Personalbüros sind auch Dienstleister

Personalabteilungen sind nicht nur für Einstellungen und die Personalverwaltung tätig, sondern auch Dienstleister für die Mitarbeiter.

Letztendlich gewinnt das Unternehmen hierdurch nicht nur am Image, sondern hat es auch bei der Personalbeschaffung einfacher. Insbesondere beim jetzigen Arbeitskräftemangel, der inzwischen über den 
Fachkräftemangel hinausgeht.

So mancher Personaler sieht bei der Personalverwaltung die betriebliche Altersversorgung als „notwendiges Übel“ an.

Grund hierfür ist die umfangreiche Kenntnis im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Versicherungsvertragsrecht und teilweise auch Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht.

Tatsächlich hilft die betriebliche Altersversorgung bei der Personalbindung, und sorgt für eine geringere Fluktuation und spart dauerhaft Kosten ein.

Die Fluktuation kostet im Durchschnitt – je nach Branche und Arbeitsplatz – bis zu rund 250 % eines Jahresgehalts.

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Mitarbeiter möchte frühzeitig in Rente gehen… Was tun? Was ist zu beachten?

Immer mehr Arbeitnehmer möchten frühzeitig in Rente gehen. „Rente mit 63“ wurde im letzten Jahr über 240.000 mal genutzt.

Auf den ersten Blick für den Arbeitnehmer eine interessante Angelegenheit. Wer 45 Versicherungsjahre hat, muss mit „keinem Rentenabschlag“ rechnen.

Für den Arbeitgeber kann es auf den ersten Blick interessant sein, wenn ein langjähriger gut bezahlter Arbeitnehmer in Rente geht und man dann plant einen neuen Arbeitnehmer einzustellen, der ggf. auch günstiger ist.

Diese „Milchmädchenrechnung“ haben schon einige Betriebe teuer bezahlt, denn inzwischen gibt es einen erheblichen Arbeitskräftemangel.

Sollte der passende Mitarbeiter dann gefunden werden, dann ist die Fluktuationswahrscheinlichkeit erheblich höher, als bei einem langjährigen Arbeitnehmer.

Deutsche Rentenversicherung, Frührente, Rentner
– Rente mit 63 –

Rente mit 63 – Was ist wirklich richtig?

„Rente mit 63“ – korrekter Begriff – „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bedeutet, dass ein Versicherter mit Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren in Rente gehen kann.

Und so gibt es auch Arbeitnehmer, die nach 44 Jahren der Auffassung sind, dass sie das Geschäft ihres Lebens machen, wenn sie eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten und dann noch ein Jahr Arbeitslosengeld I erhalten und dann in Rente gehen.

Reinfall mit frühzeitiger Rente „ohne Abschlag“

Tatsache ist jedoch, dass die Rechnung nicht aufgeht. Pflicht- und Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 zählen zwar grundsätzlich mit, allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Hierbei gibt es nur die Ausnahme von der Ausnahme, wenn die Arbeitslosigkeit durch vollständige Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe verursacht wurde. Dies hatte auch das Bundessozialgericht 17.8.2017 und 28.6.2018 entschieden. Auch eine Standortschließung mit der Teilschließung des Unternehmens führte nicht dazu, dass die Arbeitslosigkeit des Versicherten bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt wird.

Regulär zählen auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine pflichtversicherte Beschäftigung/Tätigkeit vorhanden sind. Allerdings werden die Zeiten auch in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht angerechnet, wenn eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Wer krank ist, hat einen besseren Stand durch Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse, aber nur dann, wenn keine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist.

Welche Möglichkeit besteht, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist und nur einige Monate fehlen?

Sofern der Arbeitslose eine Minijob-Tätigkeit (mit Versicherungspflicht) annimmt und dies der Agentur für Arbeit meldet, erhält er die Zeitanrechnung. Zwar wird ein Teil dieses Verdienstes mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet, allerdings kann er bei Wartezeiterfüllung von 45 Jahren dann eine „Altersrente ohne Abschlag“ erhalten.

Die Rente ohne Abschlag ist jedoch trotzdem nicht auf dem Niveau der Regelaltersrente. Es werden ja auch weniger Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Je nach Gesamtversicherungszeit und Verdienst kann die Rente um 200 Euro geringer sein.

Ebenso muss bedacht werden, dass ein Hinzuverdienst in der Rente vor der Regelaltersgrenze nur bedingt möglich ist. Ohne Verrechnung darf ein Rentner vor der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 Euro ohne Verrechnung hinzuverdienen (Flexirente). Darüber hinaus ist die Grenze von dem früheren 15 Jahren (sogenannten „the best of fifteen “ abhängig.

Tipp an Personalabteilungen und interessierte Versicherte

Versicherte sollten möglichst frühzeitig abklären, wann sie die 45jährige Wartezeit erfüllt haben. Ein Gespräch mit einem Rentenberater – oder der deutschen Rentenversicherung mit schriftlicher Bestätigung – ist hier im Vorfeld empfehlenswert.

Personalabteilungen sollten ihren Arbeitnehmern einen besonderen Service anbieten.

