#Versicherungen und #FACEBOOK

Über bestimmte Erkrankungen sowie bestimmte Versicherungen hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus eigenständige Spezialseiten bei #FACEBOOK #twitter und Co. eingerichtet.

Ziel ist es interessierten Menschen vielfältige Spezialinformationen zur Verfügung zu stellen.

#Versicherungen #FACEBOOK & Co.

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Ob es um um bestimmte Krankheiten oder um

– #Krankenversicherung

– #Pflegeversicherung

– #gesetzliche #Rentenversicherung

– #Private #Altersversorgung

– #betriebliche #Altersversorgung mit allen Durchführungswegen

– #Sachversicherungen

geht.

Für alle diese Bereiche gibt es bereits durch das Forum/55plus.de

bei Facebook eigenständige FACEBOOKseiten und auch eigene Twitter/Kanäle

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Warum Privathaftpflicht Vermieterhaftpflicht Hausrat Wohngebäudeversicherung so wichtig sind

#Privathaftpflicht #Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

#Vermieterhaftpflichtversichrrung

#Wohngebäudeversicherung

#Rechtsschutzversicherung

Das Urteil des BGH Pressemitteilung Nr. 28/2018 v. 09.02.2018

macht deutlich warum die o.g. Versicherungen so wichtig sind.

Wer einen Handwerker für Reparaturen beauftragt, ist auch bei Schäden, die der Handwerker verursacht.

Wer ein Haus oder die Eigentumswohnung (ETW) nicht vermietet, braucht nur die Privathaftpflichtversicherung.

Wer die ETW oder ein Haus teilvermietet, braucht dringend auch die Vermieterhaftpflichtversicherung für die Deckung der Fremdschäden.

Beim eigenen Schaden sollte man folgendes wissen:

Wenn der Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, bezahlt diese nur den sogenannten Zeitwert!

Im Extremfall: Der Handwerker verursacht einen Brand- oder Wasserschaden. Der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte) eines Gegenstandes ist 10.000 Euro. Da der Gegenstand schon 4 Jahre alt ist, ist der Zeitwert zB 5.000 Euro.

In diesem Fall zahlt die Haftpflicht maximal 5.000 Euro.

Besteht eine Hausrat- Glas- Wohngebäude und insbesondere eine Leitungswasserversicherung erfolgt eine Versicherungsleistung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte).

Wer diesen Versicherungsschutz hat muss sich sich nicht mit dem Handwerker oder seiner Brtriebshafzpflichtversicherung auseinandersetzen. Dies macht dann die Hausrat/ oder Wohngebäudeversicherung.

Wer im Übrigen geschädigt wird braucht oft einen langen Atem, bis die Haftpflichtversicherung bezahlt. Gut ist, wenn man hierzu eine Rechtsschutzversicherung hat.

Nachfolgend das Urteil und die Schilderung des Urteiles:

Nachbarrecht | Brandschäden am Nachbarhaus (BGH)

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist gegenüber dem Nachbarn verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts (BGH, Urteil v. 09.02.2018 – V ZR 311/16).

Sachverhalt: Die Beklagten sind die Rechtsnachfolger der ursprünglich beklagten Eheleute R., die im Laufe des Rechtsstreits verstorben sind.

Die Eheleute R. waren Eigentümer eines Wohnhauses. Am 08.12.2011 führte ein Dachdecker in ihrem Auftrag am Flachdach des Hauses Reparaturarbeiten durch. Im Verlauf der mit Hilfe eines Brenners durchgeführten Heißklebearbeiten verursachte er schuldhaft die Entstehung eines Glutnestes unter den aufgeschweißten Bahnen.

Am Abend bemerkten die Eheleute Flammen in dem Bereich, in dem der Dachdecker gearbeitet hatte. Der alarmierten Feuerwehr gelang es nicht, das Haus zu retten.

Es brannte vollständig nieder. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde das an das brennende Haus unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt.

Das Haus der Nachbarin ist bei der Klägerin versichert. Diese hat ihr eine Entschädigung geleistet und verlangt nun (über das Vermögen des zur Zahlung von 97.801,29 € verurteilten Dachdeckers ist das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet) von den beklagten Grundstückeigentümern aus übergegangenem Recht gemäß § 86 Abs. 1 VVG Ersatz.

