Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Private Krankenversicherung – PKV-Unternehmensanalysen – Bürgerversicherung? Nein danke!

Welche Private Krankenversicherung gut ist, hängt zunächst an der Unternehmensform und dann von der Strategie des Unternehmens ab.

Erst danach solllte man sich die einzelnen Leistungen ansehen.
Aufgrund:
– der vor Jahren angehobenen Jahresarbeitsverdienstgrenze

– des kleiner werdenden Bevölkerungsteil, der über der Jahresverdienstgrenze verdient

– der Tatsache, dass die Anzahl der verstorbenen Privatversicherten gestiegen ist (durch Zuwanderung ist die Bevölkerung zwar gleich geblieben, aber nicht für PKV und GKV)

– der Situation, dass die Anzahl der Zwangsmitgliedschaften für viele Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Krankenkasse gestiegen ist,

hatte die private Krankenversicherungbranche  in den letzten 2 Jahren einen Nettoverlust von 0,2%.

Der Nettoverlust ist jedoch zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich.

Während die Debeka Krankenversicherung als Versicherungsverein aufGegenseitigkeit  (Eigentümer sind die versicherten Mitglieder) weiter Zuwächse hat,

haben alt bekannte Krankenversicherer enorme Verluste:

Ranking der Verluste:

  • Hallesche: -1.205
  • SDK: -1.835
  • Inter: -1.861
  • UKV: -2.222
  • LKH: -3.105
  • Gothaer: -3.104
  • Bayerische Beamtenkrankenversicherung: -6.750
  • Allianz: -9.620
  • Central: -11.531
  • DKV: -18.899

Die Debeka konnte den Bestand an privaten Krankheitskostenvollversicherungen im vergangenen Jahr um 3.769 von 76.239 auf 80.008 Verträge ausbauen.

Warum die Debeka, die unter den gleichen Marktbedingungen arbeitet, den Mitgliederzuwachs weiter ausbauen konnte, liegt nach unserer Einschätzung an:

Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 

1.  Die Eigentümer sind die Mitglieder, die nur dadurch Mitglied werden, dass sie als Versicherungsnehmer ihren Versicherungsvertrag dort abschließen.

2. Ein Vorstand eines Versicherungsvereins muss lediglich 2 Interessengruppen dienen. Die Eigentümer und Versicherungsnehmer sind identisch und haben somit ein und das gleiche Interesse.

Bei Aktiengesellschaften hat der Vorstand 3 Interessengruppen. Zwischen den Eigentümern und Versicherten bestehen unterschiedliche Interessen. Der Aktionär will Kursgewinne und Dividende, die letztendlich durch die Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Und da der Vorstand durch den Aufsichtsrat (und dieser durch die Aktionäre) gewählt wird, muss ein Vorstand einer Aktiengesellschaft sich fast täglich am Kurswert messen lassen.

Folge: Die Entscheidungen der Vorstände bei Aktiengesellschaften ist sehr oft kurzfristig und führt nicht zu langfristig guten Ergebnissen für die Versicherten.

Beispiel: Krankenversicherung im Alter

Während die Debeka aufgrund der hohen Altersrückstellungen die Krankenversicherungsbeiträge bei 80-, 85– und 90-Jährigen senkt, haben viele andere Gesellschaften die Beiträge für Ältere oft erhöht.

Fehlentscheidungen im Versicherungsverkauf bei vielen Gesellschaften:

Vorstände, die aufgrund von Versichertenverlusten schnell Zuwächse erreichen wollen, wählen schnell den Vertrieb über Makler (SDK) und Strukturvertrieb (z. B.: Central) oder versuchen die Zahlen zu schönen, indem ein Unternehmenszukauf getätigt wird.

Maklervertrieb und Strukturvertrieb gehören zu den teuersten Lösungen für ein Unternehmen, die letztendlich auch von den Versicherten gezahlt werden muss.

Kleine Krankenversicherungen werden alleine nicht mehr bestehen bleiben

Die Digitalisierung wird auch in der PKV dazu führen, dass kleine Versicherungsunternehmen vom Markt verschwinden werden. Die Fixkosten für die Informationstechnologie sind oft nicht mehr tragbar.

Wir schätzen, dass ca 15-20 private Krankenversicherungen in den kommenden 5-10 Jahren fusionieren müssen.