Größere Betriebe bieten ihren älteren Arbeitnehmer ein sogenanntes „Ruhestand-Vorbereitung-Seminar“ an. Dies umfasst eine Veranstaltung über viele unterschiedliche Themen, z. B.: Informationen

  • durch einen Rentenberater zum Thema Rente
  • zu Gesundheitsvorsorge im Alter
  • über die Themen Vollmachten, Testament und Erbrecht
  • Notfallordner-Vorsorgeordner.de
  • Varianten der Nutzung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung
  • über Pflege und Pflegeversicherung
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Unternehmen, die diese Seminare anbieten, schaffen auch unter der Belegschaft eine langfristige Motivation. Das soziale Engagement wird von der Belegschaft positiv gesehen und bindet nicht nur die vorhandenen Mitarbeiter länger, sondern bremst auch die Fluktuation aus.

Gerade im Zeitalter des Arbeitskräftemangels ist die Begrenzung der Fluktuation nicht nur eine Ersparnis, sondern auch eine Steigerung des Unternehmensgewinns.

Besonders kostenaufwendig sind solche Ruhestands-Vorbereitungsseminare in der Regel nicht, da nur ein kleiner Teil der Belegschaft davon betroffen ist. Kann allerdings ein besonders wertvoller und erfahrener Mitarbeiter für zwei Jahre länger gebunden werden, dann hat es sich schon gelohnt.

Wurde hingegen die Personalabteilung nicht aktiv tätig und der Mitarbeiter erhält eine gekürzte Rente mit Abschlag, weil ein paar Monate für die Wartezeiterfüllung fehlen, dann ist die Personalabteilung bzw. der Ex-Arbeitgeber immer Schuld. „Die haben das sicher genau gewusst…..“ – Und das ist für den Ruf des Unternehmens oder der Personalabteilung sicherlich nicht förderlich.

Renten-Experte - Rentenexperte
Renten-Experte – Rentenexperte
www.renten-experte.de

Personalabteilungen sind sicherlich gut beraten, wenn sie geeignete Experten für

  • die betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • die Ruhestandsplanung – insbesondere Referenten zu den Themen Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Pflege und Erben

einbinden.

www.bAV-Experte.de

Die Mitarbeiter einer Personalabteilung können nicht alles wissen, aber sie sollten wissen, wer wo helfen kann. Denn letztendlich fällt der Ruhm auf das Unternehmen und die Personalabteilung.

Tue Gutes und lasse darüber reden!

bAV-Experte - Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann
bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater (IHK) Werner Hoffmann

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177-2716697

Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – www.renten-experte.de jetzt freigeschaltet

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es seit etwa einem Jahr die Internetseite www.bAV-Experte.de

Seit heute gibt es zusätzlich eine Internetseite zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Link: –> https://www.renten-experte.de/content/reformen-und-historie-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

Die Internetseite ist über die Internetanschrift www.renten-Experte.de erreichbar.

Derzeit ist die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung mit den größten Reformen dort nachlesbar.

Ebenso gibt es bereits Tipps beispielsweise zur „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird (Rente für besonders langjährig Versicherte) Link: –> https://www.renten-experte.de/content/news/

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Rente mit 63 – ohne Abschlag – Vorsicht!

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) erfreut sich immer größerer Beliebtheit – ABER VORSICHT ist geboten!

www.renten-experte.de

Viele Arbeitnehmer denken bei der Rente „mit 63“, dass man ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen kann.
Im Jahr 2018 haben 251.000 Versicherte einen Antrag auf „Rente mit 63“ – so wie sie im Volksmund genannt wird – gestellt.
Der richtige Begriff lautet im Übrigen „Rente für besonders langjährig Versicherte“.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf „ohne Rentenabschlag“ diese Rente nutzen.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherten, die aufgrund einzelner Monate trotzdem einen Abschlag erhalten.
Warum, das wird nachfolgend erklärt.

Allerdings sind hierbei eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Im Übrigen ist der Slogan „Rente mit 63“ nicht ganz richtig.

Vorruhestand - Rente mit 63 - Rente für besonders langjährig Versicherte
Vorruhestand – Rente mit 63 – Rente für besonders langjährig Versicherte

So gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei einer vorzeitigen Rente erfüllt sein müssen.

Die Rente mit 63 wächst – wie auch die Regelaltersgrenze von Jahr zu Jahr an. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.
Wer vor 1.1.1953 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.

Vortrag Rente
Vortrag Rente

Rente „mit 63“ ist vom Geburtsjahr entwickelt sich zu Rente mit 65

GeburtsjahrAnhebung auf Alter Jahr+Monate
195363 + 2
195463 + 4
195563 + 6
195663 + 8
195763 + 10
195864
195964 + 2
196064 + 4
196164 + 6
196264 + 8
196364 + 10

Wartezeit von 45 Versicherungsjahren muss erfüllt sein

Damit ein Versicherter auch den Anspruch auf eine Rente hat, muss die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt sein. Ansonsten kann eine Rente nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Bei der Warterzeiterfüllung kann es auf jeden Monat ankommen.

Welche Zeiten werden bei der Wartezeiterfüllung berücksichtigt?

  • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
  • Berücksichtigungszeiten Pflege und Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
  • Ersatzzeiten (z. B.: zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR )

sowie seit 1.7.2014:

  • Freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen f. versicherungspflichtige Tätigkeit vorhanden sind)
  • Leistungsbezug aus
    • gesetzliche Arbeitsloseenversicherung ALG 1 (allerdings nicht für ALG1-zeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn)
    • der gesetzl. Krankenversicherung (Krankengeld)
    • gesetzlicher Unfallversicherung (verletztengeld)
    • Übergangsgeld aus der Sozialversicherung

Nicht anrechenbar sind:

  • Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
  • Arbeitslosenhilfe
  • Anrechnungszeiten nach §58, 252, 252 a SGBIV ohne Entgeltersatzleistung

Fataler Fehler kostet den Versicherten viel Geld

Wer mit seinem Arbeitgeber vereinbart aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden und dann beispielsweise zwei Jahre vor dem Rentenbeginn sich arbeitslos meldet, wird wohl Pech haben, wenn er die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ beantragt.
Da Arbeitslosenzeiten mit ALG I – Bezug in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet werden, könnte eine Rente nur mit Abschlag genutzt werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber vollständig insolvent sein, dann wird die Arbeitslosenzeit trotzdem berücksichtigt.

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Hierbei gibt es jedoch eine Möglichkeit, die wenig bekannt ist:

Wer in einer ALG1-Zeit einen Minijob annimmt, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn er die Befreiung nicht beantragt.
Zwar wird der Teil, der nach Abzug der Werbungskosten monatl. 165 € übersteigt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings könnte durch die Erfüllung der Wartezeit dann eine Rente ohne Abschlag lebenslang erreicht werden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer – bevor sie ihr Beschäftigungsverhältnis gegen ALG I eintauschen – die Voraussetzungen für die rentenabschlagsfreie Rente auf jeden Fall von einem Rentenberater abklären lassen.

Hinzuverdienst bei der Rente vor der Regelaltersgrenze

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, sollte auch berücksichtigen, dass ein Hinzuverdienst – bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65 – 67 Jahren) nicht unbegrenzt erfolgen kann.
Bis zu jährlich 6.300 € ist ein Hinzuverdienst (Erwerbseinkommen / Arbeitseinkommen) nicht problematisch. Hierbei werden Einkünfte aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt.
Hierbei sind jedoch auch die Einnahme aus einer Photovoltaik-Anlage (selbstständige Tätigkeit) zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gibt es individuell zu berechnende Freibeträge.

Die Darstellung „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ist nur ein Auszug nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit kann hieraus nicht abgeleistet werden. Sprechen Sie mit einem rechtskundigen Rentenberater und lassen Sie Ihre
individuellen Voraussetzungen prüfen.

Eines ist sicher: Die Rente

Allerdings sollte diese auch frühzeitig geplant und die Voraussetzungen geprüft werden.

Bei der Rentenplanung sollten auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung frühzeitig in die Planung einbezogen werden, damit auch bei der betrieblichen Altersversorgung der richtige Schritt gemacht wird.

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bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

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#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr entfallen

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr abgeschafft werden und wie vor 2004 abgeändert werden.
von:  www.bAV-Experte.de

Jens Spahn plädiert jetzt für eine Regelung, „die die Rechtslage vor 2004 wiederherstellt“, also eine „Halbierung des Beitragssatzes“.

Für die Rentner mit Betriebsrente bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Während bisher rund 19% von der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentnern (KVdR) abgezogen wurde, soll zukünftig nur der halbe Beitragssatz abgezogen werden.

Gerecht ist dies allemal.

Hintergrund:

Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben (Beiträge sind innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 4%, sowie Steuern bis zu 8%).

Auch der Arbeitgeber spart diese Sozialabgaben.

Ab der Leistungsphase müssen dann Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken – und Pflegeversicherung gezahlt werden (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).

Hierbei wurden ab 2004 bis heute der volle Beitragsatz abgezogen.

Laut Focus-Bericht (https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/reform-bei-den-kassenabgaben-millionen-arbeitnehmer-koennen-auf-mehr-geld-hoffen_id_10210668.html )

hat jetzt Jens Spahn der Halbierung des Beitragssatzes zugestimmt.

Bei 500 € Betriebsrente wurden bei dem Arbeitnehmer bisher ca. 95 € für die Kranken – und Rentenversicherung abgezogen.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung würde die Rente dadurch nur noch zur Hälfte mit den Beiträgen belastet werden und somit etwa 47 € mehr Rente ausgezahlt werden.


Beispiel:   

Bisher:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 88,25 €

Netto:                            411,65 €

Nach Halbierung des Beitrages:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 44,13 €

Netto:                               455,87 €

Dies entspricht einer Netto-Rentenerhöhung der Betriebsrente von  10,75 %. (Die Besteuerung der Betriebsrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da die Versteuerung der Betriebsrente auch von anderen Einkünften abhängig ist.)


Bei einer ganz kleinen Personengruppe (freiwillig Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse) ändert sich jedoch nichts.

Fast alle Rentner sind jedoch in der „Krankenversicherung der Rentner“ versichert.

