Corona Covid Nahrungsergänzungsmittel Vitamin D – Vorsicht

Immer wieder erzählen Selbsterkenntnis Heiler, Wunderheiler, Verkäufer von Nahrungsergänzungsmittel und auch Heilpraktiker, dass ein sehr gutes Immunsystem vor Corona schützt.

Ein gutes Immunsystem kann nicht vor einem Virus schützen. Möglich ist nur den Krankheitsverlauf etwas abzumildern.

Neuerdings wird auch behauptet man muss nur Vitamin D überdosiert einnehmen. Davor kann nur gewarnt werden!

Correctiv. org hat hierzu folgende Stellungnahme veröffentlicht:

Correctiv klärt auf über Vitamin D—>

Behauptung einer Heilerin / Verkäuferin von Nahrungsergänzungsmittel:

„Alle schwerkranken Covid-19-Patienten hatten Vitamin-D-Mangel.
Man sollte hohe Dosen Vitamin D und Vitamin C zu sich nehmen….“

Die Frau behauptet, eine Behandlung mit Vitamin D, Vitamin C und Kortison würde „das Immunsystem hochziehen“, so dass eine Chance bestehe, die Infektion mit dem Coronavirus zu überleben.
Deshalb sollten alle Vitamin D zu sich nehmen, und zwar „mindestens die dreifache empfohlene Tagesdosis“.

Diese Hinweise sind irreführend und vermitteln falsche Hoffnungen.

1. Behauptung: Alle schwerkranken Covid-19-Patienten hatten Vitamin-D-Mangel. Man sollte hohe Dosen Vitamin D und Vitamin C zu sich nehmen. 

Die Frau behauptet, eine Behandlung mit Vitamin D, Vitamin C und Kortison würde „das Immunsystem hochziehen“, so dass eine Chance bestehe, die Infektion mit dem Coronavirus zu überleben. Deshalb sollten alle Vitamin D zu sich nehmen, und zwar „mindestens die dreifache empfohlene Tagesdosis“. 

Diese Hinweise sind irreführend und vermitteln falsche Hoffnungen. 

Wir konnten bei unserer Recherche keinerlei zuverlässige Quellen finden für die Behauptung, alle schwerkranken Covid-19-Patienten hätten einen Vitamin-D-Mangel gehabt. Auf unsere Anfrage schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) per E-Mail, auch dort habe man keine Kenntnis darüber. „Da SARS-CoV-2 erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es keine Studien, die untersucht haben, ob eine Vitamin-D-Supplementierung vor einer Infektion mit diesem Virus schützt. Fallberichte weisen darauf hin, dass die chronisch sehr hohe Einnahme von Vitamin-D über Präparate ohne ärztliche Kontrolle gesundheitliche Risiken bergen kann.“

Ein möglicher Hintergrund der Behauptung könnte ein am 25. März veröffentlichtes Papierzweier Wissenschaftler von der Universität Turin sein, die darauf hinweisen, dass Vitamin D möglicherweise zur Prävention von Covid-19 hilfreich sein könnte. Es handelt sich jedoch nicht um eine Studie, und es geht um Vorbeugung, nicht um die Behandlung der Krankheit. Ältere Forschungsarbeiten, die die WHO 2017 analysiert hat legen nahe, dass eine gute Versorgung mit Vitamin D bei Kindern und Jugendlichen das Risiko von Atemwegserkrankungen verringern kann. Die WHO weist jedoch darauf hin, dass regelmäßige kleine Dosen wirksamer und sicherer seien als einzelne hohe Dosen.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist Vitamin-D-Mangel in Deutschland recht verbreitet: 45,6 Prozent der Kinder und 56 Prozent der Erwachsenen seien nicht ausreichend damit versorgt (Stand: Januar 2019). Vor allem in den Wintermonaten, da 80 bis 90 Prozent des Vitamin D in der Haut gebildet werden, wenn sie der Sonne ausgesetzt ist. Das heißt aber nicht, dass Menschen wegen dieses Mangels an Covid-19 erkranken. Wir haben zudem bereits in einem anderen Faktencheck recherchiert, dass es auch keine Belege dafür gibt, dass Vitamin C Viren abtöten kann. 

