bAV-Leitfaden – #SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

#SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der GKV-Spitzenverband bereitet ein weiteres Rundschreiben vor das in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Wir rechnen mit dem Rundschreiben des GKV-Rundschreiben in ca 3-5 Wochen.

Inhalte sind zB: „Verbeitragung bei Porabilität von Direktversicherung in Förderung nach §10a /Abschnitt XI EStG (Riesterrente)

Auch dies wird im bAV-Leitfaden eingearbeitet.

Vormerkung: http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

#ZukunftDeutschland

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und in ca. 15 Jahren in Deutschland sein wird.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.

#bAV #Betriebliche #Altersversorgung – Der #bAV-#Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.

Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.

Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.

Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.

Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung

Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe

http://www.bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

Aussicht auf #Entwicklungen für #Deutschland – Demografie und Auswirkung

Aussichten für Deutschland in 15 Jahren.

#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).

Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).

Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:

– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern

– eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) als sinnvoll erachten.

Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.

Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.

Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:

-#Riesterrente

-#Rüruprente

-#Privatrente

– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV

sondern auch:

-#Pflegezusatzversicherung

– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der

#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.

Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder

26.12.2017-H.K.

Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung mitteilen.

Bisher wurde eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet.

Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung.

Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017)(65 J., allein lebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €)

Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 750,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 231,50 €

Beispiel mit privater Rente/Riester-Rente/Betriebsrente mtl. 100 €)
(s. oben, zusätzlich 100 € aus Riester-Rente)

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2017)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 131,50 €

Grundsicherung wird verbessert Grundsicherung wird verbessert

Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente.

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2018)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Abzüglich Private Rente/Riester-Rente, Betriebsrente: 100,00 €
Anrechenbare Einkünfte gem. § 82 Abs.4 SGB XII 750,00 €
Regelbedarf 416,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 988,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 238,50 €

In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 €

Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen:

Rentenhöhe
100 € Keine Anrechnung
Übersteigender Betrag von 100 € 30 %
Max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Anlage § 28) SGB XII, 2018: 416 €

Somit können Rentner neben der Grundsicherung bis zu 208 € an Zusatzrenten erhalten.

Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.:

  • betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes
  • Riester-Renten
  • Rente aus Rürup-Verträgen

Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen.

Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch.

Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG).

Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt.

Ergänzung zum o. g. Beispiel:

Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleiterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt.

Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt:

  • Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 €
  • Durch die Erhöhung zum 1.1.2018:     7 €
  • Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 €
    Gesamt:                                                                                             307 €

höhere Grundsicherung erhalten.

In bestimmten Extremfällen kann die Grundsicherung und die weiteren Einkünfte bei einer Person um bis zu 408 € höher sein.

Wo beantragen Sie die Grundsicherung:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Resümee:

Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit:

  • zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Vereinen
  • und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist.

Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit.

Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig!

Besonders wer heute noch bis zu 2.200 Euro mtl. verdient oder zeitweise in Teilzeit z. B. wegen Kindererziehung arbeitet(e), sollte sich frühzeitig über eine zusätzliche Altersversorgung Gedanken machen.

Besonders gilt dies für Frauen.
Wenn der Ehepartner verstirbt, besteht ein Anspruch auf Witwenrente von Max. 55/60 % der Altersrente/Anwartschaftsrente des Ehemanns.

Wenn der Ehemann bspw. eine Altersrente von 1.200 Euro bezieht, bekommt die Witwe 660 Euro (wenn Beide nach 1962 geboren sind) bzw. 720 Euro.

Hat die Ehefrau durch Teilzeit oder Hausfrauentätigkeit nur 100 Euro eigene Rente, wird sie in die Grundsicherung hineinfallen.

Hier machte es bisher wenig Sinn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Geschiedene sind sehr oft im Alter ein Fall für die Grundsicherung.

Zukünftig ist dies anders. Wer zusätzlich spart, hat mehr als eine Grundsicherung.

Sinnvoll ist in diesem Bereich auf jeden Fall eine Beratung, denn die heutige staatlichen Förderungen sollten hierbei genutzt werden.

