„Das ist Zugangsverhinderung“
Warum #Asylsuchende in #Deutschland so schwer Arbeit finden
Dass die wenigsten Flüchtlinge nach Deutschland kommen, um von Sozialhilfe zu leben, dürfte wohl klar sein.
Und trotzdem machen #rechtspopulistische und #rechtsradikale Gruppen – zB AfD – Stimmung gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und insgesamt gegen alle Ausländer.
Es werden Bilder in den Köpfen der Menschen projektiert. Z.B. vom schwarzen oder muslimischen Messerstecher. Und so mancher Mensch hat dann schon Angst vor farbigen Menschen.
Stelle Dir einmal vor, ein blonder Schwede ballert mit einem Maschinengewehr herum, so wie dies vor einigen Jahren war. Würdest Du dann heute Angst vor allen Blonden haben? Wohl kaum.
Fast alle Asylsuchenden wollen arbeiten und sind wissbegierig. Leider ist der neue Arbeitsbeginn oft schwierig, so wie dies auch n-tv beschreibt.
Jährlich kommen Zehntausende Asylsuchende nach Deutschland und suchen hier einen Job.
Doch bis sie tatsächlich arbeiten dürfen, müssen sie eine Reihe an Hürden meistern.
Der Weg auf den Jobmarkt ist nicht nur kompliziert und langwierig, sondern häufig auch erfolglos.
Warum?
Ashkan G. erfüllt eigentlich alle Voraussetzungen, um in Deutschland rasch einen Job zu finden.
Der 33-jährige Iraner lebt seit 2019 in Deutschland, spricht seit einem Sprachkurs gut Deutsch, hat an einer Teheraner Universität seinen Bachelor in Architektur gemacht.
Er bringt mehrere Jahre Berufserfahrung mit und will hier unbedingt arbeiten. Doch er darf nicht.
Ein Hindernis ist unter anderem, dass sein #Asylantrag noch nicht bearbeitet wurde.
Den hat Ashkan zwar bereits vor vier Jahren gestellt, doch seitdem befindet er sich in einer behördlichen Warteschleife, die unzähligen Asylsuchenden hierzulande zusetzt.
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Menschen mit laufendem Asylverfahren eine Erlaubnis von der #Ausländerbehörde. Die wiederum muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Und da wird es kompliziert. Denn einheitliche Verfahren gibt es nicht, entschieden wird im Einzelfall.
In Ashkans Fall bedeutet das: Zwar hat er mittlerweile ein Jobangebot von einem Berliner Architekturbüro bekommen, dort soll er aber zunächst ein sechsmonatiges Praktikum in Teilzeit absolvieren – mit Aussicht auf anschließende Anstellung. Ashkan kontaktiert die Ausländerbehörde, wartet zwei Monate auf eine Antwort. Dann kommt die Ablehnung. Die Begründung lautet, die im Vertrag festgehaltene Praktikumsvergütung würde nicht ausreichen. Ohne das Praktikum will ihn das Büro allerdings nicht einstellen, für Ashkan geht das Warten also vorerst weiter.
„Unfassbar lange Laufzeiten“
Diana Henniges, Gründerin und Geschäftsführerin des Berliner Vereins „Moabit Hilft“, erläutert im ntv.de-Interview: „Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob das Vergütungsangebot mit den landestypischen Zahlungen und Tarifen übereinstimmt.“ In der Theorie diene das dem Ziel der Gleichstellung von Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt. „Doch die Erwartungshaltung, dass ein Asylbewerber wie ein Architekt auf Landesebene vergütet wird, entspricht nicht der Realität.“ Die Menschen müssten erst einmal richtig in die Betriebe und Abläufe hineinwachsen, vor allem sprachlich – „das braucht teils jahrelanges Training“, meint Henniges. Das jedoch werde durch Ablehnungen allzu häufig grundlegend verhindert. Die Idee dieser „Angemessenheitsgrenzen klingt also hübsch, sie funktioniert aber nicht“. Hinzu kämen „unfassbar lange Laufzeiten“. „Bis dann irgendwann mal eine Antwort auf so einen Antrag kommt, ist der Job eh längst über alle Berge“, kritisiert Henniges.