Es gibt laut WHO bisher weder ein Heilmittel noch eine Impfung gegen das Coronavirus. Auch wenn Vitamine grundsätzlich helfen, das menschliche Immunsystem zu stärken, sollte man nicht zu viel davon einnehmen. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell auf ihrer Webseite davor, zu hohe Dosen Vitamin D zu sich zu nehmen. „Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verhindern können. Nahrungsergänzungsmittel dienen auch nicht der Behandlung von Erkrankungen.“

Bericht Nahrungsergänzingsmittelnund Vitamin D der Verbraucherzentrale:

Zitat:

Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung gibt es noch keine Arzneimittel, ebenso keine Schutzimpfungen. Hier springen Anbieter in die Bresche und suggerieren Prävention durch Nahrungsergänzungsmittel.Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verhindern können.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen auch nicht der Behandlung von Erkrankungen.
  • Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es noch keine Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen ihn beweisen. Zitierte Studien beziehen sich in der Regel auf andere (Corona-)Viren.

Nahrungsergänzungsmittel als Schutz vor dem Coronavirus?

Immer mehr Menschen in Deutschland sind mit dem neuartigen Coronavirus, SARS-CoV-2, infiziert. Daher wächst insbesondere bei älteren Menschen und aus Sorge um diese bei vielen das Bedürfnis, selber aktiv etwas zu tun. Sie möchten sich – abgesehen von Hygienemaßnahmen und eingeschränkten Sozialkontakten – aktiv vor der Erkrankung zu schützen. Und hier springen jetzt immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln scheinbar in die Bresche, werden im Internet die absurdesten Ideen verbreitet. Bisher war das nur im englischsprachigen Raum festzustellen, jetzt nimmt dieses Vorgehen auch im deutschsprachigen Raum Fahrt auf.

Welche Werbeversprechen werden gemacht?

Abgesehen davon, dass nicht explizit zugelassene gesundheitsbezogene Werbeaussagen in der EU sowieso verboten sind, sind auch alle irreführenden Aussagen verboten. Für Lebensmittel heißt das, es ist verboten, einem Lebensmittel Wirkungen oder Eigenschaften zuzuschreiben, die es nicht besitzt. Entsprechende Aussagen sind nur erlaubt, wenn sie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand als nachgewiesen gelten. Mehr dazu lesen Sie hier.Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es keinerlei Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen dagegen beweisen. Zitierte Studien beziehen sich in der Regel auf andere (Corona-)Viren.

Schutz durch Abwehr oder Desinfektion?

Werbeaussagen wie „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzuwehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus“ oder auch „die enthaltenen komplexen Polyphenole haben die Eigenschaft, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und damit aus dem Verkehr zu ziehen“ suggerieren nicht nur eine falsche Sicherheit, sie sind auch wissenschaftlich gesehen falsch. Als Wirkstoffe werden bestimmte sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole oder Senföle genannt. Wichtig zu wissen: Extrakte sind bei Nahrungsergänzungsmitteln (im Gegensatz zu Arzneimitteln) nicht definiert, kein Extrakt gleicht dem anderen und vermutlich keiner davon dem in zitierten Studien verwendeten Wirkstoff.Derzeit findet man im Internet, in manchem Reformhaus und vielleicht auch von einigen selbstständigen Firmenvertretern („Ernährungsberatern„) solche und ähnliche Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen). Auch zahlreiche Lebensmittel werden fälschlicherweise als hilfreiche Hausmittel angepriesen.Aktuell kursieren auch unsinnige Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Das ist ein Desinfektionsmittel und dient zum Bleichen von Textilien! Nicht einnehmen, gefährlich! Davon einmal abgesehen nützt es auch nichts gegen das COVID-19-Virus. Andere wiederum empfehlen Arsen in homöopathischen Dosen…

Schutz durch Stärkung des Immunsystems?

