Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2024
– 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23 und 1 BvR 2182/23 –
Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden.
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Einem Heilpraktiker ist es verboten, seinem Patienten Blut – beispielsweise zur Herstellung von Eigenblutprodukten für eine Eigenbluttherapie zu entnehmen.
Auch die Blutentnahme wollten die Heilpraktiker kippen.
Aufgrund der nicht medizinischen Ausbildung ist es den Heilpraktikern auch weiterhin untersagt, Blut zu entnehmen.
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Die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Heilpraktiker
- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- mindestens Hauptschulabschluss
- keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
- gesundheitliche Eignung
Betrachtet man die Details für ein Verbot der Ausübung der Tätigkeit, dann ist es gerechtfertigt, dass Heilpraktiker kein Blut entnehmen dürfen.
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§2
Die Erlaubnis wird nicht erteilt, a)
wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,b)
wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
c) (weggefallen) d)
wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e) (weggefallen) f)
wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,g)
wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,h)
wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,i)
wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.
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Interessant sind in diesem Zusammenhang auch zwei Filmbeiträge:
Film 2 —> Heilpraktiker – Ein NoGo
Aufgrund diverser Tätigkeiten ist die Tätigkeit des Heilpraktikers gerade in der Zeit von Corona in den Mittelpunkt geraten, denn für die Tätigkeiten und die immer wieder dargestellten „Erfolge“ dieser Tätigkeiten gibt es bis heute keine wissenschaftlichen Nachweise.
Und vieles ist auch sehr seltsam. Begründung:
Da die wissenschaftlichen Nachweise von Wirkstoffen fehlen, kann die Verbesserung des Gesundheitszustandes auch einfach durch die Zeit selbst eintreten oder wie ein alter Spruch sagt: „Glaube versetzt Berge“.
Die Gefahr, die allerdings davon ausgeht ist, dass wertvolle Behandlungszeit verloren geht und dadurch der Heilerfolg minimiert wird und sogar der Patient dann verstirbt.
Besonders in der Coronazeit gab es auch Heilpraktiker, die seltsame Behandlungen vorgenommen hatten, die sogar lebensgefährlich waren.
Auch von allen Impfungen haben sehr viele Heiler und Heilpraktiker gewarnt und versuchten hiermit ihre eigenen Dienstleistungen zu verkaufen.
Aufgrund dieser Tatsachen bestand auch die Gefahr, dass die Tätigkeit des Heilpraktikers verboten wird.
Parteien wie die Grünen – früher auch einmal für alternative Medizin – haben sich zur Wissenschaft bekannt.
Insofern suchten die Heilpraktiker teilweise auch nach einem neuen politischen Hafen. Neben der Partei DieBasis war auch die AfD eine Sammelstelle der Coronaleugner und Impfgegner.
Interessantes: Heilpraktiker hatten zur Zeit des Aderlasses (der damals durch Ärzte durchgeführt wurde) einen ganz anderen Stand.
Die Medizin hat sich jedoch in den letzen 130 Jahren erheblich weiter entwickelt. Die Entdeckung bzw. Forschung an Keimen, Bakterien, Viren, Erbgut, DNA haben die Medizin erheblich nach vorne katapultiert.
Wie schlecht die Behandlung durch Heilpraktiker ist, macht auch das Beispiel Globuli deutlich.
Der Artikel im Tagesspiegel vom 12.3.2015 titelte:
Homöopathie: Globuli nicht besser als Placebo
Australische Forscher haben das homöopathische Heilverfahren umfassend auf Wirksamkeit geprüft – mit ernüchterndem Ergebnis.
Link zum Artikel —> https://www.tagesspiegel.de/wissen/globuli-nicht-besser-als-placebo-6891775.html
Wer um seine berufliche Existenz bangt, wird sicherlich dann auch das Parteibuch wählen, das seinen Berufsstand schützt. Und so kaperte die AfD und DieBasis die Heiler, Heilpraktiker und Anti-Impfgegner für sich.
Ein hoher Anteil ist deshalb für diese Rechtsextreme AfD.
Denn letztendlich ist das „Heil„ Praktikergesetz ja auch aus dem Jahr 1939.
Dass es durchaus auch natürliche Heilmittel gibt, bleibt unbestritten, allerdings ist es besser, wenn diese von einem Arzt mit der Zusatzausbildung „Naturheilverfahren“ verordnet werden.
Grund: Ärzte haben eine umfangreiche wissenschaftliche Ausbildung und wissen auch, wann Naturheilverfahren nicht mehr sinnvoll sind.