 Jahren aus dem Kapital sichergestellt werden müsste und mit 85 Jahren noch 10% vorhanden sind.

Eine Befreiung sollte auch erfolgen, wenn ein Selbstständiger oder Unternehmer bereits durch ein erstes Dienstverhältnis bereits Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung leistet (in Höhe von 80% des Durchschnittsbeitrages).

Was sollte bei der Prüfung der Befreiung nicht berücksichtigt werden?

– Bei Unternehmern: Kapitalanlagen des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Bei dieser Form der Kapitalanlage gibt der Unternehmer seinem eigenen Unternehmen einen Kredit und erhält Zinsen, Überschüsse und später sein Kapital zurück. Teilweise werden diese Kapitalanlagen durch Verpfändung gesichert. Problematisch ist jedoch, dass das Unternehmen in schlechten Zeiten vielleicht keine Liquidität mehr hat (z.B. nochmal Corona oder andere Einflussfaktoren) und dann auch das Kapital nicht mehr vorhanden ist oder hierdurch das Unternehmen in Konkurs gerät.

Bei Selbstständigen und Unternehmern:

Kapitalanlagen in Form von Immobilien waren zwar in den letzten 75 Jahren durchaus interessant. 

Allerdings sorgt der demografische Wandel mit der abnehmenden Bevölkerung in den kommenden 40 Jahren dafür, dass Immobilien im Preis nicht mehr wesentlich steigen werden, sogar eher fallen. Mit derzeit rund 40 Mio. Wohnimmobilien wird in den kommenden 3-5 Jahren der Zenit erreicht und dann in den kommenden 30 Jahren die notwendige Anzahl auf ca. 32 Mio. schrumpfen.

Neben der abnehmenden Bevölkerung sind hierfür auch der digitale Wandel (Homeoffice, Study-Office durch Webinare etc) und das kommende autonome Fahren verantwortlich. 

Der Rückgang von Bürogebäuden, Studienwohnungen (wenn 80% des Studiums von Zuhause gemacht werden kann) und das autonome Fahren (das dazu führt, dass man nicht mehr im Zentrum wohnen muss, sondern auch auswärts) wird dazu führen, dass weniger Gebäude notwendig werden.

Und nicht zu vergessen ist, dass Immobilien, die man heute besitzt ebenfalls Altern und renoviert werden müssen. Um die Vermietung sicherzustellen, wären Modernisierungen laufend notwendig. Wer heute eine Immobilie aus den 70-er Jahren besitzt, weiß was alles verändert werden muss. Oft ist der Abriss und Neubau oft preiswerter als die Renovierung.

Und wenn dann die Einwohnerzahl und dadurch die Nachfrage sinkt, kann sich auch vorstellen, dass eine vermietete Immobilie dann keine sichere Rente abwirft.

Eine Grundaltersversorgung auf Immobilien aufzubauen verstößt gerade durch den Grundsatz der Risikomischung gegen eine sichere Altersversorgung.

Aktienbesitz als Grund-Altersversorgung

Auch ein Aktienbesitz als Befreiungsgrundlage von der Rentenversicherung anzuerkennen, ist nicht sinnvoll.

Zwar gibt es bei regelmäßiger Ansparung den Cost-Everage-Effekt, allerdings ist auch das keine Garantie, die eine Mindestrente als Grundrente lebenslang sicherstellt. 

Aktien können schnell verkauft werden und die langfristige Kapitalanlage auf Einzelwerte kann fatal sein. Man muss sich nur einmal den DAX von 1990 und 2020 ansehen. Wo sind heute Deutsche Bank, Dresdner Bank?

Kapitalanlagen in Fonds für die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Auch dies ist bedenklich. Eine Grundversorgung soll durch eine Grundrente sichergestellt werden. Die meisten Fonds enthalten keine Mindestauszahlung. Nur Garantiefonds könnten hier eine Mindestversorgung des Kapitalaufbaus sicherstellen, wenn der Emittent auch nicht pleite geht.

Die Absicherung von

– Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

wird jedoch durch Fonds nicht erfüllt.

Dies sollte ein Grund sein, warum Immobilien, Aktien und auch Fonds nicht als adäquaten Ersatz für die Mindestrentenvorsorge von Selbstständigen und Unternehmern betrachtet werden.

Neben der Altersversorgung müssen gewisse biometrische Risiken ebenso abgesichert sein. Ansonsten muss der Staat – also jeder Steuerzahler – weiterhin für die falsche Vorsorge des Selbstständigen und Unternehmer haften.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien Altersrente für Schwerbehinderte (ab 50%), Altersrente lanjährig Versicherte (35 Jahre), bAV EIOPA, bAV-Allgemein, bAV-Durchführungswege, bAV-Experte, bAV-toolbox, bAV-Welt I, bAV-Welt II, Berechnungsprogramme, Berufsunfähigkeit, Besonders langjährige Versicherte (45 Jahre), Betriebliche Altersversorgung, Bilanz, Direktversicherung, Diverses, Einkommensteuer, Erwerbsminderungsrente, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Finanzierungsform, Flexirente, FUX-Rente, Generationenberater, Gesetzliche Rentenversicherung, Gewerbesteuer, GGF-Versorgung, Grundrente, Grundsicherung, Hinterbliebenenversorgung, Körperschaftsteuer, Lebenslange Rentenzahlung, Leitfaden, Nachfolgeregelung, Notfallordner, Pensions-Sicherungs-Verein, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage, Personal, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, rückgedeckte Pensionszusage, rückgedeckte Unterstützungskasse, SGB, Sozialversicherung, Steuerberater, Tarifrente, Unterstützungskasse, Versorgungswerke, Weiterbildung, Witwenrente Witwerrente, Zinsen, Zuwanderung