In die Krankenversicherung der Rentner kommen in der Regel alle gesetzlich Versicherten Rentner dann, wenn sie im letzten halben Arbeitsleben gesetzlich zu 90% krankenversichert waren.

Auch für privat krankenversichert the ändert sich hierdurch nichts, da der Beitrag bei privat Krankenversicherten unabhängig von der Rentenhöhe ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn durch die Niedrigzinsphase die betriebliche Altersversorgung nicht so attraktiv erscheinen lässt, so muss man auch berücksichtigen, dass:

– die Ansparung nicht aus versteuertem Geld, sondern aus dem Bruttogehalt erfolgt. Die Ansparrate ist somit etwa doppelt so hoch, wie aus dem Nettogehalt. Daraus entstehen dann die doppelten Zinsen. Die Ablaufleistung muss zwar versteuert werden, jedoch bei Rentenzahlung i.d.R. mit einem niedrigeren Steuersatz.

– nur die Betriebsrente bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Angespartes Kapital, das ja aus dem Nettoeinkommen erheblich niedriger ist, kann schneller verbraucht sein und reicht somit nicht bis zum Lebensende.

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Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die betriebliche Altersversorgung

für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater und bAV-Spezialisten

www.bAV-Leitfaden.de

Die Entgeltumwandlung (in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist somit für Arbeitnehmer hoch interessant, denn die Vorteile sind gegenüber anderen Sparformen unschlagbar.

Vorteile:

  1. Arbeitgeberzuschuss 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
    Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds aufwendet, müssen durch den Arbeitgeber mind. mit 15 % bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs, 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind sogar bereit 20-50 % als Arbeitgeberzuschuss zu gewähren (Grund: Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beträgt zwischen 20 und 28 %, je nach Branche und Betriebsgröße; zusätzlich spart der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Kosten, die individuell zu berechnen sind). Durch einen höheren Ag-Zuschuss bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb (Fachkräftemangel).
  2. Regelmäßig doppelte Ansparrate, als beim privaten Sparvorgang      Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung werden vom Bruttoeinkommen direkt abgezogen. Sie werden sozialversicherungs- und steuerfrei gezahlt (Sozialversicherung: § 1 Abs. 1 Nr. 9 bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Steuern § 3 Nr. 63 EStG). Wenn ein Arbeitnehmer privat Geld für die Altersversorgung anspart, dann kann er bei einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig den doppelten Betrag für das Alter ansparen.
  3. Auch wenn die Niedrigzinsphase heute bei einem Sparvorgang geringere Zinsen verursacht, so hat der Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersversorgung die doppelt so hohe Zins-Chance gegenüber anderen Sparprodukten, da er den doppelten Beitrag in der betrieblichen Altersversorgung anspart.
  4. Die Auszahlung ist zwar voll steuerpflichtig, jedoch bei einer Rentenzahlung oft auch steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Freibeträge liegt und das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
  5. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Würde ein Arbeitnehmer Geld privat ansparen, dann könnte er aufgrund der Tatsache, dass er nur die hälfte anspart und keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, weniger Geld zur Verfügung. Dieses angesparte Geld müsste dann der Arbeitnehmer sich selbst in raten einteilen und hoffen, dass dies bis zu Lebensende reicht. Die lebenslange Rentenzahlung ist ein unschlagbares Argument für die betriebliche Altersversorgung (insbesondere bei der Direktversicherung oder Pensionskassen).

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Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung interessant?

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig
Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.

Zitat:

„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter


Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.


2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/freiwillige-zusatzbeitraege-vorruhestand-rente-rentenversicherung-100.html


Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Steuerberater, steuerlich
  • Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
  • bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
  • Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)

Grundsätzlich sind vor der freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:

Beraterteam Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
  1. Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
  2. Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
  3. Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
  4. Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
  5. Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
  6. Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
  7. Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen.
    Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
  8. Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
  • Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
  • Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).

Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird. 

Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.

Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:

  • 1960: 11,6 %
  • 1970: 13,8 %
  • 1980: 15,5 %
  • 1990: 14,9 %
  • 2000: 16,6 %
  • 2010: 20,6 %
  • 2016: 21,2 %

In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.

Derzeit ist die Finanzierung der Renten aufgrund der hohen Erwerbsquote unproblematisch. Dies wird sich durch den demografischen Wandel erheblich verändern. Inwieweit eine heutige Sonderzahlung „rentiert“, ist deshalb kritisch wirklich auch im Einzelfall zu prüfen.

Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.

Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.

Werner Hoffmann
1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V.  
Generationenberater (Zert. IHK),
Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Smartphone 0177 27 166 97
www.bAV-Experte.de
—————————————-
Fachautor
Notfallordner-Vorsorgeordner.de
bAV-Leitfaden.de
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus

www.forum-55plus.de

bAV-Experte – Experte für betriebliche Altersversorgung

www.bAV-Experte.de

Frohe Weihnachten

Weihnachten -bAV-Experte.de
Weihnachten -bAV-Experte.de

Frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Und wenn Du jemand kennst, der heute alleine ist, dann rufe doch einfach mal an.

Wir wünschen allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest,

vor allem Gesundheit und Frieden.

