Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

Beratung betriebliche Altersversorgung
In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

  • Altersversorgung
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
  • oder die Hinterbliebenenversorgung

geht.

Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

Der nächste Sachkundelehrgang:

Inhalt:

Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Die Sozialversicherung
  • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
  • Die Rentenberatung in der Praxis
  • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
  • Der Rentenberater in der Praxis
  • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

Stuttgart, München (Oberhaching)

1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

www.bAV-Experte.de

Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

Staatliche Förderungen

Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

Bildungszeitgesetz

Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

  • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
  • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

Es gibt noch weitere Förderungen….

Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

  • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
  • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
  • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Förderprogramm Fachkurse

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
  • Förderprogramm Coaching für KMU
  • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

: LINK

Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

www.bAV-Experte.de

Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben

#Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

– Jahresbruttoverdienste

– Sozialversicherungsabgaben

– Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

– Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

– Umlage 2

– Insolvenzgeldumalge

https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

  • Arbeitgeber
  • HR-Berater
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Rentenberater
  • bAV-Spezialisten
  • bAV-Interessierte

Bestell-Link:

http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

  • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
  • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

Im Gegenteil:

Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

  1. Arbeitsangebot ohne Befristung
  2. Parallele Planung der Digitalisierung
  3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Thema

Befristung:

Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

Digitalisierung / digitale Transformation

Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

  • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Eine interessante Seite zu den Themen

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
  • Unterstützung bei Familienpflege
  • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
  • Einbindung der Familie

Internetlink:

blog.bav-versorgung.de

Kantinenangebot

Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

Kinderbetreuung

Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

  • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

  • Unfallverhütung
  • Fahrertraining ADAC
  • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
  • Was ist im Pflegefall zu beachten
  • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
  • Ruhestandsvorbereitung

Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

Dankschreiben an die Mitarbeiter

Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender Forum-55plus.de

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Generationenberater (FH)

Kommentar zum Thema kriminelle Flüchtlinge – AFD und andere Rechtspopulisten

Kommentar zum Thema kriminelle Flüchtlinge, AFD und andere rechtspopulistische Gruppen

Was jeder Bürger und Wähler vielleicht auch beachten sollte.

Schon gewusst?: Die „Chance“ auf einen #kriminellen #Flüchtling zu stoßen, ist kleiner als:

– einen #Autounfall zu haben

– #Berufsunfähigkeit zu erleiden

– Pflegefall zu werden

– dass in ein Haus eingebrochen wird

– man an Krebs erkrankt

Die Wahrscheinlichkeit, dass man durch einen kriminellen Flüchtling #umgebrachtes wird, ist kleiner, als:

– dass man dass man durch einen Autofahrer, der zu schnell fährt oder durch #Alkohol am Steuer getötet wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man von einem #Flüchtling #sexuell #belästigt wird, ist kleiner, als dass:

– ein deutsches Mädchen

– oder eine Frau von einem Verwandten oder Bekannten

vergewaltigt wird.

Natürlich gehören trotzdem ausländische Bürger, die kriminell sind, entweder ausgewiesen oder ins #Gefängnis, wenn es um #Straftaten geht (wobei falsch parken noch nicht dazu gehört)

Gewisse #Rechtspopulisten kennen nur das Thema Flüchtlinge und wollen durch die Konzentration auf das Thema #Flüchtlinge alle anderen Themen verdrängen.

Interessant ist, dass die Rechtspopulisten jetzt versuchen, der jetzigen Bundesregierung die Schuld an einer vermeintlich höheren Abwanderungsquote zu geben. Sie berufen sich hierbei auf die Statistik Bundessamt für Statistik.

Verschwiegen wird von den Rechtspopulisten, dass hier auch Menschen (mit inzwischen deutscher Staatsbürgerschaft) enthalten sind, die vor vielen Jahren nach Deutschland kamen, hier gearbeitet haben und nun mit Rentenbeginn zurück in ihre Heimat sind.

Darüber hinaus wurde die Berechnungsmethode auf den aktuellen Stand gebracht.

Vor 2016 sei „das Meldesystem auf einem veralteten Stand“ gewesen, erklärt der für das Bundesamt tätige Statistiker Martin Conrad auf WELT-Anfrage. Erst seither werde flächendeckend unmittelbar erfasst, wenn ein Deutscher innerhalb des Landes umzieht.

Bei allen Bundesbürgern, die sich abmelden, aber nirgendwo anders im Land erfasst werden, geht die Bevölkerungsstatistik nun davon aus, dass sie ausgewandert sind. Die Alternative dazu wäre nur das Untertauchen im eigenen Land – was bei Bundesbürgern höchst selten vorkommt. Vor 2016 wurden nur Fortzüge von Deutschen erfasst, wenn der neue Wohnort im Ausland bekannt war.