Grundsätzlich können die Abwehrkräfte durch eine ausgewogene Ernährung, kombiniert mit Bewegung, gestärkt werden. Für viele Pflanzenstoffe und Mikronährstoffe gibt es Hinweise darauf, dass sie Einfluss auf das Immunsystem haben.Vitamine: So tragen zum Beispiel Vitamin D, Vitamin C, aber auch Folat, B12, B6 und Vitamin A wissenschaftlich bewiesen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die bestimmte Mengen dieser Vitamine enthalten, dürfen mit genau dieser Aussage auch werben. Das heißt aber nicht, dass Sie dafür besonders große Mengen oder gar hoch dosierte Supplemente zu sich nehmen müssten. Empfehlungen wie „jetzt 5.000 I.E. Vitamin D täglich“ (= 125 µg) sind gefährlich, ist das doch mehr als die absolute Obergrenze für eine sichere Zufuhr (Upper Intake Level). Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt sogar nicht mehr als 20 µg (= 800 i.E.) Vitamin D pro Tag. Wenn Sie wirklich eine Ergänzung benötigen, dann achten Sie auf eine sichere Dosierung.Mineralstoffe: Auch bestimmte Mineralstoffe wie Selen, Zink, Eisen und Kupfer sind wichtig für ein normales Immunsystem. Das funktioniert aber nur, wenn vorher ein Defizit bestanden hat. Ein Zuviel an Mineralstoffprodukten bringt die feinen Regelkreisläufe im Körper durcheinander.Vitalpilze: Als Immunsystem stärkend gelten auch Vitalpilze wie Cordyceps. Da die Studien mit bestimmten Pilzzubereitungen durchgeführt wurden, lässt sich eine Wirkaussage für einzelne Nahrungsergänzungsmittel daraus nicht ableiten.Cannabidiol (CBD): In der aktuellen Krise scheuen sich Anbieter auch nicht, das als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubte CBD als Hilfsmittel gegen Corona anzubieten. Es würde zwar keine COVID-19-Patienten heilen, wohl aber das sogenannte Endocannabinoid-Systems stärken (ein sogenannter Cannabinoid-Rezeptor (CB2) findet sich auf Zellen des Immunsystems). CBD könnte damit „das Potential haben“, „bei Viruserkrankungen ein wichtiger Baustein bei der Behandlung oder auch der Prävention zu sein“. Der wissenschaftliche Beweis steht aus.

Bei allem, was Sie derzeit so lesen, fragen Sie sich bitte immer: Wer hat ein Interesse daran, so zu berichten, wie er berichtet. In vielen Blogs, Foren etc. sind – oft nicht erkennbar – Anbieter unterwegs, die aus der aktuellen Pandemie und der Angst vieler Menschen für sich Profit schlagen wollen.Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel nehmen wollen, kommt es darauf, sie richtig zu verwenden. Vergessen Sie nicht, Ihren Arzt über die Einnahme zu informieren.Quellen

Zitatende

Eine zu hohe Dosierung von Vitamin D ist gefährlich.

Eine Vitamin D-Überdosierung(Vitamin D-Vergiftung) kann entstehen, wenn man hochdosierte Vitamin-D-Präparate einnimmt. Über die normale Ernährung oder Sonnenlicht dagegen ist ein Überschuss an Vitamin D praktisch nicht möglich. Lesen Sie hier mehr über Ursachen und Symptome einer Vitamin D-Überdosierung.

Ursachen

Eine Vitamin-D-Überdosierung kann nicht auf natürlichem Wege entstehen – also weder durch exzessive Sonnenbestrahlung noch durch reichlichen Verzehr von Lebensmitteln, die natürlicherweise viel Vitamin Denthalten (wie fetter Seefisch).

Anders sieht es aus, wenn jemand hochdosiert Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente mit Vitamin D einnimmt und/oder große Mengen an Lebensmitteln verzehrt, die mit Vitamin D angereichert wurden: Wer so jeden Tag mehr als 100 Mikrogramm Vitamin D zu sich nimmt, riskiert Nebenwirkungen wie Nierensteine. Der Grund ist, dass der Körper einen Überschuss an dem fettlöslichen Vitamin D nicht einfach ausscheidet, sondern im Fett- und Muskelgewebe speichert.

Auf diese Weise kann eine übermäßige Vitamin-D-Zufuhr sowohl in einer akuten als auch einer chronischen Vitamin-D-Überdosierung münden. Eine akute Vergiftung entsteht, wenn man auf einen Schlag eine übermäßig hohe Dosis Vitamin D (als Präparat) einnimmt. Eine chronische Vitamin-D-Intoxikation kann sich entwickeln, wenn man über längere Zeit zu viel Vitamin D zu sich nimmt (über Präparate und/oder mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel).