Beides sind die Grundlagen für die Zukunft, damit viele Wünsche und Ziele in Erfüllung gehen.

bAV-Experte - Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann
  1. Vorsitzender Forum-55plus.de e.V.

Festnetz: 07156 343 54

Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
Notfallordner
Notfallordner

Fachautor – Notfallordner in 90 verschiedenen Versionen – 
www.notfallordner-vorsorgeordner.de –

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
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www.bAV-Leitfaden.de

bAV-toolbox Betriebliche Altersversorgung bAV-tools betriebswirtschaftliche Anwendungen bAV-toolbox.de
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Altersversorgung – Wer kann gut informieren – Wer kennt sich gut aus? Gute Berater in der Altersversorgung

Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

Die Altersversorgung ist ein sehr komplexer Bereich. Wer nur den Sparvorgang darunter versteht, ist als Berater oder Vermittler Amateur, denn gerade bei der Altersversorgung greifen viele Themenbereiche ineinander.

Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung in den verschiedenen Sparformen, staatliche Förderung, steuerliche Auswirkungen, Erbrecht und Erbschaftsteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung der Rentner, Pflegeversicherung und Pflegefall gehören mindestens dazu.

Und dies ist auch der Grund, warum beispielsweise ein Steuerberater oder ein Bankvermittler alleine keine ausreichenden Kenntnisse hat. Denn der Steuerberater hat in der Regel natürlich spezielle Kenntnisse in der Steuer und dies im Detail auch von Steuern, die nicht zur Altersversorgung gehören (z. B. Umsatzsteuer. Grunderwerbsteuern).

Und auch die Bankberater kennen sich meist nicht in der Altersversorgung aus, denn auch ihnen fehlen viele Kenntnisse (gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicheurng usw.).

Auch bei vielen Versicherungsvermittlern oder Maklern sind die Kenntnisse nur oberflächig vorhanden, wenn sie keine Ausbildungsförderungen durch den Betrieb erhalten oder sich selbst fortbilden.

Ausgezeichnete Arbeitgeber in der Versicherungswirtschaft fördern die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter über eine Grundausbildung hinaus. Diesen Betrieben ist bewusst, dass eine Beratung in der Altersversorgung heute sehr umfangreich ist und hierzu auch Fachwissen aus der Peripherie (z. B. Erbrecht, Steuerrecht, Generationenberatung, Sozialversicherung) notwendig ist, um langfristig eine gute Kundenberatung sicherzustellen.

Eine digitale Unterstützung der Berater alleine wird nicht ausreichen, ist aber ebenso notwendig.

Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist heute folgendes Aus- und Weiterbildungsprogramm notwendig:

– #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

– Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

– #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

– #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

– #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

– #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler wichtig.

Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

In Baden-Württemberg wird die Sachkunde in 2018 finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

Wer

– unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

– ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

– keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch. Weitere Informationen auch beim Campus-Institut –>Link.

Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

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Konjunktur in der Zukunft -Deutschland-Europa-Weltwirtschaft

In der Presse wurde am 29.11. ein Interview mit dem Chefvolkswirt der Allianz veröffentlicht, das die Konsequenzen der derzeitigen Weltwirtschaft deutlich macht.

Zitat:“

Unsere Stellungnahme:

Ein mittelfristiger Konjunkturabschwung in Europa und anderen Industrieländern mit einem langfristigen Niedrigzins wird es alleine schon durch den demografischen Wandel geben.

Durch zu wenig Kinder pro Frau (ca 1,5) wird die Bevölkerung kleiner. Wir haben ca 40% zu wenig Nachwuchs (2,1 wären notwendig).

Der Anteil der älteren Bevölkerung (65plus) beträgt derzeit 20 % und wird auf 1/3 anwachsen.

Konsequenzen sind vielschichtig.

Durch den demografischen Wandel wird es

– mehr Vermögen und Sachwerte je Einwohner

– Weniger Erwerbstätige (derzeit 45 Mio. In 25 Jahren noch ca 32 Mio.)

– leerstehende Immobilien (derzeit 38 Mio., notwendig sind in ca. 25 Jahren noch 30 Mio.)

– schwer finanzierbare Sozialsysteme (gesetzl. Rente, gesetzliche Kranken- und Pflegeveesicherung)

– schließende Betriebe bei KMU wegen Personalmangel und fehlender Unternehmensnachfolge

geben.

Das sind auch die Gründe für einen langfristigen Niedrigzins.

Wer auf langfristig ansteigende Zinsen setzt, wird sicherlich enttäuscht werden.

Wer die eigene Altersversorgung plant, sollte immer die Entwicklung des demografischen Faktors berücksichtigen, der zu dem Zeitpunkt besteht, wenn man selbst in Rente geht.

Sicherlich für den einzelnen Bürger ein schwieriges Unterfangen, aber nicht ganz unmöglich.

Hierzu einige Bespiele:

Altersversorgung

Die „doppelte Haltelinie (20 % Höchstbeitrag, 48 % Rente) wurde bis 2025 beschlossen, also für die kommenden 7 Jahre. Mittel- und langfristig ist dies nicht möglich, auch nicht steuersubventioniert.

Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über private Vorsorge und Betriebsrente ist dringend notwendig.

Wie die private Vorsorge gestaltet werden soll, unterscheidet sich stark durch den zukünftigen Rentenbeginn.

Wer auf Immobilien alleine setzt, sollte nicht die Vergangenheit in die Zukunft interpolieren. Zwar haben wir derzeit zu wenig Wohnimmobilien (insbesondere in Ballungsräumen), allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren verändern. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie macht natürlich Sinn. Wer aber seine private Altersversorgung auf Immobilien aufbaut, sollte die Altersstruktur der Bevölkerung auch zu dem Zeitpunkt betrachten, in dem die Altersrente beginnt.

Bezüglich der Ballungsräume sollte auch der Kulturwandel und die technische Entwicklung nicht ganz außer Acht lassen. So werden autonom fahrende PKW’s auch dazu führen, dass die Ballungsräume an Interesse nachlassen.

Insofern sollten rentennahe Jahrgänge auch ins Auge fassen, vermietete Immobilien zu veräußern und den Verkaufserlös in eine private Sofortrente zu investieren.

Gründe:

– Aufwand für Verwaltung, Mieterwechsel usw entfällt

– steuerliche Vorteile bei der richtigen Vertragsgestaltung bei Sofortrenten

– Mietausfallrisiko entfällt

– Vermeidung von Erbengemeinschaft

– keine Rücklagenbildung für Investitionen (bzw. kein Renovierungsstau)

Derzeit sind Immobilien auch noch zu hohen Preisen veräußerbar.

Wie bereits darauf hingewiesen: Bei abnehmender Bevölkerung wird die Nachfrage geringer.

Ebenso ist für die rentennahen Jahrgänge die Basisrente interessant, wenn es ausschließlich um die Finanzierung der Altersrente für sich selbst oder um den Ehegatten geht.

Grund: Die Basisrente (Rüruprente) bietet in der Ansparphase interessante steuerliche Vorteile. Sie muss zwar in der Rentenphase versteuert werden, allerdings meist durch eine niedrigere Progression mit einem niedrigeren Steuersatz. Spielt das Vererben an Dritte (Lebensgefährte, erwachsene Kinder oder Dritte) eine wichtige Rolle, ist die Rüruprente nicht passend.

Wer heute bis ca. 44 Jahre jung ist, sollte auch bei gesetzlich Rentenpflichtigversicherten oder Beamten die Riesterrente berücksichtigt werden. Die Riesterrente bietet interessante Förderungen in Form von Zulagen und Steuerersparnisse. So sind die Zuschüsse zum Sparvorgang pro 100 Euro oft bei 50%. Hier stellt sich die Frage: Bei welchem anderen Produkt werden von einem Dritten pro 100 Euro Sparrate Zuschüsse von durchschnittlich 50 Euro dazu gegeben? Die Höhe ist dabei abhängig von Einkommen und Kinderzahl, die berücksichtigt wird.

Link zu einem Erklärvideo:–>

https://youtu.be/kpRiofxgrew

Auch die Basisrente bietet hier interessante Ansätze.

Wer eine Immobilie erbt und vermietet, sollte auch hier die o.g. Punkte berücksichtigen.

Vermögensanlagen darüber hinaus, die später vererbt werden sollen, sollten in ETF-Fonds ggf. Investiert werden, die nicht nur auf Europa setzen.

ETF-Fonds sind weniger kostenintensiv.

Hier sollten Fonds mit einer Mischung auf verschiedene Märkte gesetzt werden (Europa, Amerika (Kanada, USA), Asien und Pazifik).

Zu beachten ist, dass es sich um einen physischen ETF-Fonds handelt.

Bei einer 100-prozentigen Nachbildung, der sogenannten Vollreplikation, werden beispielsweise Aktien gemäß ihrer Gewichtung in einem Aktienindex gekauft. 

Synthetisch replizierende ETFs halten nicht die Werte, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen Derivate, um die Wertentwicklung des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes ab. Konkret sichert dabei der Swap-Partner, meist eine Investment Bank, und oft die eigene Muttergesellschaft, diese ab.

Aus unserer Sicht sind hier physische ETF eher zu empfehlen.

Interessant sind bei den ETF besonders Rentenversicherungen mit ETF-Anlage. Hierbei werden steuerliche Vorteile mit dem Vorteil einer lebenslangen Rentenzahlung verknüpft und das Vererben möglich gemacht.

Da hierbei die steuerlichen Vorteile nicht in der Ansparphase gegeben sind, ist die Mischung mit Riester/Rürup und betrieblicher Altersversorgung empfehlenswert.

Grundsatzempfehlung:

Bei der Planung der eigenen Altersversorgung und Vermögensanlage sollte immer der Zeitpunkt, wann das Angesparte benötigt wird, berücksichtigt werden.

Hierbei spielt die Altersstruktur zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Rolle.

Sicherlich für den Laien keine einfache Entscheidung, aber beherrschbar, wenn man sich vor Augen führt, zu welchem Zeitpunkt man in Rente geht.