Im Klartext: Die Angaben für 2016 dürften der Realität sehr nahekommen, die Daten der Vorjahre sind mit Vorsicht zu genießen. Eine rückwirkende Überprüfung der Datenreihen ist aber nicht möglich. Statistiker Conrad erklärt:

„Man könnte vermuten, dass auch in den vergangenen Jahren mehr Deutsche fortgezogen sind, als es die Wanderungsstatistiken auflisten.“ Würden die Fortzüge von Bundesbürgern immer noch so erhoben wie vor 2016, hätte es im Vergleich zu 2015 sogar einen leichten Rückgang auf 131.000 Abwanderungen gegeben.

Liebe Rechtspopulisten, die immer die deutsche Presse als Lügenpresse bezeichnet. Bitte überprüft mal, für wen der Begriff „Lügenpresse“ wirklich passt:

Und bei so manchem Bürger scheint es ja zu funktionieren.

Deshalb sollte jeder Bürger darüber nachdenken, welche Themen wirklich an oberster Stelle stehen.

Pflegenotstand heute ist erst der Anfang

Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.

Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.

Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.

Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim
Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim

Angebot und Nachfrage im Pflegebereich

Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte

Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.

Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung

Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.

Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.

Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
Entlastung bei der Dokumentation

Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.

Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.

Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechnung
Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechung
Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge

Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.

Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig
Der demografische Wandel – Kein System ist alleine richtig
Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel

Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.

Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.

Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.

Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.

Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.

Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.

Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:

  • Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
    Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
    Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
    Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.

  • Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
    Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
    Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:

    • bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
    • die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
  • Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
  • Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
    Aktiengesellschaften
    müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften.
    Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
    Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig

Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig

Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.

Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.

In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.

Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen durch www.bAV-Experte.de

 

 

Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte

Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.

Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.

Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.

Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.

Verbesserung der Vergütung

Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.

Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in

  • Sachsen: 2.050 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro

Brutto gezahlt.

Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.

Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte

Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.

Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.

Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.

Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).

Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
  • Finanzen
  • Bilanzen
  • Jahresabschluss
  • und betriebliche Sichtweise.

Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.

Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte

Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:

  • fehlende Fortbildung
  • Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
  • Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen

Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutionsInternetseite hier klicken – angeboten werden.

Ziele sind hierbei:

  • Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Mitarbeiterbindung

durch individuelle Maßnahmen.

Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.

Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.

Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.

Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:

  • kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
  • geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
  • geringere Arbeitgeber-Abgaben,

 

 

Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen

Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.

Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.

Hilfe durch Privatbüro
Hilfe durch Privatbüro

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:

  • Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
    Diese Büros übernehmen z. B.

    • die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
    • Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
    • Behörden-Schriftwechsel
    • Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
    • Behördengänge
    • Behördenschriftwechsel
    • Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
    • Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
    • etc.
  • Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
  • Vermögensverwalter
  • Bestattungsunternehmen
  • Podologe – medizinische Fußpflege
Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

 

Dieser Artikel wurde vom gemeinnützigen Verein – Forum-55plus.de – für die Internetseiten

Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
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bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de
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erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.

Weitere Informationen über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. erhalten Sie auf der Internetseite.

 

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E-Mail: Presse@forum-55plus.de

 

Reicht eine Kontovollmacht bei Geschäftsunfähigkeit?

#Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?

Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.

Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.

Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.

Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).

Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Warum AFD und rechtsradikale Menschen Deutschland ruinieren

Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.

Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.

Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.

Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.

Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.

Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.

Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.

Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.

Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.

Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.

AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.

Artikel aus Welt:

„Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen

Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.

https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article181434044/Fachkraeftemangel-Expats-fuehlen-sich-in-Deutschland-nicht-willkommen.html

Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:

1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)

2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.

Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).

Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

• der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

• Fortbildung).

Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

• Einführungsphase

• Wachstumsphase

• Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

• Degenerationsphase.

Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

• Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

• Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

• Reife-/Sättigungsphase

• Degenerationsphase

Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

Beispiele:

• Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

• Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

• Betriebliche Krankenversicherung

• Gesundheitsförderprogramm

• Fortbildungen

Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

www.bav-Experte.de

innovative Unternehmer denken auch nicht:

„Tue Gutes und rede darüber“

sondern sagen:

„Tue Gutes und lasse darüber reden“

Ein interessanter Link hierzu –>

http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

Kategorien

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

Schlagwörter

Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

#PKV #GKV #Gesetzliche #Krankenkassen haben aufgrund des steigenden #Durchschnittsalters erhebliche #Probleme

Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

#PKV wünscht #Absenkung der #Versicherungspflichtgrenze

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein erhebliches Problem:

Das Durchschnittsalter der Versicherten steigt weiter an, so dass die Leistungen im Durchschnitt erheblich erhöht werden. Dies ist zwar auch bei privat Versicherten der Fall, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen eine Vorsorge von über 250 Mrd. an Altersrückstellungen gebildet.

Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze auf die frühere Berechnungsgrundlage ist in diesem Aspekt nicht nur für die PKV sinnvoll, sondern bringt auch den GKV eine Entlastung beim Durchschnittsalter.

Hier ein interessanter Artikel:

https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/pkv-wuenscht-absenkung-der-versicherungspflichtgrenze-133085.php