Bei Kindern ab 10 Jahren und Erwachsenen ist eine Gesamtzufuhr von 100 Mikrogramm Vitamin D pro Tag tolerierbar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bei Kindern bis 10 Jahre gelten 50 Mikrogramm Vitamin D pro Tag als tolerabel. Zur Gesamtzufuhrmenge wird sowohl das Vitamin D aus Lebensmitteln (auch angereicherten Lebensmitteln) als auch jenes aus Vitamin-D-Präparaten gerechnet.

Symptome

Eine Vitamin-D-Überdosierung kann verschiedene gesundheitliche Beschwerden auslösen, die vor allem auf einem erhöhten Kalziumspiegel im Blut (Hyperkalzämie) beruhen: Der Überschuss an Vitamin D bewirkt nämlich, dass der Körper übermäßig viel Kalzium aus der Nahrung aufnimmt und zudem vermehrt Kalzium aus den Knochen herauslöst. Über diesen Mechanismus kann eine Überdosierung an Vitamin D unter anderem folgende Auswirkungen haben:

Aus diesem Grund sollten Sie nicht auf eigene Faust Vitamin-D-Präparate einnehmen, wenn Sie einen Vitamin-D-Mangel vermuten oder einem solchen vorbeugen wollen. Besser ist, Sie gehen zum Arzt und lassen Ihre Blutwerte bestimmen. Haben Sie tatsächlich zu wenig Vitamin D, oder besteht bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für einen solchen Mangel, kann der Arzt Ihnen ein geeignetes Präparat verschreiben. Die Dauer der Einnahme und die Dosierung wird er so festlegen, dass Sie keine Vitamin D-Überdosierung befürchten müssen.

Vitamin D, „Triage“ und 5G: Erneut Whatsapp-Sprachnachricht mit falschen Informationen zum Coronavirus

Es gibt nur wenige Lebensmittel, meist tierischer Herkunft, die Vitamin D in nennenswerten Mengen enthalten. Dazu gehören insbesondere Fettfische (z. B. Lachs, Hering, Makrele) und in deutlich geringerem Maße Leber, Margarine (mit Vitamin D angereichert), Eigelb und einige Speisepilze.

Bekannt ist etwa der hohe Gehalt an Vitamin D in Lebertran.

Vitamin D – Lebensmittel auf dem Speiseplan

Der geschätzte Bedarf an Vitamin D liegt bei Kindern ab einem Jahr, Jugendlichen und Erwachsenen bei 20 Mikrogramm pro Tag. Damit lässt sich im Blut jene Konzentration an 25-OH-Vitamin D (Speicherform von Vitamin D) erreichen, die als optimal für gesunde Knochen gilt – nämlich mindestens 50 nmol/l (= 20 ng/ml).

Bei ausreichender Sonnenbestrahlung lässt sich der empfohlene Tagesbedarf an Vitamin D (und in der Folge die gewünschte Serumkonzentration an 25-OH-Vitamin-D) größtenteils durch Eigenproduktion decken: Der Körper bildet dann in der Haut 80 bis 90 Prozent der benötigten Menge an Vitamin D. Nahrungsmittel mit Vitamin D in nennenswerter Menge (z.B. Fettfische wie Hering und Makrele) steuern den (kleinen) Rest bei.

Problematisch wird das, wenn die Haut zu wenig der Sonne ausgesetzt wird, oder im Winterhalbjahr die Sonne zu schwach ist für die körpereigene Produktion von Vitamin D. Lebensmittel, wie sie üblicherweise auf unserem Speiseplan stehen, liefern nämlich nur wenig Vitamin D. Bei Jugendlichen und Erwachsenen sind es pro Tag nur etwa zwei bis vier Mikrogramm (bei Kindern noch weniger). Das bedeutet: Um auf die empfohlene Dosis von 20 Mikrogramm pro Tag zu kommen, müsste man beispielsweise zwei Kilogramm Emmentaler essen.

Im Sommerhalbjahr mit seiner ausreichend intensiven Sonnenbestrahlung kommen wir also nicht darum herum, regelmäßig ins Freie zu gehen, wenn wir keinen Vitamin-D-Mangel riskieren wollen. Wer sich im Sommer regelmäßig die Sonne auf die Haut scheinen lässt, füllt zudem seine Vitamin-D-Speicher aus. Der Körper kann davon im Winter zehren, wenn das Sonnenlicht knapp ist.

