Die Koalitionsparteien haben sich in den den offenen Punkten der #bAV-Reform geeinigt.
Die CSU war zunächst gegen ein Garantieverbot und hatte jetzt dem Garantieverbot zugestimmt.
Somit wird in der NEUEN BAV-Welt keine Mindestgarantie in der betrieblichen Altersversorung vorhanden sein.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können – wenn dies im Tarifvertrag zukünftig beschlossen wird – eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren, wobei es KEINE Auszahlungsgarantie gibt.
Daneben besteht die BISHERIGE betriebliche Altersversorgung weiter!
Es gibt ab 1.1.2018 zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung.
Wie geht es nun weiter?
Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden:
Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.
Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).