Schuldenbremse gelockert – Was jetzt erlaubt ist und wie 500 Milliarden investiert werden dürfe

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer .

Die große Schuldenreform: was jetzt gilt

Eines der spannendesten und umstrittensten gesetzgeberischen Vorhaben der letzten Jahre hat gestern nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Neuerungen sind noch nicht ausgefertigt und verkündet. Ich habe aber mal anhand der Gesetzgebungsmaterialien eine konsolidierte Fassung erstellt, sprich die bisher geltenden Vorschriften in den entsprechenden GG-Artikeln mit den Neuerungen veschmolzen, damit das mal jeder auf einen Blick nachlesen kann. Die Neuerungen sind gelb hervorgehoben.

Und hier noch mal in verständlicher Sprache, was beschlossen wurde:

  1. Die Schuldenbremse wurde gelockert für bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben, die über einem Prozent des BIP liegen. Das heißt zunächst, dass Ausgaben für Sicherheit bis zu einem Prozent des BIP nach wie vor ganz normal im Haushalt abgebildet werden (wofür auch die Schuldenbremse weiter gilt). Alles drüber ist von der Schuldenbremse ausgenommen. Und zwar ohne Deckel. Möglich wären also 2 Prozent des BIP, aber auch 5 Prozent des BIP oder mehr. Hier gibt es keine (verfassungsrechtliche) Grenze. Als Richtwert: 1 Prozent des BIP sind so ungefähr 43 Mrd. Euro.
  2. Die sicherheitsbezogenen Ausgaben umfassen: Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz
    sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten (derzeit Ukraine-Hilfen). Das ist also weiter gefasst als strikt „Verteidigung“. Wie sich das Geld innerhalb dieser Gebiete verteilt, ist nicht geregelt. Das kann der Bundestag entscheiden.
  3. Die Länder dürfen generell etwas mehr Schulden aufnehmen als vorher und werden dem Bund schuldentechnisch gleichgestellt. Der Bund hatte nämlich schon immer eine Ausnahmeregelung, dass er 0.35 Prozent des BIP an Schulden aufnehmen durfte, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Das gilt jetzt auch für die Länder.
  4. Es gibt die Möglichkeit eines „Sondervermögens“ (= Schulden) von 500 Mrd. Euro für die nächsten 12 Jahre. Dieses ist zweckgebunden an Investitionen in die Infrastruktur und an Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Klimaneutralität wird dadurch KEIN Staatsziel (Auch wenn AfD, Nius und Nachplapperer das jetzt hartnäckig behaupten), sondern ist Zweckbestimmung dieses Sondervermögens. Nicht mehr, nicht weniger.

a) 100 Mrd. gehen in den Klima- und Transformationsfonds.

b) 100 Mrd. gehen an die Länder.

c) Die Zweckbindung umfasst Investitionen UND das Ziel der Klimaneutralität. Daraus folgt nach meiner Lesart (darauf wurde aus meiner Sicht noch nicht so klar hingewiesen), dass auch durchaus MEHR als die 100 Mrd. dem Klimaschutz zufließen können. Das ist letztlich eine gesetzgeberische Entscheidung in den kommenden 12 Jahren. Die Mittel verteilen wird das jeweils gewählte Parlament.

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-franz-alois-fischer_gg-neu-vorschriften-konsolidiert-activity-7309091474845896704-CZBU?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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