Der BGH führte hierzu u.a. aus:

Der Klägerin steht gegen die Beklagten ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG zu.

Ein nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

Hiervon ist auszugehen, wenn ein Brand auf ein fremdes Grundstück übergreift, da der Nachbar die Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann.

Weitere Voraussetzung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist, dass der Anspruchsgegner als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zu qualifizieren ist.

Hierfür ist erforderlich, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht.

Ob dies der Fall ist, kann nur in wertender Betrachtung von Fall zu Fall festgestellt werden. Entscheidend ist, ob es jeweils Sachgründe gibt, dem Grundstückseigentümer oder -besitzer die Verantwortung für ein Geschehen aufzuerlegen.

Dies ist beispielsweise zu bejahen, wenn ein Haus infolge eines technischen Defekts seiner elektrischen Geräte oder Leitungen in Brand gerät oder Wasser infolge eines Rohrbruchs auf das Nachbargrundstück gelangt.

Hierdurch verursachte Störungen stellen kein allgemeines Risiko dar, das sich wie etwa ein Blitzschlag – ebenso gut bei dem Haus des Nachbarn hätte verwirklichen können und dessen Auswirkungen von dem jeweils Betroffenen selbst zu tragen sind.

Auch wenn konkret kein Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestanden haben mag, beruhen sie auf Umständen, auf die grundsätzlich der Grundstückseigentümer bzw. -besitzer, und nur dieser, Einfluss nehmen konnte.

Auch im vorliegenden Fall ist die Störereigenschaft zu bejahen. Der Annahme einer Verantwortlichkeit der Rechtsvorgänger der Beklagten steht nicht entgegen, dass der Brand auf die Handlung eines Dritten, nämlich auf die Arbeiten des von ihnen mit der Vornahme einer Dachreparatur beauftragten Handwerkers zurückzuführen ist.

Mittelbarer Handlungsstörer ist auch derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht.

Für die Zurechnung des durch den Handwerker herbeigeführten gefahrträchtigen Zustands des Grundstücks kommt es nicht darauf an, ob die Rechtsvorgänger der Beklagten bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Maßgeblich ist vielmehr, ob es Sachgründe gibt, die aufgetretene Störung ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen. Das ist der Fall.

Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren diejenigen, die die Vornahme von Dacharbeiten veranlasst haben und die aus den beauftragten Arbeiten Nutzen ziehen wollten.

Dass sie den Handwerker sorgfältig ausgesucht und ihm die konkrete Ausführungsart nicht vorgeschrieben haben, ändert nichts daran, dass sie mit der Beauftragung von Dacharbeiten eine Gefahrenquelle geschaffen haben und damit der bei der Auftragsausführung verursachte Brand auf Umständen beruhte, die ihrem Einflussbereich zuzurechnen sind.

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 28/2018 v. 09.02.2018 (Ls)

#Notfallordner #Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass #Notfallordner #Vorsorgeordner

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Das sollte Jeder beachten

Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.

Voraussetzung:

Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kleine und große Witwenrente

Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.

Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.

Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Eigenes Eikommen wird angerechnet

Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).

Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.

Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.

Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.

Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.

Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.

Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.

Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.

Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.

Beispiel:

Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.

Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.

Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.

Grund:

Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).

Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.

Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.

Informationen hierzu gibts im Notfallordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Notfallordner für #Unternehmer

Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.

Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.

Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.

Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.

Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.

Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.

Notfallordner Unternehmer
Notfallordner Unternehmer

Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.

YouTube player

Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.

Auf der Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer.

Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0

#Kaffeefahrten – endlich wird dagegen etwas unternommen

Senioren sind eine beliebte Zielgruppe bei Telefon-Call-Center und Kaffeefahrten

Überteuerte Produkte als Nahrungsergänzungsmittel oder Heizdecken und Massagegeräte usw.

#Kaffeefahrten – endlich wird dagegen vorgegangen-

#Kaffeefahrten – Verkaufsverbot für bestimmte Produkte. Bundesrat will gegen Abzocke bei Kaffeefahrten vorgehen

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Bundesrat-will-gegen-Abzocke-bei-Kaffeefahrten-vorgehen-article20242097.html

Rückrufaktion #HP #Akku #Notebooks – HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

#Rückrufaktion #HP #Akku #Notebooks – HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

https://www.n-tv.de/technik/HP-ruft-Akkus-wegen-Brandgefahr-zurueck-article20214913.html

In Notebooks verbaut

HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

Wer ein Notebook von HP hat, sollte besser prüfen, ob sein Modell betroffen ist.