Zusätzlich empfehlen Experten, regelmäßig Lebensmittel mit Vitamin D zu verzehren

Corona – Covid – Nahrungsergänzungsmittel – Vitamin C – Keine Beweise für Hilfe

Keine Belege dafür, dass Vitamin C Viren abtötet

Merksatz:

Vor Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel erst Untersuchung vom Arzt mit großem Blutbild!

Immer wieder werden Nahrungsergänzungsmittel empfohlen und teuer verkauft. Ob Heiler, Heilpraktiker, Wunderheiler oder Direktverkäufer, Apotheken, Drogerien oder Aldi. Es ist ein Milliardengeschäft. Und das ist auch oft der Grund, warum Nahrungsmittel-Verkäufer, Heiler, Heilpraktiker etc. Gegen das Impfen sind oder dazu anraten, mindestens ihre Mittelchen einzunehmen.

Dies ist nicht immer ganz ungefährlich, denn es gibt Vitamine oder auch Mineralstoffe, die man nicht zu viel einnehmen sollte.

Aus diesem Grund sollte einmal pro Jahr ein Checkup beim Hausarzt stattfinden. Großes Blutbild sollte standardmäßig dabei sein. Auch den Blutdruck sollte man messen lassen.

Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Erstuntersuchung einzunehmen ist mehr als fahrlässig.

Es gibt leider im Netz – z.B. sozialen Medien Facebook, Twitter, linkedIN, Telegram usw. viele Verkäufer. Eine Reihe dieser Verkäufer erzählen dann sogar, dass sie Biochemie, Mikrobiologie, Chemie usw. studiert hätten. Teilweise stimmt dies, teilweise aber nicht mal mehr als 4 Semester.

Völlig obskure Verkaufsargumente werden dann nicht nur bei COVID-19, sondern auch bei Krebsvorsorge oder sogar bei Krebs angeführt.

Nahrungsergänzungsmittel werden verkauft um anscheinend die Immunisierung zu stärken.

Beispiel Vitamin C

In einem Facebook-Beitrag und auf Instagram wird behauptet, Vitamin C könne in hoher Dosierung Viren abtöten. Dafür gibt es keine Belege. Generell ist Vitamin C gut für das Immunsystem, die Einnahme extrem hoher Dosen ist dafür laut Experten jedoch nicht nötig.

In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, Vitamin C könne in hoher Dosierung Viren abtöten. Der Beitrag wurde am 10. März veröffentlicht und bisher mehr als 4.100 Mal (Stand: 24. März) auf Facebook geteilt. Er zeigt ein Foto eines älteren Mannes im Anzug, der sich als Dr. med. Michael Spitzbart bezeichnet. „Vitamin C tötet Viren höchst effektiv ab“, schreibt er in dem Text dazu. Allerdings benötige man dafür angeblich „viel höhere Dosen, als das gemeinhin empfohlen wird“, schreibt Spitzbart weiter. Ein weiterer Facebook-Beitrag, der seine Behauptungen und das Foto am 19. März aufgegriffen hat, wurde bisher mehr als 4.300 Mal geteilt. Auch auf Instagram hat Spitzbart den Beitrag veröffentlicht.

Für die Behauptungen gibt es nach Recherchen von CORRECTIV keine Belege. Dieter Hoffmann, Doktor am Institut für Virologie an der Technischen Universität München, schreibt uns auf Anfrage per E-Mail: „Bisher gibt es meines Wissens keine Hinweise, dass Vitamin C Viren direkt inaktiviert.“ Auch zu der Behauptung, dass Vitamin C direkt gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 wirkt, sind dem Experten „keine Daten bekannt“.

Es gibt jedoch laut Hoffmann „Hinweise, dass Vitamin C Immunfunktionen verbessert und dadurch Dauer und Schwere von Atemwegsinfektionen reduziert“. Hoffmann verweist dazu auf eine Art Leserbrief im Journal of Antimicrobial Chemotherapy von Dezember 2003. Darin werden Hinweise aus Studien zur positiven Wirkung von Vitamin C auf das Immunsystem und Auswirkungen bei Atemwegserkrankungen zusammengefasst. Es wird gefordert, dass man erforschen möge, ob Vitamin C auch bei SARS-Erkrankungen hilfreich sein könnte. Das SARS-Virus gehört ebenso wie das neuartige SARS-CoV-2 zu den Coronaviren (Robert-Koch-Institut: „Was sind Coronaviren?“).