Dabei belasten Fachkräftemangel und der demografische Wandel die Wirtschaft massiv. Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer mahnt, Deutschland brauche jährlich 1,5 Millionen Migrantinnen und Migranten. Abzüglich der „beträchtlichen Abwanderung jedes Jahr“ könnten so rund 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte in Deutschland gehalten werden. Auch der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Moritz Schularick, wirbt für mehr Zuwanderung. Um dem Fachkräftemangel so entgegenzusteuern, brauche es aber auch eine entsprechende Offenheit im Land. „Das wäre die wichtigste Strukturreform. Das erfordert Mut zum Wandel“, sagte der Ökonom der „Rheinischen Post“.
„Arbeit als Mittel der Bestrafung“
Darauf, dass für die Integration und Teilhabe von Menschen aus dem Ausland mehr getan werden müsse, „weisen wir bereits seit 25 Jahren hin“, sagt Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen ntv.de. Doch erst ab 2014 sei das Thema in den breiten Fokus gerückt, als Deutschland es mit massiven globalen Fluchtbewegungen zu tun bekam. „Auf einmal stand das Thema der Willkommenskultur mitten in der gesellschaftlichen Debatte“, so Kemnitz, deren Verein sich für Menschenrechte und Teilhabe einsetzt. Gleichzeitig habe man die „neuen Erfordernisse der Wirtschaft“ erkannt und verstanden: „Ohne Zuwanderung kann es mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland so nicht weitergehen“.
Doch vor allem das „weitverzweigte System“ erweise sich als ständige Hürde in der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt, sagt Kemnitz. Die Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland sei nicht nur kompliziert, sondern auch von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich. Außerdem seien die Verfahren bei der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen „zu hochschwellig“. „Der Gesetzgeber darf die Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht mehr als Mittel der Ausgrenzung und Bestrafung nutzen. Es braucht dringend gesetzliche Änderungen in Deutschland“, mahnt Kemnitz.
„Das ist Arbeitsmarktzugangsverhinderung
Mit den labyrinthartigen Verzweigungen dieses Systems sieht sich Ashkan G. seit vier Jahren täglich konfrontiert.
Für die Anerkennung seines Bachelor-Abschlusses ist die Architektenkammer Berlin zuständig, das Zeugnis muss zunächst jedoch übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Die Unterlagen liegen bei einem Übersetzer vor, Ashkan wartet seit Monaten auf eine Rückmeldung. „In der Ausländerbehörde wurde mir bereits gesagt, ich könne doch auch als Fahrer oder Security-Kraft arbeiten.
Dabei war ich im Iran schon mehrere Jahre als Architekt tätig“, erzählt er ntv.de.
Für Diana Henniges von „Moabit Hilft“ sind die langen Wartezeiten, das Weiterreichen von Zuständigkeiten zwischen Ämtern und Behörden, die zähen Einzelfallprüfungen und vielen abgelehnten Anträge „keine Zufälle, sondern aktive Arbeitsmarktverhinderung“.
Die jüngsten bundespolitischen Anpassungen des Asylrechts seien letztendlich „nichts als verkümmerte Reformationsversuche“, sagt sie.
Doch mit Blick auf den Fall von Ashkan G. deutet sie einen gewissen Lichtblick an.
Denn wenn er fünf Jahre geduldet in Deutschland lebt, kann er das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen und seinen Aufenthalt durch Arbeit langfristig absichern.
Henniges sagt, die Erfahrung ihrer Arbeit mit Geflüchteten zeige, „dass sich die Betroffenen dann innerhalb von wenigen Minuten einen Job besorgen. Bis dahin hängen sie allerdings an unserem sozialen Zahn“.