Marktanteile bei den privaten Krankenversicherungen (Quelle: map-report)



Übrigens:

Die Empehlung einer #Bürgerversicherung ist keine Lösung, denn:

– neben einem schlechteren Versorgungssystem

– Vernichtung von Arbeitsplätzen

– zahlt die Zeche auch der gesetzlich Versicherte, da dann beispielsweise:

1. auch der Vermieter für Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste und dies auf die Miete drauf schlägt.

2. Alle Zinseinnahmen, andere Einnahmen (zB:Private Rente) zum Abzug eines Krankenkassenbeitrages

3. es keinen Höchstbeitrag mehr gibt (Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung)

4. das „System der Krankenversicherung der Rentner“ wegfällt 

5. und die Bürgerversicherung nur noch einen Grundschutz bietet, der zwar durch Zusatzversicherung ergänzt werden kann, allerdings muss der Beitrag für die Zusatzversicherung dann vom Arbeitnehmer alleine getragen werden. Die Beteiligung durch den Arbeitgeber wäre futsch! Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzversicherung gar nicht leisten können!

Vielleicht wollen gewisse Personen in verschiedenen Parteien (SPD, Grüne, Die Linke, AFD) gerade eine daraus folgende perfide Folge haben?

Die Folgen wären:

  • Kürzere Lebenserwartung
  • Kürzere Rentenzahlung, somit Entlastung der Rentenkassen
  • Kürzere Pflegezeiten und weniger Ausgaben
  • Weniger Ausgaben für das Gesundheitssystem für ältere Menschen

Oder sind diese o.g. Personen nicht schlau genug, an diese Konsequenzen zu denken?

In beiden Fällen sind sie nicht für die Fassung dieser Entscheidung geeignet.
Und – was weniger bewusst ist – 

Auch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Provisionen an die Vermittler und auch inzwischen an Makler.

Wenn Kinder minderjährig sind – Sorgerechtsverfügung Pflichtsache

Wichtig für Eltern mit minderjährigen Kindern: Was passiert, wenn:– beide Eltern durch Krankheit oder Unfall versterben oder

– ein Elternteil verstirbt oder durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird.

#Sorgerechtsverfügung – erläutert anhand eines Filmbeispiels
https://youtu.be/OCD0o3wRm8A

Wenn ein Partner stirbt und ein minderjähriges Kind Miterbe wird, wird für die Verwaltung des Erbes einen Vormund eingesetzt. Dies ist in der Regel nicht der überlebende Elternteil, sondern das Vormundschaftsgericht.

Auch in diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll…..

Die Sorgerechtsverfügung ist nicht nur dann notwendig, wenn beide Eltern versterben oder geschäftsunfähig sind, sondern u.U. auch ein Elternteil verstirbt.

In einer Sorgerechtsverfügung wird beispielsweise abgefaßt, wer das Vermögen des Kindes verwaltet und auch wer warum das Sorgerecht für das Kind bekommen soll.

Im Notfallordner-Vorsorgeordner sind hierzu viele Tipps und Anregungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Witwenabfindungen bei Wiederverheiratung

„Wenn Du wieder heiratest, dann bekommst Du eine Abfindung der Witwenversorgung.“ –

Dies ist bei Beamtenwitwen – aber auch in der betrieblichen Altersversorgung durchaus denkbar. Wenn die Witwe dann allerdings gesetzlich versichert (in der Kranken- und Pflegeversicherung) gewesen ist, dann mussten diese Abfindungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet werden.

Hieraus entstand dann ein Beitrag, den die Witwe noch bezahlen musste. Dies hat nun das Bundessozialgericht geklärt und ist zu der Auffassung gekommen, dass dies falsch ist! Das Urteil gilt auch für Fälle aus der Vergangenheit!

Wer als Witwe/Witwer eine Abfindung für die Wiederverheiratung erhalten hat und dafür Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zahlen musste, kann nun Geld zurückfordern.

In einem Streitfall verneinte das BSG bereits im Jahr 2003 die Frage, ob eine Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz ein Versorgungsbezug darstellt.

Da durch die Abfindung keine bereits geschuldete regelmäßige Versorgungsleistung ersetzt wird, fehlt es an einem Versorgungszweck. Vielmehr wurde ein familienpolitisches Ziel erkannt, da aufgrund des finanziellen Anreizes der Eheabsichten entgegenstehende wirtschaftliche Überlegungen ausgeräumt werden.