Auch von der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu dem Thema Grundsicherung eine interessante Information auf der Internetseite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei

Forum-55plus.de e.V.   (gemeinnütziger Verein)
Tel.: 07156 34354
oder Presse@forum-55plus.de

Weihnachtswünsche

Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender des Vorstandes

Internet: www.forum-55plus.de

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Über soziale Netzwerke mit über 90.000 Menschen vernetzt, darunter ca.

– 1.900 Journalisten

– 500 Politiker

Ergebnis der letzten Woche dank Ihrer Unterstützung

bAV-Förderbeitrag -Aktuell 6.12.2017 – des BMF-Schreibens

#bAV-#Förderbeitrag für #Geringverdiener- §100 EStG –

Unser Vorschlag bezüglich der Anwendung eines gezillmerten Tarifs wurde teilweise im aktuellen BMF-Schreiben v.6.12.2017 berücksichtigt.

Hier kurz die Beschreibung des Sachverhalts:

Nach §100 EStG kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmer unterstützen und erhält hierfür im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung 30% der Arbeitgeberförderung zurück.

Voraussetzung ist unter anderem, dass:

– der Arbeitnehmer nicht mehr als mtl. 2.200 Euro verdient (bei mtl. Gehaltszahlung)

– es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt.

Ungezillmerter Tarif bedeutet, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden.

Diese Regelung wäre für alle bestehenden Direktversicherungen ein Nachteil.

Beispiel:

Es besteht bereits eine Direktversicherung. Bei dieser Direktversicherung handelt es sich um einen gezillmerten Tarif, bei dem die Abschluss – und Vertriebskosten auf fünf Jahre verteilt werden.

Nachdem der Vertrag schon einige Jahre gelaufen ist und die Abschluss –und Vertriebskosten bereits getilgt sind, könnte nach der jetzigen gesetzlichen Regelung in Paragraph 100 EStG dieser Tarif nicht für die BAV Förderung genutzt werden.

Für die Verbraucher wäre dies nachteilig, denn um die bAV-Förderung zu erhalten, muss es sich um einen ungezillmerten Tarif handeln.

Nachteilig wäre es deshalb, weil in diesem Fall der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer einen neuen Vertrag abschließen müsste und somit neue Abschluss –und Verwaltungskosten entstehen. Diese werden zwar dann auf die Laufzeit verteilt, aber entstehen dann zusätzlich.

Diese wären insgesamt höher, als wenn man den alten Tarif weiter nutzen könnte.

Durch die Berücksichtigung unseres Vorschlages wird die bAV-Förderung nun trotzdem bei gezillmerten Tarifen gewährt, wenn der Vertrag bereits vor dem 1.1.2018 bestand und für die Restlaufzeit die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Restlaufzeit verteilt werden.

Das BMF-Schreibens v. 6.12.2017 sieht hierzu folgende Verbesserung in Rz 137 vor:

“ cc) Keine „Zillmerung“ (§ 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Nach § 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG kommt die steuerliche Förderung nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Abschluss- und Vertriebskosten des Vertrages über die betriebliche Altersversorgung nur als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten werden; die Finanzierung der Abschluss- und Vertriebskosten zulasten der ersten Beiträge („Zillmerung“) ist förderschädlich. Bei am 1. Januar 2018 bereits bestehenden Verträgen kann die steuerliche Förderung ausnahmsweise in Anspruch genommen werden, sobald für die Restlaufzeit des Vertrages sichergestellt ist, dass

– die verbliebenen Abschluss- und Vertriebskosten und

– die ggf. neu anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten

jeweils als fester Anteil der ausstehenden laufenden Beiträge einbehalten werden.

Eine Problematik, die von der Versicherungsbranche zu lösen ist, bleibt noch bestehen:

1. die Förderung nach Paragraph 100 EStG wird an den Arbeitgeber nur dann gezahlt, wenn eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten wird (siehe oben).

