Claudia Major zerlegt Sahra Wagenknecht (BSW-Partei) und ihr Lügengerüst

Ein Beitrag von

Peter Jelinek

Sicherheitsexpertin Claudia Major zerlegt Sahra Wagenknecht (BSW-Partei) und ihr Lügengerüst in weniger als zwei Minuten in der gestrigen Sendung bei Maybrit #Illner. Hut ab vor dieser Leistung.

Ein Paradebeispiel, wieso eine Sendung – ob Lanz, Illner oder hart aber fair – ohne die direkte Einordnung nur zum Sprachrohr für Leugner des menschengemachten Klimawandels, für rechtsradikale Theorien oder in diesem Fall das Sprachrohr Putins werden.

Doch selbst während Claudia Major sachlich und ruhig erklärt, wieso Wagenknecht über die gesamte Sendung hinweg (und allgemein) sich zum Sprachrohr Putins macht, aber auch die gesamte Diskussionskultur vergiftet, wiederholt Wagenknecht seelenruhig die Propaganda Putins zum Angriff auf das Kinderkrankenhaus in Kiew.

Während wir in der Debatte um die Klimakrise oftmals mit False Balance kämpf(t)en (eine Stimme für Klimaschutz, eine dagegen), kämpfen wir bei politischer Propaganda in Zeiten von alternativen Medienangeboten wie TikTok, Instagram und den etablierten öffentlich-rechtlichen Sendern mit der Frage, wem Medienhäuser welche Reichweiten geben – oder eben nicht. Gibt man einem Faschisten Björn Höcke von der AfD die Bühne, damit er sich selbst entzaubert? Und was, wenn er es nicht tut, sondern eine jubelnde Masse hinterlässt?

Das Propaganda-Problem

Und genau das bringt Claudia Major hier auf den Punkt: Schritt für Schritt dringt die Propaganda Putins in den Diskurs, deligitimiert die Ukraine und legitimiert Putins antidemokratischen Ideen. Auch gestern wird bei nicht wenigen Zuschauer*innen hängen geblieben sein, was Wagenknecht sagte. Ein Faktencheck zum Ende der Sendung oder am nächsten Morgen? Den werden die Wenigsten gesehen haben. Eben diese Entwicklung gilt auch bei der Frage des Klimaschutzes, der Frage der Migration oder eben der Vertedigung.

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

Kein Anspruch auf Verschleierung im Straßenverkehr – Es herrscht auch dort Verhüllungsverbot

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Dass es ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr geben darf, wurde jetzt in einem Verbots-Sehschlitzurteil nochmals deutlich:

Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer

Urteil: Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.07.2024
– 8 A 3194/21 –

Eine muslimische Frau aus Neuss, die beim Autofahren aus religiösen Gründen ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz verhüllen möchte, hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot.

Die Bezirksregierung Düsseldorf muss jedoch ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung erneut prüfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht und gab der Berufung der Klägerin teilweise statt.

Die Frau wollte aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren.

Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf dies abgelehnt hatte, klagte sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Als dieses die Klage abwies, wandte sie sich an das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch dieses entschied, dass kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot besteht.

Das Gericht erklärte, dass die 2017 eingeführte Regelung der Straßenverkehrsordnung verfassungsgemäß ist.

Diese Regelung soll die Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit von Fahrern bei Verkehrskontrollen sicherstellen und die Rundumsicht gewährleisten.

Dies dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer. Die Religionsfreiheit hat hier keinen Vorrang.

Dennoch kann individuellen Anliegen durch eine Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden.

Die Klägerin hat jedoch keinen direkten Anspruch auf eine solche Ausnahmegenehmigung, da dies im Ermessen der Behörde liegt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ihr Ermessen bei der Ablehnung des Antrags nicht fehlerfrei ausgeübt und muss daher neu entscheiden.

Die Behörde hat die Religionsfreiheit nicht ausreichend gegen die Gründe für das Verbot abgewogen.

Zudem hat sie nicht ausreichend geprüft, ob alternative Maßnahmen wie ein Fahrtenbuch die Ziele des Verbots erreichen könnten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, es besteht jedoch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.