In einigen HP-Geräten verbergen sich Akkus, die leicht Feuer fangen können. Der Konzern startet deshalb einen Rückruf. Betroffen sind mehrere Notebook-Modelle. Kunden können den Akku kostenlos austauschen lassen.

Wegen leicht entflammbarer Akkus hat der US-Technologiekonzern HP weltweit mehrere Computermodelle zurückgerufen. Die Lithium-Ionen-Akkus könnten sich überhitzen und seien daher für ihre Nutzer eine Brandgefahr, begründete das Unternehmen die Rückrufaktion. Viele der betreffenden Akkus seien in den Geräten fest verbaut, so dass sie nicht von den Kunden selbst ausgetauscht werden könnten.

Die potenziell gefährlichen Akkus wurden den Angaben zufolge in die Modelle Probook, Envy, Pavilion, Zbook, Studio G3 und HP 11 eingebaut, die in den vergangenen zwei Jahren weltweit verkauft wurden. Allein in den USA seien 50.000 Geräte betroffen. Außerdem seien die Akkus auch einzeln verkauft oder beim Ersetzen alter Akkus verwendet worden.

Weihnachtswünsche

Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender des Vorstandes

Internet: www.forum-55plus.de

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FACEBOOK: www.facebook.com/forum55plus

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Über soziale Netzwerke mit über 90.000 Menschen vernetzt, darunter ca.

– 1.900 Journalisten

– 500 Politiker

Ergebnis der letzten Woche dank Ihrer Unterstützung

Online-Petition KEINE BÜRGERVERSICHERUNG!

BITTE <teilen> Wie bereits hier öfters beschrieben, führt die #Bürgerversicherung zu extremen Belastungen bei Mietern, Rentnern und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) versichert sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die online-Petition -KEINE Bürgerversicherung!

https://www.facebook.com/buergerversicherung.nein.danke/posts/821148011405306

Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien

#Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien

#Bürgerversicherung – #GROKO oder #Minderheitsregierung?

Die Einführung einer Bürgerversicherung ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.

Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:

  • Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
  • Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dann nicht mehr.
  • Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
  • Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.

Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.

Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind. (Ergänzung: Die gesetzlichen Grundlagen können von Zweiflern gerne unten nachgelesen werden. Dort sind auch die Links zu den Gesetzen des SGB V).

Nachtrag 14.12.2017: Wie wir heute erfahren haben, hat Herr Prof. Lauterbach wohl unseren blog gelesen und sagt jetzt, dass er die Mieten und Kapitalerträge bei der Verbeitragung nicht berücksichtigen will, wenn seine Bürgerversicherng kommen sollte. Rentner werden wohl weiter durch die Bürgerversicherung bestraft. Unseren ergänzenden Kurzkommentar können Sie über folgenden Link (einfach hier klicken) lesen. 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/14/buergerversicherung-lauterbach-schiebt-neuerungen-hinterher/

Alle anderen Angaben im nachfolgenden Blog scheinen wohl zu stimmen. Denn hiervon wurde nichts dementiert oder nachgebessert. Aus diesem Grund lassen wir den Originaltext hier stehen (Nur 1. soll wohl nicht berücksichtigt werden).

Inwieweit die Mieteinkünfte wirklich nicht dann berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Und dass Kapitalerträge nicht herangezogen werden, soll wohl die CDU motivieren der Bürgerversicherung zuzustimmen. Denn dies widerspricht eigentlich dem Gedanken der Bürgerversicherung. Im Übrigen werden Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten nach § 240 SGB V heute schon berücksichtigt (bis zur BBG).

  1. Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:

Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung dann herangezogen!

Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.

Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.

Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!

So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.

Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen!
Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen!

2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!

Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der Einzelne gesetzlich Versicherte durch Zusatzversicherungen aufstocken kann.

Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.

ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).

Wenn der Versicherte den Versicherungsschutz verbessern möchte, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.

Inwieweit der Beitragssatz sinkt, wird im Übrigen stark bezweifelt. Letztendlich ist eine Umverteilung des Beitrages nicht unbedingt eine Entlastung der Arbeitgeber. Interessant ist hier auch der Blick auf die Schweiz, die eine Bürgerversicherung 1996 eingeführt hatte (s. unten).

Konsequenzen:

Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.

Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen.

Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.

Und wer bereits Vorerkrankungen hat, erhält keine Zusatzversicherungen.

Zusatzversicherung wird notwendig. Den Beitrag zahlt der Arbeitnehmer oder Rentner alleine. Den Beitrag für die Bürgerversicherung nur zur Hälfte!
Bürgerversicherung – Höhere Zusatzversicherung wird notwendig. Den Beitrag zahlt der Arbeitnehmer oder Rentner alleine. Den Beitrag für die Bürgerversicherung nur zur Hälfte!

Bürgerversicherung Zusatzversicherung wird dann noch notwendiger

3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:

Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:

  • Gesetzliche Rente
  • betriebliche Altersversorgung*

(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)

Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung derzeit nicht berücksichtigt.

Hierzu zählen z. B.:

  • Mieteinkünfte
  • Zinseinkünft
  • Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
  • Private Rentenversicherung

Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten, denn es sollen ja alle Einkünfte ohne Obergrenze (sog. Beitragsbemessungsgrenze) dann beitragspflichtig sein

Konsequenz für Rentner:

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.

Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.

Bürgerversicherung - Für Rentner, Kranke, Behinderte eine Katastrophe.
Bürgerversicherung – Für Rentner, Kranke, Behinderte eine Katastrophe.

4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

Beispiel Schweden:

Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.

Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Bürgerversicherung Schweiz:

In der Schweiz gibt es seit 1996 eine Bürgerversicherung. Wie sieht es dort mit dem Beitrag aus?
Anders als derzeit in Deutschland gibt es in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen.
 
Die Grundversicherung umfasst Leistungen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei ihr muss außerdem jeder Versicherte eine Selbstbeteiligung tragen.
 
Grundsätzlich gilt eine einkommensunabhängige Einheitsprämie. Sie wird vom Gesundheits-Bundesamt der Schweiz für 43 verschiedene Prämien-Regionen festgelegt.
 
Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht spielen hierbei keine Rolle.
 
Die Zeitschrift „Brand eins“ hatte im Jahr 2016 einen Kostenvergleich durchgeführt und kam zu dem Resultat, dass die Ausgaben in Deutschland und der Schweiz ähnlich hoch liegen.
 
Der Anteil der gesamten Gesundheitsausgaben an der nationalen Wirtschaftsleistung lag in der Schweiz bei 11,5 Prozent, in Deutschland hingegen bei 11,1 Prozent.
 
Hierbei wird deutlich, dass eine Bürgerversicherung nichts verändert.
Bürgerversicherung Niederlande
Auch in den Niederlande wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt.
Zitat aus Süddeutscher Zeitung vom 5.12.2017:

Die Niederlande haben es getan – die Kosten gerieten außer Kontrolle

Am wichtigsten ist jedoch der Einwand, dass die Debatte um die Bürgerversicherung von der eigentlichen Frage ablenkt: Wie können steigende Gesundheitsausgaben finanziert werden, ohne die Beitragszahler zu überfordern und ohne die Leistungen von Ärzten und Kliniken zu rationieren? Das Problem erscheint heute wenig dringlich, weil die Krankenkassen dank der guten Konjunktur über viel Geld verfügen. Aber das wird sich ändern. Dank des wissenschaftlichen Fortschritts und auch dank der Digitalisierung wird Medizin immer besser – und teurer. Schon heute ist das System zu teuer oder unterfinanziert, je nach Perspektive. Allein mit dem, was die Gesetzliche zahlt, kann ein Internist seine Praxis heutzutage nicht mehr betreiben.

Die SPD verspricht sinkende Beiträge von ihrer Reform. Aber das ist wenig glaubwürdig angesichts der zu erwartenden Übergangsprobleme. Nützlich ist dabei der Blick in die Niederlande. Dort wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt. Über deren Ergebnisse wird bis heute gestritten; außer Frage steht, dass die Wartezeiten in den Kliniken seither gestiegen und die Kosten außer Kontrolle geraten sind, weshalb im Nachbarland eine neue große Reformdebatte begonnen hat. Vielleicht sollte man noch ein wenig genauer hinschauen, ehe man es den Niederländern gleich tut.“

Was bringt also die Bürgerversicherung?

Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.

Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.

Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt.

Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.

Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!

Der Trabbi und die Bürgerversicherung

Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

5.Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie sich eine „Bürgerversicherung light“ auch vorstellen könnten.

Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen zu reduzieren.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Die Abschaffung des Wettbewerbs sorgt für eine leichtere Reduzierung der Leistungen, denn dann kann der einzelne Versicherte nicht einfach in ein anderes Leistungssystem wechseln.

Gut Betuchte können dann trotzdem durch Zusatzversicherungen oder „Bares“ eine bessere Behandlung nutzen (Beispiele: England oder auch Russland).

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:

Ein 80-jähriger verbraucht etwa das 5 fache der Leistungen eines 50-Jährigen in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Versicherte früher stirbt, dann ist das auch eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. Die privaten Versicherungen haben bereits über 230 Mrd. Euro an Altersrückstellungen gebildet (Link: https://www.pkv.de/presse/mediathek/informationsgrafiken/infografiken-krankenversicherung/infografik-altersrueckstellungen/)

Zu gerne würden die gesetzlichen Kassen diese Gelder sich einverleiben. Dies wäre allerdings nicht möglich, da dies einer Zwangsenteignung gleichkäme.

  • Pflegeversicherung:

Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!

Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten.

Auch im Alter ist das Leben noch interessant.

Nein zur Bürgerversicherung - Auch im Alter will man beste Behandlung!
Nein zur Bürgerversicherung – Auch im Alter will man beste Behandlung!

Bürgerversicherung – Auch ältere haben Spaß am Leben

Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt!

Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich  keine große Koalition entstehen.

Im Übrigen sollten sich die Parteien, die offiziell den „kleinen Mann“ vertreten darüber klar sein, dass die Effekte einer Bürgerversicherung mit zeitlicher Verzögerung beim Wähler ankommen (Beispiele: Mieterhöhung durch Bürgerversicherung, Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Bürgerversicherung).

Wahrscheinlich kommt dieser Effekt gerade dann zu einer Bundestagswahl beim Bürger an, wodurch es noch mehr Protestwähler gibt. Für die Linke, die Grünen und die SPD würde dies vielleicht sogar das eigene Grab bedeuten!

Bürgerversicherung und rechtliche Konsequenz
Bürgerversicherung und rechtliche Konsequenz

Ergänzung für juristisch Interessierte

(mit Quellenangaben zu den entsprechenden Paragrafen)

Thema Beitragspflichtige Einnahmen bei pflichtversicherten Rentnern (also nur KVdR-Versicherte)

Gesetzliche Verweise und Erläuterungen zu den Veränderungen bei Einführung einer Bürgerversicherung:

1.) Beitragspflichtige Einnahmen von versicherungspflichtigen Rentnern § 237 SGB V):

Dies sind bisher:
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.

Link: § 237 SGB V

Durch die Einführung einer Bürgerversicherung würden alle Einnahmen bzw. Einkünfte bei den Rentnern beitragspflichtig werden. Hierdurch würde § 237 SGB V gestrichen werden. Es würde dann für alle Rentner § 240 SGB V gelten.

2.) § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
Hier wird geregelt, was Versorgungsbezüge sind (z.B.: auch betriebliche Renten). Ab 1.1.2018 sind durch eine Ergänzung die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung nicht mehr erfasst.
Wenn allerdings die Bürgerversicherung eingeführt wird, sollen alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Dies würde auch dazu führen, dass alle Einnahmen beitragspflichtig sind. § 229 SGB V würde gestrichen werden. Es gilt dann für alle Personen § 240 SGB V.  (Link: § 229 SGB V)

3.) § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
Hier wird geregelt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen vom Spitzenverband der Bund der Krankenkassen festgelegt werden.

Hierzu zählen bei freiwillig Versicherten nicht nur die Renten, sondern alle anderen Einnahmen (z. B.: Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, andere Kapitaleinkünfte, Renten auch aus privaten Verträgen)

Hier würde das Wort „freiwillig“ gestrichen werden. Daraus ergibt sich dass dann alle Einnahmen bzw. Einkünfte beitragspflichtig sind.

4.) Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen (Spitzenverband der GKV)

Das aktuelle Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes kann hier downgeloadet werden:

htps://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf

4.) Thema Beitragsbemessungsgrenze:

§ 223 Abs. 2 S.2 wird durch die Bürgerversicherung wegfallen.

