AfD-Politik gegen die kleinen Leute - "Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber."

Verfassungsschutz und AfD

Der Weg zum Verbot der AfD

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Nach meiner Reihe über die AfD und die #Demokratie habe ich gemerkt, dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht. Die einen halten den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung für politisches Larifari. Andere wiederum halten ein Verbot der AfD für reine Formsache. Beides sind einseitige, gefährliche Positionen. Zur Differenzierung hier der aktuelle Stand in dieser Frage.

  1. Der Verfassungsschutz kennt drei Stufen: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistisch. Der Prüffall ist eine Vorstufe ohne einschneidende Befugnisse des Verfassungsschutzes, ein Verdachtsfall und eine gesichert extremistische Gruppierung darf vom Verfassungsschutz hingegen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z.B. Einsatz von V-Leuten, Überwachung) beobachtet werden. Zudem darf die Öffentlichkeit über von diesen Gruppierungen ausgehende Gefahren unterrichtet werden. Der Verfassungsschutz versteht sich hier ausdrücklich als Frühwarnsystem. Darüber hinausgehende (polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche) Befugnisse hat der Verfassungsschutz NICHT. Für ein Parteiverbot wäre das #Bundesverfassungsgericht zuständig, für präventive Gefahrenabwehr die Polizei, für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft. Der Verfassungsschutz unterliegt zudem einer parlamentarischen Kontrolle.
  2. Bund und Länder: Es gibt auf Bundesebene und in allen Bundesländern eigenständige Verfassungsschutzbehörden, die eigene Bewertungen vornehmen. Der Verfassungsschutz eines Landes ist aber in seiner Beobachtung nicht zwingend auf die Beobachtung nur des entsprechenden Landesverbands einer Partei beschränkt. Kürzlich hat z.B. der VGH in Bayern entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die ganze AfD beobachten darf.
  3. Aktuelle Einstufung der AfD:
    Derzeit sind zwei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Gründe dafür sind: Ein Verstoß gegen den auf Staatsangehörigkeit und nicht Ethnie abstellenden Volksbegriff und den Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes, eine Gefahr für das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip.
    Die AfD als Gesamtpartei sowie die Jugendorganisation JA werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft.
  4. Rechtsschutz der AfD
    Selbstverständlich hat die AfD das Recht, gegen den Verfassungsschutz gerichtlich vorzugehen. Das tut sie auch und es gibt Entscheidungen und laufende Verfahren in dieser Sache.
    Einen Erfolg hatte die JA. Auf Grundlage eines Eilantrags wurde die Hochstufung auf gesichert rechtsextrem vom BfV vorläufig wieder auf Verdachtsfall heruntergestuft.
    Die AfD hatte mit entsprechenden Anträgen gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall hingegen keinen Erfolg. Ebenso hatten einzelne Landesverbände keinen Erfolg, zuletzt die AfD Hessen, die weiterhin als Verdachtsfall beobachtet werden darf.

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Quele Grafik: https://lnkd.in/exGBXHMn

Zitat aus —> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html

Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD„Extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“

Vor wenigen Wochen hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Nun hat das Blog „netzpolitik.org“ das zugrundeliegende Gutachten veröffentlicht. Wenn eine Partei beobachtet werde, müsse dies in einer Demokratie auch öffentlich nachvollziehbar sein, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Deutschlandfunk.

Dass der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft hat, ist breit berichtet worden. Das Gutachten, auf dessen Grundlage die Prüfung angeordnet wurde, war dagegen bisher unter Verschluss. Der Blog „netzpolitik.org“ hat das 436-seitige Dokument nun online gestellt.

Es handle sich um ein „extrem wichtiges Dokument der Zeitgeschichte“, sagte „netzpolitik.org“-Autorin Anna Biselli im Gespräch mit @mediasres. „Wir sind der Meinung, dass es in die Öffentlichkeit gehört und nicht unter Verschluss gehalten werden darf“. Weil die Beobachtung einer Partei eine harte Maßnahme sei, müsse so etwas auch öffentlich nachvollziehbar sein.

Facebook als wichtige Quelle

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski kritisierte die Weitergabe des Dokuments an Journalisten. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang müsse deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es sei „bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen“.

Nach Ansicht von Biselli liefert das Dokument interessante Einblicke in die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes. Sehr auffällig sei, dass der Verfassungsschutz in Sachen AfD zu über einem Drittel Facebook als Quelle nutze. Dafür seien auch Posts von Landes-, Kreis- und Ortsverbänden angeschaut worden.

Die Veröffentlichungen bei Facebook waren nach Ansicht von Biselli ganz offensichtlich ein wichtiger Grund für die Beobachtung. Bestimmte Facebook-Posts seien „wie eine Rede auf einem Parteitag oder auf einer Demonstration ein Anhaltspunkt dafür, dass man die AfD zum Prüffall macht“.

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