Vitamin C ist gut für den menschlichen Körper

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wirkt Vitamin C antioxidativ, das heißt, dass es schädliche Verbindungen im menschlichen Körper abfängt und so die Zellen und Moleküle im Körper vor Schäden schützt. Das schreibt uns eine Sprecherin der DGE auf Anfrage per E-Mail: „Eine gute Versorgung mit Vitamin C ist wichtig für ein funktionierendes Immunsystem. Eine unzureichende Zufuhr kann sich unter anderem in einer erhöhten Infektanfälligkeit äußern.“

Ob Vitamin C – wie behauptet – in hoher Dosierung gegen das neuartige Coronavirus wirkt, kann auch die DGE-Sprecherin nicht beantworten: „Das Coronavirus ist bisher nicht ausreichend erforscht. Zu möglichen positiven Wirkungen des Vitamins auf das Coronavirus ist daher keine Aussage möglich.“

Experten: Vitamin-C-Zufuhr bei ausgewogener Ernährung ausreichend

Spitzbart empfiehlt in seinem Facebook-Beitrag „zur Prophylaxe die orale Aufnahme von drei Gramm pro Tag“, „im Erkrankungsfall“ gar bis zu 30 Gramm täglich.

Das geht weit über die offiziellen Empfehlungen der DGE hinaus: Demnach sind für Erwachsene zwischen 95 Milligramm (Frauen) und 110 Milligramm (Männer) Vitamin C täglich ausreichend, bei Kindern ist die empfohlene Tagesdosis geringer. Diese Dosis erreiche man schon mit einem Apfel am Tag, schreibt die Sprecherin der DGE: „Bereits ein Glas Orangensaft und eine Portion gegarter Brokkoli (150 Gramm) oder eine Portion gegarter Rosenkohl (150 Gramm), eine Kiwi und ein Apfel liefern 150 Milligramm des Vitamins.“

Dieter Hoffmann vom Institut für Virologie bestätigt per E-Mail: „Insgesamt sind wir bei ausgewogener Ernährung gut mit Vitamin C versorgt. Ob in dieser Situation zusätzliche Zufuhr einen nützlichen Effekt hat, ist zweifelhaft.“

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt in einem Beitrag auf ihrer Webseiteausdrücklich vor Anbietern, die Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung von Covid-19 bewerben: „Da dieser Virus erst seit kurzer Zeit bekannt ist, gibt es noch keine Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen ihn beweisen.“ Die Autoren raten deutlich davon ab, besonders große Mengen an Vitaminen zu sich zu nehmen.

China testet Vitamin-C-Infusionen zur Behandlung von Lungenentzündungen 

Am Zhongnan Krankenhaus im chinesischen Wuhan läuft zwar derzeit eine wissenschaftliche Studie zur Behandlung der durch das neuartige Coronavirus verursachten Lungenentzündungen mit Vitamin-C-Infusionen. Die Ergebnisse sollen jedoch erst Ende September dieses Jahres veröffentlicht werden.

Der österreichische Verein Mimikama hat zu dem Beitrag ebenfalls einen Faktencheckveröffentlicht und führt darin einen Beitrag in der Fachzeitschrift Expert Review of Anti-infective Therapy von Dezember 2019 an. Die Autoren thematisieren darin In-vitro-Studien, bei denen sehr hohe Dosen von Vitamin C tatsächlich eine „viruzide“ Wirkung aufwiesen, also Viren abtöteten. Die Autoren halten es aber für „höchst unwahrscheinlich“, dass Vitamin C außerhalb der Laborbedingungen Viren direkt abtöten könne.

Vitamin C in den Nahrungsmitteln

Beim Thema Lebensmittel mit hohem Vitamin C-Gehalt denken die meisten Menschen an Zitrone.

Den durchschnittlichen Tagesbedarf decken zum Beispiel jeweils diese Vitamin C-Lebensmittel-Portionen:

  • 2 Orangen.
  • 150 Gramm Rosenkohl.
  • 100 Gramm Brokkoli.
  • 200 Gramm frischer Spinat.

-Corona – SarsCov2 – Wie gefährlich sind die Mutationen aus Südafrika und Brasilien?