Dort steht derzeit noch: „²Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.“ Durch den Wegfall dieses Satzes sind dann in der Bürgerversicherung alle Einnahmen bzw. Einkünfte auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

(Link: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/223.html )

Ergänzung für politisch Interessierte:

Warum wollen einige Parteien unbedingt die Bürgerversicherung?

Für die Linke und SPD – Parteien der „kleinen Leute“ – geht es hierbei um die Vertretung der Gesinnung.

An die Folgeauswirkungen im Gesundheitsbereich denken hierbei die meisten Laien-Politiker nicht. Wenn man sich mit den meisten Politikern dieser Parteien unterhält, dann werden oft Wörter wie „Solidaritätsprinzip“, „Alle für einen“, „Der Reiche soll ruhig mehr zahlen, als der Ärmere“ ausgesprochen.
Dass dies nicht so ist, wurde bereits oben beschrieben. Die Zeche bezahlen Mieter, Arbeitnehmer und Rentner!

Bei den Grünen ist es teilweise Gesinnung, aber auch ein Thema, das bei Wählern gut ankommt, denn rund 90 % sind gesetzlich krankenversichert.

Vielen Bürgern ist hierbei folgendes nicht bewusst:

  1. Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein Leistungsgarant für gesetzlich Versicherte. Ohne die PKV – also ohne Wettbewerb) kann der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter reduzieren. Der Vergleich mit dem Trabbi würde dann gelten. ABER: Der Mensch ist kein Trabbi!
  2. Die GKV und soziale Pflegeversicherung hat – und wird weitere – Finanzierungsprobleme bekommen. Schuld daran ist nicht die PKV, sondern die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen keine Altersrückstellungen bildet.
    Wer sich die demografische Entwicklung in den kommenden 25 Jahren ansieht, der kann dies nachvollziehen (Link: https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ )

Für die AFD gibt es zwei Gründe, warum sie die Bürgerversicherung wollen:

  1. Die Wie auch die Grünen ist die Bürgerversicherung ein Thema, das Wählerstimmen einbringt, denn 90 % sind in der GKV versichert.
  2. Ein weiterer Grund ist vielleicht auch folgender Gedanke:
    Wenn die Bürgerversicherung beispielsweise in 2018/2019 umgesetzt würde, dann kommt der finanzielle Nachteil (z.B.: gekürzte Leistungen, Mieterhöhung, höhere notwendige Zusatzversicherung) zum Zeitpunkt der nächsten Bundestagswahl beim Bürger an. Die Anzahl der Protestwähler würde überproportional ansteigen.

Die einzigen Parteien, die sich gegen die Bürgerversicherung noch aussprechen, sind die CDU und dieFDP

Welche Folgewirkungen können sich für Deutschland durch die Bürgerversicherung ergeben?

Für Deutschland wäre die Abschaffung des dualen Gesundheitssystems mittel- und langfristig eine Katastrophe.

Wir haben derzeit eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, wobei nicht die priavte Krankenversicherung krankt, sondern die gesetzlichen Krankenkassen durch die falsche Finanzierungsform (Umlagesystem) krankt.

Warum soll ein gesundes System durch ein krankes GKV-System ersetzt werden? Ganz einfach: Wenn es nur noch ein krankes System gibt, dann hat man keinen Vergleich zu einem anderen System, analog dem Autobau.

Stellen Sie sich vor, Sie müssten ab sofort einen Trabbi kaufen und können ergänzend aber auch ein anderes Auto kaufen. Irgendwie irrwitzig.

Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.

Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.

Auch wer eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung.

Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.

Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.

Für Selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.

Weder ein Umlagesystem, noch ein Kapitalanlagesystem ist isoliert betrachtet die beste Lösung.

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de
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1. Vorsitzender und Pressesprecher: Werner Hoffmann

Eintragung im Vereinsregister Ludwigsburg unter VR-Nr. 2043
Steuernummer: 70054 / 40506

Der Autor kennt aufgrund seiner 39-jährigen beruflichen Tätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK und BKK) und einer privaten Krankenversicherung die Auswirkungen ausführlich.

Diese Veröffentlichung ist nicht durch Dritte gesponsert und stellt sachlich die Auswirkungen dar, die leider oft in den Medien aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen nicht dargestellt wird.