BSG-Urteil gilt für alle Witwenabfindungen

Der GKV-Spitzenverband hat in seinen „Grundsätzlichen Hinweisen zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezügen (…) vom 29.9.2016“ nochmals klargestellt, dass im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung  Witwenabfindungen nicht als Versorgungsbezüge anzusehen und damit nicht beitrags- und meldepflichtig sind. Da diese Klarstellung zeitlich nicht begrenzt ist, waren aus Witwenabfindungen bereits in der Vergangenheit keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Konsequenzen für Zahlstellen

Sollten derartige Kapitalabfindungen der Krankenkasse als Einmalbezug gemeldet worden sein, ist der Fall rückabzuwickeln. Dies bedeutet für die Zahlstelle, dass die abgegebenen Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren zu stornieren sind. Da die Krankenkasse aus den Stornierungsmeldungen nicht den Anlass erkennt, sollte auch im Sinne des Versorgungsbeziehers der Krankenkasse dies zusätzlich formlos mitgeteilt werden.

Konsequenzen für Versorgungsbezieher

Aufgrund der fehlenden Beitragspflicht werden von der zuständigen Krankenkasse unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist die bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückgezahlt. Die Erstattung ist vom Versorgungsbezieher bei der Krankenkasse zu beantragen. Für das Erstattungsverfahren ist es hilfreich, wenn wie beschrieben die Zahlstelle der Krankenkasse darstellt, dass es sich bei der (stornierten) Einmalzahlung um eine Witwenabfindung handelte.

Zahlung der Beiträge durch die Zahlstelle

Sofern im Einzelfall die Zahlstelle die Beiträge aus der Witwenabfindung abgeführt hat, würde eine Stornierung der Meldungen die systemseitige Rückabwicklung der Beitragszahlung verursachen. Auch in diesen Fällen ist es ratsam, vorab mit der betroffenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Zuständigkeit für die Erstattung der Beiträge zu klären.

Rürup-Rente 2017 – Wie wird die steuerliche Möglichkeit berechnet?

Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.

Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
  • Vorstände
  • Beamte
  • Handwerker (als Selbstständige)
  • Pensionäre
  • Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.

Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.

Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.

Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.

Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.

Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.

Bestimmte Personen, z. B.:

– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte

müssen jedoch einige Besonderheiten beachten. 

Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html

nachgelesen werden.

Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.

 

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Private Krankenversicherung: Debeka mit höchsten Zuwachs

#Debeka erneut Sieger nach PKV-Zuwächsen im Jahr 2016 – sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt.

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:

Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente und andere Organe.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.


Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkpnfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsanlage berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

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Rund 30 Prozent der privaten Krankenversicherer konnten ihren Bestand an Vollversicherten im Jahr 2016 weiter ausbauen.
Die Debeka ist erneut der Gewinner nach Nettozuwachs. Sie bleibt der größte Anbieter auf dem Markt. Die DKV hatte wieder das stärkste Minus zu vermelden. Das geht aus den aktuellen Zahlen im Map-Report hervor.

Die Zahl der Krankenvollversicherten ist im Jahr 2016 nach Aussage des PKV-Verbands schon zum fünften Mal gesunken. Der Rückgang betrug 17.300 Versicherte, die Zahl der Vollversicherten liegt nun bei 8,77 Millionen. Das Minus war allerdings geringer als im Jahr davor. Der Fachverband begründet das damit, dass der Abwärtstrend in der Vollversicherung als dem Kerngeschäft der privaten Versicherer offenbar unterbrochen sei. Im zweiten Halbjahr 2016 sei es zum ersten Mal seit mehreren Jahren gelungen, einen positiven Nettozugang zu erzielen. Auffallend ist allerdings die sehr unterschiedliche Entwicklung, die die einzelnen Gesellschaften nehmen, wie die Map-Report-Reaktion mit gerade veröffentlichten Daten belegt.

Aus einer Vorabveröffentlichung zur Bilanzanalyse der privaten Krankenversicherung im Jahr 2016 geht hervor, dass nur 13 der 32 geprüften Gesellschaften einen Zuwachs ausweisen. Die Debeka ist erneut der Gewinner, sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt. Die Continentale kommt mit einem Zuwachs von 20.000 Mitgliedern auf den zweiten Rang. Dieser Effekt entstand durch die Verschmelzung mit der früheren Mannheimer Krankenversicherung. Auch bei der HanseMerkur, der HUK-Coburg, der Signal und der AXA wurden erhebliche Zuwächse beobachtet.