Hilfreich können hierbei auch Beratungen durch gut ausgebildete Berater sein.

Gut ausgebildete Berater erkennt man daran, dass sie den demografischen Wandel berücksichtigen und nicht nach einer kurzen Analyse schnell ein Produkt aus der Tasche ziehen.

Ein gut ausgebildeter Berater berücksichtigt neben der Finanzsituation auch:

– Familiäre Verhältnisse

– Zeitpunkt Rentenbeginn

– Erbreihenfolge und Erbschaftsteuer

– Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

– Absicherung von Berufsunfähigkeit sowie Pflegerisiko und Abicherung des Ehepartners , Lebensgefährten und ggf der Kinder im Todesfall

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Unternehmen Bilanz mit fehlenden Bilanzwert

#Personalentwicklung #HR in Unternehmen – Das Nadelöhr des Arbeitgebers

Meist wird der Bereich der Informatik von der Unternehmensleitung als Nadelöhr angesehen.

Es gibt jedoch noch ein zweites Nadelöhr.

Zu einer guten Personalentwicklung gehört auch die Personalförderung.

Immer noch sind Unternehmen darauf ausgerichtet, eher Fehler zu finden und Stunden- und tagelang Fehlersuche zu betreiben.

Grund: Deutsche Gründlichkeit

Werden beispielsweise in der EU Rahmenbedingungen erlassen, dann werden diese Rahmenbedingungen in deutschen Gesetzen und Verordnungen noch enger gefasst – EBEN DEUTSCHE GRÜNDLICHKEIT.

Verabschiedete Gesetze und Verordnungen müssen dann auch in Unternehmen – meist unverzüglich – umgesetzt werden – EBEN Deutsche Gründlichkeit.

Und in den entsprechenden Abteilungen werden dann diese Rahmenbedingungen – aus Angst vor Fehlern – noch enger gefasst, so dass möglichst kein Fehler gemacht wird.

Wenn dann alles in Richtlinien abgefasst ist, dann kommt dies bei den Arbeitnehmern irgendwann an.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Richtlinien, dann legt man den Finger in die Wunde.

Besonders deutlich wird dies in Großunternehmen, wenn man die Aufblähung von „Aufpasser-Abteilungen betrachtet: „Innenrevision, Außenrevision, Qualitätssicherung, Compliance, Personalabteilung mit Rechtsabteilung “ sind nur ein paar Beispiele.

Natürlich sind diese Abteilungen eine Notwendigkeit. Wenn allerdings die Verantwortlichen dieser Abteilungen ihre Arbeit als Selbstzweck umsetzen, wird dies nicht ohne Folgen bleiben.

Inwiefern in einem Unternehmen Kontrolle oder Innovation überwiegt, kann an einem Organigram und an der Personalstärke dieser Abteilungen – je nach Branche – erkannt werden.

Die Folgen sind jedoch für das Unternehmen und die deutsche Wirtschaft fatal:

Wenn Unternehmen sich so verhalten, dann werden die Arbeitnehmer:

– die Kreativität und Innovation verlieren

– eher zum „Dienst nach Vorschrift“ neigen

– sich beruflich eher mittelfristig einen neuen Arbeitgeber suchen.

Arbeitgeber müssen hier eine andere Unternehmenskultur aufbauen.

Gerade im Zeitalter des Fachpersonalmangels und inzwischen auch Personalmangels ist dies besonders wichtig.

Übrigens: In Unternehmen mit deutscher Gründlichkeit ist so mancher Querdenker unbeliebt oder zumindest werden diese Mitarbeiter besonders beobachtet, ob alle Vorschriften bis in das kleinste Detail erfüllt werden. Oft auch um Querdenker wieder auf Linie zu bringen und in dem Rahmen zu bringen, der unbedingt aus Unternehmenssicht „der Richtige“ sein soll.

Für die Innovation und neue Wege ist dies jedoch nicht förderlich. Denn oft gibt es in Unternehmen an entscheidenden Stellen nur „Ja-Sager“. Denn wer „Ja“ sagt ist für den Vorgesetzten bequemer.

Wenn Steve Jobs nicht an das Wischen auf dem Smartphone geglaubt hätte, würden wir heute noch eine Tastatur am Smartphone benötigen.

Deutsche Unternehmen brauchen heute – insbesondere durch die Digitalisierung und der Schnelllebigkeit mehr helle Köpfe, die auch quer denken und nach neuen Wegen Ausschau halten und daran glauben.

Insofern steht uns in Deutschland oft die „deutsche Gründlichkeit“ und ein immer engerer Rahmen im Wege.

Unternehmer, die ihr Personal eng führen, werden durch den Arbeitskräftemangel ihr höchstes Kapital verlieren. Ein Kapital, das nicht in der Bilanz steht, aber dringend benötigt wird.

Die Förderung der intrinsischen Motivation (lateinisch intrinsecus „hineinwärts“ oder „inwendig“) ist für die Personalbindung und die Innovation des Unternehmens mindestens genauso wichtig, wie die Bezahlung und Versorgung der Mitarbeiter.

Stimmt nur das Gehalt, wird ein zu eng geführter Arbeitnehmer entweder einen neuen Arbeitgeber suchen oder die frustrierte Haltung „Dienst nach Vorschrift“ aufbauen.