Man kann nur hoffen, dass die Mutation aus #Brasilien und #Südafrika bei Wärme nicht „stabiler“ bleibt.
SarsCov2 zerfällt bei Wärme schneller, als bei Kälte.

Ob dies auch bei dem #brasilianischen oder #südafrikanischen mutierten Virus der Fall ist, steht nicht im Netz.

Ich befürchte, dass diese beiden Varianten bei Wärme länger stabil bleiben.

Grund:
Manaus (Brasilien) hat eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit (90%) und momentan zwischen 23 und 29 Grad Celsius.

Manaus ist der Hotspot aller Hotspots

Es ist deshalb vorstellbar, dass der Virus so mutiert ist, dass er sich diesen warmen Lebensbedingungen angepasst hat.

Sollte dies der Fall sein, ist es besonders wichtig, dass die Anzahl der Infizierten in Europa und besonders auch in Deutschland möglichst radikal sinkt.
Nur wenn die Infektionszahlen klein sind, besteht die Möglichkeit, die Infektionswege zurück und Vorwärtskommen zu verfolgen.

Interessant ist auch ein Blick nach Asmara in Eritrea.

Eritrea – etwa gleicher Breitengrad – hat 3,2 Mio. Einwohner und

– Infizierte: 1.940

– Verstorbene: 6

Die Temperatur ist heute Nacht bei 10° und tagsüber bei 21° Celsius.

Die Hauptunterschiede sind in Eritrea

– weniger Touristen

– geringere Einwohnerdichte

In Städten wie Manaus ist die Einwohnerdichte, die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit hoch.

Eine ungebremste Pandemie des Coronavirus kann unter solchen Umständen sich extrem oft versuchen zu „verbessern“, also mutieren.

Wenn nun dieser mutierte Virus wärmeresistenter wird und dann im Sommer in Europa ist, kann dies zu extrem hohen Todeszahlen – auch bei jüngeren Menschen – führen.

Genau aus diesen Gründen ist es wichtig die Inzidenz möglichst auf weit unter 50 pro 100.000 zu bringen.

Maßgeblich ist natürlich, dass der Impfstoff weiter wirkt.

www.forum-55plus.de

Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Zuständiges Gericht bei Sterbehospiz

Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.

Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.

Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?

Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).

Der Aufenthalt in einem Hospiz begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall:

Eine Frau erkrankte schwer.

Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.

Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.

Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.

Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.

Das Urteil:

Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.

Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.

Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.

Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.

Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:

1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung

2. Notariell beurkundetes Testament

Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten

In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.

In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.

Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.

Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.

In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.

Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.

Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:

Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.

Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).

Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!

Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!

Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:

  • Grundstücke
  • Häzser
  • Eigentumswohnung
  • Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)

Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.

Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?

Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.

Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.

Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.

Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.

Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.

Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.

Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.

Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.

Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.

Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. 

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-ExperteBetriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmacht

Hilfe für Senioren zum Impftermin gesucht im Großraum Stuttgart

Seniorinnen und Senioren brauchen Hilfe für Impftermine.

Wir* unterstützen sie mit einer Hilfsaktion und suchen dafür 10 Helferinnen und Helfer. Bitte machen Sie mit!

Link zum Aktionslink —> https://coronahilfe.rotary1830.org/2021/01/24/impftermin-hilfe-fuer-senioren/

Ein Corona-Impftermin kann nur per Telefon oder online vereinbart werden.

Beide Zugänge bergen hohe Hürden die Betroffenen: Wartezeiten, SMS-fähiges Telefon, Internetzugang.

Wer einen Termin erhalten hat, muss den Weg zum Impfzentrum bewältigen.

Um den Betroffenen wirksam zu helfen, baut die Bürgerstiftung Stuttgart ein ehrenamtliches Team auf und qualifiziert alle Helferinnen und Helfer.

Die Zeit drängt! Bitte melden Sie sich bis 28.01.2021.

Mache mit – auch Du wirst älter!

Südafrikanischer Coronavirus in Stuttgart angekommen

B.1.351 Mutation des Coronavirus in Stuttgart angekommen

„Corona Südafrikanischer Virus in Stuttgart angekommen“. Dies berichtete heute die Stuttgarter Zeitung in der Onlineausgabe.

Erstmals ist auch in Stuttgart die als besonders ansteckend geltende Südafrika-Variante B.1.351 des Coronavirus nachgewiesen worden. Ein Ehepaar wurde nach der Rückkehr aus Südafrika positiv getestet.