Parallel sind in dem Betrieb auch andere Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die bAV-Förderung erhält.

Wenn nun der eine Arbeitnehmer einen gezillmerten Tarif und der andere Arbeitnehmer einen ungezillmerten Tarif hat, dann verstößt dies gegen das AGG.

Damit dies für den Arbeitgeber keine Konsequenzen hat, muss die Versicherungswirtschaft eine entsprechende Produktlösung entwickeln.

Es gibt eine ganze Reihe an Änderungen, die von Arbeitgebern berücksichtigt werden müssen.

Empfehlenswert ist hier der „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber“, der voraussichtlich Mitte Januar 2018 veröffentlicht wird(nach Veröffentlichungdes High-End-Version des BMF-Schreibens).

Das BMF-Schreiben aktualisiert das BMF-Schreiben vom 24.7.2013

Auch der GKVSpitzenverband wird noch eine Aktualisierungvornehmen (Beispiel: Übertragung des Versorgungskapitals einer Direktversicherung nach §3 Nr.63 EStG auf Riester-Renteusw.). Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber wird durch Aktualisierungs-Service hier laufend ergänzt.

www.bav-Leitfaden.de

bAV – betriebliche Altersversorgung – gesetzliche Rentenversicherung – Bürgerversicherung – Umlagesystem – Ansparsystem

#bAV – #betriebliche #Altersversorgung – gesetzliche #Rentenversicherung – #Bürgerversicherung – #Umlagesystem – #Ansparsystem –
Der #demografische #Wandel kommt

Schwarz-Weiß ist kein Erfolgsmodell – Die Mischung macht es aus.

Ob private Krankenversicherung, Bürgerversicherung oder gesetzliche Rentenversicherung und private bzw. betriebliche Altersversorgung:

Sehr oft werden von der einen Gruppe das Umlagesystem und von der anderen Gruppe das Sparmodell als „einzig Richtig“ genannt.

Aus verschiedenen Gründen ist keines als „eierlegende Wollmilchsau“ geeignet. Hintergrund ist unter anderem der demografische Wandel, den wir in den kommenden 30 Jahren erleben werden.

Die Einflussfaktoren sind enorm und werden oft nicht bei den Überlegungen berücksichtigt.

Beispiele:

Wohnungsmarkt: Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohneinheiten in Deutschland. In rund 30 Jahren werden noch 30 Mio. notwendig

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Arbeitnehmer im Verhältnis zu Rentnern und Pensionären: Auch hier ergeben sich – dank der längeren Lebenserwartung erhebliche – Verschiebungen, die sich auf die Finanzierung der Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung auswirken werden.

Wenn ausschließlich eine Altersversorgung durch ein Umlagesystem finanziert werden würde, wäre die Altersarmut vorprogrammiert. Letztendlich werden in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, obwohl wir mehr Arbeitskräfte benötigen.

Und auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden hierdurch erhebliche Umwälzungen vorprogrammiert. Wenn das Durchschnittsalter nicht mehr bei 45 Jahren, sondern bei ca. 60 Jahren liegt, dann steigen die Gesundheitsausgaben auch im Durchschnitt erheblich an und führen zu Leistungseinschnitten.

Leider hat weder die gesetzliche Kranken-, noch die gesetzliche Rentenversicherung Altersrückstellungen aufgebaut.

Krankenversicherung - Bürgerversicherung
Krankenversicherung – Bürgerversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es dringend notwendig eine Altersrückstellung einzuführen. Aus heutiger Sicht müsste die gesetzliche Krankenversicherung etwa 1,8 Bio. Euro (1.800 Mrd. Euro) schon an Altersrückstellungen haben, damit auch im Alter die Krankenversicherungsleistungen bezahlt werden können. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird und die Altersrückstellung bei den gesetzlichen Krankenkassen einführt.