Die DKV und die Central waren dagegen die Verlierer am Markt. Die Central hat ihren Rückgang erheblich verringert, sie verlor aber immer noch über 11.000 Vollversicherte. Auch die Allianz musste mit 10.000 Vollversicherten einen deutlichen Rückgang verschmerzen. Weiterer Verlierer waren die Versicherungskammer Bayern, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, die Gothaer und die LKH.

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Debeka – Vom Kostenerstatter zur Gesundheitsberatung

Private Krankenversicherungen wollen von ihren Versicherten als Gesundheitspartner wahrgenommen werden. Dazu planen sie, ihr Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern.

Den privaten Krankenversicherern (PKV) -insbesondere den Vereicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (die den Versicherten als Mitglied gehören) –reicht es nicht mehr, als reine Kostenerstatter zu fungieren und vor allem nur im Leistungsfall oder bei Prämienerhöhungen mit den Kunden in Kontakt zu treten. Das Ziel vieler Anbieter ist es, zum Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit zu werden und im Bedarfsfall die Versorgung der Versicherten steuern zu können.

Dazu gehen die Anbieter ganz verschiedene Wege. So etwa haben im vergangenen Jahr Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna die gemeinsame Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+ gegründet. Die Hallesche will sich zudem zum digitalen Gesundheitsdienstleister wandeln. Gerade haben der PKV-Marktführer Debeka und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der Viamed GmbH das Gemeinschaftsunternehmen Carelutions gegründet haben – der Name ist eine Zusammenziehung der englischen Wörter „care“ und „solutions“. Die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus.

Auch Gesunde werden unterstützt

Mit Carelutions wollen Debeka und SDK ihren Versicherten eine möglichst breite Palette mit Gesundheitsdienstleistungen bieten: von der Prävention über Disease Management Programme bis zur Nachsorge. Ausdrückliche Zielsetzung ist auch, gesunde Kunden durch Informations- und Serviceangebote in Sachen GEsundheit zu unterstützen.
#Debeka und #SDK führen ihr eigenes Gesundheitsmanagement fort. Die Angebote würden aber durch die von Carelutions ergänzt, erklärt Debeka-Vorstand Roland Weber. Die Debeka startet dabei mit strukturierten Versorgungsprogrammen für Versicherte, die unter Rückenschmerzen oder Schlafstörungen leiden. „Ein Unternehmen, das unabhängig von einem Versicherer ist, kann vielleicht etwas agiler agieren“, hofft er. Das gelte insbesondere für den Einsatz digitaler Elemente, die bei Carelutions eine große Rolle spielen sollen.

Größere Kundenzufriedenheit

„Wir glauben, dass wir mit einer verbesserten Versorgung sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Kundenzufriedenheit profitieren werden“, so SDK-Vorstand Benno Schmeing. Das sich die PKV-Unternehmen zu Gesundheitsdienstleistern wandeln, sei nur folgerichtig. Schmeing: „Wenn man die Wertschöpfungskette der PKV verlängern will, ist das der richtige Ansatz.“

Das sieht das Management der Hallesche Krankenversicherung ähnlich. „Die Kunden sollen uns während ihres gesamten Versichertenlebens als Gesundheitspartner wahrnehmen“, so Vorstand Wiltrud Pekarek. Das Unternehmen will seine Angebote auf einem Gesundheitsportal bündeln. „Das Portal soll das digitale Gesicht der Halleschen werden.“ Die Hallesche will künftig nicht mehr nur warten, bis sich die Versicherten melden. „Wenn wir eine hilfreiche Therapie-App entdecken, können wir sie dem Kunden empfehlen.“ Unternehmenseigene Ärzte sollen dafür sorgen, dass nur qualitätsgesicherte Angebote empfohlen werden, betont Pekarek. „Wir müssen zu einer wirklichen Vernetzung zwischen Arzt, Versicherer und Kunden kommen.“

Hoffnungen setzt der Versicherer auch auf die Datenanalyse. Wenn das Unternehmen erkennt, dass ein Versicherter an einer schweren Erkrankung leidet, kann er ihn ansprechen und ihm vorschlagen, eine zweite Meinung einzuholen, erläutert Vorstandschef Walter Botermann. Am besten wäre es, wenn der Versicherer dann auch gleich den Termin organisiert. „Wenn wir das hinkriegen, haben wir gewonnen.“ So weit sei die Hallesche aber noch nicht.

Quelle: Ärztezeitung