Filmbericht über B.1.351

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen.

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.

Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.

Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.

Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.

In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.

Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.

So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).

Der Fall

Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.

Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.

Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.

Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.

Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil

Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.

Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.

Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.

Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de
Experte für Rentenversicherung www.Renten-Experte.de.

Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
Notfallordner für Selbstständige, Unternehmer und Handwerker www.notfallordner-Unternehmer.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

——
Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Pharmaindustrie – Impfung – impfen – Impfstoff – Fragen, Behauptungen und Antworten

impfung #impfen #Impfstoff #Behauptungen und #Antworten

Parma #Pharmaindustrie:

Behauptung:
An den Impfungen verdient sich die Pharmaindustrie „dumm und dämlich!“

Gegenantwort:


  1. „Diese Aussage gilt nur für ein Pharmaunternehmen, das auch nur Impfstoffe herstellt.

Die Masse der Pharmaunternehmen verdient durch eine Impfung weniger!

Oft stellen Pharmaunternehmen auch andere Medikamente her.

Wird geimpft, dann ist die Bevölkerung gesünder.
Beispiele aus der Vergangenheit gibt es genug.

Wird nicht geimpft, dann können andere Medikamente, die im Übrigen viel teurer sind besser verkauft werden.

2.
Die Pharmaunternehmen, die Medikamente und keine Impfstoffe herstellen, machen durch die Impfung weniger Umsatz.

Impfen führt also für die meisten Pharmaunternehmen zu geringeren Verkaufszahlen.

Wenn nun Impfen wirklich nichts bringen würde, warum sollen dann die Pharmaunternehmen, die weniger Profit haben, nicht öffentlich gegen das Impfen sein?

Vor allem hätten Pharmaunternehmen auch das Knowhow gegen Impfen, wenn es tatsächlich der Fall wäre, dass Impfen nicht sinnvoll wäre.

Zu unterscheiden sind hier Pharmaunternehmen von Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller.
Diese Branche, die keine zugelassenen Medikamente, sondern irgendwelche anderen nicht zulassungspflichtigen Produkte verkaufen, argumentieren sehr wohl gegen das Impfen, denn dort wird alles Mögliche oft angepriesen.

Impfen – Impfpflicht – Impfreihenfolge – Wer hat warum etwas dagegen?

#Impfen – #Impfpflicht – #Impfreihenfolge – #Alternative #Medizin – #Heilpraktiker
– #Corona – #Covid19

Nach Ansicht des Kammervize Andreas Botzlar (Bayerische Lan­des­ärz­te­kam­mer) ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.


In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker


Und nicht nur das.


Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.


Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.

Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt.

In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).

Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.
Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:
Milzbrand (1876)
Aktinomykose (1878)
Gonorrhoe (1879)
Typhus (1880)
Erysipel (Wundrose, 1881)
Tuberkulose (1882)
Cholera (1883)
Diphterie (1883 / 1884)
Tetanus (1885 / 1889)
Gasbrand (1892)
Pest (1894)
Maul- und Klauenseuche (1898)
Gelbfieber (1900)
Syphilis (1905)
Keuchhusten (1906)
Leukämie (2008)
Kinderlähmung (1908)
Rous-Sarkom (1911)


erfolgreich bekämpft werden.


Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.


Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.


Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in
Dresden: 2.232 €
Buchung: 2.637€
München: 3.254 €
Stuttgart: 3.285 €
Frankfurt/M: 3.303 €


im Monatsdurchschnitt.


Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.

Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.


Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.

Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.

Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.


Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.


Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.

Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?


Fakt:

Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)


GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.


GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden. 

Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig. 


Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.

Auch dieses Argument ist absolut falsch.

Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.

Preise der Impfstoffe von

– Moderna: 37 USD

– BioNTech: 20 USD

Grippeimpfstoffpreise 2020:

-Vaxigripp® tetra: 12,66 €

– Flucelvax® tetra: 13,18 €

– Influvac tetra: 13,69 €

– Fluenz tetra NSP: 24,47 €

Spätestens hier wird sichtbar, dass ein einzelnes Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.

Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.

Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren. Oder?

Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht. 

Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.

Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.

Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.

Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.

Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz


Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?


In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.

Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.


Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.


Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre alt sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht.

Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.


Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.


Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.


Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.
Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.


Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:


Film 1:
Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin
https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:
Heilpraktiker – Ein NoGo
https://youtu.be/I-QueN-LVv8