Nicht ohne Grund versucht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse immer wieder bestimmte Politiker und bestimmte Verbände vor den Karren zu spannen, dass eine Bürgerversicherung die „eierlegende Wollmilchsau“ wäre. Und man argumentiert mit „Ungerechtigkeit – die allerdings noch stärker bei einer Bürgerversicherung wäre – die Bürgerversicherung durchzusetzen.

Tatsächlicher Grund ist jedoch, dass die gesetzlichen Kassen mit dem Umlagesystem immer stärkere Probleme bekommen, wenn der Wettbewerb bestehen bleibt.

Bei der Altersversorgung ist die Mischung zwischen gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung der richtige Weg. Sie verbindet die umlagefinanzierte und die ansparfinanzierte Versorgung.

Problematisch ist allerdings die „schwarz-Weiß-Sicht“ von einzelnen Politikern und Bürgern. Hi er muss noch viel Aufklärungsbedarf befriedigt werden. Nur die Mischung von Umlagefinanzierung und Ansparfinanzierung ist dauerhaft richtig.

Speziell in der betrieblichen Altersversorgung ist die Notwendigkeit der Aufklärung nicht nur bei den Arbeitnehmern, sondern auch bei den Arbeitgebern angewachsen.

Denn: Wenn ein Arbeitnehmer für seine eigene Altersversorgung eine Entgeltumwandlung abschließen möchte, ist es bei einem Unternehmer sicherlich nicht das Ziel daran zu verdienen. Seriöse Arbeitgeber wollen sicherlich nichts an einem Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung verdienen.

Leider gibt es jedoch auch Vertriebler und Unternehmensberater, die dem Arbeitgeber die Verdienstchancen bei der Entgeltumwandlung schmackhaft machen wollen. Langfristig werden diese Personen immer mehr in der Kritik der Öffentlichkeit stehen.

Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden?
Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachten?

Ziel des Unternehmers sollte es nicht sein, Arbeitgeberbeiträge für sein Unternehmen hierdurch einzusparen, sondern die Arbeitnehmer durch interessante beitragsneutrale Modelle zu binden und neues Personal hierdurch zu binden.

Gerda für Klein- und Mittelbetriebe gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung Vorteile gegenüber Großunternehmen sich bei der Mitarbeiterfindung positiv abzuheben.

Im Januar wird hierzu ein bav-Leitfaden (auf der Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes) erscheinen, der auch die Veränderungen des BMF-Schreibens berücksichtigt.

Der bav-Leitfaden vereinfacht dem Arbeitgeber die Verwaltung und zeigt interessante neue Wege der Personalgewinnung und Personalbindung.

Link:    www.bav-Leitfaden.de

Wer rechtzeitig über die Bestellmöglichkeit informieren lassen möchte, kann über sich über die Internetseite

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/ 

vormerken lassen.

BAV-Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind auch Anpassungen in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung notwendig.

Prozesse in Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und beim Steuerberater müssen verändert werden.

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HR-Berater haben die Aufgabe, die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung in die vorhandenen Vergütungs- und Personalbindungsprozesse zu implentieren.

Der bAV-Leitfaden wird sich mit diesen Anpassungen auseinander setzen. Der #BavLeitfaden wird für Arbeitgeber eine Hilfe im Alltag sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de

Betriebliche Altersversorgung- Sozialpartnermodell

Wie Sozialpartnermodelle im Einzelnen aussehen werden ist noch unklar.

Doch die grundsätzliche Basics lassen sich über einen Prototypen sehr wohl schon vorbereiten. Mit Roland Weber, Dezernent für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse der Debeka VVaG und daneben Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), sprach Nikolaus Bora.

Herr Weber, das BRSG liegt vor. Das erste Zielrentenmodell wird frühestens im nächsten Jahr ausgehandelt sein, möglicherweise sogar erst im Herbst 2019. Wie es aussehen wird, ist völlig offen. Als potentieller Anbieter signalisieren Sie schon jetzt ihr Interesse. Aber können Sie mehr als nur eine Art von Kaffeesatzleserei betreiben, weil Details noch nicht bekannt sind?

http://www.lbav.de/mehr-als-kaffeesatzleserei/