Dienst nach Vorschrift ist besonders bei Arbeitnehmern ab 50 Plus zu beobachten, obwohl gerade die Arbeitnehmer die Erfahrung haben und auch viel intrinsische Motivation haben können. Wer diese Mitarbeiter jedoch schon abschreibt, verkennt ein enormes Kapital im Unternehmen (s. Handelsblatt Link:–> https://www.google.de/amp/s/amp.handelsblatt.com/unternehmen/the_shift/aeltere-mitarbeiter-erfahren-und-nicht-alt/20001700.html

Für Unternehmensberater wiederum höchst interessant.

Denn oft holen sich dann Unternehmen von außen Hilfe, um nach Möglichkeiten zu suchen, diese engen Rahmenbedingungen wieder in bestimmten Bereichen „zu erweitern“, also Schlupflöcher zu finden.

Wertschätzung von Arbeitnehmern sollte eine Selbstverständlichkeit sein

Trotzdem gibt es Unternehmen, die ihre erfahrenen Mitarbeiter in Vorruhestand geschickt hatten. Nackte betriebswirtschaftliche Zahlen werden oft für sich betrachtet. So ist ein älterer Arbeitnehmer eben teurer, als ein junger Mitarbeiter. Aufgrund des fehlenden Nachwuchses wird dies jedoch in der Zukunft auch nicht mehr funktionieren. Denn wenn der Nachwuchs ausbleibt, dann wird auch ein älterer Arbeitnehmer wertvoll und man erkennt, wie wichtig selbst ältere Arbeitnehmer sind.

Neben der Unternehmenskultur (Wertschätzung des Arbeitnehmers) spielt die betriebliche Vorsorge eine wichtige Rolle.

Rentenlücken werden in den Fokus rücken

Durch die neuen Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung und die „doppelte Haltelinie 20/48“ wird vielen Arbeitnehmern bewusst, dass sie ab der Rente ein halbiertes Einkommen erhalten, von dem dann noch Kranken-, Pflegeversicherungsbeitrag und ggf. Steuern abgezogen werden.

Im Übrigen dürfte das Thema Altersversorgung hierdurch auch im nächsten Bundestagswahlkampf „DAS THEMA“ sein.

Unternehmen sind gut beraten, die betriebliche Vorsorge auszubauen und ein weiteres Instrument in der Personalbindung zu nutzen.

Die betriebliche Vorsorge umfasst beispielsweise:

– Betriebliche Altersversorgung

– Betriebliche Krankenversicherung

– Betriebliche Unfallversicherung

– betriebliche Gesundheitsvorsorge

– Rentenberatung der Arbeitnehmer über die Gesamtversorgung

– und ggf.

– Im Verbund mit anderen Arbeitgebern gutes Kantinenessen

– Kindertagesstätte

Das höchste Unternehmenskapital steht nicht in der Bilanz, maximal im Bilanzanhang als Gesamtzahl. Und dies sind die Mitarbeiter

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Steuerentlastungsgesetz – was bleibt Netto übrig

Steuerentlastungsgesetz – Was Netto übrig bleibt

Die steuerliche Entlastung beträgt für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von

60.000 Euro im Jahr 2020 etwa 530 Euro.

120.000 Euro etwa 787 Euro.

Wer auf diesen Nettobetrag verzichten kann, baut hierdurch eine interessante Altersversorgung auf. Zwar wird die Entlastung in 2. Phasen (2019+2020) vorgenommen, allerdings ist das Prinzip der Nutzung dem Grunde nach interessant.

Je nach zu versteuernden Einkommen kann der Arbeitnehmer etwa fast den doppelten Betrag in einer Entgeltumwandlung anlegen und erhält dann zusätzlich noch die Arbeitgeberförderung von mindestens 15 % (nach §1a Abs.1a BetrAVG).

Aufgrund des Fachkräftemangels und des Arbeitskräftemangels sind viele Arbeitgeber auch bereit einen höheren Arbeitgeberzuschuss zu leisten; oft sogar 20-35%. Dieser Zuschuss ist – je nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen kostenneutral und bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen.

So könnte die Rechnung aussehen:

Nettogehaltserhöhung durch Jahressteuergesetz: 600 Euro

Entgeltumwandlung Brutto: 1.200 Euro

Plus 25 % Arbeitgeberzuschuss

Tatsächliche Entgeltumwandlung: 1.500 Euro

Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Steuererleichterung und investiert diese in die Entgeltumwandlung, dann kann hierdurch eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden.

Wie hoch die individuelle Nettoerhöhung durch das Jahressteuergesetz ausfällt und wie hoch der Entgeltumwandlungsbetrag zuzüglich Arbeitgeberzuschuss ausfällt, muss natürlich für jeden Arbeitnehmer berechnet werden.

Wird dieser Nettobetrag nicht für die Altersversorgung nicht genutzt, dann ist es wie bei jeder Gehaltserhöhung, die auf dem Girokonto eingeht:

Am Ende des Monats ist das Girokonto wieder bei „0“ und man gibt es einfach mehr aus.

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