Ebenso ist der Autor weder in einer politischen Partei organisiert oder Mitglied einer politischen Organisation. Dem Autor geht es bei diesem Artikel nicht darum die gesetzliche oder private Krankenversicherung positiv oder negativ herauszustellen. Beide Krankenversicherungssysteme haben Vor- und Nachteile. Nur das Bestehen beider Systeme sorgte dafür, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit haben.

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Erben – Vererben

So vermacht man Immobilien – steuerfreiDas Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder verschenken? Keine leichte Entscheidung. Wer rechtzeitig plant, kann aber mit einer Schenkung unter Umständen Steuern sparen.


An eine Immobilie zu kommen, ohne eigenes Geld in die Hand zu nehmen, ist ein Traum. Auch wenn mit der Erbschaft ein Trauerfall verbunden ist. Ungut auch, wenn noch ein Haufen Steuern anfallen. Finanztest zeigt, wie zumindest Letzteres verhindert werden kann.

Jahr für Jahr werden gigantische Vermögen vererbt. Darunter auch viele Häuser, Wohnungen und Grundstücke.  

Doch im Leben ist nicht umsonst, was auch fürs Erben gilt. Doch glücklicherweise gibt es Freibeträge, welche Begünstigte im Erbfall vor steuerlicher Belastung schützen können, wie Finanztest in seiner neusten Ausgabe erklärt. Ungeachtet dessen, ob es sich um Betongold oder sonstiges Vermögen handelt. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, bei Kindern sind es 400.000 Euro –  von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass der Fiskus zuschlägt. Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es einen steuerlichen Freibetrag: Er liegt allerdings nur bei 20.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur Geschwister machen hier eine Ausnahme. Ist der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft, greifen die individuellen Steuersätze – allerdings nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft.

Liegt der Wert einer zu vererbende Immobilie über den Freibeträgen der Erben, spricht einiges dafür, zu Lebzeiten das Haus an den Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte weiterzugeben – durch eine Schenkung. Denn hier winken die selben Steuerfreibeträge, nur dass diese alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Wer also rechtzeitig damit beginnt, sein Vermögen zu verteilen und es in Abständen von zehn Jahren an seine Nachkommen weitergibt, sorgt dafür, dass die Begünstigten im Ergebnis weniger oder keine Steuern zahlen müssen, was bei großen Vermögen lohnend ist.

Auch Rückabwicklung möglich

Natürlich fällt es nicht jedem leicht, die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten aus der Hand zu geben. Denn ab der Eintragung ins Grundbuch ist der Schenker nicht mehr Herr im Haus, was Risiken birgt. Schenker können ihr Häuschen dann weder verkaufen noch als Kreditsicherung nutzen. Wer in seiner Immobilie dennoch wohnen bleiben möchte, sollte sich deshalb unbedingt ein sogenanntes Nießbrauchrecht sichern. Damit kann nicht nur die verschenkte Immobilie weiter genutzt, sondern sie kann auch weiter vermietet werden. Die Mieteinnahmen gehören dem Inhaber des Nießbrauchrechts.

Im Gegensatz zu Geld oder anderen Gegenständen muss eine Schenkung von Immobilien grundsätzlich notariell beurkundet werden. Hier kann auch eine etwaige Rückabwicklung fixiert werden, welche dem Gebenden beispielsweise bei Krankheiten im Alter, vor Todesfällen, Scheidungen, Geldnöten oder anderen Katastrophen die Möglichkeit gibt, wieder an seinen Besitz zu kommen – steuerfrei.

Wichtig zu wissen: Durch eine Schenkung reduziert sich automatisch auch der Pflichtteil, der im Erbfall Angehörigen zusteht. Außer wenn diese in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Schenkers veranlasst wurden – dann werden sie zum Nachlass gezählt und erhöhen den Pflichtteilsanspruch. In diesem Fall gibt es dann einen sogenannten Abschmelzungsfaktor. Für jedes Jahr zwischen Schenkung und Erbfall wird der Wert der Schenkung um 10 Prozent reduziert. Verstirbt der Schenker bereits im ersten Jahr nach der Schenkung, bemisst sich der Pflichtteil am Gesamtwert des Nachlasses. Stirbt er im zweiten Jahr, beläuft sich der Pflichtteil auf 90 Prozent des Vermögenswertes, im dritten Jahr 80 Prozent. Erst nach zehn Jahren ist die Schenkung für den Pflichtteil ohne Bedeutung. 

www.notfallordner-vorsorgeordner.de